Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Ich darf schon vorwegnehmen, was wir im nächsten Tagesordnungspunkt behandeln werden. Wir haben einen völlig überkompensierten Verkehrsvertrag, den großen Verkehrsvertrag, und einen völlig überkompensierten S-Bahn-Vertrag. Die Folgen waren, dass wir Strecken abbestellen mussten und Taktverdichtungen zurückgenommen haben. Das ist doch unser Problem. Herr Jungclaus, Sie können mir glauben: Ich bin jemand, der sich müht, möglichst oft mit der Bahn zu fahren. Aber wenn hier Landtagssitzung ist, traue ich mich das nicht mehr, weil ich Angst haben muss, dass ich erst um 11 Uhr hierherkomme.

(Beifall CDU und FDP)

Vor halb fünf Uhr komme ich bei uns gar nicht weg, da ist der Bahnhof im Übrigen zugeschlossen.

(Beifall CDU und FDP)

Ich möchte noch auf den FDP-Antrag eingehen. Der FDP-Antrag spricht von der fristlosen Kündigung. Das kann ich zumindest inhaltlich nachvollziehen, es hilft uns bloß nichts. Wenn

ich fristlos kündige, heißt das, ich will den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Sie schreiben, wir sollten die Bahn bitten, diesen Betrieb noch zwei Jahre weiterzuführen. Das ist zumindest nicht konsequent und rund, wenngleich das innere Gefühl bei einer Erfüllung - besser Nichterfüllung - des Vertrags von gerade mal 50 % diesen Gedanken zumindest sehr nahe legt. Zur Entschädigungsforderung hinsichtlich der Nutzung der 1. Klasse: Wenn alle, die das 2.-Klasse-Ticket haben, in die 1. Klasse hineinpassen, haben wir es mit einer Abbestellung zu tun, denn so wenig Leute, wie in der 1. Platz nehmen können, werden Sie gar nicht finden. Das wäre auch wieder ungerecht.

Warum es ausgerechnet der Monat April sein muss, kann ich auch nicht recht nachvollziehen. Wir müssen erst einmal - deshalb brauchen wir die Task-Force, und deshalb werbe ich auch dafür - aufarbeiten, von welcher Summe wir überhaupt reden. Jetzt sind 2,37 Millionen Euro von der Ministerin genannt worden. Wie sind Sie überhaupt auf diese Summe gekommen? Ist das nur der Startsschuss oder schon das Ganze, was wir aus diesem Chaos zu erwarten haben? Das wissen wir doch gar nicht! Deshalb ist es wichtig, dass wir das aufarbeiten und Lehren aus dem ziehen, war hier passiert ist. Ich kann nicht nachvollziehen, was daran schlecht sein soll, ob der Begriff nun aus dem militärischen Bereich kommt oder nicht. Wenn Sie mit alten Berlinern sprechen, sagen sie Ihnen, dass die S-Bahn selbst kurz nach dem Krieg pünktlicher fuhr. Wir müssen den aktuellen Zustand doch einmal zur Kenntnis nehmen. Wir können die „Task-Force“ auch „Krisenstab“ nennen. An dem Begriff soll es nicht liegen; mein Gott, dann nennen wir es halt so. Wichtig ist nur, dass in der Sache gearbeitet wird.

Dann wird auf den Bund verwiesen. Das ist eine schöne Argumentation; denn die Bahn gehört dem Staat, deshalb habe er sich darum zu kümmern. Die Bahn macht genau das, was in dem S-Bahn-Vertrag steht. Man liest dort, dass der maximale Einbehalt 5 % betrage. Daran ist doch nicht der Staat schuld; daran sind diejenigen schuld, die diesen blöden Vertrag abgeschlossen haben. Er ist nämlich hinsichtlich dessen, was bei seiner Nichteinhaltung passiert, in keiner Weise akzeptabel. Darüber müssen wir uns doch unterhalten!

