und wie weit dies überhaupt nötig ist und vor allem, ob - das ist mir dabei besonders wichtig - damit nicht fälschlicherweise das ist auch beim Vorredner schon angeklungen - sozusagen eine Generalverdachtsinstanz gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten hier kreiert wird.
Wir alle wissen sehr wohl um die besonderen und schwierigen Aufgaben, denen sich unsere Polizei stellen muss, und wir wissen, welche physischen und psychischen Belastungen tägliche Polizeiarbeit in all ihren Facetten bedeutet.
Im vorliegenden Antrag geht es einerseits um die Errichtung der Stelle eines Beauftragten, der als interner Ansprechpartner für die Beamten fungieren soll. Andererseits will der Antrag aber auch die Schaffung einer Beschwerdestelle bei externer Kritik gegenüber der Polizeiarbeit. Bei dieser Beschwerdestelle sollen also innerdienstliche Missstände und Befindlichkeiten abgeladen werden können und andererseits auch reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüft werden, wie es in Ihrem Antrag wortwörtlich heißt.
Ich sage Ihnen: Schon allein diese beiden Aufgabenbereiche unter einen Hut zu bringen halte ich für illusorisch. Denn welcher Beamte kann Vertrauen in eine Anlaufstelle haben, die sich einerseits vertrauenswürdig seiner Probleme annehmen, gleichzeitig aber über die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten aufgrund externer Kritik und Beschwerden befinden soll? Das wird so nicht funktionieren. Darüber hinaus: Ich halte es für nicht geboten und schlicht für überflüssig, eine Anlaufstelle für externe Beschwerden gegenüber der Polizei und deren Maßnahmen zu schaffen. Damit würde Misstrauen gegenüber unseren Polizeibediensteten geschürt, und diese würden unter Generalverdacht gestellt.
Für die CDU-Fraktion - sage ich klar - steht fest: Das wollen wir nicht. Wir haben Vertrauen in unsere Polizei.
Im Übrigen: Es gibt Beispiele wie in Hamburg, bei denen die Erprobung einer solchen Anlaufstelle, wie Sie sie heute einfordern, in der Praxis kläglich gescheitert ist. Dort wurde ganz klar, dass die Interessenkonflikte, die ich hier beschrieben habe, dann in der Praxis entstehen.
Schlussendlich: Wie überflüssig die mit diesem Antrag geforderte Beschwerdestelle ist, ergibt sich eigentlich schon aus einer Errungenschaft des deutschen Rechtsstaates, dass nämlich hinreichender und effektiver Rechtsschutz bezüglich jedweden hoheitlichen Handelns, also bezüglich jeder polizeilichen Maßnahme besteht. Alle polizeilichen Maßnahmen der Polizei Brandenburg sind vollständig gerichtlich überprüfbar.
Dennoch, Frau Nonnemacher, stimme ich Ihnen durchaus zu, dass es innerhalb der Polizei für die Bediensteten eine Möglichkeit geben muss, eine Stelle anzurufen, die sich unabhängig und vertrauensvoll um die Belange der Polizistinnen und Polizisten kümmert, denn im Zuge der missratenen Polizeireform ist nicht überall, aber doch auf mancher Dienststelle eine zum Teil nicht hinnehmbare, weil nicht mehr von Kooperation geprägte Führungskultur entstanden. Ein unabhängiger Ansprechpartner für die Polizeibeamten wäre deshalb ein Baustein und
ein Schritt auf dem notwendigen Weg, von der Politik verspieltes Vertrauen unserer Polizeibediensteten in ihren Dienstherrn und die Polizei Brandenburgs zurückzugewinnen. Das ist eine Herausforderung, vor der nun der neue Innenminister steht. Herr Minister, wir packen es gern mit Ihnen gemeinsam an und unterstützen Sie dabei.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe das jetzt so verstanden, dass Herr Lakenmacher einen Polizeistrukturreformbeschwerdebeauftragten einsetzen will. Das ist ja auch eine Möglichkeit.
In jedem Fall bewerte ich es so, dass die Grünen hier eine Selbstverständlichkeit ansprechen. Es ist ein selbstverständliches Anliegen, dass sich Bürgerinnen und Bürger gegen eventuelle Übergriffe der Polizei wehren können, genauso wie sich Polizisten in ihrer Tätigkeit gegen eventuelles Mobbing und Bossing wehren können. Wir diskutieren das allerdings unter der Voraussetzung, dass die Brandenburger Polizei keine Prügeltruppe ist, die ständig über die Stränge schlägt. Wir können vielmehr davon ausgehen, dass sich unsere Polizei an die gesetzlichen Vorgaben hält und ihren Auftrag zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortungsbewusst erfüllt. Ich denke, dieses Grundvertrauen ist wichtig.
