Protokoll der Sitzung vom 26.02.2014

- Vielen Dank. Ich sehe, dass wir parteiübergreifendend Konsens finden können.

(Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: Beifallsstürme! - Heiterkeit bei allen Fraktionen)

- Ja, Beifallsstürme geradezu. Ich räume ein, dass dieses Thema vielleicht nicht so emotionsgeladen wie manch anderes Thema ist, das wir heute schon hatten.

(Goetz [FDP]: Haben Sie eine Ahnung!)

- Okay. Ich höre gern zu. - Weitere Aspekte: Die Genehmigungspflichten werden reduziert. Kooperationsvereinbarungen im Bereich von freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben sollen künftig generell genehmigungsfrei sein. Eine Zusammenarbeit bei pflichtigen Aufgaben wird nur noch genehmigungspflichtig sein, wenn die Kooperationsvereinbarung die Aufgabenzuständigkeit einer anderen Kommune vorsieht.

(Einzelbeifall CDU)

Schließlich noch eine wichtige Neuerung: Wir ermöglichen auch die Einrichtung von kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft mehrerer Kommunen. Auch dies ist ein Fortschritt gegenüber der bisherigen starren Regelung, die dies nur einzelnen Kommunen ermöglicht hat. Die Errichtung gemeinsamer Anstalten soll dabei wie bei Zweckverbänden für alle Arten kommunaler Aufgaben zur Verfügung stehen.

Selbstverständlich wird die Kommunalaufsicht weiterhin im Interesse der Kommunen ein Auge darauf werfen, wie es sich entwickelt.

Mit diesem Gesetzentwurf - davon bin ich überzeugt - schaffen wir eine gutes Basis für die Weiterentwicklung der Brandenburger Kommunen in den nächsten Jahren, für eine kostengünstige, bürgerfreundliche und bürgernahe Abarbeitung der Aufgaben im Interesse unseres Landes. Ich bin gespannt auf die Debatten. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Holzschuher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Wichmann hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister Holzschuher, ich denke, dass wir uns bei diesen Gesetzen fraktions- und parteiübergreifend besser einig werden können, liegt vor allem daran, dass sie aus dem Innenministerium kommen. Die Gesetze, die aus dem Innenministerium kommen - wenn ich es mit denen aus dem Bildungsministerium vergleiche - sind handwerklich zunächst einmal besser gemacht, das darf ich an dieser Stelle als stellvertretender Innenausschussvorsitzender und auch als Oppositionspolitiker vielleicht einmal sagen.

Wir haben, was die Problemlage angeht, eine Situation, die wir alle, glaube ich, kennen. Vor allem alle aus den ländlichen Regionen können bestätigen, dass wir aufgrund des demografischen Wandels und der sinkenden Einwohnerzahl, vor allem in der Peripherie des Landes, eine Veränderung haben, die sich auf die finanzielle Kraft, aber auch auf die Verwaltungskraft unserer Kommunen auswirkt. Ich durfte als stellvertretendes Mitglied in der Enquetekommission eine lange Zeit daran mitarbeiten, wie wir mit den Empfehlungen, die die Enquetekommission erarbeitet hat, eine Grundlage dafür schaffen können, dass wir diese Entwicklung, die in den Kommunen ansteht, auch angehen können.

Ein wichtiger Punkt in der Enquetekommission war immer die Frage der Verbesserung und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, weil wir natürlich mit der verbesserten interkommunalen Zusammenarbeit auch die Möglichkeit sehen, die Qualität der Aufgabenerfüllung in unseren Städten und Gemeinden sowie Amtsverwaltungen zu sichern und zu verbessern, die Bürgerfreundlichkeit zu steigern und auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in unseren kommunalen Verwaltungen zu verbessern.

Wenn wir uns die konkreten Punkte ansehen, vor allem auch die Frage der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung auf unterschiedlichen kommunalen Ebenen, die bisher so nicht möglich war - dass in Zukunft Landkreise gemeinsam mit der untersten kommunalen Ebene, mit Städten und Gemeinden, Dinge angehen können -, stellen wir fest, dass das ein deutlicher Fortschritt ist, den auch wir als Opposition nur begrüßen können und auch unterstützen werden.