(Beifall CDU und FDP)

Darauf kommen wir im nächsten Tagesordnungspunkt noch einmal zu sprechen. Was brauchen wir? Erstens Wettbewerb auf der Schiene, nicht um die Schiene; zweitens eine Ausschreibung in Teilnetzen; drittens - das ist ein sehr wichtiger Punkt - genau die gleiche Loslimitierung. Gerade wegen des letztgenannten Punktes spricht auch der Geschäftsführer des VBB dafür.

Eine Anmerkung zum Schluss: Wettbewerb, wie von mir beschrieben, wird dazu führen, dass wir eine adäquate Versorgung der Menschen sowohl im berlinnahen als auch im berlinfernen Raum hinbekommen. Es geht uns schließlich darum, die peripheren Räume mit der Hauptstadt zu verbinden. Ich hoffe, dass das im Zusammenwirken aller Kräfte gelingt. Ich betone an dieser Stelle, dass ich in der Task-Force aus jeder Fraktion einen Vertreter dabeihaben möchte - so stelle ich es mir zumindest vor -, damit wir zu einem Ergebnis kommen, das uns zumindest in der Perspektive völlig neue Möglichkeiten gibt, den SPNV attraktiver für unser Land, aber auch für die Stadt Berlin zu machen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP sowie GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Genilke. - Das Wort erhält für eine Minute noch einmal der Abgeordnete Beyer von der FDPFraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es reizt mich natürlich, noch einmal auf die Privatisierung einzugehen. Ich komme jeden Tag aus Eberswalde und kann mich komischerweise auf die ODEG immer verlassen. Das ist ein kleines Unternehmen mit freundlichem Personal - es funktioniert.

Kollegin Wehlan, gestatten Sie mir als ehemaligem Angehörigen einer Task-Force auf diesen Begriff einzugehen. Eigentlich trifft er es ganz gut. Eine Task-Force ist eine Einheit, die durch zwei wichtige Eigenschaften charakterisiert wird: Sie braucht wie kaum eine andere militärische Einheit ein absolut stabiles Mandat und einen guten Truppenführer.

Damit bin ich beim Kollegen Jungclaus. Wenn es darum geht, dass der Ministerpräsident die ganze Angelegenheit zur Chefsache erklärt und der starke Truppenführer wird, sind wir voll dabei. Aber dann gehen Sie bitte auch den zweiten Schritt und verleihen Sie ein stabiles Mandat. Wenn ich in Verhandlungen gehe, muss ich mit der größtmöglichen Drohkulisse arbeiten. So kann man die Bahn vielleicht überzeugen.

Dafür können Sie heute sorgen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP sowie vereinzelt CDU und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Zuerst liegt Ihnen in der Drucksache 5/292, 2. Neudruck, der Antrag der FDP-Fraktion unter dem Titel „Konsequenzen aus dem S-Bahn-Chaos ziehen: S-Bahn-Netz in Berlin und Brandenburg ab 2017 komplett ausschreiben - Fahrgäste entschädigen“ vor. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Wir kommen zum zweiten Antrag. Er liegt Ihnen unter dem Titel „Gründung einer Task-Force zum S-Bahn-Chaos und Durchsetzung aller rechtlich verfügbaren Sanktionsinstrumente“ in der Drucksache 5/289 vor und ist von der CDU-Fraktion eingebracht worden. Wer ist für diesen Antrag? - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Bei wenigen Stimmenthaltungen und vielen Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Wir kommen als Drittes zum Entschließungsantrag in der Drucksache 5/333, eingebracht von der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Diesem Antrag ist bei einigen Gegenstimmen und wenigen Stimmenthaltungen zugestimmt worden. - Vielen Dank.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 6 und eröffne die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7:

Überprüfung des S-Bahn-Verkehrsvertrages zur Wahrung eines effizienten Einsatzes öffentlicher Gelder

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/284

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Genilke darf wiederum an das Pult treten und hat zehn Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen nun vorliegende Antrag steht nur bedingt mit dem soeben diskutierten S-Bahn-Chaos in Verbindung. Er behandelt eher eine grundlegende und weitreichende Problematik, die besonders nach dem Bekanntwerden einer offensichtlichen Überkompensation des großen Verkehrsvertrages in Brandenburg virulent geworden ist.

