Lieber Kollege Schippel, eine solche Zahl gibt es nicht. Es geht um den günstigen Erhaltungszustand, und man geht davon aus, dass dieser bei 1 000 Tieren liegt. Es gibt dazu eine entsprechende EU-Regelung. Eine Obergrenze gibt es nicht. Fälschlicherweise wird immer davon ausgegangen, dass wir die Wölfe ansiedeln. Nein, sie kommen von selbst, weil sie hier wieder gute Lebensbedingungen haben. Nach Schätzungen leben 70 bis 90 Wölfe in Brandenburg, aber natürlich gibt es auch „Abwanderung“ in die Nachbarländer. Es gibt keine Obergrenze, sondern es ging um den günstigen Erhaltungszustand, und der entspricht 1 000 Tieren.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1494 (Fördermit- telvergabe an die Human BioSciences in Luckenwalde), gestellt vom Abgeordneten Vogel.
Der Gründer der Luckenwalder Human BioSciences GmbH soll 2006 von einem US-amerikanischen Gericht wegen Sachbeschädigung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden sein. Ein anderes Verfahren gegen ihn wurde 2004 wegen Betrugs und Falschaussage sowie falscher Angaben in der Steuererklärung angestrengt. Seit dem 3. April 2012 ermittelt nunmehr die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Betruges in besonders schwerem Fall gegen drei Mitarbeiter der Human BioSciences Luckenwalde, zu denen auch der Genannte gehört.
Ich frage die Landesregierung: In welcher Art und Weise wurde die Seriosität des Projektes bei der Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel geprüft?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, Sie werden nachvollziehen können, dass vor dem Hintergrund strafrechtlicher Ermittlungen die Möglichkeiten der öffentlichen Information etwas begrenzt sind. Deswegen gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen:
Im Jahr 2013 sind insgesamt 466 Förderfälle bearbeitet und mit 169 Millionen Euro bewilligt worden. Angesichts des Umfangs der Förderfälle kann man abschätzen, wie intensiv die Zusammenarbeit verschiedener Behörden ist. Kriminelle Energie im Ergebnis der Förderung im Land Brandenburg gehört zur absoluten Ausnahme.
Ich habe die Berichterstattung heute früh auch gelesen und darf vielleicht anmerken, dass das Land, wenn sich der Verdacht bestätigt, betrogen worden wäre. Wir wären Opfer krimineller Energie. Die weiteren Ermittlungen bleiben abzuwarten.
Es gab - nach Aktenlage - im Jahr 2003 erste Gespräche mit dem Unternehmen. Der Fördermittelantrag datiert aus dem Jahr 2005. Förderverfahren und Förderablauf entsprachen der Verfahrenspraxis. Im Rahmen dieser Verfahrenspraxis hat die Bewilligungsstelle, die ILB, im Jahr 2008 vor der Auszahlung zahlreiche Auflagen festgelegt, die vom Zuwendungsempfänger zu erfüllen waren. Diese Auflagen betrafen unter anderem Hausbankenbestätigung über gutgeschriebene Eigenmittel, Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz und Höchstbetragsbürgschaften der verbundenen Unternehmen. Nach Angaben der ILB wurden diese Auflagen erst Ende 2010 erfüllt. Die ILB hat auch Angaben zum Strafverfahren gegen Dr. Jain in den USA wegen Bankbetrugs und Geldwäsche erbeten. Nach Feststellung der Bewilligungsstelle wurde das Verfahren ohne strafrechtliche Konsequenzen eingestellt. Ich möchte darauf hinweisen, dass Dr. Jain ausschließlich als Berater des Unternehmens und als Initiator und Technologiegeber des Vorhabens aufgetreten ist. Er ist weder Geschäftsführer noch Gesellschafter der Human BioSciences GmbH gewesen und war daher auch nicht Adressat des Verwaltungsverfahrens. Heute Nachmittag tagt zu dieser Frage der Wirtschaftsausschuss. Die ILB wird an der Sitzung teilnehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitere Informationen geben.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Kriminelle Energie im Bereich Subventionen ist nie ganz auszuschließen. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten, wäre das ein besonders schwerwiegender Fall, weil hier - zumindest nach öffentlicher Darstellung seitens der Staatsanwaltschaft - offensichtlich mit gefälschten Unterschriften gearbeitet worden ist. - Vielen Dank.
Meine Frage war im Kern darauf gerichtet, inwiefern die Seriosität von Projekten und Antragstellern geprüft wird. Sie haben gesagt, die ersten Gespräche seien 2003 geführt worden. 2004 wurde - wie in der Anfrage geschildert - ein Verfahren wegen Betrugs und Falschaussage gegen Herrn J. - den Namen spreche ich hier nicht aus - angestrengt. Von daher wollte ich wissen, ob das bekannt war. Wenn ich heute „biocore“ und „Jain“ im Internet suche, erhalte ich sofort einen Verweis - zumindest auf der englischsprachigen Internetseite - auf Fördermittelbetrug. Das muss ja zum Zeitpunkt der Bewilligung schon bekannt gewesen sein, zumindest hatte man die Möglichkeit, es in Erfahrung zu bringen. Die Frage ist, ob das tatsächlich erfolgte.