Auch wenn wir davon ausgehen können, dass die Brandenburger Polizei gesetzeskonform handelt, gibt es im Einzelfall Beispiele für polizeiliche Übergriffe, in denen unangemessen gehandelt wird. Das muss dann auch Konsequenzen haben. In diesen Fällen haben betroffene Bürgerinnen und Bürger verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren, und - das ist von meinen Vorrednern auch zum Ausdruck gebracht worden - wir haben vor wenigen Jahren eine namentliche Kennzeichnungspflicht für Polizisten im Einsatz beschlossen und im Polizeigesetz verankert. Das ist bundesweit die weitreichendste Regelung, und ich denke, wir haben damit eine ganz wichtige Vorkehrung getroffen, die Teil unseres verantwortungsbewussten Handelns ist.
Polizeiliche Einsätze - auch das ist eine Selbstverständlichkeit sind nachvollziehbar und umfassend zu dokumentieren und gründlich auszuwerten - eine wichtige Vorkehrung, die getroffen worden ist.
Wenn sich Bürgerinnen und Bürger bei Polizeieinsätzen in ihren Rechten eingeschränkt fühlen, haben sie die Möglichkeit, mit Dienstaufsichtsbeschwerden oder über den Petitionsausschuss oder auch auf gerichtlichem Wege ihre Rechte geltend zu machen.
Das gilt auch für den internen Umgang in der Polizei. Die Polizei ist nun einmal hierarchisch aufgebaut. Das prägt die Atmo
sphäre und ist auch ein Boden für mögliche Spannungen und Konflikte innerhalb des Apparates der Polizei. Deshalb ist jeder Vorgesetzte nicht nur angehalten, sondern auch gut beraten, wenn er im Interesse einer guten Arbeitsatmosphäre Rahmenbedingungen sichert, die Erscheinungen wie Mobbing und Bossing entgegenwirken. Das ist zweifellos der Grundsatz und die Erwartungshaltung gegenüber jedem Vorgesetzten.
Für Polizeibedienstete, die sich Mobbing oder Bossing ausgesetzt fühlen, gibt es verschiedene Kontroll- und Beschwerdestellen, an die sie sich wenden können. Das reicht von den Gleichstellungsbeauftragten und den in jeder Polizeidirektion benannten Mobbingbeauftragen über die Personalräte, Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen, und natürlich - wir können ja nicht so tun, als ob es so etwas nicht gäbe - kann sich jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte an Vorgesetzte wenden, die eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Untergebenen haben.
Vor diesem Hintergrund sehen wir zumindest gegenwärtig keine Veranlassung, durch die Einrichtung einer Beschwerdestelle einen weiteren Ansprechpartner zu schaffen.
Mit unserem Entschließungsantrag greifen wir aber eine Anregung aus dem Antrag der Grünen auf: Wir wollen, dass der Innenausschuss einmal im Jahr vom Innenminister über Probleme informiert wird, die von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen bzw. von Polizeibediensteten bei Konflikten innerhalb der Polizei vorgetragen worden sind. Ich denke, damit erweitern wir unsere Möglichkeiten. Damit schaffen wir eine Kontrollmöglichkeit. Ich bitte Sie, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die Einrichtung von polizeilichen Beschwerdestellen ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Initiatoren nicht wirklich entscheiden können, ob sie eine Beschwerdestelle über die Polizei oder eine Beschwerdestelle für die Polizei fordern.
Wenn man sich vor Augen hält, dass es eine erschreckend zunehmende Gewaltentwicklung gegen Polizeibeamte gibt, muss man sich fragen, ob der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht eine völlig falsche Stoßrichtung hat.
Hat dieses Land wirklich ein Problem mit Gewalt durch Polizeibeamte oder ein Problem mit Gewalt gegen Polizeibeamte?
Wenn wir uns überlegen, was für ein Schauspiel am 1. Mai in dem grün regierten Kreuzberg ablaufen wird, kann sich jeder diese Frage selbst beantworten.
Andererseits lässt sich die Beschwerdestelle auch als Möglichkeit der innerpolizeilichen Konflikt- und Problembehandlung verstehen. Wie diese entgegengesetzten Betrachtungsweisen damit auch noch in einer einzigen Kontrollinstitution zusammengeführt werden können, bleibt der nicht sehr realitätsbezogenen Phantasie der Antragsteller überlassen. Schließlich ist es nach Auffassung der Fraktion der AfD mit größter Skepsis zu betrachten, wenn jede neue Aufgabe reflexartig mit der Schaffung einer neuen Institution verbunden wird. Nach unserer Auffassung hat an erster Stelle eine Prüfung bestehender Möglichkeiten zu stehen, und da sind jetzt von den Kollegen hier schon jede Menge genannt worden.