Wir werden heute dieses Gesetz an den Innenausschuss überweisen. Wir werden eine Anhörung vereinbaren und uns dort mit den Einzelheiten zu beschäftigen haben. Wir als CDUFraktion sind gern bereit, uns konstruktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess zu diesem Gesetzentwurf einzubringen.

Ich denke, es gibt noch ein paar Punkte, wo wir die interkommunale Zusammenarbeit betreffende Dinge nicht ganz ausgereizt haben, die wir noch verbessern könnten.

Ich will ein paar Punkte nennen: die Förderung der verstärkten Zusammenarbeit der Kommunen bei internen Servicebereichen - gemeinsamer Einkauf, gemeinsame Bewirtschaftung von Immobilien -, aber auch Personaldienstleistungen und Informationstechnologien. Da haben wir noch Reserven, die im Gesetzentwurf auch noch nicht so dargestellt sind, wie man sie vielleicht ausgestalten und regeln könnte. Wir sind gern bereit, das weiterhin einzubringen.

Die Frage der Backoffice-Lösungen haben wir in der Enquetekommission auch viel diskutiert. Wir müssen uns im Zusammenhang mit diesem Gesetz ansehen, ob wir nicht auch dadurch die Verwaltungseffizienz stärken und kommunaler Ansprechpartner vor Ort für die Bürger bleiben und trotzdem eine Bündelung der Aufgabenerfüllung im Hintergrund vornehmen können. Durch gemeinsame Dienstleistungen können die Kosten kapitalintensiver Betriebe und Einrichtungen auf mehrere Schultern verteilt werden. Wir haben weniger Abschreibungsaufwand für Fahrzeuge und Maschinen.

Also Sie sehen, es geht dann sehr ins Detail, und wir werden versuchen, unsere Vorstellungen im Rahmen der weiteren Diskussionen auch im Innenausschuss einzubringen. Was wir uns in jedem Fall in der weiteren Beratung dieses Gesetzes gemeinsam vornehmen sollten, ist, sich auch die positiven und negativen Erfahrungen anzusehen, die es mit der interkommunalen Zusammenarbeit an einzelnen Stellen, in einzelnen Bereichen schon gibt. Es ist ja nicht etwas, was wir völlig neu erfinden. Wir sollten auch einen Blick darauf werfen, was bisher in Brandenburg im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit eigentlich gelaufen ist.

Ein Letztes muss ich allerdings noch ansprechen, was vielleicht auch die Debatte etwas eintrüben wird: Es ist natürlich so, dass mir die Bürgermeister und Hauptverwaltungsbeamten im Land sagen: Wisst ihr, es ist schön und gut, dass ihr euch im Landtag jetzt Gedanken über die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit macht, aber wir haben eine andere Frage, die uns derzeit - vor allem auch mit Blick auf das Wahlprogramm der SPD - umtreibt: Wie geht es denn nun eigentlich mit der Verwaltungsstrukturreform weiter? Wie wird denn in Brandenburg in Zukunft nun über eine kommunale Gebietsstruktur diskutiert?

(Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: Die CDU sagt doch auch nichts!)

- Ja, Frau Nonnemacher, Sie haben gleich die Möglichkeit, hier noch einmal Ihre Vorstellungen deutlich zu machen. Ich will nur sagen: Die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit kann man eigentlich nicht am Anfang stellen, sondern die stellt sich danach, weil die Bürgermeister natürlich im Moment alle nach Potsdam schauen und wissen wollen, was nun aus ihrer Gemeinde wird. Wird ihre Gemeinde selbstständig bleiben können oder nicht?

(Zurufe von der SPD)

Solange diese Frage nicht beantwortet ist und immer noch unbeantwortet im Raum steht, wird sich kaum ein Bürgermeister

freiwillig auf den Weg machen, entsprechende Bemühungen anzustellen, um die interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden, mit Partnergemeinden voranzutreiben. Insofern sind wir natürlich auch weiterhin auf die Debatte von morgen zu den kommunalen Gebietsstrukturempfehlungen und -diskussionen - die wir jetzt von der SPD auf dem Tisch haben - gespannt. Wir werden sehen, wie es dann im Innenausschuss mit diesem Gesetzentwurf weitergeht. Wir sind gern bereit, konstruktiv mitzuarbeiten. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wichmann. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Richter hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wichmann, Sie haben zum Schluss gesagt: Die Kommunen wissen gar nicht, ob sie selbstständig bleiben, weil die SPD so wackelt. Wenn Sie einmal ein bisschen im Bericht der Enquetekommission lesen würden, stellten Sie fest, dass darin steht: Alle Kommunen bleiben selbstständig.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Die Empfehlung sagt: Keine Kommune soll mit einer anderen zusammengelegt werden. Jeder, der hier im Raum sitzt, weiß das. Also muss man das nicht infrage stellen, das ist völlig überflüssig.