Wenn ich die Frage stelle, in welcher Art und Weise die Seriosität des Projektes geprüft wurde, dann schließt sich unmittelbar die Frage an, ob die ILB die Prüfung des Vorhabens selbst durchgeführt hat oder ob - wie es heute in den Medien steht die Prüfung an die ZAB delegiert worden ist, deren zuständiger Mitarbeiter - dazu werden Sie heute Nachmittag vielleicht noch mehr sagen - später zu Human BioSciences wechselte.
Herr Abgeordneter, ich hatte ausgeführt, dass eine Überprüfung erfolgt ist und nach Angaben, über die die ILB verfügt hat, das Strafverfahren eingestellt wurde, ohne dass weitere Sachverhalte festgestellt worden wären. Die ZAB ist in Förder
fälle insoweit einbezogen, als sie um Einschätzungen, zum Beispiel zu Technologien, gebeten wird. Der Prüfvorgang wird durch die ZAB durchgeführt. Auch im betreffenden Fall war es so, dass die ZAB kein Gutachten erstellt, sondern eine Stellungnahme abgegeben hat, die dazu geführt hat, dass ein externes Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ich gehe davon aus, dass an der Überprüfungspraxis nichts auszusetzen ist. Ich hoffe, dass Ihre Fragen, Herr Vogel, in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses, der zu diesem Teil sicherlich eine Besonderheit aufweist, von der ILB beantwortet werden. Ich habe gegenwärtig keinen Anlass zu bezweifeln, dass mit Sorgfalt gearbeitet worden ist.
Vielen Dank. - Die Frage 1495 (S-Bahn-Streckenabschnitt Grunewald - Wannsee) stellt der Abgeordnete Kretzschmar.
Auf der S-Bahn-Strecke der Linie 7 gibt es Wartezeiten und Verspätungen. Die Bahn hat zwar zwischen Grunewald und Wannsee das Gleisbett erneuert, dennoch müssen entgegenkommende Züge aufeinander warten, da es zwischen Potsdam Hauptbahnhof und Wannsee nur ein Gleis gibt. Das zweite Gleis war nach dem Zweiten Weltkrieg abgebaut worden. Auch nach 1990 wurde es nicht wiedererrichtet, weil nach dem Einigungsvertrag der Zustand des Jahres 1961 maßgeblich war.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es von ihrer Seite gegenüber der DB AG Bemühungen, ein zweites, in der Vergangenheit vorhandenes Gleis zwischen Grunewald - Wannsee - Griebnitzsee wiederherzustellen, um für Fahrzeitverkürzung und bessere technische Betriebsführung auch bei Störfällen auf der Strecke der S 7 zu sorgen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Bau und die Erhaltung des S-Bahn-Streckenabschnittes ist die DB Netz AG verantwortlich. Im Abschnitt Griebnitzsee - Wannsee ist der brandenburgische Abschnitt zweigleisig ausgebaut. Die eingleisigen Abschnitte liegen auf Berliner Territorium. Die DB Netz AG lehnt einen vollständigen zweigleisigen Ausbau der eingleisigen Streckenabschnitte zwischen Wannsee und Potsdam ab. Das hat mit Realisierungsschwierigkeiten aufgrund bestehender Flächenverfügbarkeiten und natürlich auch mit hohen Kosten zu tun. Eine wirksame Fahrzeitverkürzung kann durch Verlängerung der Zweigleisigkeit im Bereich des Potsdamer Hauptbahnhofs mit einem Wegfall der Zugkreuzung in Babelsberg - da ergeben sich auch Wartezeiten erreicht werden. Das MIL strebt eine Umsetzung dieser Maßnahme gemeinsam mit der DB Netz AG an, und wir sind da intensiv im Gespräch.
Vielen Dank, Herr Minister. Wenn Sie mit der DB Netz AG so intensiv im Gespräch sind, dann sicherlich nicht nur, was die Streckenführung der S 7 betrifft. Vielleicht ist für die S 5-Linie, gerade hinsichtlich der Anbindung von Strausberg-Nord, die Verhandlung etwas erfolgreicher als bisher gewesen. Darf ich Sie um den aktuellen Sachstand diesbezüglich bitten?
Es ist ein Vorhaben, das finanziell abgesichert ist. Das heißt, das Bestellentgelt für den 20-Minuten-Takt nach StrausbergNord steht zur Verfügung. Die finanziellen Mittel sind jetzt vom MIL auch eingeordnet. Das bedeutet, dass wir nun den Planfeststellungsbeschluss brauchen. Es wird von meiner Seite dazu in Kürze ein Gespräch mit dem Chef des Eisenbahn-Bundesamtes, Herrn Hörster, geben.
