Noch ein Hinweis: Die Verankerung von Geld im Haushalt heißt noch gar nichts. Das sehen wir am Nachhaltigkeitsbeirat.
Dafür sind auch 60 000 Euro vorgesehen, aber er kommt nicht. Wir möchten diese Pflegeumfrage jetzt zügig auf den Weg bringen, um den Anschluss an Berlin nicht zu verlieren. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags auf Drucksache 6/1223 - Den Weg zur Pflegekammer jetzt auch in Brandenburg frei machen! - an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag auf Drucksache 6/1223 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe den Entschließungsantrag auf Drucksache 6/1268 auf, eingebracht von den Fraktionen SPD und DIE LINKE - Errichtung einer Pflegekammer nur im Konsens mit den Betroffenen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden.
Dazu liegt weiter ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 6/1283 vor.
Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eröffnet. Bitte, Frau Kollegin Nonnemacher.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Schaffung einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Polizei ist seit jeher ein zentrales grünes Anliegen. Die Einführung von Namensschildern oder Kennzeichen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte war schon ein richtiger Schritt voran für eine bürgerfreundliche Polizei.
Unserer Fraktion geht es nun darum, ein unabhängiges Beschwerdemanagement für die Polizeiarbeit aufzubauen. Hierfür wollen wir die Stelle eines bzw. einer unabhängigen Polizeibeauftragten schaffen. Die Institution soll nicht als institutionalisiertes Misstrauensvotum gegenüber der Polizei verstanden werden, sondern, ganz im Gegenteil, als eine Instanz zur kritischen Begleitung und Weiterentwicklung der Polizeiarbeit. Dies kann und soll die Beachtung von Menschenrechtsfragen in der Polizeiarbeit genauso betreffen wie Eingaben aus dem innerdienstlichen Bereich bis hin zu sozialen und persönlichen Konfliktsituationen. Neben dem Kontrollauftrag soll diese Anwältin oder dieser Anwalt ebenso für die Belange der Polizeibediensteten wie für die Belange der Bürgerinnen und Bürger da sein.
Wir beobachten zunehmend mit großer Sorge, dass sich Menschen in Brandenburg nicht frei äußern können. Im Zusammenhang mit dem sogenannten Maskenmann-Prozess wurden jüngst Vorwürfe laut, dass Zeugenaussagen von Polizeibediensteten vor Gericht vorab zensiert wurden. Auch soll unter Androhung von Konsequenzen eine ergebnisoffene Ermittlung in alle Richtungen unterbunden worden sein. Wenn Beamte und Beamtinnen nicht mehr wagen, Kritik zu äußern, sondern diese sanktionsbewehrt ist, macht sich Duckmäusertum breit. Dies ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar.
Die Polizeibeschwerdestelle würde den Brandenburger Polizeibediensteten die Möglichkeit eröffnen, sich an eine unabhängige neutrale Stelle zu wenden, dort ihr Anliegen vorzutragen und auch Kritik zu äußern. Eine zentrale Forderung unseres Antrags ist daher, die Beschwerdestelle nicht beim Innenministerium anzusiedeln, sondern - ähnlich wie der Landesbeauftragte der Polizei in Rheinland-Pfalz - als Hilfsorgan beim Landtag.
Der oder die Beauftragte wäre mit umfassenden Akteneinsichts- und Befragungsrechten ausgestattet und müsste dem Landtag jährlich öffentlich einen Bericht liefern. Natürlich soll es auch weiterhin für Betroffene möglich sein, den Rechtsoder Dienstweg zu beschreiten. Aus unserer Sicht bedarf es aber auch jenseits dieses Dienst- und Rechtsweges einer zusätzlichen Anlaufstelle für Betroffene. Dabei muss klar sein, dass Polizistinnen und Polizisten wegen der Tatsache der Anrufung der Beschwerdestelle weder dienstlich gemaßregelt werden noch sonst Nachteile erleiden dürfen.
Eine unabhängige Beschwerdestelle ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des hohen Krankenstandes in der Brandenburger Polizei dringend nötig. Mit 800 kranken Polizeibediensteten täglich liegen wir hier laut Gewerkschaft der Polizei im bundes
weiten Vergleich vorn. Der hohe Krankenstand ist auch ein Indikator für ein schlechtes Betriebsklima. Eine Polizeibeschwerdestelle, die in Konfliktsituationen zwischen den Betroffenen vermittelt, trägt dazu bei, die Zufriedenheit am Arbeitsplatz und die Freude am Beruf zu erhöhen.