Auch, Herr Scharfenberg, was das Problem des Bossings und des Mobbings angeht, kann ich Ihnen nur Recht geben. Bei einer Mandantin habe ich es erlebt, dass dies von den verantwortlichen Dienstvorgesetzten der Polizei wirklich sehr sensibel und letztendlich sehr gut angegangen worden ist. Respekt!, kann ich da nur sagen.
Wenn ich für meine Fraktion eine Ablehnung dieses Antrags ankündige, dann stellen wir damit fest, dass uns die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN präsentierten Vorstellungen ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Polizeibeamten unseres Landes ausdrücken. Wir haben vollstes Vertrauen in unsere Polizei in Brandenburg. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Frau Nonnemacher, wenn all das zutreffend wäre, was Sie hier als Ergebnisse einer möglichen Polizeibeschwerdestelle angesprochen haben, würde ich nicht eine, sondern vier - für jede Polizeidirektion eine - einrichten, und ich hätte so viele tolle Effekte, obwohl ich dafür Personal brauchte, zum Beispiel eine höhere Zufriedenheit und damit einen geringeren Krankenstand und, und, und. Aber ich befürchte, so leicht geht es nicht. Das Leben funktioniert etwas anders. Ich befürchte, wir brauchen sehr viel mehr als nur eine Beschwerdestelle, um die Zufriedenheit zu vergrößern, den Krankenstand zu verringern und andere Probleme zu lösen.
Verehrter Herr Lakenmacher, ich warte auf eine Rede von Ihnen, in der nicht der Satz vorkommt „Die völlig gescheiterte Polizeireform von Rot-Rot usw.“ Sie erinnern mich im Übrigen an Cato den Älteren, der am Ende seiner Reden verkündete: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss.
(Beifall SPD und DIE LINKE - Dr. Redmann [CDU]: Und Karthago wurde zerstört! Da hat er Recht behalten, Cato der Ältere!)
Ich bin sehr gespannt, ob ich diesen Baustein in den kommenden viereinhalb Jahren irgendwann nicht mehr höre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon vieles von dem gesagt worden, was ich auch sagen wollte. Deshalb möchte ich ein paar Dinge mit einigen Zahlen untersetzen. Richtig ist, dass wir mit dem Petitionsausschuss des Landtages schon jetzt eine geeignete Möglichkeit haben, bei Problemen in der Polizei oder bei Problemen mit der Polizei, diese in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und den Dienststellen vernünftig aufarbeiten zu lassen.
Der jüngste Jahresbericht des Petitionsausschusses vom 10. Juni 2014 weist 44 Petitionen zur Arbeit von Polizei und Feuerwehr aus. Das entspricht einem Anteil an allen eingereichten Petitionen von ca. 3 %. Man sieht: Hier wird wenig angezeigt, weil es auch andere Möglichkeiten gibt, Probleme zur Kenntnis zu bringen. Es wurde richtig gesagt, dass die Kolleginnen und Kollegen, die bei der Polizei beschäftigt sind, natürlich einen Personalrat haben, der ihre Interessen vertritt, und selbstverständlich gut organisierte Gewerkschaften, die natürlich neben den Dienststellen arbeiten und ohne Probleme die Dinge entgegennehmen und einer Klärung zuführen können, die ihre Mitglieder oder aber die Angestellten und Beamten der Polizei vortragen.
Meine Damen und Herren, die Polizei in Brandenburg hat mit schwierigen Problemen zu tun. Das Fehlen eines weiteren Landesbeauftragten gehört allerdings nicht zu diesen Problemen. Gewähren Sie unserer Polizei Unterstützung bei ihren täglichen Aufgaben und lassen Sie sie gelegentlich auch in Ruhe arbeiten. Das hilft mehr als eine zusätzliche Beschwerdestelle, die wahrscheinlich nur beschwert. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Das Wort hat noch einmal die Kollegin Nonnemacher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Kosanke, in Ihrem Beitrag gab es eine ganze Menge sehr despektierlicher Vokabeln: Wir „schwingen die Menschenrechtskeule“, wir sind „die Fraktion, die hier immer gegen sämtliche Aktivitäten der Landesregierung zu Feld zieht“. Da möchte ich nur sagen: Es gibt, glaube ich, kaum eine Fraktion in diesem Haus, die so viele gemeinsame Anträge mit Rot-Rot stellt wie wir. Dass wir uns hier völlig undifferenziert verhalten, kann ich nun überhaupt nicht sehen.