Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechendes Prüfrecht auch in Brandenburg zu Ergebnissen führen kann, deren Konsequenzen weit über den Einzelfall hinausgehen.
Diese Formulierung unterstellt nämlich erstens, es würden derzeit keine Prüfungen stattfinden, und zweitens, es gebe bei den IHKs im Land Brandenburg Regelverstöße über den Einzelfall hinaus. Diese Einschätzung teilen wir nicht, und angemerkt sei: Es ist der politische Raum höchstselbst, der den politischen Schaden anrichtet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben den Gegenstand der Debatte weitgehend erschöpfend umrissen.
Ich will nur noch einmal kurz auf Folgendes hinweisen: Gemäß § 88 Landeshaushaltsordnung ist der Landesrechnungshof zur Prüfung der Wirtschaftsführung des Landes einschließlich all seiner Sonderbetriebe verpflichtet; das ist völlig unstrittig. Zu den Personen des öffentlichen Rechts gehören auch die Kammern; auch das ist bekannt. Die IHK ist jedoch von dieser Prüfung ausgeschlossen. Das ist letzten Endes der Gegenstand, über den wir uns heute hier unterhalten.
Der Hintergrund ist allerdings relativ einfach, und mich wundert, dass das so selten erwähnt wurde. Die IHKs sind nämlich auf der Basis von Selbstverwaltung organisiert, und das hat auch letzten Endes seinen guten Grund, wenngleich Kollege Vogel natürlich völlig Recht hat: Rechtlich wäre es natürlich möglich, den Prüfauftrag für die IHKs auch auf den Landesrechnungshof zu übertragen. Dazu gibt es ja auch eine Reihe von Rechtsprechungen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Selbstverwaltung macht natürlich Sinn, und man sollte gelegentlich einmal darauf hinweisen; denn in dem entsprechenden Gesetz wird darauf auch eindeutig abgehoben. Der gesetzliche Auftrag verlangt nämlich von den IHKs, die Interessen der Mitglieder unabhängig von der Politik zu vertreten. Ich glaube, das ist auch der richtige Ansatz.
Von daher, lieber Kollege Vogel: Der Anlass der Initiative von Bündnis 90/Die Grünen ist klar. Es geht natürlich - auch das ist angesprochen worden, und das sollte man auch ansprechen, das ist korrekt - um die diversen Vorfälle innerhalb der IHK Potsdam, die in der Tat nicht gerade zum guten Ruf der IHKs, den sie ansonsten genießen, beigetragen haben.
Allerdings die These, lieber Kollege Vogel, ob wir deshalb als Gesetzgeber handeln müssen, möchte ich zumindest hinterfragen. Denn vor dem Hintergrund dessen, was ich eben gesagt habe, müssen zunächst einmal die Selbstverwaltungsorgane handeln; das ist das Entscheidende. Und soweit ich das beurteilen kann, haben sie das im Fall der IHK auch getan.
Die Frage, die also hier in der Tat zu stellen ist, ist die: Warum haben die Selbstverwaltungsorgane versagt? Übrigens würde ich das auch gern am Beispiel derjenigen Personen öffentlichen Rechts diskutieren, die vom Landesrechnungshof überprüft werden und bei denen trotzdem nicht alles im Reinen ist. Ich will nur die Wasser- und Bodenverbände erwähnen; das könnte man dann auch parallel aufziehen. Aber es macht auf alle Fälle Sinn, diesen Fragen intensiv nachzugehen. Von daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir den Antrag der Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen gern in den entsprechenden Ausschuss überweisen, um diese Fragen dann im Detail zu erörtern. - Vielen herzlichen Dank.
Erstens: Ich glaube, dass Frau Fernengel, die kommissarisch die IHK Potsdam leitet, im Rahmen der Selbstverwaltung eine sehr gute Arbeit bei der Aufarbeitung dessen, was in der IHK Potsdam vorgefallen ist, macht. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir, wenn der Abschlussbericht vorliegt, auch über Konsequenzen zu reden haben, die sich aus den Vorgängen hier in Potsdam ergeben.
Zweitens: Herr Vogel, das Wirtschaftsministerium hat, wie Sie wissen, nicht die Fachaufsicht. Wir haben nur die Rechtsaufsicht; das ist gesetzlich so geregelt. Wenn wir auch die Fachaufsicht gesetzlich geregelt hätten, hätte man natürlich ganz andere Instrumentarien in der Hand gehabt. Das ist aber so nicht geregelt.