Die Beschwerdestelle wäre aber auch nicht nur dazu da, bei internen Problemen der Polizei tätig zu werden. Auch die Zivilgesellschaft hätte mit dieser eine Anlaufstelle, um reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüfen zu lassen. Eine außerhalb der Polizeistruktur installierte Beschwerdestelle stärkt das öffentliche Vertrauen in die Polizei.
Auch wenn die brandenburgischen Polizeibeamtinnen und -beamten ihren Dienst ganz überwiegend tadellos verrichten, bedarf es hier weiterer Instrumente, um Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten herzustellen. Aufgabe der Beschwerdestelle wäre es, von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorgetragene Kritik zu prüfen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Vorrangiges Ziel ist dabei die einvernehmliche Konfliktbereinigung durch Kommunikation und Mediation. Polizeiliches Handeln wird dadurch transparenter, was das Vertrauen in die Integrität der Polizei weiter befördert. Auch kann die Polizei durch eine unabhängige Beschwerdestelle vor ungerechtfertigten Anschuldigungen geschützt werden.
Der Bedarf an einem unabhängigen Beschwerdemechanismus für die Zivilbevölkerung hat sich zu Zeiten des NSU-Untersuchungsausschusses gezeigt. Polizeiliche Ermittlungen zu Straftaten, die dem NSU vorgeworfen werden, wurden hier von Angehörigen der Mordopfer als diskriminierend wahrgenommen. Eine unabhängige Beschwerdestelle hätte den Beschwerden der Angehörigen und der Opfer Gehör verschafft und zu einer Überprüfung der Polizeiarbeit geführt und somit möglicherweise Abhilfe schaffen können.
Auch ist zu beachten, dass Menschen mit Migrationshintergrund weltweit häufiger von diskriminierenden Ermittlungen betroffen sind. Internationale Gremien wie der UN-Menschenrechtsausschuss oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben wiederholt festgestellt, dass Personenkontrollen, die allein auf der Hautfarbe einer Person basieren - das sogenannte Racial Profiling -, gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Auch in diesen Fällen würde die Polizeibeschwerdestelle den Betroffenen zur Seite stehen. Zudem würde sie dazu beitragen, das Bewusstsein für existierende Ungleichbehandlungen ohne sachlichen Grund zu schärfen. Hinzu kommt, dass Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus und schlechten Sprachkenntnissen geringe Beschwerdemacht haben und daher auf besondere Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte stoßen. Hierauf verweist zum Beispiel das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem Eckpunktepapier zum Thema Polizeibeschwerdestellen. Auch dieser Aspekt spricht dafür, dass sowohl Polizeiangehörigen als auch Bürgerinnen und Bürgern eine leicht zugängliche Instanz außerhalb des Polizeiapparates zur Verfügung gestellt werden muss.
Ein Trend zur Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdestellen besteht sowohl auf Landes-, Bundes- als auch auf internationaler Ebene. Auf Landesebene wurde eine solche bereits in Rheinland-Pfalz eingerichtet. Die Erfahrungen dort sind ausgesprochen positiv und die Inanspruchnahme steigt weiter.
Die Regierungen in Schleswig-Holstein und Thüringen haben sich die Einrichtung einer Polizeibeauftragtenstelle ebenfalls
als Ziel im Koalitionsvertrag gesetzt. Im Bundestag fordert die Fraktion DIE LINKE in einem Antrag vom März 2015 die Bundesregierung dazu auf, eine Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einzurichten sowie die Länder mit dem Ziel einzubinden, dort ebenfalls entsprechende Stellen zu schaffen.
International existieren solche Beschwerdestellen in vielen Ländern Europas und auch in einigen überseeischen Ländern. Auch Brandenburg würde eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle gut zu Gesicht stehen. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu, damit die gesetzliche Ausgestaltung zügig in Angriff genommen werden kann. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle. Sie tun dies, weil sie entgegen anderslautenden Versicherungen unterstellen, dass sich in der brandenburgischen Polizei Duckmäusertum breitmacht. Gleichzeitig hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN analysiert, dass es keine ausreichenden Möglichkeiten gibt, polizeiliches Fehlverhalten - was sicher auch einmal vorkommen kann - geltend zu machen. Dazu wird auch die Menschenrechtskeule herausgeholt. Es geht hier nicht um die Beibehaltung einer bürgernahen Polizei, sondern diese muss erst geschaffen werden; das konnten wir eben hören.
