Protokoll der Sitzung vom 19.11.2014

Verehrte Damen und Herren, aus genau diesen Gründen ist es wichtig, dass die Landesregierung die befristete Einführung eines Ausgleichsfonds für Schäden durch geschützte Arten in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unter Beachtung des EUBeihilferechts prüft. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Erstens die Abschätzung der durch die geschützten Arten hervorgerufenen Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unter enger Einbindung der Naturschutz- und Nutzerverbände; zweitens die Klärung, welche Schadensarten ausgeglichen werden können; drittens die Klärung der Zuständigkeiten, insbesondere bei der Frage, wer die Schadensfälle überprüft und wann ein Schaden anerkannt wird; viertens die Möglichkeiten der Finanzierung der Ausgleichszahlung durch das Land bzw. geeignete öffentliche Stiftungen. - Verehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte.

(Beifall CDU)

Wir danken Ihnen. - Zu uns spricht nun der Abgeordnete Roick für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die CDU-Fraktion legt uns einen Antrag zu dem Thema „Akzeptanz für den Artenschutz verbessern - Allgemeinen Ausgleichsfonds für wirtschaftliche Schäden durch geschützte Arten prüfen und europäisches Artenschutzrecht überarbeiten“ vor. Darin schreibt die CDU, dass sich der Bestand zahlreicher geschützter Tier- und Vogelarten grundsätzlich positiv entwickelt habe und die 15 Brandenburger Großschutzgebiete und die Sicherung der Natura-2000-Gebiete einen wesentlichen Anteil an dieser positiven Entwicklung hätten. Die Formulierung ist falsch, denn sie stimmt nur zum Teil.

(Zuruf von der CDU: Dann ist sie ja nicht falsch! - Hei- terkeit)

Wolf, Biber und Gänse leben zum größten Teil auch außerhalb der Schutzgebiete. Das beweist, dass es sich für diese Tierarten auch außerhalb dieser Gebiete gut leben lässt. In Brandenburg haben wir trotz hoher landwirtschaftlicher Nutzung eine natürliche Landwirtschaft und Biodiversität, um die uns andere beneiden. Deshalb wollen wir, dass Landwirtschaft in Abstimmung mit umweltpolitischen Vorgaben organisiert und durchgeführt wird. Grundsätzlich sind wir für eine genaue Umsetzung von EU-Recht, um gleiche Bedingungen für alle sicherzustellen. Für den Fall naturschutzrechtlicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung, die über das EU-Recht hinausgehen, haben wir uns aber schon immer dafür ausgesprochen, sie über eine Förderung angemessen zu kompensieren. Ein ähnlicher Antrag wurde übrigens schon 2013 hier im Landtag beschlossen. Punkt 1 Ihres Antrages ist also geltende Beschlusslage und damit überflüssig.

In dieser EU-Förderperiode - ich komme zu Punkt 2 - werden finanzielle Mittel zur Beratung, Konfliktminimierung und Prävention bereitgestellt. Wir sind froh über den Erhaltungszustand von Arten in einigen Teilen Brandenburgs. In weiten Deutschlands, auch in Brandenburg, ist der Erhaltungszustand von Arten nach wie vor gefährdet. Natürlich dürfen wir nicht zulassen, dass der Naturschutz aufgrund der eigenen Erfolge seine Akzeptanz verliert. Wichtig ist daher, dass wir uns keinen Schnellschuss wie den hier vorliegenden Antrag erlauben, sondern rechtlich sauber arbeiten und vor allem das geltende EURecht einbinden. Wieso Sie eine Bundesratsinitiative fordern, um das EU-Recht zu ändern, bleibt wohl Ihr Geheimnis.

Zu Punkt 3 Ihres Antrages, den Berichtspflichten: Jederzeit können wir uns im Ausschuss mit dieser Thematik befassen.

Dazu bedarf es nicht unbedingt eines Landtagsantrages und schon gar keiner Berichtspflichten über unsinnige Bundesratsinitiativen oder Prüfungen. Immerhin sind Sie ja für Bürokratieabbau, insofern müssen wir das nicht haben.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Klar ist: Wir brauchen eine Lösung für diese Sorgen - ein Bibermanagement, Beratung und vor allem Kommunikation. Wir müssen uns dazu auch Fördermöglichkeiten aus anderen Töpfen, vielleicht auch aus dem Naturschutzfonds, genauer ansehen, und wir sollten dazu im Ausschuss weiter beraten.

