Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kircheis. - Während sich der Abgeordnete Beyer von der Fraktion der FDP auf seinen Redebeitrag vorbereitet, möchte ich sehr herzlich die Schülerinnen und Schüler der Sachsendorfer Oberschule aus Cottbus bei uns begrüßen. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hier zur Debatte stehende Thema schließt nahtlos an den vorangegangen Tagesordnungspunkt an. Wie bereits dargelegt, hatte sich insgesamt wieder einmal bewiesen, dass fehlender Wettbewerb schlussendlich zulasten der Qualität und - wie in der Tat zu vermuten ist - auch auf Kosten verhandelter Vergütungen geht. Es ist in diesem Kontext mehr als verwunderlich, dass die S-Bahn Berlin ihren Gewinn von 2005 bis 2008 mehr als versechsfachen konnte. Solche Gewinnsteigerungen sind in einem normalen wirtschaftlichen Umfeld unter den gängigen Renditemöglichkeiten immer äußerst verdächtig. Zudem hatte das Unternehmen für die Jahre 2009 und 2010 eine Verdopplung des Gewinns auf dann 125 Millionen Euro vorgesehen. Selbst wenn man berücksichtigt, was im Kontext des geschlossenen Vertrages auch kritisch hinterfragt werden muss,
dass die S-Bahn binnen dreier Jahre mit fast 1 000 Beschäftigten rund ein Viertel der Belegschaft abgebaut hat, lassen sich dennoch solche Steigerungen nicht aus der Optimierung des operativen Geschäfts oder einer Verbesserung des Marktumfelds erklären. Da die im damaligen Vertrag vereinbarte Vergütung nicht in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zustande gekommen ist und somit auch keinerlei am Markt gebildete reale Vergleichsmaßstäbe vorliegen, muss vermutet werden, dass überhöhte Vergütungen im Rahmen willkürlicher Preisbildungen durchaus vorliegen können. Da der S-Bahn-Vertrag mit über 3,5 Milliarden Euro ein Volumen umfasst, das selbst den Verkehrsvertrag übersteigt, ist in der Tat nicht unrealistisch, dass Überkompensationen vorliegen, deren Rückforderungen im dreistelligen Millionenbereich liegen könnten.
Wir befürworten daher ausdrücklich den Antrag der CDU-Fraktion und sehen ebenfalls dringenden Handlungsbedarf, das SBahn-Chaos auch unter diesem Punkt konsequent aufzuarbeiten. Nach unserer Auffassung muss die Landesregierung hier unverzüglich handeln. Hierbei sollte dringend ein unabhängiges Wirtschaftsberatungsunternehmen beauftragt werden, welches den gesamten Komplex umfänglich aufarbeitet und gegebenenfalls zurückzufordernde Mittel gerichtsfest dokumentiert.
Sehr geehrte Frau Ministerin, auch hier fordern wir Sie auf, genau wie in der Angelegenheit großer Verkehrsvertrag, unabhängig von der Beurteilung der Vergabepraxis in der Vergangenheit alles zu unternehmen, um die Fehler Ihrer Vorgänger wenn nicht zu heilen, so doch gegebenenfalls durch notwendige Rückforderungen zu lindern. Auch wenn es sich beim Anteil Brandenburgs am S-Bahn-Vertrag nur um den deutlich kleineren Teil handelt, so müssen auch hier ausschließlich originär Brandenburger Interessen vertreten werden. Was die gegebenenfalls zu erwartenden Gelder für den Landeshaushalt anbelangt, fordern wir, dass nach einer Überprüfung des Vertrags hierüber frühzeitig beraten und damit sichergestellt wird, dass diese Gelder ausschließlich wiederum in die S-Bahn investiert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe noch einmal an das vorhin Gesagte an: Wir plädieren dafür, den S-Bahn-Vertrag auf das Abstellgleis, die S-Bahn auf das Wettbewerbsgleis und die Brandenburger Interessen eindeutig auf das Vorfahrtsgleis zu stellen. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Abgeordneten Beyer. - Das Wort erhält die Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Wehlan, bitte.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man bedenkt, verehrter Herr Genilke, dass Ihre verkehrspolitischen Anträge alle ihren Ursprung in Verhandlungszeiten hatten, als die CDU selbst noch in Regierungsverantwortung war, dann könnte man zu dem Schluss kommen, dass Sie das mit großem Aktionismus - jetzt in der Opposition - ganz schnell vergessen machen wollen.
