Protokoll der Sitzung vom 08.07.2015

Drittens muss angesichts des im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE beschriebenen Investitionsbedarfs und -staus eine kritische Überprüfung der bisherigen Politik unter Berücksichtigung der notwendigen Haushaltskonsolidierung erfolgen. Der Haushalt 2015/2016 wird diesem Anspruch mit einem weiteren Absenken der Investitionsquote von einst über 17 auf 11,4 % leider nicht gerecht. Ich hätte noch anderes anführen können, zum Beispiel die Grunderwerbsteuer, die nicht korrekt erhoben wurde, die übermäßige Beauftragung von Gutachtern durch die Regierung, die Musikakadamie Rheinsberg und ihre Golfschnupperkurse, das Bodenordnungsverfahren in Oehna; darauf habe ich verzichtet.

Die Herausforderungen bleiben, der Mut und die Entschlossenheit, den Haushalt zukunftsfest zu machen, fehlen leider noch. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und des Abgeordneten Vogel [B90/GRÜ- NE])

Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Johlige; bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste! Es war der erste Rechnungshofbericht, den ich als Parlamentarierin vertieft bearbeitet habe, und ich muss sagen: Ich empfand es als angenehm und positiv, in welch sachlicher Atmosphäre wir uns im Haushaltskontrollausschuss mit den

Prüfergebnissen beschäftigt haben. Der Bericht zeigt bei einer Reihe von Positionen Verbesserungsbedarf auf. Die Prüfungen des Landesrechnungshofs sind dabei nicht als Selbstzweck zu verstehen, sondern sollen uns und der Regierung den Spiegel vorhalten - nicht, damit wir kleinlich auf Dinge schauen, die wir vielleicht versäumt haben, sondern es in Zukunft besser machen.

Dass dies funktioniert, zeigt der Prüfbericht zur Musikakademie Rheinsberg. Viele der Kritikpunkte, die der Landesrechnungshof im Zusammenhang mit der Abrechnung der Musikakademie angemerkt hatte, sind vom MWFK eingeräumt und bestätigt worden. Ein großer Teil davon ist von Ministeriumsseite bereits abgestellt worden, sodass wir im Ausschuss schnell und ohne große Kontroversen eine entsprechende Beschlussempfehlung auf den Weg bringen konnten.

Generell wurden wir uns im Ausschuss hinsichtlich der Beschlussempfehlungen in der Regel sehr schnell einig - mit einer Ausnahme; Herr Petke und Herr Weiser hatten es angesprochen: Wir hatten eine kontroverse Debatte zum Beitrag Kreditaufnahmen und Geldanlagen. Der Landesrechnungshof hält den Abschluss von Derivaten ungeachtet der aktuellen Prüfungsfeststellungen nicht für generell unangemessen bzw. unverantwortlich. Solche Finanzierungsinstrumente ermöglichen dem Schuldenmanagement, flexibel zu agieren bzw. zu reagieren, und vereinfachen Umstrukturierungen im Portfolio. Praktisch hat es dazu geführt, dass das Land Brandenburg eine Durchschnittsverzinsung des Kreditportfolios von 2,56 % im Jahr 2014 aufweist. Damit liegen wir bundesweit an der Spitze. Dieses Ergebnis ist sowohl auf den variablen verzinslichen Kreditanteil als auch den Einsatz von Derivaten im Rahmen des Portfoliomanagements zurückzuführen.

Knackpunkt der Debatte im Ausschuss war die Empfehlung des Landesrechnungshofs, dass das MdF per Dienstanweisung in Zukunft solche Derivate verbieten sollte, die erkennbar der alleinigen Gewinnerzielungsabsicht dienen. Das MdF wies darauf hin, dass es vor dem Hintergrund des anzuwendenden Konnexitätsprinzips keine Derivatgeschäfte mit erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht abgeschlossen habe und dies auch perspektivisch nicht beabsichtige.

Mit dem diesbezüglichen Beschluss des Ausschusses bzw. der Formulierung „Derivate, die erkennbar der alleinigen Gewinnerzielungsabsicht dienen, damit sind nicht Sicherungsderivate gemeint, die Risiken minimieren sollen“ hat der Ausschuss, denke ich, einen guten und tragfähigen Kompromiss gefunden. Das haben Sie eben nicht vollständig zitiert, Herr Petke; so viel Sorgfalt muss sein.

