Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Wir sind über den Umgang von Rot-Rot mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion maßlos enttäuscht.
Wir hätten gedacht, dass der parallel vorgelegte Bericht des Landesrechnungshofes über den Zustand der rechtlichen Betreuung in Brandenburg und das Fachgespräch im Sozialausschuss vom 15. Januar dieses Jahres auch dem Letzten deutlich gemacht haben, wie groß und wie dringlich der Handlungsbe
Denn nichts als Ausreden haben wir heute von Frau Lehmann ein Stück weit auch von Frau Mächtig - gehört. Eine Ausschussberatung führt normalerweise dazu, dass Anträge qualifiziert und in eine solche Form gebracht werden, dass sie möglicherweise nach Änderungen - hier im Landtag verabschiedet werden können. Aber wie lautet Ihre Beschlussempfehlung? Das ist doch keine Verbesserung des Antrags. Ihre Beschlussempfehlung lautet schlicht und ergreifend: Ablehnung! - Das ist normalerweise nicht das Ziel von Ausschussberatungen.
Hier fiel als Totschlagargument der Begriff „Nachtragshaushalt“. Dazu stelle ich fest: Wir haben im Haushalt sehr breite Deckungsmöglichkeiten. Selbstverständlich wäre es möglich gewesen - auch im Verbund mit dem Haushaltskontrollausschuss, dem ein paralleler Antrag vorliegt -, alternative Deckungsvorschläge zu erarbeiten. Ich gehe davon aus, dass auch das Finanzministerium in der Lage gewesen wäre, Unterstützung zu leisten.
Zum Thema „Ausredebedarf“: Was mich vor allem stört, ist die Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses vom 20. Februar 2014. Herr Wichmann von der CDU hat sie unterschrieben. Herr Wichmann, ich wundere mich, warum Sie danach nicht mit roten, dick verbundenen Händen herumgelaufen sind; denn eigentlich müssten Sie bei der Unterschriftsleistung Ausschlag bekommen haben.
„Aus Sicht der Koalitionsfraktionen habe die Anhörung ergeben, dass es sich vorliegend um ein bundesweites Problem und nicht ausschließlich um ein solches des Landes Brandenburg handele, wie der Antrag impliziere. Zudem bestehe die Schwierigkeit, überhaupt genügend ehrenamtliche Betreuer werben zu können. Ferner würden 80 % der derzeit tätigen ehrenamtlichen Betreuer überhaupt nicht durch Betreuungsvereine unterstützt, sodass eine finanzielle Unterstützung der Betreuungsvereine das bestehende Problem auch nicht lösen könne.“
Zunächst einmal zu dem Zirkelschluss am Ende: Die Betreuungsvereine erhalten keine finanzielle Unterstützung. Deswegen gibt es wenig Betreuung durch diese, weswegen wir sie auch nicht finanziell unterstützen wollen. - Das ist eine Beleidigung aller Betreuungsvereine und jedes denkenden Menschen.
Natürlich gibt es bundesweit Probleme; das ist richtig. Bundesweit steigen die Kosten. Aber Lösungsansätze sind eben auch im Land zu finden. Es gibt übrigens Beispiele dafür, dass es funktionieren kann.
Wer waren die Herrschaften, die diese Beschlussempfehlung in den Rechtsausschuss einbrachten? Ich habe mich erkundigt: Das sollen die Herren Ziel, Kuhnert und Ness gewesen sein. Als ich las, welche Schlussfolgerungen sie aus der Veranstaltung gezogen haben, dachte ich zunächst, wir seien auf zwei verschiedenen Veranstaltungen gewesen. Aber nein! Sie waren überhaupt nicht auf der Veranstaltung, sondern haben sich das im stillen Kämmerlein ausgedacht.
Natürlich gibt es in Brandenburg Besonderheiten, Spezifitäten. In Brandenburg steigen die Ausgaben am allerstärksten in Deutschland. Brandenburg reicht als einziges Land keine Förderung für Betreuungsvereine aus. Frau Grzanna aus TeltowFläming hat dargelegt, dass in diesem Landkreis - entgegen dem Trend - die Betreuungszahlen rückläufig sind. Warum? Dafür gab sie eine Erklärung: Der Landkreis übernimmt diese Kosten und sorgt dafür, dass die Betreuungsvereine in die Lage versetzt werden, ehrenamtliche Betreuer zu werben und fachlich weiter zu begleiten.
In der Anhörung wurde übrigens auch darauf hingewiesen, dass die Gerichte entsprechenden Personalmehrbedarf haben, weil sie in die unschöne Situation kommen, über Betreuungen entscheiden zu müssen, die möglicherweise nicht gerechtfertigt sind.
Mit großer Verwunderung mussten wir vor allem zur Kenntnis nehmen, dass das - mehrfach angekündigte - Gesamtkonzept wieder nicht vorgelegt werden kann. Das ist auf die nächste Legislaturperiode vertagt worden, obwohl in der Beschlussempfehlung des Ausschusses etwas ganz anderes steht. Möglicherweise ist Minister Baaske - auch das ist schon angesprochen worden - von der Komplexität des Problems überfordert. Vielleicht ist der Grund aber auch, dass der Justizminister nicht die Verantwortung für dieses große Projekt übernehmen möchte. Ich erinnere daran, dass Prof. Schroeder die Bündelung beim Justizminister vorgeschlagen hat; Frau Mächtig hat gerade die Bündelung beim MASGF empfohlen.