Wie von der CDU-Fraktion bereits in der vergangenen Landtagssitzung thematisiert, steht nach Überprüfung des Vertrages durch die EU-Kommission eine Rückforderung von 300 Millionen Euro im Raum. Die Landesregierung verhandelt derzeit über diese Rückforderung mit der DB AG. Eine Berichterstattung der Landesregierung über den Sachstand dieser Verhandlungen wurde von der CDU-Fraktion auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses gesetzt und wird in der nächsten regulären Sitzung im Februar behandelt werden.

Angesichts dieser Entwicklung sieht die CDU-Fraktion die Notwendigkeit und fordert die Landesregierung entsprechend auf - das haben wir schon angekündigt -, auch den S-Bahn-Vertrag auf eine Überkompensation hin zu überprüfen. Hintergrund ist, dass die S-Bahn-Leistungen damals, im Jahr 2003, nicht durch eine Ausschreibung im Wettbewerb, sondern ebenfalls direkt an die DB AG vergeben worden sind. Ähnlich wie beim großen Verkehrsvertrag steht auch hier der Vorwurf im Raum, dass es unter Umständen zu einer Überkompensation gekommen ist. Mit unserem Antrag wollen wir das geklärt wissen und die Frage beantwortet bekommen, wie hoch die Überkompensation gegebenenfalls ausfällt.

Dafür kann man der Bahn nicht einmal einen Vorwurf machen. Es ist sogar ihre Aufgabe als Wirtschaftsunternehmen, einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Die Schuld ist hier eindeutig bei den Ländern zu suchen, die diesen Vertrag ausgehandelt haben. Auch wenn in den vergangenen Jahren die angestrebten Gewinne sicherlich zu einem erheblichen Teil auf Kosten der Qualität generiert wurden, lässt sich der Vorwurf nicht ausräumen, dass der Vertrag überdurchschnittliche Gewinne für die S-Bahn Berlin GmbH ermöglicht hat. Frau Kircheis hat es erwähnt: 2008 eine Erhöhung um 65 % oder 56 Millionen Euro. Ich hatte in meiner vorhergehenden Rede schon gesagt, dass für das Jahr 2009 125 Millionen Euro ausgewiesen worden sind.

Ähnlich wie beim großen Verkehrsvertrag in Brandenburg ist die EU-Kommission auch hier bereits dabei, den Vertrag auf seine beihilferechtliche Konformität hin zu überprüfen. Somit besteht jetzt entweder die Möglichkeit, ein weiteres Mal auf die Korrekturmaßnahmen der EU zu vertrauen, oder aber eigenverantwortlich tätig zu werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Vertrag von der EU-Kommission beanstandet wird, ist angesichts der Ähnlichkeit mit den Vergabemodalitäten des großen Bahnvertrages zumindest hoch. Wiederum zu erwarten und darauf zu vertrauen, dass die EU-Kommission für Brandenburg die Kohlen aus dem Feuer holt, wäre ein Armutszeugnis und würde auch das Vertrauen der Bürger hinsichtlich eines effizienten Einsatzes ihrer Steuergelder durch Rot-Rot - ich meine hier: in Berlin - ein weiteres Mal strapazieren.

Wir fordern von der Brandenburger Landesregierung, dass sie sich nicht aus der Verantwortung stiehlt. Auch wenn der Vertrag 2003 federführend vom rot-roten Senat Berlins ausgehandelt wurde - unterschrieben wurde er auch vom Brandenburger Verkehrsminister. Brandenburg ist mit ca. 30 Millionen Euro finanziell am S-Bahn-Vertrag beteiligt und wendet somit pro Jahr ca. 28 Millionen Euro für die S-Bahn-Leistungen auf. Bezogen auf alle 15 Jahre und mit den Leistungen Berlins hat der S-BahnVertrag ein Volumen von 3,54 Milliarden Euro. Damit übersteigt er den großen Brandenburger Verkehrsvertrag bei weitem.

