rungen gemacht. Ich möchte mich bei allen bedanken, die mich hier fachlich und menschlich begleitet haben, bei allen, die in der Lage waren, hart in der Sache und dabei herzlich im persönlichen Umgang zu sein, die in der Lage waren, Ermutigung und Anerkennung persönlich auszudrücken.
Ich wünsche allen, die diesem Haus wieder angehören werden, dafür viel Kraft, Freude, Besonnenheit und das notwendige parlamentarische Selbstbewusstsein. Ich freue mich auf neue Herausforderungen und auch darauf, den einen oder anderen von Ihnen bei anderer Gelegenheit wiederzutreffen. - Ihnen alles Gute! - Vielen Dank.
Vielen Dank. Diese freundlichen Wünsche rechtfertigen die Redezeitüberziehung. - Wir setzen dennoch jetzt fort. Der Abgeordnete Vogel spricht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir blicken heute auf zwei weitere Jahre des Wirkens unserer Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Frau Ulrike Poppe, und ihres Teams zurück. Sie ist in der Tat unsere Beauftragte, denn, wie Peer Jürgens bereits ausführte, ist sie unmittelbar beim Landtag angesiedelt und nicht bei einem Ministerium.
Damit liegt die besondere Verantwortung für die inhaltliche Begleitung ihrer Arbeit wie auch für die Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit bei uns, dem Parlament, nicht bei der Landesregierung. Daher ist die Aufforderung in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, dass die Landesregierung gebeten wird, die Arbeit der Landesbeauftragten weiter zu unterstützen, zwar wohlfeil, aber sie ist unvollständig, wenn wir sie nicht auch an uns selbst richten.
Da gibt es für uns genug zu tun. Nehmen wir ein besonders bedrückendes Beispiel aus dem Bericht: die strafrechtliche Rehabilitierung von DDR-Heimkindern. In den letzten beiden Jahren wandten sich 190 ehemalige Heimkinder an die Aufarbeitungsbeauftragte und baten um Unterstützung bei der Beantragung der rechtlichen Rehabilitierung. In vielen Fällen waren ehemalige Heimkinder, die ihre Einweisung in die Spezial- und Sonderheime durch DDR-Jugendhilfe und -Volkspolizei als Menschenrechtsverletzung empfanden und deshalb eine Anerkennung dieser rechtsstaatswidrigen Handlung durch den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland erwarten, an unseren Gerichten gescheitert.
„Die Begründungen der meisten ablehnenden Beschlüsse der Landgerichte vermitteln den Eindruck unzureichender Kenntnis sowohl der konkreten Lebenssituationen der Antragsteller im Bewertungszeitraum als auch der Einordnung in den historischen und damit system- und ideologiegeprägten Kontext. Dies wird vor allem deutlich im unkritischen Übernehmen von Zitaten aus DDR-Jugendhilfeakten und anderen personenbezogenen Unterlagen, mit denen die Ablehnungen oftmals begründet werden.
Auf diese Weise erhalten die schriftlichen Hinterlassenschaften der DDR-Jugendhilfe bis heute Deutungsmacht über das Leben der Antragsteller. Die dadurch ausgelösten Retraumatisierungseffekte bei den Betroffenen sind intensiv und oftmals nachhaltig. Nicht selten ist auch das noch nicht gefestigte Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, was weitreichende Folgen für alle Lebensbereiche der Betroffenen und ihrer Familien hat. Dass in der DDR rechtsstaatswidrige Beschlüsse gefällt wurden, haben in Spezialheime eingewiesene Kinder und Jugendliche am eigenen Leib erfahren müssen.“
Ein im Bericht ausgeführtes Einzelbeispiel eines systemkritischen Jugendlichen, der anlässlich der X. Weltfestspiele der Jugend verhaftet und wegen angeblicher Assozialität zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde und dessen Anträge auf berufliche Rehabilitierung an einem ignoranten Gericht, das die Lebenswirklichkeit in der DDR offenkundig nicht adäquat einordnen konnte, scheiterten, muss jeden erschüttern.
Die Betroffenen scheitern und verzweifeln am Rechtsweg nicht unähnlich übrigens den vielen Neusiedlererben, denen das Land Brandenburg ihre ererbten Flächen in einer Phase entzogen hat, in der diese Flächen von Gerichten als grundsätzlich nicht vererbbar angesehen wurden und der Besitz an eine Tätigkeit in einer LPG an einem Stichtag im November 1989 gebunden wurde. Die Betroffenen hatten das Pech, in jenen Jahren ablehnende Gerichtsurteile erhalten zu haben.