Aber zu dieser Beschwerdestelle: Was soll sie sein? Wenn es nach dem Antrag geht, soll die von den Grünen geforderte Beschwerdestelle eine Sonderermittlungsstelle sein, die mit der Polizei aber möglichst nichts zu tun hat, weil die Polizei ja offensichtlich - so die Überzeugung der Grünen - nicht in der Lage ist, mögliches Fehlverhalten, das in bestimmten Situationen sicher auch einmal vorkommen mag, gegebenenfalls zu ahnden.
Die Polizei - so wird unterstellt - sei auf dem sie selbst betreffenden Auge blind. Nichtsdestotrotz soll diese Stelle, die weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sein soll, polizeiliche, ja staatsanwaltliche Kompetenzen erhalten. Neben diesem Problem soll die Stelle zwar einerseits der Kummerkasten der duckmäusernden Polizei sein, gleichzeitig aber auch Anlaufstelle derjenigen, die sich als Opfer von Willkür und Gewaltakten dieser duckmäusernden Polizei sehen.
Wissen Sie, es gibt Beschwerdestellen für all diejenigen, die solche Probleme sehen. Neben den Kollegen der Polizei, ihren Vorgesetzten, dem Ministerium, die selbst Ansprechpartner in solchen Dingen sind, haben wir Personalräte. Wir haben eine gut organisierte - aus Regierungssicht muss ich auch ganz klar sagen: manchmal zu gut organisierte - Gewerkschaft, wir haben Staatsanwälte und Gerichte, die ziemlich unerschrocken sind, was mögliche Einmischungsversuche der Exekutive angeht. Wir haben daneben eine ebenso unerschrockene Zivilgesellschaft, die alles, was ihr als Problem erscheint, sehr deut
lich benennt. Wir haben eine Presselandschaft, die deutlich nicht im Verdacht der Hofberichterstattung steht, und eine bündnisgrüne Oppositionsfraktion, die sich nicht nur unerschrocken, sondern auch unkritisch alles zu eigen macht, was der Landesregierung - egal von wem - vorgeworfen wird.
Weil sie fordern, diese Beschwerdestelle beim Landtag anzusiedeln: Eine solche Beschwerdestelle gibt es schon beim Landtag Brandenburg; sie nennt sich Petitionsausschuss.
Sie hat die Befugnis, Akten zu sichten, entsprechende Recherchen zu unternehmen. An diesen Ausschuss kann sich jeder Bürger wenden, auch der Bürger in Polizeiuniform.
Dieser Ausschuss nimmt sich solcher Probleme an. Das war so, als Thomas Domres Vorsitzender dieses Ausschusses war, und das ist auch mit dem jetzigen Vorsitzenden Henryk Wichmann so.
Es gibt aber eine Stelle in Ihrem Antrag, die verrät, was Sie eigentlich wollen. In Punkt 3 fordern Sie, dass diese Stelle ihre Arbeit öffentlich machen soll, nicht deren Ergebnisse. Jetzt könnten Sie natürlich schnell sagen, dass Sie das eigentlich meinen. Aber das gilt nicht, Sie haben sich verraten. Es geht Ihnen darum, möglichst viele Fälle möglicher Regelübertretungen zu benennen, und egal, was dabei herauskommt, kann man das dann erst einmal ordentlich skandalisieren. Das ist für eine Oppositionspartei auch total geschickt: Erst eine Stelle schaffen, die Probleme suchen soll, dann dafür sorgen, dass die Erfolgsquote dieser Stelle darin besteht, möglichst viele Probleme zu benennen, unabhängig davon, was sich in der Endkonsequenz davon halten lässt. Ich vermute einmal, dass diese Stelle innerhalb kürzester Zeit so viele Verdachtsfälle gefunden hätte, dass sie mehr und mehr und noch mehr Mitarbeiter benötigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen diese Beschwerdestelle nicht. Wir brauchen das Misstrauen in die Polizei nicht, und zwar weder das Misstrauen gegen die Polizistinnen und Polizisten noch gegen ihre Vorgesetzten. Und weil wir uns nicht unterstellen lassen, wir würden Probleme, die es sicher auch geben kann, ignorieren, vertuschen oder verheimlichen, werden wir uns und Sie ab sofort jedes Jahr einmal im Innenausschuss zu diesem Thema informieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man den Antrag liest - eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle schaffen -, dann wirft das bei mir, Frau Kollegin Nonnemacher, sofort Fragen auf, beispielsweise die Frage, für wen diese Beschwerdestelle denn nun eingerichtet werden soll, ob
und wie weit dies überhaupt nötig ist und vor allem, ob - das ist mir dabei besonders wichtig - damit nicht fälschlicherweise das ist auch beim Vorredner schon angeklungen - sozusagen eine Generalverdachtsinstanz gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten hier kreiert wird.