Auch wenn der Vergleich, den ich jetzt ziehen werde, nicht wirklich zulässig ist, möchte ich doch das kleine Rechenbeispiel geben: Der große Brandenburger Verkehrsvertrag hat ein Volumen von 1,94 Milliarden Euro und unter Umständen eine Überkompensation von 300 Millionen Euro zur Folge, die wir ganz gern zurückhätten. Es lohnt sich schon, darüber nachzudenken.

Unterstellte man eine analoge Überkompensation des S-BahnVertrages, lägen wir bei der unglaublichen Summe von 547 Millionen Euro. 10 % davon sind 54,7 Millionen Euro. Deshalb kam vorhin der Hinweis, dass bei 2,3 Millionen Euro nicht ernsthaft die Grenze gewesen sein kann, weshalb das in der TaskForce ausgelotet werden sollte.

Ein Nachrechnen beim S-Bahn-Vertrag ist möglich und nötig. Wir dürfen nicht der Hoffnung erliegen, dass es irgendjemand für uns macht.

Ich möchte bei der Gelegenheit darauf zurückkommen, dass das Geld, das wir aufgrund der Überkompensation zurückerwarten dürfen, dem SPNV - im Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD war von ÖPNV die Rede, ich möchte das konkretisieren - zugute kommt; denn der ist in besonderer Weise der Leidtragende in der jetzigen Situation.

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, den Vertrag bis zum Ende des II. Quartals auf eine Überkompensation hin zu überprüfen. Sollte sich eine Überkompensation bestätigen, ist diese in Zusammenarbeit mit der Landesregierung Berlins unverzüglich mit Nachverhandlungen zu belegen, und die gezahlten Mittel sind zurückzufordern. Beispielgebend möchte ich hier noch einmal den großen Verkehrsvertrag von 2002 anführen. Zum Wohle unserer Steuerzahler und im Sinne eines effizienten Nahverkehrs bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Genilke. - Das Wort erhält die Abgeordnete Kircheis. Sie spricht für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU ist eigentlich bereits erledigt, und in der Rede von Herrn Genilke war auch erkennbar, dass man das weiß. Insofern kann der Antrag eigentlich abgelehnt werden. Die Dinge sind auf dem Weg. Deswegen brauchen wir ihn eigentlich nicht.

Ende Oktober 2009 hat die EU ein Auskunftsbegehren zum SBahn-Vertrag an den Bund gerichtet, und Ende Januar dieses Jahres werden die Länder Berlin und Brandenburg eine Stellungnahme an den Bund abgeben, die dieser dann wiederum an die EU weiterleitet. Nachverhandlungen zum S-Bahn-Vertrag laufen ebenfalls schon seit Herbst 2009. Die Nachverhandlungen thematisieren wir in unserem Entschließungsantrag in Drucksache 5/289. Wir unterstützen die Landesregierung ausdrücklich und erwarten eine konsequente und harte Verhandlungsführung. Die fordern ja auch Sie.

Zur momentanen Situation: Nur die DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH - Frau Ministerin Lieske hat das deutlich gesagt - ist derzeit in der Lage, im S-Bahn-Netz Verkehre zu fahren, da nur sie über die erforderlichen Spezialfahrzeuge verfügt. Würden noch irgendwo ein paar einsatzbereite Fahrzeuge stehen, dann, glauben Sie mir, wären die auf der Schiene. Es gibt nun einmal nur diese Sonderzüge. Die Länder haben weder die rechtliche Möglichkeit, auf diese Fahrzeuge zuzugreifen, noch ist die SBahn Berlin GmbH bereit, die Fahrzeuge herauszugeben. Andere Betreiber können nur mit Neufahrzeugen zum Zuge kommen. Diese können jedoch nicht sofort, sondern nur mit langen Vorlaufzeiten beschafft werden. Die Entwicklung, Erprobung, Herstellung und Abnahme dieser Fahrzeuge bedingt bei Beschaffung von 190 Fahrzeugen einen Zeitbedarf von ca. fünfeinhalb Jahren. Eine Fahrzeugbeschaffung mit Wirkung zum Dezember 2017 muss daher bereits Mitte 2012 ausgelöst werden. Wir brauchen hier konkrete Bedingungen. Auf die zeitaufwändige Neuentwicklung der Fahrzeuge kann nicht verzichtet werden, da ein Nachbau der jüngsten Fahrzeuge der Baureihen 481 und 482 wegen geänderter technischer Normen nicht mehr zulässig wäre. Angesichts der Ausfallhäufigkeit der Fahrzeuge wäre ein solcher Nachbau im Übrigen auch nicht empfehlenswert. Eine sofortige Kündigung des S-Bahn-Vertrages macht überhaupt keinen Sinn, da als Folge nur der Abschluss eines neuen Vertrages mit der S-Bahn Berlin GmbH oder eine Auferlegung infrage kommt. Frau Ministerin Lieske hat das vorhin deutlich gemacht.