Ich hoffe, dass wir dann einen verbindlichen Zeitplan haben, um möglichst schnell diesen 20-Minuten-Takt, der ja bestellt ist und für den auch das Bestellentgelt zur Verfügung steht, entsprechend umsetzen zu können. Es gibt mehrere Abgeordnete, die danach fragen. Ich werde gern darüber informieren, wie das Gespräch mit Herrn Hörster ausgegangen ist. Ich bin optimistisch, dass wir noch im Jahr 2014 diesen Planfeststellungsbeschluss bekommen und in der Folge auch zügig mit dem Bau beginnen können.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1496 (Einsatz von EU- Life-Geldern in der Nuthe-Nieplitz-Niederung), gestellt vom Abgeordneten Burkardt.
Im Gebiet der Nuthe-Nieplitz-Niederung forciert der Landschafts-Förderverein „Nuthe-Nieplitz-Niederung“ e. V. seit Jahren die Vernässung von Flächen. Neben mehreren Millionen Fördermitteln für Naturschutzmaßnahmen erhielt der Verein auch 11 Millionen Euro öffentliche Gelder für den Ankauf von Flächen. Damit ist er mittlerweile der größte Grundeigentümer in der Region. Die aktive Vernässung hat negative Auswirkungen auf angrenzende Siedlungsflächen und auf die Nutzung von bisher extensiv genutztem Grünland. Ungeachtet vorhandener alternativer Moorschutzlösungen über ein angepasstes Stauregime hat das Landesumweltamt weitere Fördergelder für ein EU-Life-Projekt bei der Europäischen Kommission beantragt, obwohl sich die Mehrheit der betroffenen Grundeigentümer, Landwirte und Bürger klar gegen eine weitere Vernässung durch den Landschafts-Förderverein ausspricht.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Fortsetzung der Flächenvernässung durch den Landschafts-Förderverein unter dem Einsatz weiterer öffentlicher Gelder vor dem Hintergrund der mangelnden Akzeptanz bei den betroffenen Bürgern, Landwirten und öffentlichen Körperschaften?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Burkardt! Ich will darauf hinweisen, dass Sie bereits im Eingangstext, mit dem, was Sie in der Fragestellung vorgetragen haben, von falschen Annahmen ausgehen. Ich möchte betonen, dass in der Nuthe-Nieplitz-Niederung 2004 ein großes Bundesnaturschutzprojekt mit gesamtstaatlicher Bedeutung realisiert worden ist. Ziel war und ist es, mit diesem Projekt durch intensive Nutzung zerstörte Wiesen, Moore, Seen und Wälder zu renaturieren und vor allem vorhandene Lebensräume mit hoher Bedeutung für den Naturschutz zu erhalten und zu sichern. Das war das Bundesprojekt 2004.
Seit 2011 plant der Landes-Förderverein verstärkt Maßnahmen zur Erhaltung und Renaturierung der Moore in dieser Region. Aktive Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Wasserstands beitragen könnten, wurden aber bisher nicht durchgeführt. Im Übrigen wissen Sie alle, dass, bevor Veränderungen des Wasserregimes und des Wasserhaushalts eingeleitet werden sollen, immer ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, an dem regelmäßig die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Auch das hat ja nicht stattgefunden.
Ich finde, auch mit dem in Ihrer Fragestellung vielfach verwendeten Begriff „Vernässung“ bedienen Sie Ängste und Vorbehalte, die es vor Ort gibt, die aber mit der Wirklichkeit und mit den Absichten des Projekts nichts zu tun haben.
- Herr Folgart, so ist es. Es gibt die Ängste. Deshalb habe ich gesagt: Wenn man immer wieder von „Vernässung“ redet, bedient man diese Ängste. Vernässung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.
Unter Berücksichtigung der Eckpunkte unseres Moorschutzprogramms und auch der Verbesserung der Akzeptanz - gar keine Frage - in der Region werden wir den Fokus der weiteren Entwicklung in der Nuthe-Nieplitz-Niederung auf eine angepasste, moorschonende Bewirtschaftung der Grünlandflächen gemeinsam legen. Damit sollte einerseits die Fortführung der extensiven Bewirtschaftung im Grünland möglich sein, Herr Folgart, andererseits aber auch der Erhalt der Moorstandorte gesichert werden. Ich meine, dass wir damit ganz im Sinne der von Ihnen eingeforderten alternativen Moorschutzlösung handeln.