Lob und Dank an den Landesrechnungshof und die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Vorredner zum Ausdruck gebracht. Dem möchte ich mich unbedingt anschließen, dies aber gern mit einem Wunsch verbinden. Die Qualität der Arbeit des Rechnungshofes und die Wertschätzung, die ihm entgegengebracht wird, beruhen auf seiner Neutralität und seiner Sachkenntnis bzw. Expertise. Seine Aufgabe ist die Prüfung des Handelns der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Ich wünsche mir, dass er sich auf diese originären Aufgaben konzentriert.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Schmidt [SPD])

Meine Damen und Herren! Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Das ist selbstverständlich und für jeden von uns unabhängig von der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung nachvollziehbar. Bei der Vielzahl der Entscheidungen, die eine Regierung zu treffen hat, ist es natürlich, dass die eine oder andere Entscheidung suboptimal ausfällt. Damit sich daraus keine Routinen entwickeln, Fehler sich nicht wiederholen bzw. sich nachhaltig zu einem finanziellen Schaden für das Land entwickeln können, haben wir den Landesrechnungshof, der regelmäßig, kontinuierlich und beständig die Arbeit der Landesregierung überprüft, Hinweise gibt und auf Fehler aufmerksam macht.

Im Haushaltskontrollausschuss bewerten und beraten wir diese Diskussionspunkte und finden Wege, wie wir damit künftig umgehen können. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe auch und gerade für die künftige Gestaltung des Landes. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und möchte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Landesrechnungshofbericht sowie die Entlastung der verschiedenen Gremien bitten.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Mitglieder des SPD-Ortsvereins Ketzin (Havelland) auf der Besuchertribüne begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. van Raemdonck. Bitte schön.

Ich kann es relativ kurz machen. Ich habe als AfD-Fraktionsmitglied natürlich keine andere Meinung als die, die ich vorhin in meiner Funktion als Vorsitzender des Haushaltskontrollausschusses vertreten habe. Ich bitte alle Abgeordneten, den Anträgen zuzustimmen und für die Entlastung grünes Licht zu geben. Ich möchte noch einmal sagen, dass ich froh bin, dass wir parteiübergreifend und gesundem Menschenverstand folgend zusammengearbeitet haben. Ich verstehe nicht, Herr Petke, wieso Sie ausführen, dass ich mit SPD und DIE LINKE gemeinsam dafür stimme. Wenn ich es für richtig halte, werde ich das auch in Zukunft so machen.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Vogel. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich selbstverständlich wie üblich allen Danksagungen an, möchte mich aber nicht darin erschöpfen. Es ist gängige Praxis in den Medien geworden, den Landesrechnungshofbericht quasi als eine Art Schwarzbuch querzulesen und nach Skandalen abzuklopfen. Ich denke aber, das trifft das Wesen des Rech

nungshofberichts überhaupt nicht. Er ist viel umfassender und macht eines eben nicht: Er skandalisiert nicht. Insofern, Frau Johlige, habe ich Ihre Äußerung nicht ganz verstanden. Der Rechnungshof prüft die gesamte Haushaltsrechnung, er empfiehlt, er wertet aus, er kritisiert. Er deckt auch Fehlverhalten auf; das Skandalisieren übernehmen dann andere.

Da kommt der Steuerzahlerbund mit ins Spiel; das darf er ja auch. Nur: Der Steuerzahlerbund - das ist, denke ich, Ausweis der guten Arbeit des Landesrechnungshofs - findet eigentlich nichts, was der Landesrechnungshof nicht schon längst aufgearbeitet hat. Von daher ist es kein Wunder, dass im letztjährigen Schwarzbuch kein Fall aus der Landesverwaltung, sondern nur Fälle aus der kommunalen Ebene aufgelistet sind. Das lenkt auf ein Problem, das heute zu Beginn der Sitzung schon eine Rolle gespielt hat: dass die Kommunen nicht der Aufsicht und Prüfung des Landesrechnungshofs unterliegen. Das war früher anders. Wenn der Landesrechnungshof ein die Kommunen einschließendes Prüfungsrecht hätte, wäre die Situation der hohen Belastungen an Kassenkrediten in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel gar nicht erst entstanden, weil der Landesrechnungshof darauf hingewiesen hätte, dass das absolut unzulässig ist.