(Frau Lehmann [SPD]: Genau!)

Was wir aber nicht brauchen, sind Konflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft, so wie Sie sie hier zu schüren versuchen.

(Beifall SPD und des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Wir werden nur dann erfolgreich sein, wenn wir ein Konzept gemeinsam mit Landwirten, Fischern, Förstern und Naturschützern qualitativ gut vorbereiten und es in bestehende Gesetze und Richtlinien einbetten. Deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Nun spricht der Herr Abgeordnete Schröder für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz bedrohter Tierarten bzw. die vorausgehende Wiederansiedlung bei uns bereits ausgestorbener Arten, zum Beispiel des Wolfs, ist nicht nur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zum Wohle der Entwicklung dieser Arten und für ein gesundes Ökosystem. Die Aufgabe, hier insbesondere für die Politik, besteht auch darin, Schäden, die infolge wachsender Populationen der Tierarten in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft entstehen, nach Möglichkeit zu vermeiden und/oder für finanziellen Ausgleich zu sorgen.

Zum einen können Präventivmaßnahmen ergriffen werden, die von vornherein Schäden vorbeugen sollen. Eine solche Maßnahme war es zum Beispiel, Wildgänse im Havelland auf geeigneten Flächen abseits bewirtschafteter Agrarflächen mit Futter zu versorgen. Diese Beispielmaßnahme zur Vogelfraßprävention hatte allerdings zur Folge, dass immer mehr Wildgänse ins Havelland zogen. Dass diese später zu unterscheiden vermochten, welche Futterplätze ihnen zustehen und welche sie meiden sollten, wage ich zu bezweifeln.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Das wissen die!)

Insbesondere richten Kraniche und Kormorane in jedem Jahr erhebliche Schäden in der Fischerei- und Teichwirtschaft an. Biber wandeln Ackerflächen durch die Aufstauung des Wassers in Gräben in Feuchtgebiete um. Sie fällen Bäume an Feldrainen und Gräbenufern, um ihren Dammbau auszuführen. Daraus ergeben sich Flurschäden, die der Landwirt zu tragen hat. Da der Biber aber nicht gestört, geschweige denn bejagt werden darf, ist es nur zu verständlich, dass nun auch Rufe zur generellen Vertreibung des Bibers aus landwirtschaftlichen Nutzflächen einiger Regionen, insbesondere im Oderbruch, laut werden. Auch der Wolf wildert hin und wieder in den Schaf- und Rinderherden Brandenburgs.

Es ist natürlich nicht die Mehrzahl der Landwirte, die regelmäßig vom Hunger sowie den speziellen Verhaltensweisen geschützter Tierarten heimgesucht werden. Wen es jedoch betrifft, der hat meist einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu tragen. Aber, meine Damen und Herren - deshalb plädiere ich sehr für die Überweisung dieses Antrages in den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft -, der

vorliegende Antrag erscheint mir zwar in der Sache völlig richtig, jedoch etwas zu kurz gesprungen. Er vernachlässigt nämlich zum Beispiel die Schäden, die der Forstwirtschaft durch das nicht geschützte Rotwild entstehen. Vogelfraßschäden durch nicht geschützte Krähenschwärme, Schwäne, Reiher usw. würden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Wir benötigen deshalb aus meiner Sicht eben nicht nur einen finanziellen Schadensausgleich für Land- und Forstwirte, sondern wir müssen darüber hinaus auch über eine Novellierung des Jagdrechts nachdenken. Ein Beispiel: Die Möglichkeit der Bejagung des Wolfes und des Rotwildes auch außerhalb der Schusszeiten sollte in die Überlegungen innerhalb des Landwirtschaftsausschusses einbezogen werden.

Meine Damen und Herren! Populationen, die keine natürlichen Feinde besitzen, müssen im Grunde zwangsläufig ab einem bestimmten Zeitpunkt vom Menschen, selbstverständlich mit der entsprechenden Sorgfalt, die den Fortbestand der Art garantiert, in einem verträglichen Rahmen gehalten werden. Darüber hinaus möchte ich, dass über einen einheitlichen Entschädigungsfonds nachgedacht wird, der sämtliche Wildschäden, die Landwirten entstehen können, abdeckt.