Nun gut, jeder hat das Recht auf neue Einsichten, und ich möchte Sie darin ausdrücklich unterstützen.
Wie wir Ihrem Antrag entnehmen können, sind Sie heute zu neuen Einsichten gekommen, weil der S-Bahn-Vertrag seinerzeit nicht im Wettbewerb, sondern ohne öffentliche Ausschreibung direkt vergeben wurde; weil die S-Bahn Berlin GmbH in den letzten Jahren exorbitante Gewinne erzielen konnte; weil derzeit die EU-Kommission den Vertrag auf seine beihilferechtliche Konformität überprüft und weil heute auch Sie der Meinung sind, dass Fragen hinsichtlich der Überkompensation und Rückzahlung der Mittel bestünden, die Nachverhandlungen zum Vertrag notwendig machten.
Nur, Herr Genilke, kommt das doch alles ein bisschen spät. Die EU hat bereits ein beihilferechtliches Prüfverfahren angestrebt, der VBB hat dies bereits öffentlich kundgetan - auch, dass bis Mitte dieses Jahres mit konkreten Ergebnissen gerechnet wird -, und die Länder Berlin und Brandenburg haben ihrerseits begleitende Prüfprozesse eingeleitet.
Um Ihnen an dieser Stelle vielleicht noch einmal den Prozess zu vergegenwärtigen und vielleicht auch auf den Punkt zu kommen, an dem wir wirklich Unterstützung von Ihnen und Ihrer Fraktion bedürfen, möchte ich Ihnen die Verfahrensweise ein wenig näherbringen. Wie wird es sein, wenn Mitte des Jahres die EU-Kommission Überkompensationen feststellt? - Die EU-Kommission wendet sich nicht an die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg, sondern die EU-Kommission wendet sich an den Bund, den Eigentümer. Da könnten Sie wirklich Unterstützung leisten. Möglicherweise können wir in den nächsten Wochen einmal über eine Bundesratsinitiative dazu reden, wie der Bund, der Eigentümer, mit festgestellten Überkompensationen der EU umgehen soll. Wird er diese beiseite legen und der DB AG und der Berliner S-Bahn GmbH keine Vorgaben zum Umgang mit diesen festgestellten Überkompensationen geben? Oder wird er den Prozess, dass die Berliner SBahn auch noch gegen festgestellte Überkompensationen klagt, sehenden Auges begleiten? Das wäre doch ein Unding. Insofern können Sie sehr wohl etwas tun.
Das, was Sie tun möchten - jedenfalls so, wie es in Ihrem Antrag steht - reicht aber an dieser Stelle nicht aus. Denn all das ist schon auf den Weg gebracht. Sie können etwas tun - möglicherweise müssen wir das hier im Landtag auch noch einmal thematisieren -, nämlich über eine Bundesratsinitiative die Bundesregierung auffordern, festgestellte Überkompensationen in diesem Vertragsgeschehen umgehend zu heilen und mit den Vertragspartnern Berlin und Brandenburg ins Gespräch zu kommen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wehlan. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Jungclaus hat das Wort.
Frau Präsdentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Nach einem Jahr S-Bahn-Chaos scheint sich
inzwischen bei allen Landtagsfraktionen die Erkenntnis durchzusetzen, dass man der Bahn nicht weiter Steuergelder hinterherwerfen sollte. Die ständigen Beteuerungen der S-Bahn auf baldige Besserung der Situation haben sich bisher leider als leere Worthülsen erwiesen. Die Unternehmensstrategie, den Regionalverkehr durch Gewinnabschöpfung, den Abbau von Personal und die Vernachlässigung der Wartung zu schröpfen, muss endlich ein Ende haben. Hier ist die Politik gefragt. Doch die Landesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger im wahrsten Sinne des Wortes in der Kälte stehen.