(Beifall B90/GRÜNE)

Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Verwaltungsund Kommunalreform, in deren Folge wir größere und finanzstärkere Kreise haben werden, halte ich es für absolut dringlich, einmal darüber nachzudenken, ob die Finanzaufsicht über die Kreise beim Innenministerium wirklich so gut aufgehoben ist - das gilt umso mehr, als wir vermutlich stärkere Landräte haben werden als bisher - oder ob nicht der Landesrechnungshof als absolut neutrale Instanz, der niemand zutraut, dass sie auf Zugeflüster oder andere zum Ausdruck gebrachte Hoffnungen von Landräten positiv reagiert, Prüfungen bei den Kommunen durchführen solle.

(Beifall B90/GRÜNE)

Das sehe ich, Herr Weiser, durchaus im Zusammenhang mit der Diskussion über eine dritte Direktorenstelle. Ich sehe die Notwendigkeit der Besetzung der dritten Direktorenstelle nur dann gegeben, wenn diese zusätzlichen Aufgaben tatsächlich auf den Landesrechnungshof übertragen werden.

Wir haben im Haushaltskontrollausschuss eine Debatte über die Entstaubung des Landesrechnungshofgesetzes geführt. Das wird, denke ich, in dieser Legislaturperiode erforderlich sein. Wir haben das Problem der Altersgrenzen, die meines Erachtens - und nicht nur meines Erachtens - gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz und die Antidiskriminierungsbestimmungen der EU verstoßen. Altersdiskriminierung ist nicht angesagt, von daher wird dieses Gesetz geändert werden müssen. Wir wissen doch alle und sind sicher einer Meinung, dass weder Herr Weiser noch Frau Dr. Reinhardt noch die anderen Mitglieder des Direktoriums deswegen eingestellt wurden, weil sie über 40 Jahre alt, sondern weil sie hervorragende Fachleute sind. Von daher sollten wir dieses Gesetz anpacken. Wir sollten dabei aber auch auf das hören, was der Landesrechnungshofpräsident und sein Kollegium in den letzten Jahren an Erfahrungen gesammelt haben, und dies in die Überlegungen einbeziehen.

Wir denken, der Landesrechnungshof kann mehr, zum Beispiel auch die Industrie- und Handelskammern prüfen. Sie wissen, das ist die einzige Ausnahme. Es ist dem Landesrechnungshof gesetzlich untersagt, bei den Industrie- und Handelskammern Prüfungen durchzuführen. Gegenwärtig läuft beim Landesrechnungshof - das weiß ich nicht vom Landesrechnungshof, sondern von den Handwerkskammern - eine Prüfung der Handwerkskammern. Es gab daran übrigens keine Kritik seitens des Präsidenten einer Handwerkskammer. Der Rechnungshof ist immer gut darin, Verwaltungen - dazu gehören auch die Kammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften Anregungen zu geben, wie man etwas unter finanziellen Gesichtspunkten in Zukunft noch besser machen kann.

In anderen Bundesländern erkämpfen sich die Landesrechnungshöfe ihr Prüfungsrecht über die IHKs. In Brandenburg ist es ihnen gesetzlich verboten. Insofern müssen wir als Landesgesetzgeber handeln. Wir sollten das in die weiteren Überlegungen zur Funktionalreform einbeziehen.

Letzter Punkt: Auch der Haushaltskontrollausschuss könnte mehr. Es findet, soweit ich weiß, von acht Prüfungsvorgängen am Ende nur ein einziger Eingang in den Jahresbericht des Landesrechnungshofes. Wir denken, es wäre sinnvoll, wenn dem Haushaltskontrollausschuss eine Liste aller Prüfungen vorgelegt wird und dieser dann entscheidet, ob er sich einzelne Prüfvorgänge des Landesrechnungshofs auf den Tisch zieht und darüber debattiert.

Dem Dank habe ich mich vorhin schon angeschlossen. Herr Weiser, bitte geben Sie ihn an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Minister Görke. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte Dank auch im Namen meiner Staatssekretärin und des Kabinetts - an die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses, den Präsidenten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofes aussprechen. Wir standen in dieser Legislaturperiode vor einigen Wechseln, auch im Fachausschuss. Wir durften nicht nur neue Ausschussmitglieder begrüßen; auch eine neue Ausschussassistenz musste sich einarbeiten. Trotz dieser personellen Erneuerungen und Neuerungen ist es gemeinsam gelungen, die Diskussionen im üblichen Zeitrahmen zu führen. Sie waren sehr kontrovers, aber - das kann ich bestätigen - zwischen allen Beteiligten herrschte eine sachliche und vor allem auch lösungsorientierte Atmosphäre.