So geht es nicht. Die Verantwortung darf nicht wie eine heiße Kartoffel zwischen zwei Ministerien hin- und hergeschoben werden.
Im Interesse aller Betroffenen muss die Entscheidung fallen, und sie muss zügig fallen. Deswegen stimmen wir dem Antrag der CDU-Fraktion zu. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Herr Abgeordneter Wichmann hat jetzt Gelegenheit zu einer Kurzintervention, die er zu diesem Redebeitrag angemeldet hat.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank! - Herr Abgeordneter Vogel, Sie sprachen mich als Vorsitzenden des Rechtsausschusses di
rekt an. Als Vorsitzender habe ich die Stellungnahme zu unterschreiben und die Ergebnisse der Beratung dem federführenden Ausschuss mitzuteilen.
Es ist leider so - das wissen wir alle -, dass Rot-Rot im Rechtsausschuss unseren Antrag abgelehnt hat. Aus der Stellungnahme ergibt sich - darauf weise ich ausdrücklich hin -, dass wir als CDU-Fraktion durchaus die Möglichkeit gesehen haben, die Annahme des Antrags auch ohne den darin enthaltenen Passus zum Nachtragshaushalt 2013 zu empfehlen. Das hat auch Kollegin Schulz-Höpfner in ihrem Redebeitrag verdeutlicht. Es gab also sehr wohl Kompromissbereitschaft auf unserer Seite, auf der Seite der antragstellenden Fraktion.
Ich sage es noch einmal deutlich: Rot-Rot hat es im Rechtsausschuss verhindert, eine andersgeartete Stellungnahme an den federführenden Ausschuss auf den Weg zu bringen.
Der Rechtsausschuss hat sich aber sehr wohl in dem Sinne klar positioniert - mit den Stimmen von Rot-Rot! -, dass bis zum Ende dieser Legislaturperiode ein Gesamtkonzept vorzulegen sei. Das hat der Rechtsausschuss dem federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie auch so mitgeteilt.
Insofern ist die Sachlage klar: Rot-Rot hat verhindert, dass unserer Antrag eine Mehrheit gefunden hat. Immerhin hat sich der Rechtsausschuss einstimmig dafür ausgesprochen, dass noch in dieser Wahlperiode ein Gesamtkonzept zu dieser Thematik vorgelegt wird. Insofern kann ich als Vorsitzender des Rechtsausschusses Ihre Haltung heute nur mit Verwunderung zu Kenntnis nehmen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wichmann. - Herr Abgeordneter Vogel, möchten Sie darauf reagieren? Dazu hätten Sie jetzt Gelegenheit.
Ich glaube, wir können das alles „herunterkochen“. Monika Schulz-Höpfner, es ist zwar schön, wenn du da so viel Herzblut vergießt.
Das ist dir offensichtlich eine Herzensangelegenheit. Andererseits hast du vorwegnehmen können, was heute passieren würde. Die Diskussion hatten wir genauso und nicht anders schon im Ausschuss; dort gab es die gleichen Aufgeregtheiten und die gleichen Argumente. Das war absolut identisch. Deshalb ist es manchmal auch ermüdend. Aber heute war es zum Teil sogar tragisch, insbesondere deshalb, weil Kollege Vogel hineingezogen wurde, der offensichtlich nicht so richtig wusste, was wir
Kollege Büttner - er ist weggerannt - hat deutlich gesagt, die Betreuungsbehörden müssten eine zentrale Aufgabe übernehmen. Wer ist denn bitte schön die Betreuungsbehörde? Das sind nicht wir, sondern das sind 18 kommunale Gebietskörperschaften! Wenn sie zentrale Aufgaben übernehmen sollen, müssen wir mit denen darüber reden, wie sie sich das vorstellen.
Natürlich werden wir versuchen, ein Konzept so schnell wie möglich - wenn es gelingt, noch vor der Sommerpause, das heißt in dieser Legislaturperiode - auf den Tisch zu legen. Das habe ich schon im Ausschuss gesagt; jetzt unterstellen Sie mir bitte nichts anderes. Ich werde mich aber nicht von den kommunalen Gebietskörperschaften dazu treiben lassen, ein Konzept zu unterschreiben, weil die sagen: Baaske, du musst es im Juli fertig haben!
Nein, das will ich nicht. Und dann immer raus mit der Knete? Man kann nicht jedes Problem mit Geld „totschießen“, Monika Schulz-Höpfner. So funktioniert es auch nicht.
mit Ausnahme des einen Punktes. Der Antrag an sich ist nicht falsch, aber wir haben schon im Ausschuss sehr ausführlich begründet, warum wir ihn jetzt so nicht annehmen können. Dass ihr den Antrag zur Verfügung stellt, damit er in das Konzept einfließen kann, habe ich sehr wohl gehört, auch im Ausschuss; das braucht nicht dreimal wiederholt zu werden. Natürlich ist das, was dort inzwischen drinsteht, auch Ausfluss dessen, was in der Anhörung herauskam. Das will ich gar nicht bestreiten. Aber 750 000 Euro müssen untersetzt werden.