Während der Bahnkonzern die von der Landesregierung ausgezahlten Steuergelder nutzt, Renditevorgaben zu erfüllen, müssen Pendlerinnen und Pendler sich täglich in überfüllte Züge quetschen und bei Minustemperaturen aufgrund von nichtangekündigten Zugausfällen auf zugigen Bahnsteigen warten.
Es stößt in meiner Fraktion auf völliges Unverständnis, dass die Landesregierung nicht aus den Erkenntnissen der Vergangenheit gelernt hat und unaufgefordert die beihilferechtlichen Forderungen der EU bezüglich des Brandenburger Verkehrsvertrages auf den S-Bahn-Vertrag überträgt. Ausschreibung und Vergabeverfahren sind vergleichbar. Daher ist anzunehmen, dass auch die S-Bahn Überkompensationen aus Landesmitteln erhält.
Der Antrag der CDU-Fraktion ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, denn die Finanzierungspraxis und der Einsatz der Mittel seitens der S-Bahn müssen dringend einer sorgfältigen Überprüfung unterzogen werden. Immerhin zahlen die brandenburger Steuerzahler jährlich rund 28 Millionen Euro an die S-Bahn. Angesichts der Zumutungen, denen die Fahrgäste schon seit einem Jahr täglich ausgesetzt sind, wäre es durchaus spannend zu erfahren, was eigentlich mit diesen Millionen passiert.
Allerdings wird meine Fraktion dem Antrag der CDU dennoch nicht zustimmen. Denn er greift viel zu kurz. Aus unserer Sicht ist es zu wenig, den bestehenden Vertrag nachzuverhandeln. Das Beispiel des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr hat gezeigt, dass durch eine Kündigung deutlich bessere Bedingungen erzielt werden können. Meine Fraktion fordert daher dazu auf, für den bestehenden Vertrag aufgrund nicht erbrachter Leistungen unverzüglich eine Änderungskündigung auszusprechen.
In dem neu zu verhandelnden Vertrag müssen dann vor allem drei Dinge eindeutig geregelt werden: Erstens: Die von der SBahn zu erbringenden Leistungen, beispielsweise die Länge der einzusetzenden Züge, müssen klar definiert werden. Zweitens: Für den Fall einer Nichterbringung der vereinbarten Leistung müssen wirksamere Vertragsstrafen jenseits der bisher festgelegten 5 % festgelegt werden. Drittens bedarf es einer Verminderung der überhöhten Trassenpreise. Dies ist schon allein deshalb notwendig, um die EU-Richtlinien einzuhalten.
Das Nichtstun der Regierung ist für die Menschen in Brandenburg nicht nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund, dass der Verkehrsvertrag, der Grundlage der katastrophalen Situation ist, ohne öffentliche Ausschreibung vergeben wurde, wiegt das Verhalten der Landesregierung besonders schwer. Wir fordern daher von der Landesregierung: Vertreten Sie endlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die auf einen funktionierenden ÖPNV in unserem Land angewiesen sind, und sprechen Sie sich für einen fairen Wettbewerb auf der Schiene aus!
Dieser Wettbewerb darf jedoch nicht dazu führen, dass sich private Unternehmen gegenseitig mit Billigangeboten, die sie mit Hilfe von Dumpinglöhnen und unter Missachtung sozialer Standards finanzieren, unterbieten. Auch soziale Faktoren müssen das Angebot bestimmen.
Eine solche öffentliche Ausschreibung - vorzugsweise in Teillosen - ist nicht vom einen auf den anderen Tag umsetzbar. Es bedarf dazu einer gründlichen Vorbereitung. Ich rufe daher die Landesregierung dazu auf, unmittelbar mit den Vorbereitungen zu beginnen. Legen Sie dem Landtag ein durchdachtes Konzept vor, auf dessen Grundlage ein fairer, sozialverträglicher Wettbewerb auf der Schiene eingeführt werden kann.