Die Aufarbeitungsbeauftragte hat Vorschläge ausgearbeitet, wie Gerichte und Rehabilitierungsbehörden in solchen Verfahren angemessener agieren können; sie sollten dies auch tun. Deswegen müssen sich die Forderungen nach Unterstützung und nach Auseinandersetzung, die die Aufarbeitungsbeauftragte erhebt, an alle Institutionen der Gewaltenteilung im demokratisch verfassten Rechtsstaat - Regierung, Landtag und Gerichte - richten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Themen, die in der Enquetekommission des Landtages zur Sprache gekommen sind und dank des engagierten Wirkens von Ulrike Poppe und Susanne Melior in den Handlungsempfehlungen ihren Niederschlag gefunden haben.
Besonders hinweisen möchte ich auf den Härtefallfonds, der nach den Empfehlungen der Kommission eingerichtet werden soll. Es ist nicht unwichtig, wie der Ministerpräsident dazu steht, aber die Initiative zur Gründung und zur angemessenen Finanzausstattung kann und soll vom Landtag ausgehen. Wir müssen nicht warten, bis die Landesregierung sich auf ein Konzept geeinigt hat.
„Aufarbeitung kann man nicht verordnen, das ist klar. Aber die Politik kann natürlich Rahmenbedingungen setzen. Sie kann anregen. Und anregen kann man schon, in
dem man zum Beispiel finanziell und ideell Aufarbeitungsinitiativen unterstützt, wenn man Veranstaltungen fördert, die sich mit diesen Themen befassen, wenn man Filme und Publikationen fördert. Das sind Dinge, wo die Politik ganz entscheidend mitwirken kann. Ebenso in Gedenkstättenkonzepten, in der Förderung von Gedenkstätten, was sehr wichtig ist, um einen ganz speziellen Zugang zu dem zu bieten, was Diktatur bedeuten kann. Auch Förderung von Selbsthilfestrukturen in Opferverbänden beispielsweise […] Das spielt alles eine Rolle, um dieses Bewusstsein, das ich mir wünsche, in die Gesellschaft zu tragen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Politik - das sind auch und gerade wir. Lassen Sie uns gemeinsam die Arbeit der Aufarbeitungsbeauftragten noch besser unterstützen, als wir es in der Vergangenheit getan haben. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zweite Tätigkeitsbericht der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur verdeutlicht die große Entwicklung, die diese Behörde in den vier Jahren ihres Bestehens genommen hat. Sie ist zugleich eine überzeugende Bestätigung für das Brandenburgische Aufarbeitungsbeauftragtengesetz, das wir im Juli 2009 gemeinsam verabschiedet haben.
Nachdem das Thema Aufarbeitung in den Jahren zuvor immer wieder heftige Kontroversen ausgelöst hatte, können wir uns heute auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens stützen und auf ein klares Ja zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Das wurde auch in der vorangegangenen Debatte deutlich, trotz aller individuellen Schattierungen, mit denen die einzelnen Fraktionen dieses Thema versehen. Damit gelingt es uns zunehmend besser, das Unrecht, das Menschen in der kommunistischen Diktatur erlitten haben, wahrzunehmen, anzuerkennen und Wege der Aufarbeitung und der Versöhnung anzugehen, auch wenn das oft genug nicht gelingt. Es genügt manchmal, einfach zuzuhören. Das ist Ihnen, liebe Frau Poppe, und Ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern sehr gut gelungen.
Ich habe das persönlich erlebt im Zusammenhang mit einer Opfergruppe, die hier nicht so sehr im Fokus gestanden hat, weil da eher bundesgesetzliche Aspekte eine Rolle spielen: die Opfer des Dopings. Auf einer Veranstaltung, die vor wenigen Tagen im Landtag stattfand, wurde noch einmal klar, dass sich diese Gruppe in unserer Gesellschaft nicht wertgeschätzt, nicht angenommen fühlt.
Liebe Frau Poppe, Sie und Ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter haben einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet, dass Aufarbeitung im Land Brandenburg zu einem konstruktiven und ge
sellschaftlich bereichernden Prozess geworden ist. Dafür möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch im Namen der Landesregierung herzlich danken.
Der Bericht zeigt: Aufarbeitung ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Landesbeauftragte nimmt neben vielen weiteren gesellschaftlichen Partnern dabei eine zentrale Rolle ein. Mit Gedenkstättenlehrern und Zeitzeugengesprächen unterstützt die Aufarbeitungsstelle die Schulen im Land Brandenburg und regt damit Prozesse der Demokratiebildung an. Das ist sehr wichtig. Ich selbst hatte die große Ehre und Freude, in mehreren Schulen des Landes Zeitzeugengespräche mit ihnen führen zu dürfen. Wir haben gemeinsam erlebt, dass für die jungen Menschen die Zeit der Diktatur unendlich weit zurückliegt. Es ist aber notwendig, weiterhin Aufklärung auch über die jüngste deutsch-deutsche Geschichte zu betreiben.
