Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

Ich habe gerade noch zeitig genug gedrückt. - Herr Minister, vielen Dank. Die Kollegin, um die es geht, hat in NordrheinWestfalen 14 Jahre an der Berufsschule unterrichtet; es ist also nicht einmal jemand, der PDL ist oder aus der Pflege.

Ich habe Sie jetzt richtig verstanden: Gibt es die Verpflichtung, den Masterabschluss nachzuholen, würden Sie generell solch eine Ausnahmegenehmigung favorisieren - ich sage es einmal vorsichtig.

Generell kann man das nie sagen. Aber ich weiß von vielen Einzelfällen, dass dann, wenn der Kollege oder die Kollegin bereit ist, sich auf die Schulbank zu setzen, die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Vielen Dank. - Dann nehmen wir noch die Frage 1649 (Flexible Kita-Betreuungszeiten) dazu, die die Abgeordnete Meier stellt.

Arbeitszeiten, die nicht in die normalen Öffnungszeiten einer Kita passen, kennen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Brandenburg. Unternehmen, die im Schichtdienst arbeiten, findet man flächendeckend im Land Brandenburg.

Mittlerweile gibt es im Land Brandenburg einige Übernachtungskitas, die als Modellprojekt nach dem Kindertagesstättengesetz betrieben werden. Laut Kindertagesstättengesetz gibt es zwar einen Rechtsanspruch auf flexible Betreuungszeiten, damit Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen sind. Jedoch sieht das Gesetz keine unmittelbare Refinanzierung dafür vor.

Ich frage die Landesregierung: Welche Unterstützung bekommen diese 24-Stunden-Kitas vom Land zur finanziellen Absicherung ihres 24-Stunden-Angebotes?

Ministerin Münch weiß das.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Meier, der Passus zu den flexiblen Betreuungszeiten ist bewusst so gewählt, dass die Betreuungszeit vor Ort an die Bedürfnisse der Kinder und Familien angepasst werden kann. Wir wollen Eltern dadurch unterstützen, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Bisherige Erfahrungen aus den wenigen Übernachtungskitas zeigen, dass es wenige Kinder gibt und dass es diesen Bedarf nur unregelmäßig gibt, dass die Situation aber vor Ort sehr unterschiedlich ist und dass es auch davon abhängt, welche Wirtschaftsstrukturen vor Ort vorhanden sind, welche Betriebe dort ansässig sind.

Ich hatte vor wenigen Wochen Gelegenheit, mir in Schwedt die 24-Stunden-Kita persönlich anzuschauen, dort auch mit Eltern und Erziehern zu sprechen. Ich habe vor Ort den Eindruck bekommen, dass hier auf eine sehr vernünftige, sehr verantwortliche Art mit diesem Instrument umgegangen wird.

Das Land hat diesen Modellversuch auch deshalb unterstützt, um Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten einer solchen Einrichtung zu erproben. Der Modellversuch ist kürzlich beendet worden und wird nun ausgewertet. Wir erwarten den Abschlussbericht Ende August. Wir werden danach Schlussfolgerungen auch zur Personalausstattung ableiten und das in die Diskussion zur Kitafinanzierung in der nächsten Legislatur einbeziehen. - Danke schön.

Frau Meier hat Nachfragen.

Passenderweise kam gestern Abend in „Brandenburg aktuell“ ein Beitrag zu dem Thema; dort hat die 24-Stunden-Kita in Frankfurt (Oder) eine Rolle gespielt. Was ich gerade von Ihnen neu erfahren habe, ist, dass der Modellversuch in Schwedt beendet ist und dass jetzt die Auswertung erfolgt. Ich finde es sehr schön, dass das zeitnah funktioniert. Meine Frage ist die nach der Form der Kita. Sie haben gesagt, die Bedarfe sind sehr unterschiedlich, die Formen, die es da gibt, sind sehr unterschiedlich. Gibt es die Möglichkeit, auch Kitas, die das anders handhaben, in einen solchen Modellversuch aufzunehmen oder einen entsprechenden Modellversuch zu starten, um ein ausgewogenes Ergebnis hinzubekommen?

Die zweite Frage haben Sie schon beantwortet. - Danke.

Es ist kein landesweiter systemischer Modellversuch gewesen, sondern er bezog sich konkret auf diese Einrichtung. Wir wollen erst einmal abwarten: Wie fällt die Auswertung aus? Was sind Eckkonstanten? Welche Bedingungen muss man schaffen? Wie muss eine solche Kita mindestens ausgestattet sein? Wir werden in der neuen Legislaturperiode mit den Trägern ins Gespräch kommen, um auch die unterschiedlichen Betreuungszeiten verstärkt abbilden zu können. - Danke.

Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Nachfragen.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2.

Wir kommen zu dem spannenden Tagesordnungspunkt 3:

Wahl des Vorsitzenden des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD

Drucksache 5/9238

in Verbindung damit:

Wahl eines Mitgliedes des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Wahl eines Mitgliedes des Medienrates

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/9237

Die Wahl des Vorsitzenden und von zwei Mitgliedern erfolgt gemäß § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages geheim. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks sind die Kandidaten gewählt, die jeweils eine Mehrheit von zwei Dritteln erreicht haben; das sind bei uns 59 Jastimmen.

Das Mitglied, das den Vorsitz innehat, wird gemäß Satz 2 von beiden Parlamenten mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

Zunächst findet der Wahlgang zur Wahl des Vorsitzenden statt.

Hinweise zum Wahlverfahren:

Die Ausgabe der Wahlunterlagen für die Wahl des Vorsitzenden erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den Regierungsbänken. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten, auf dem Sie Ihre

Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die auf dem Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen.

Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, die den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.

Hat dazu jemand Fragen? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Hatten alle anwesenden Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben?

(Zurufe: Nein, noch nicht!)

Sind Sie zumindest alle aufgerufen worden? Frau Alter ist hier noch offen.

(Bischoff [SPD]: Hat sich erledigt!)

Sie hat gewählt? - Gut.

Da alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben, bitte ich die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis des ersten Wahlgangs bekannt: Es haben sich 75 Abgeordnete an der Wahl beteiligt, also sind 75 Stimmzettel abgegeben worden; alle waren gültig. Mit Ja haben 67 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 6, und es gab 2 Stimmenthaltungen.

(Allgemeiner Beifall)

Damit ist das nötige Quorum von 59 Stimmen erreicht. Wenn Herr Rosenbauer aus dem Taxistau herausgekommen ist und hier auftaucht, kann ich ihn fragen, ob er die Wahl annimmt.

Wir setzen mit dem zweiten Wahlgang fort. Ich bitte, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, hatten alle Gelegenheit, ihre Stimmzettel entgegenzunehmen? - Dann warten wir, bis die Stimmabgabe vollendet ist, und zählen dann aus.

Da nun alle Abgeordneten ihre Stimmzettel abgegeben haben, bitte ich um Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis bekannt: Am zweiten Wahlgang haben sich 74 Abgeordnete beteiligt; alle 74 Stimmzettel sind gültig. Für Frau Romanowski-Sühl haben 68 Abgeordnete mit Ja gestimmt und für Herrn Goericke 63. Beide liegen über dem Quorum und sind damit gewählt.