Ich werde mich ausschließlich zu den Berichten äußern und nicht zu den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgetragenen Wünschen zur Veränderung des Landesrechnungshofgesetzes; ich habe auch beim Präsidenten ein paar Wünsche herausgehört, die mir schon bekannt sind.

Bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Jahresberichtsbeitrag 3/2014 - Kreditaufnahmen und Geldanlagen

- wurden alle Einzelbeiträge des Jahresberichts einstimmig, wenn auch in einzelnen Punkten mit Enthaltung verabschiedet. Die Beschlussempfehlung des AHK an das Plenum, die Landesregierung nach § 114 LHO zu entlasten, erfolgte mit deutlicher Mehrheit. Immerhin sieben der neun Ausschussmitglieder, also auch Vertreter der Opposition, stimmten für die Entlastung.

Intensive Diskussionen - es ist von einigen Rednern am heutigen Tage schon angedeutet worden - ergaben sich beim Beschlussvorschlag für den Beitrag 3: Kreditaufnahmen und Geldanlagen. Hier entzündete sich wie schon im letzten Jahr eine Debatte über den richtigen Umgang mit Derivaten. Trotz unterschiedlicher Sichtweisen ist es, glaube ich, gelungen, eine Einigung zu erzielen, die ich ebenfalls mittrage. In diesem Diskussionsprozess wurden klare Aussagen und Kriterien für den weiteren Umgang mit Derivaten erarbeitet, die in der Beschlussempfehlung nachzulesen sind. So ist klargestellt - ich danke der Abgeordneten Johlige für die Präzisierung, somit muss ich sie nicht vortragen -, welche Derivatgeschäfte künftig nicht mehr zur Anwendung kommen sollen. Insofern zeitigt der Diskussionsprozess der letzten Jahre gute Ergebnisse. Mögen sie die Finanzrisiken des Landeshaushalts minimieren!

Schließlich sehe ich die Arbeit meines Hauses auch in dem Beschlussvorschlag zum Beitrag 7 - Haushaltslage - ausdrücklich bestätigt. Dort wird zu Recht darauf hingewiesen, dass es der Landesregierung gelungen ist, das strukturelle Defizit des Landeshaushalts von 1 Milliarde Euro im Jahr 2012 auf 170 Millionen Euro im Jahr 2013 zu senken. Herr Abgeordneter Petke, das wird Ihnen nicht gefallen, aber Rot-Rot hält Haushaltsdisziplin. Es ist uns gelungen, die bereinigten Ausgaben nur geringfügig ansteigen zu lassen. Dazu noch einmal die Zahlen: 2010 hatten wir ein Steuermehraufkommen von 10 % und haben unsere bereinigten Ausgaben um 1 % reduziert; 2012 betrugen die Steuermehreinnahmen 16 % und die bereinigten Ausgaben nur plus 1 %.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Na, aber immer!

Sehr geehrter Herr Minister, würden Sie mir erstens Recht geben, dass der Landesrechnungshof in seinem Bericht ausgeführt hat, dass der Zweck, derivative Instrumente einzusetzen, nämlich um zu einer entsprechenden Zinseinsparung zu kommen - ich zitiere wörtlich -,„überwiegend nicht erkennbar“ war?

Zweitens: Würden Sie bitte bestätigen, dass das derivative Finanzvolumen des Bundeslandes Brandenburg noch immer 14 Milliarden Euro beträgt?

(Zuruf der Abgeordneten Tack [DIE LINKE])

Und würden Sie bitte drittens bestätigen, dass Sie mit der jetzigen Beschlusslage, wie sie dank SPD, DIE LINKE und AfD dieses Haus passiert, immer noch die Möglichkeit haben,

spekulative derivative Finanzinstrumente zum Zwecke der Gewinnerzielung einzusetzen?

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Hättest du die Zwischen- frage mal nicht zugelassen!)

Sehr geehrter Herr Bretz, ich fand das Zitat der Kollegin Johlige aus der Beschlussempfehlung richtig; das widerspricht Ihrem möglicherweise sehr frei vorgetragenen Zitat,

(Frau Lehmann [SPD]: Ja, frei vorgetragen!)