Mit der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR, eingerichtet im Juli 2012, wurde eine weitere und für sie neue Möglichkeit der Beratung und Anerkennung geschaffen. Wenn möglich sollte hier für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit der Rehabilitation geschaffen werden.
Mir ist klar, dass die Verunsicherung, hervorgerufen durch den langwierigen Prozess des Aufstockens dieses Fonds, viele beeinträchtigt hat. Wir haben uns tatkräftig dafür eingesetzt, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen und Sie weiterhin möglichst vielen Betroffenen Ihre Unterstützung anbieten können. Ich gehe davon aus, dass wir einen guten Weg gefunden haben.
Aufarbeitungsarbeit ist ein vielschichtiger und vielseitiger Prozess. Ich möchte Sie, Frau Poppe, ausdrücklich ermutigen, den von Ihnen eingeschlagenen Weg in Richtung Beratung, Kooperation und vor allen Dingen Bildung konsequent weiterzugehen. Ich sichere Ihnen hier und heute meine und auch die Unterstützung der Landesregierung zu.
Das Bedürfnis nach Hilfe und Beratung durch die Landesbeauftragte ist weiterhin groß; es wächst. Dabei geht es um die Würdigung und Anerkennung des erlittenen Unrechts, aber auch um praktische Lebenshilfe, um materielle, psychosoziale und rechtliche Unterstützung.
Es geht natürlich auch um Fragen der Rehabilitation. Ich finde es sehr gut, liebe Frau Poppe, dass Sie in Ihrer Beratungstätigkeit aktiv werden, im gesamten Land auf Menschen zugehen und nicht darauf warten, dass die Menschen den Weg zu Ihnen finden. Das ist wichtig; denn es ist häufig eine Hemmschwelle für Menschen, die unter dem Unrecht gelitten haben, wenn sie sich nach Potsdam aufmachen sollen. Deswegen ist es gut, dass Sie direkt vor Ort Ihre Ansprechpartner suchen.
Der Bericht verdeutlicht aber auch die Grenzen von Beratung. Nicht alle Fälle von Rehabilitierung gelingen. Die Erfahrung erlittenen Unrechts bleibt für viele Menschen schmerzhaft. Sie hat ihren Lebensweg maßgeblich in eine bestimmte Richtung gedrängt, sodass es schwierig wird, eine andere Orientierung zu finden.
Die zahlreichen produktiven Kooperationen, die die Landesanlaufstelle mit Opferverbänden, Gedenkstätten, Behörden und anderen gesellschaftlichen Akteuren pflegt, zeigen, dass das
Anliegen der Anlaufstelle von vielen Menschen im Land geteilt und mitgetragen wird. Demokratie ist immer im Werden. Zu einer guten demokratischen Kultur gehören eine gelebte Erinnerungskultur und ein Bekenntnis zur Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit, auch wenn das unbequem sein mag. Die Anerkennung vergangenen Unrechts und die Aufarbeitung von Schuld sind Voraussetzungen für Vertrauensbildung in der Zukunft. Das gilt für das eigene Leben wie auch für die Vertrauensbildung in der Gesellschaft.
Mit der Arbeit, die Sie leisten, erfüllen Sie eine sehr wichtige Aufgabe. Ich möchte Ihnen dafür herzlich danken. Wir werden Sie dabei gemeinsam weiterhin unterstützen.
Ich danke allen Mitstreitern, auch allen Abgeordneten, sehr herzlich für die Unterstützung dieser Tätigkeit. Lassen Sie uns auf dem langen Weg hin zu einer mit sich selbst versöhnten Gesellschaft gemeinsam weitergehen!
Frau Poppe, Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich noch einmal herzlich dafür, dass Sie hier eine so wichtige Vorreiterrolle für alle übernommen haben. - Danke schön.
Meine Damen und Herren! Die Redeliste ist damit erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/9186 - Neudruck. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden.
Bericht der Landesregierung zu den Beschlüssen des Landtages vom 27. Februar 2013 „Volksbegehren ‚Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)‘“ (Drucksachen 5/6894-B und 5/6916-B) und vom 5. Juni 2013 „Akzeptanz für den Flughafen Willy Brandt durch Nachtruhekompromisse (erhöhen)“ (Drucksache 5/7376-B)
Ferner liegen Ihnen vor: ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD und DIE LINKE in der Drucksache 5/9287, ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/9288 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/9270.