Insofern, meine Damen und Herren, ordnet sich die Debatte, die wir heute hier führen, erstens in eine Gesamtdebatte ein, die bundesweit geführt wird, nicht nur was die Frage der Zwangsmitgliedschaft, sondern auch was die Rolle und die Funktionen der IHKs, was die Frage der Selbstverwaltung wie weit diese gehen sollte - betrifft. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: Es gibt hier einen unmittelbaren konkreten Anlass. Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen einen anderen Vorschlag unterbreiten. Ich zum Beispiel würde gern den Abschlussbericht der IHK Potsdam abwarten. Ich möchte gern die Stellungnahme der Rechnungsprüfungsstelle Bielefeld abwarten. Sie wiesen zu Recht darauf hin, Herr Burkardt: Das Prüfungsschema ist fast identisch mit dem, was auch der Landesrechnungshof macht oder machen kann. Inwieweit und warum hat er hier versagt? Was ist denn geprüft worden? Ob und inwieweit kann hier auch eine Selbstverwaltung so ausgebaut werden, dass wir identische Prüfvorgänge haben und dann natürlich auch identische Schlussfolgerungen daraus ziehen können?
Insofern, meine Damen und Herren, halte ich die Diskussion eines Gesetzentwurfs schlicht und ergreifend für verfrüht. Ich sage eindeutig: Ein Ergebnis der Prüfung und der weiteren Diskussion kann eine Veränderung des Landesgesetzes sein, selbstverständlich. Das ist landesrechtlich möglich; da haben Sie völlig Recht. Ob wir diesen Schritt gehen sollten, dazu würde ich gern von der Rechnungsprüfungsstelle Bielefeld eine Einschätzung haben, ich möchte die Rechtseinschätzung der beauftragten Rechtsanwälte dazu haben, und ich möchte den Abschlussbericht aus Potsdam haben. Darüber sollte im Ausschuss diskutiert werden und nicht über ein Gesetz, das vor dem Abschluss einer Debatte bereits versucht, Vorfestlegungen zu treffen.
Meine Damen und Herren, die Sachverhalte, die ich angesprochen habe, werden uns nicht vor Ende April, Anfang Mai vorliegen. Ich darf daran erinnern, dass wir im Juni die letzte Landtagssitzung haben. Insofern halte ich eine Überweisung und eine Diskussion zum Gesetzentwurf für das untauglichste Instrument. Dass wir uns über den Sachverhalt im Ausschuss austauschen müssen, und zwar dann aufgrund von vorliegenden Informationen und Einschätzungen, das halte ich für angebracht und sachgerecht. Mit Sicherheit wird diese Diskussion um die übrigen Vorfälle, die von der IHK Potsdam bekannt geworden sind, dazu führen, dass wir uns im Oktober und im nächsten Jahr auch im Kontext der bundesweiten Diskussion darauf verständigen werden, wie wir weiter vorgehen wollen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, in § 2 des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg heißt es im Absatz 1:
„Die Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern führt das für Wirtschaft zuständige Ministerium.“
Die von Ihnen vorgenommene Differenzierung zwischen Rechtsund Fachaufsicht finde ich in dieser Bestimmung nicht.
Nun will ich nicht so weit gehen, entsprechend meiner eigenen Rechtskenntnis zu behaupten, das sei die vollumfassende Aufsicht; möglicherweise gibt es ja dazu abweichende Rechtsprechungen. Jedenfalls aus dem Gesetzestext ergibt sich die von Ihnen gebrachte Differenzierung nicht.
Das Zweite ist: Ihrem Haus müssen die Berichte der Prüfstelle aus den letzten Jahren vorliegen. Es hätte uns zumindest ein wenig Erkenntnis gebracht, wenn Sie gesagt hätten, in diesen Berichten finden sich keinerlei Hinweise auf die berühmte Reise, auf die Beteiligung des Familienkonzerns an den Bauten dort und auf Pensionsrückstellungen. Pensionsrückstellungen muss man eigentlich in der Bilanz sehen können, und dann muss in der Erläuterung angegeben sein, für wen diese Pensionsrückstellungen gebildet werden, und anderes mehr.
Wenn Ihr Haus Sie ordentlich auf diese Debatte hier vorbereitet hätte, hätte es Ihnen zumindest das aus den Berichten herausgezogen.
Herr Kollege, ich möchte Sie auf § 11 Abs. 1 des IHK-Gesetzes verweisen. Dort ist nämlich geregelt, dass es die Rechtsaufsicht ist und nicht die Fachaufsicht.