Darüber hinaus braucht es, um einen wettbewerbsfreundlichen Zugang zu den Schienenwegen zu garantieren, langfristig auch eine Trennung von Netz und Betrieb. Hierfür sollten sich Brandenburg und Berlin mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative einsetzen. In einem Flächenland wie Brandenburg sind die Menschen auf einen funktionierenden ÖPNV angewiesen. Es liegt in der Verantwortung der Landesregierung, diesen bereitzustellen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung endlich wahr!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Das Wort erhält die Landesregierung. Ministerin Lieske, bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verkehrsminister der Länder Berlin und Brandenburg sind auf der Basis der gutachterlichen und der eigenen Prüfung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2003 - ich möchte noch einmal daran erinnern, damals gab es einen vorbildlichen Betrieb der S-Bahn auf der Schiene - davon ausgegangen, dass die vereinbarte Höhe der finanziellen Beiträge der S-Bahn Berlin GmbH einen sachgerechten Ausgleich der mit der Erbringung der Verkehrsangebote verbundenen Aufwendungen einschließlich eines angemessenen Gewinns gewährt. Allerdings haben die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs aufgrund der veröffentlichten Gewinne, der öffentlich bekanntgewordenen Gewinnabführungspflicht und der mittelfristigen Finanzplanung der S-Bahn Berlin GmbH, wonach der Gewinn auf über 100 Millionen Euro steigen soll, Zweifel, ob die Angemessenheit der Höhe der Ausgleichszahlungen noch gewahrt ist.
Diese Zweifel sind auch auf die seit Sommer 2009 zu beklagenden massiven Qualitätseinbrüche und Leistungsausfälle bei der S-Bahn Berlin GmbH zurückzuführen, die nach der Einschätzung von Fachleuten zumindest teilweise auf überzogenen Rationalisierungsmaßnahmen des Verkehrsunternehmens beruhen. Offensichtlich hat das Verkehrsunternehmen in den letzten Jahren zum Zwecke der Gewinnmaximierung vermeintliche Einsparpotenziale realisiert, die deutlich über die Planungen hinausgehen, die der von den Ländern vor Vertragsabschluss geprüften Vorkalkulationen zugrunde liegen.
Die Verkehrsministerien von Berlin und Brandenburg haben ab Juli 2009 Nachverhandlungen des Verkehrsvertrages mit der SBahn Berlin GmbH mit dem Ziel vorbereitet, mögliche Überkompensationen zu vermeiden und die Qualität der Leistungserbringung vertraglich abzusichern. Im Rahmen der seit Sep
tember 2009 mit der DB AG und der S-Bahn Berlin GmbH geführten Nachverhandlungen wurde unter anderem über die Einführung einer sachgerechten Kontrolle der Angemessenheit der Kompensationsmöglichkeiten verhandelt.
Wie bereits von mehreren Rednern erwähnt: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ist derzeit beihilferechtlich mit zwei Verkehrsverträgen der Länder Brandenburg und Berlin befasst. Seit Oktober 2007 läuft ein Hauptprüfverfahren zum großen Verkehrsvertrag der Länder mit der DB AG. Die Eröffnungsentscheidung der Europäischen Kommission dazu wurde im Februar 2008 europaweit veröffentlicht.
Mit Datum vom 30.10.2009 hat die Europäische Kommission wegen möglicher Überkompensation der S-Bahn Berlin GmbH ein Auskunftsersuchen an den Bund gerichtet. Es wird voraussichtlich noch im laufenden Monat mit Schreiben des Bundes an die zuständige Generaldirektion beantwortet werden. Diese wird über weitere Schritte entscheiden.
Brandenburg wird seine Interessen auch im weiteren Verfahren nachhaltig einbringen und - wenngleich es nur um einen Anteil von 11 % am Angebotsvolumen geht - die Interessen der Nutzer dieser Strecken massiv einfordern. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Lieske. - Für die Fraktion der CDU erhält noch einmal der Abgeordnete Genilke für vier Minuten und 13 Sekunden das Wort.