Im Übrigen ist der Antrag, den unser Landesamt zum EU-LifeProjekt „Verbesserung der Lebensräume von Großtrappe, Rohrdommel und Wachtelkönig in der Mittleren Mark“ gestellt hat - die EU soll dies ja finanzieren -, überhaupt noch nicht entschieden. Es ist völlig offen, ob es eine positive Entscheidung gibt.
Abschließend möchte ich Ihnen aber sagen: Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung der EU werden wir uns gemeinsam mit den Landnutzerinnen und Landnutzern, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Region rund um die Nuthe-NieplitzNiederung für eine angepasste Bewirtschaftung der Moorstandorte und deren Erhalt einsetzen. Es wird also nichts gegen die Bevölkerung, nichts gegen die Landwirte gemacht, und das Thema Vernässung ist keins.
… dass die Ängste allerdings nicht auf realen Fakten beruhen und es deswegen auch für einen Abgeordneten nicht zulässig ist, diese Ängste aufzugreifen?
Doch, das ist zulässig. Die Ängste kenne ich auch, ich bin ja oft vor Ort. Wir waren auch beim Kreisbauernverbandstag. Wir sind also viel unterwegs, da werden die Ängste schon angesprochen. Deshalb habe ich Ihnen eine sachbezogene Antwort aus unserer Sicht darauf gegeben.
Während der Antwort auf eine Nachfrage kann man keine weitere Nachfrage stellen. Das sage ich zu dem Kollegen, der das Mikrofon 2 bedient hat.
Mit der Frage 1485 (Weiterer Umgang mit dem „Kreml“), die mit der Frage 1497 getauscht worden ist, werden wir jetzt außenpolitisch; denn der Abgeordnete Dr. Scharfenberg fragt nach dem Umgang mit dem Kreml.
Im Dezember vergangenen Jahres ist der Landtag in sein neues Gebäude auf dem Alten Markt gezogen. Seitdem steht das alte Gebäude auf dem Brauhausberg leer, und ein hochinteressantes Grundstück ist faktisch ungenutzt. Jetzt mehren sich - nicht überraschend - die Stimmen, die nach dem weiteren Umgang mit dem „Kreml“ fragen. Ich gehöre auch dazu.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Planungen gibt es zum künftigen Umgang mit dem „Kreml“?
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Dr. Scharfenberg! Es gibt seit einigen Monaten intensive Gespräche zwischen der Stadt Potsdam und dem Ministerium der Finanzen in der Frage der Entwicklung dieser Liegenschaft Am Brauhausberg. Es besteht zwischen den Gesprächspartnern Einvernehmen, dass eine vertragliche Liegenschaftsentwicklung angestrebt wird. Aus Zeit- und Kostengründen soll möglichst eine Bebauung im Be
stand realisiert werden, das heißt das Baugesetzbuch unter Anwendung des § 43 hier zum Zuge kommen. Dabei soll sichergestellt werden, dass eine umfassende Beteiligung der städtischen Gremien sichergestellt wird. Eine mögliche Entwicklung lässt sich am besten mit den Begriffen Forschen, Wohnen und Arbeiten für diese Liegenschaft beschreiben.
Im Gespräch ist gegenwärtig eine Zweiteilung des Grundstücks, bei der einerseits, im hinteren Bereich, die Nutzung für die Erweiterung des Wissenschaftsparks am Telegrafenberg - der Wissenschaftspark benötigt dringend Flächen - in Erwägung gezogen wird, andererseits, im vorderen Bereich, also beim Hauptgebäude, eine Umnutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken denkbar wäre. Die Erweiterung des Standorts Telegrafenberg hat bei allen Gesprächen bisher äußerste Priorität, denn die Kapazitäten dort reichen nicht mehr aus, den Bedarf der Forschungsinstitute zu decken, zumal diese Forschungsinstitute auf mehrere Standorte in der Stadt verteilt sind und isolierte Insellösungen nicht angestrebt werden.
Wir haben das Ziel, einen zweiten Satellitencampus im hinteren Bereich des Brauhausbergs in Erwägung zu ziehen. Dafür wollen wir arbeiten. Ein in enger Zusammenarbeit mit den Fachbehörden der Stadt Potsdam, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege erarbeitetes Gutachten enthält erste - wie gesagt, erste - konzeptionelle Überlegungen, um die Bebauung dort voranzubringen.
Die Stadt - das sind unsere Erkenntnisse - bereitet gegenwärtig eine Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung vor. Die Zielvorstellung ist, ich sagte es, die Bebauung und Entwicklung der Liegenschaft unter Nutzung von § 34 Baugesetzbuch. Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann im dritten Quartal 2014 - so unsere Information - gerechnet werden. Im Anschluss daran würden vom Land konkrete Entwicklungs- und Verwertungsschritte eingeleitet: entweder der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung der Liegenschaft, die Übertragung der Teilflächen an die Forschungsinstitute oder eine öffentliche Ausschreibung zwecks Verwertung dieser Flächen.