Wir sind aber heute bei einem anderen Gesetz - zu dem anderen werden wir morgen wieder heftig diskutieren. Dieses hier ist nicht so emotionsgeladen, da gebe ich Ihnen Recht. Deswegen können wir das auch ziemlich locker abhandeln.

Die Herausforderungen, die vor uns stehen, kennen wir alle. Ich will noch eines an den Anfang stellen: Vorhin, bei dem emotionsgeladenen Punkt, haben einige Abgeordnete ein bisschen herablassend gesagt „Es geht ja nur um weniger Personal“- als sei das etwas Schlechtes. Bei unseren Herausforderungen im Land Brandenburg ist es notwendig, in allen Bereichen des Landes darüber nachzudenken, wie wir die Aufgaben mit weniger Personal erfüllen können. Das ist nichts Schlechtes, das ist etwas Gutes.

(Beifall der Abgeordneten Muhß [SPD])

Insofern finde ich es immer schwierig zu sagen: Bloß kein Mensch weniger, wir müssen das ganze Personal behalten! Das geht überhaupt nicht.

Meine beiden Vorredner haben den Inhalt des Gesetzentwurfes ganz gut beschrieben, ich will das nicht wiederholen. Eine Möglichkeit, die die Kommunen haben, diesen schwierigen Herausforderungen zu begegnen, ist eben die kommunale Zusammenarbeit. Die Enquetekommission hat das auch ausdrücklich benannt, da gebe ich Ihnen Recht, darüber können wir morgen noch einmal reden. Insofern ist dieses Gesetz eigentlich schon auf dem Weg der Enquetekommission: Es regelt die gesetzliche Grundlage dafür, dass das, was dort empfohlen wird, am Ende auch umgesetzt werden kann. Das finde ich gut.

Der gesetzliche Rahmen ist das GKG, das ist richtig. Hier sind die Möglichkeiten für die Arbeit von Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden, für den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen usw. geregelt. Das soll jetzt neu gefasst werden, weil es schon sehr alt ist. Was genau soll neu gefasst werden? Auch hier hat der Minister eine Zusammenfassung gegeben. Ich will nur noch einmal auf den einen Punkt hinweisen, nämlich die Zusammenarbeit zwischen allen Verwaltungsträgern unterschiedlicher Ebenen. Das ist im Augenblick tatsächlich ein praktisches Problem. Wenn eine Gemeinde mit einem Landkreis Aufgaben anteilig erledigen will, dann ist das nicht so einfach. Auch das soll hiermit erledigt werden.

Das alles sind vernünftige, notwendige Überlegungen. Es gibt aber auch einige Formulierungen - auch Kollege Wichmann hat gesagt, da gäbe es noch einiges zu debattieren, da gebe ich ihm Recht. Ich will eines ansprechen, das mir aufgefallen ist: Es gibt auch die Benennung der Fusionsrenditen. Das ist mir ein bisschen vage beschrieben. Ich will das auch gleich einmal benennen. Es soll in die Kommunalverfassung - das steht als Erstes darin - des Landes eine Klarstellung eingearbeitet werden, dass bei einem finanziellen Ausgleich vorgesehen werden kann, dass Einsparungen durch kommunale Zusammenarbeit teilweise und vorübergehend bei den Kommunen verbleiben können. - Das sind alles vage Formulierungen, das sollte klarer formuliert werden. Wenn die Kommunen nicht klar erkennen können, was sie aus solch einem Gesetz für Vorteile haben, wird der Anreiz, sich da hineinzuknien, nicht sehr groß sein. Aber wir haben ja noch Möglichkeiten, das zu debattieren. Das sollten wir im Fachausschuss tun, um alle vorgeschlagenen Regelungen umzusetzen. Wenn ich richtig gezählt habe, sind 16 Einzelgesetze zu verändern. Aber das hängt automatisch daran.