Zweitens: Ich hatte vorhin ausdrücklich betont, dass ich zu dem spezifischen Vorfall in Potsdam eine Einschätzung der Rechnungsprüfungsstelle Bielefeld haben möchte. Wenn Sie die Vorgänge, soweit sie presseöffentlich geworden sind, verfolgt haben, wissen Sie, dass offensichtlich auch leitende Mitarbeiter der IHK über einige Rückstellungen überrascht waren. Insofern möchte ich gern abwarten, ob und inwieweit hierzu eine rechtliche Einschätzung vorliegt. Dann werden wir uns notwendigerweise hier darüber zu verständigen haben, wie wir damit umgehen.
Ich sage noch einmal ausdrücklich: Es kann durchaus zu einer Situation kommen, dass man sich entscheidet, hier eine Veränderung vorzunehmen. Aber jetzt eine Diskussion über eine Entscheidung herbeizuführen halte ich schlicht und ergreifend für verfrüht. Ich möchte, dass wir diese Dokumente haben.
Und ich sage Ihnen noch einmal: Wir werden uns nicht nur hier und heute, sondern auch im Oktober dieses Jahres und im Januar nächsten Jahres über den Gesamtkomplex IHK zu verständigen haben. Die Debatte findet ja nicht nur in Brandenburg statt, sondern es ist eine bundesweite Debatte, die hier geführt wird.
Danke. - - Damit kommen wir zum Schlusswort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht noch einmal der Abgeordnete Vogel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Wirtschaftsminister, das ist ja genau der Punkt. Mir geht es nicht um einen Reflex auf Vorkommnisse in der IHK Potsdam; das ist ja ein böses Missverständnis, sondern dies reiht sich ein in eine bundesweite Debatte - Sie haben es angesprochen -, wo meines Wissens momentan die Landesrechnungshöfe in allen Ländern versuchen, dieses Prüfungsrecht über die Industrieund Handelskammern zu erlangen, und zwar aus gutem Grund und nicht allein aufgehängt an den Vorkommnissen in Potsdam. So bedeutsam ist Potsdam dann auch nicht. Deswegen habe ich mir in meinem Beitrag auch erspart, sehr ausführlich auf die Vorgänge in Potsdam einzugehen.
Herr Loehr, Ihr Zitat war korrekt. Wenn Sie nun anführen, dass in Augsburg eben genau solche Erkenntnisse gewonnen wurden, die in anderen Bundesländern auch zu Auswirkungen auf andere IHKs geführt haben, dann ist das doch ein Beleg dafür, dass wir diese Überprüfung brauchen. Wir können doch nicht immer nur von den Bayern abhängig sein, um festzustellen, wo in Potsdam, Cottbus oder Frankfurt etwas korrekturbedürftig ist.
Wenn Sie anführen, dass es in Brandenburg keine Prüfungsergebnisse gegeben hat, dann liegt das natürlich daran, dass der Landesrechnungshof in Brandenburg die IHKs auch nicht prüfen kann. Das ist nun nicht weiter verwunderlich.
Das Prüfungsrecht für die IHKs durch den Landesrechnungshof ist im Übrigen auch gar keine Schikane, Herr Kosanke. Ich verstehe den Begriff in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Jeder Landesbedienstete muss damit rechnen, dass er beziehungsweise sein aktives Handeln jemals vom Landesrechnungshof geprüft wird. Wer das als Schikane empfindet, der wäre als Mitarbeiter des Landes völlig fehl am Platze. Der Landesrechnungshof unterstützt uns ja, und genauso sehe ich das auch. Er würde die Selbstverwaltungsorgane der Industrieund Handelskammern unterstützen, indem er mit seiner prüfenden Tätigkeit eben auch Hinweise darauf gibt, was schlecht läuft und was besser laufen kann.
Und zum Schluss: Ob der Landesrechnungshof im konkreten Fall aufgedeckt hätte, was in Potsdam war, das steht in den Sternen. Aber eines ist doch ziemlich klar: Das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs hat disziplinierende Wirkung, und es ist die Frage, ob dieser Fall dann überhaupt aufgetreten wäre. In diesem Sinne recht herzlichen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/8642 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle - federführend - und den Ausschuss für Wirtschaft - mitberatend. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Deshalb stimmen wir jetzt direkt über den Gesetzentwurf in Drucksache 5/8642 ab. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist bei einer Reihe von Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 1. September 2006 haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug und damit auch die Gelegenheit, in diesem Bereich erstmals umfassend eigene gesetzliche Regelungen zu fassen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir das Brandenburgische Justizvollzugsgesetz, das den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft in einem Gesetz zusammenführt, und das Brandenburgische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz in diesem Hause verabschiedet.