Frau Wehlan, Sie sagen immer, es sei zu spät, und verweisen bei der Gelegenheit darauf, dass der Vertrag unter Schwarz-Rot abgeschlossen worden sei. - Ich kann auf einen Vertrag erst reagieren, wenn der Schaden eingetreten ist. Der Schaden ist jetzt eingetreten, und er wird jetzt von der EU moniert. Das muss man einfach sagen. Wir haben jetzt zu reagieren. Besser ist es, spät zu reagieren als - wie in diesem Hause jetzt diskutiert wird überhaupt nicht zu reagieren. Das wäre absolut das Letzte, was wir heute hier beschließen bzw. nicht beschließen sollten.
Frau Wehlan, Sie sagten, die EU moniere dann erst beim Bund. Das ist natürlich richtig. Aber dann kommt der Bund auf die Länder zu. Die Länder haben nämlich in diesem Staate noch Vertragsfreiheit, auch wenn Sie persönlich das vielleicht bemängeln; aber es ist so. Den Vertrag unterschrieben hat eben nicht der Bund, sondern haben das Land Berlin und das Land Brandenburg, und die müssen aus diesem Vertrag auch die Konsequenzen ziehen und die Lösungen anbieten.
Im Übrigen ist das dem Bund - weil Sie immer gern auf den Bund verweisen - verboten. Der Bund ist der mehrheitliche Aktionär, und er darf laut Aktiengesetz keinen Einfluss auf die Geschäftsleitung ausüben. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Wir haben hier die Verantwortung, und wir können das lösen.
Frau Kircheis, Sie haben wunderbar davon geredet, was für tolle S-Bahnen wir haben, welchen Typ usw. Das ist alles richtig - nur
am Thema vorbei. Ich habe mich in meinem Antrag wahrscheinlich verkehrt ausgedrückt. Mir ging es nicht darum, wer den Zug hergestellt hat, welche Zugnummer er hat und wie viele Räder; das ist überhaupt nicht das Problem. Aber Folgendes erstaunt mich schon: Ich habe vorhin gesagt, in diesem Jahr wurde bei der Bahn ein Gewinn in Höhe von 125 Millionen Euro ausgewiesen. Das sind ca. 25 % Umsatzrendite. Sie rennen gerade quer durch das Land und erzählen, dass die Banken, die 25 % Umsatzrendite haben, auf jeden Fall eine Transaktionssteuer zahlen müssen und was weiß ich - richtigerweise. Aber bitte schön, wir haben es hier mit einem Fall zu tun, in dem es nicht um am freien Markt erzielte Gewinne geht, sondern um öffentliche Gelder. Wir haben 25 % Umsatzrendite bei der Bahn! Da sagen Sie, über diesen Vertrag brauchten wir nicht zu reden? In Anbetracht dessen, was ich von der SPD mittlerweile landauf landab zu hören bekomme, falle ich ja vom Glauben ab!
Herr Jungclaus, die Kündigung des Vertrags - glauben Sie es mir - ist nicht das Ziel, das wir anstreben. Das kann es nicht sein. Wir hätten dann ein juristisches Chaos, aber mit Sicherheit keine Beseitigung des Chaos im S-Bahn-Verkehr. Das würde etwas über dieses Land ziehen, was diesen S-Bahn-Verkehr erstarren ließe.
Wir haben gerade gehört, wie die Ministerin sagte: Wir haben den Auftrag, eine Überkompensation zu vermeiden. - Ich sage Ihnen: Ich gehe mit dem Geschäftsbericht in zwei Stunden in ein leeres Zimmer und sage Ihnen: Ich habe die Überkompensation beseitigt. - Das kann doch nicht das Ziel sein. Wir müssen genau schauen: Wo sind die Gewinne tatsächlich aufgelaufen? Da kann ich doch nicht die Bahn, also meinen Vertragspartner, bitten, die Überkompensation möglichst zu vertuschen, irgendwo wegzudrücken, damit es nicht so aussieht, als ob wir hier überzahlt hätten! Das kann nicht die Lösung sein. Deshalb plädiere ich auch dafür, unserem Antrag in der jetzigen Form zuzustimmen. Ein SPNV ist immer nur so gut, wie er attraktiv ist. Das sollte uns leiten, und zwar nicht nur bei diesem Antrag, sondern auch zukünftig, was den SPNV angeht. - Vielen Dank.