Insgesamt liegt hier ein guter Gesetzentwurf vor. Die Einzelheiten wollen wir im Fachausschuss bereden. Wir stimmen der Überweisung zu. - Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Richter. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Goetz erhält das Wort. - Bevor Herr Abgeordneter Goetz seine Rede beginnt, begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Lise-Meitner-Oberschule Strausberg bei uns. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Goetz, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Kollegen! Liebe Schüler der Lise-Meitner-Oberschule aus Strausberg! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die Verbesserung und Erleichterung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit greifen wir Themen auf, die im Rahmen der Enquetekommission 5/2 eine maßgebliche Rolle gespielt haben. Eigentlich waren diese Themen, die wir jetzt behandeln, die Auslöser für die Einsetzung dieser Enquetekommission. Der Kollege Petke hatte vor einigen Jahren die Idee zu dieser Enquetekommission. Man

mag ihn oft kritisieren - die Idee war gut. Danach haben sich Ursula Nonnemacher, Sven Petke und ich Gedanken darüber gemacht, wie es weitergehen sollte. Eigentlich haben wir damals schon erste Überlegungen eingebracht, dann später auch mit Beteiligung der Regierungskoalition, wie wir uns das Land Brandenburg über die nächsten Jahrzehnte vorstellen.

Für uns als FDP-Fraktion war dabei immer wichtig, dass wir nicht auf Zwang setzen, sondern die Freiwilligkeit der Kommunen betonen. Wir wissen, dass es so, wie es gegenwärtig ist, nicht bleiben kann. Das weiß auch jeder einzelne Bürgermeister, und je weiter von Berlin weg seine Gemeinde ist, desto besser weiß er das. Er kennt auch seinen Handlungsbedarf. Aber wir setzen darauf, dass die Bürgermeister, dass die Gemeindevertreter, die Stadtverordneten sich selbst Gedanken darüber machen, wie sie die Zukunft ihrer Stadt, ihrer Gemeinde gestalten können, auch, wie sie die Zukunft ihres Landkreises gestalten können, letztlich auch mit dem Ziel, Eigenständigkeit zu wahren. Dabei ist ganz wesentlich, dass kommunale Gemeinschaftsarbeit zwischen den verschiedenen Kommunen, zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften möglich ist und auch erleichtert wird.

Herr Innenminister, vorhin habe ich an der Stelle geklatscht, gewöhnen Sie sich bloß nicht daran. Aber an der Stelle hatten Sie Recht. Wir haben massive Probleme, wenn Gebietskörperschaften unterschiedlicher Ebenen zusammenarbeiten sollen. Wir haben das in Potsdam-Mittelmark. Wir haben die kreisfreie Stadt Brandenburg in Potsdam-Mittelmark, haben drum herum eine Reihe von Kommunen, die durchaus Bedarf an Zusammenarbeit mit Brandenburg an der Havel haben, aber bisher so nicht zusammenarbeiten konnten, weil Brandenburg eine kreisfreie Stadt ist und die kreisangehörigen Kommunen in Potsdam-Mittelmark sich auf einer anderen Ebene befanden. Das wird jetzt ausgeglichen. Die Zusammenarbeit wird erleichtert; und das ist auch gut so.

So gibt es eine Reihe von Beispielen, die aufgeführt sind; ich will nicht wiederholen, was andere gesagt haben. Das behandeln wir sowieso im Innenausschuss. Wir werden natürlich eine Anhörung dazu durchführen, wie wir das dann im Einzelnen gestalten wollen. Es gibt weiteren Verbesserungsbedarf, auch das ist klar, weil wir auf Freiwilligkeit setzen.

Was aber nicht gehen wird, Herr Innenminister - dabei will ich es auch schon bewenden lassen -, ist: Glauben Sie bloß nicht, dass mit der Erleichterung der kommunalen Zusammenarbeit die Ergebnisse der Enquetekommission 5/2 dann irgendwie erledigt sind oder das Vorhaben damit abgehakt werden könnte. Das hat sich beim Ministerpräsidenten so angehört. Aber darüber wird morgen früh in der Aktuellen Stunde zu reden sein.

(Beifall FDP)

Mit diesem Gesetzentwurf befassen wir uns jetzt zunächst im Innenausschuss. Darauf freue ich mich. - Ich danke Ihnen.