(Burkardt [CDU]:Worüber reden Sie eigentlich?)

- Warum Ihr Antrag keinen Sinn macht. Immer noch zu Ihrem Antrag, Herr Burkardt, das wissen Sie.

Der bestehende Vertrag begründet einen Anspruch auf Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ermöglicht Sanktionen bei Schlechterstellung. Bei einer Neuverhandlung wäre zu erwarten, dass die S-Bahn nur den Leistungsumfang anbietet, den sie derzeit bieten kann, weil sie um ihre Monopolstellung weiß. Damit wäre uns allen nicht geholfen. Es fahren eben

nur die verfügbaren Fahrzeuge. Sanktionen würde sie im Vertrag so weit wie möglich ausschließen. Bei einer Auferlegung wären jahrelange Rechtsstreitigkeiten über die abrechenbaren Kosten zu erwarten. Die Haushaltsbelastungen wären für die Länder kaum kalkulierbar. Durch eine Auferlegung könnte auch nur auf den vorhandenen Fuhrpark zugegriffen werden können, anderenfalls würden unkalkulierbare Investitionspflichten hervorgerufen. Wir haben nur diese Fahrzeuge.

Zum Thema Überkompensation möchte ich sagen: Aus dem großen Bahnvertrag wissen wir, eine Überkompensation muss erst einmal nachgewiesen werden, und zwar in konkreter Höhe, um jemals Geld wiederzusehen. Ein langwieriger Rechtsstreit wäre wohl sicher. Ob und wie viel Geld möglicherweise zurückgezahlt wird, ist höchst unsicher. Vor optimistischen Hoffnungen und immer größer werdenden Zahlen sei daher gewarnt.

Die weitere Vorgehensweise für die kommenden Wochen und Monate sieht folgendermaßen aus: Im Februar 2010 wird darüber entschieden, welches Teilnetz für die wettbewerbliche Vergabe im Jahr 2017 infrage kommt. Dieses wird im Amtsblatt der EU bekanntgegeben. Es wird eine Vorabbekanntmachung geben. Mit der Vorbereitung der Verdingungsunterlagen wird im Laufe des Jahres 2010 über alle für die zukünftigen Leistungserbringung relevanten Aspekte entschieden werden, zum Beispiel Fahrzeuganforderungen, Leistungsvergabe und Sanktionsmechanismen. Soweit entschieden wird, dass die Kommunalisierung nicht in Betracht kommt, zum Beispiel weil die DB AG nicht oder nur zu unzumutbaren Konditionen verkaufsbereit ist, ist spätestens im Januar 2011 über die Art der Vergabe, Wettbewerb oder Direktvergabe an die BVG, zu entscheiden. Eine wettbewerbliche Vergabe würde mit einem Aufruf zum Wettbewerb am 02.01.2011 beginnen. - Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kircheis. - Während sich der Abgeordnete Beyer von der Fraktion der FDP auf seinen Redebeitrag vorbereitet, möchte ich sehr herzlich die Schülerinnen und Schüler der Sachsendorfer Oberschule aus Cottbus bei uns begrüßen. Herzlich willkommen!