Auch die Finanzierung eines solchen Fonds ist zu überlegen. Ich bin nämlich nicht der Auffassung, dass ausschließlich die Allgemeinheit einen solchen Entschädigungsfonds finanziell zu tragen hat. Aus meiner Sicht sollte hier das Solidarprinzip greifen. Insofern denke ich auch daran, die Land-, Forst- und Fischereiwirte an einem solchen Entschädigungsfonds zu beteiligen. Dies sind aber nur erste Vorschläge bzw. Gedanken auf dem Wege zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Lösung für die Problematik der Diskrepanzen zwischen Artenschutz und Landwirtschaft. Das zeigt aber auch, dass eine Diskussion über das vielschichtige Für und Wider im Fachausschuss zu führen ist.

Meine Damen und Herren, ich meine, dass wir nicht nur kurzfristige Lösungen benötigen, sondern tragfähige Konzepte, die den Artenschutz neben einer funktionierenden Land- und Forstwirtschaft zulassen und garantieren sowie zu einer zufriedenstellenden Gesamtsituation für Land-, Forst- und Fischereiwirte führen, ohne dabei Arten zu gefährden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke. - Zu uns spricht nun der Abgeordnete Domres für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: DIE LINKE befürwortet die Unterstützung von Landnutzern, die durch geschützte Arten in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Die Frage ist nur, wie weit man das ausdehnen kann.

Wie auch Ihnen bekannt ist, gibt es im Haushalt des bisherigen MUGV eine Position „Zuweisung für Entschädigungs- und Ersatzleistungen“ - neben einer eigenen Position „Ersatzleistungen für Schäden durch Wölfe“. Darin enthalten sind im Haus

haltsjahr 2014 70 000 Euro. Es müsste also eigentlich kein neuer Fonds geschaffen werden, sondern es geht um die Mittelausstattung dieser Position und um die Kriterien dafür, wie diese Mittel ausgereicht werden.

Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Landnutzer in dringenden Fällen nicht alleingelassen werden. Ein Beispiel dafür ist der viel zitierte Biberschaden am Fischteich in Kraine, der zum Auslaufen der Teiche und zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Teichwirtes führte. Das MUGV hat hier mit einer maßgeblichen Förderung geholfen, aber es sind am Ende immer noch Kosten offengeblieben. Für solche Fälle sollten im Haushalt genügend Mittel vorhanden sein, um helfen zu können. Dafür brauchen wir aber keinen neuen Fonds, sondern die notwendige Haushaltsvorsorge, und das ist eher eine Frage der Haushaltsberatungen.

Wer an dieser Stelle Mittel aufstocken möchte, muss auch sagen, wo sie denn herkommen sollen. Manchmal kann ein Blick in andere Bundesländer hilfreich sein. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise gibt es eine eigene Haushaltsposition für artenschutzbedingte Ertragsausfälle, die mit 200 000 Euro ausgestattet ist. Aber selbst mit dieser stattlichen Summe kommt man nicht weit, wenn man sich nicht auf existenzbedrohte Fälle beschränkt, sondern landesweit Schäden durch Biber, Fischotter, Kormorane, Gänse und Kraniche ausgleichen will.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es stellen sich neben den finanziellen auch noch andere Fragen: Wie soll ein Schaden nachgewiesen werden? Welcher Aufwand soll für den Nachweis betrieben werden? Schließlich geht es um Steuergeld, das verantwortungsbewusst ausgegeben werden muss. Natürlich stellt sich auch die Frage, inwieweit es gerechtfertigt ist, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für Risiken der Produktion in freier Natur - und dazu gehören auch die geschützten Arten - heranzuziehen.

Diese Frage stellt sich auch vor dem Hintergrund, dass es im Rahmen der Agrarförderung und für Präventionsmaßnahmen weitere Unterstützung gibt. So ist es erfreulicherweise gelungen, die EU-Förderung der Fischerei- und Aquakultur in der neuen Förderperiode von 9 auf 13 Millionen Euro aufzustocken. Damit werden auch die brandenburgischen Teichwirte unterstützt. Vielleicht ist dieser Weg zielführender, als in eine Diskussion über den Nachweis und die Höhe von Kormoranschäden einzutreten.

Ein Wort noch zu der vorgeschlagenen regelmäßigen Evaluierung der Listung der auf EU-Ebene geschützten Arten. Grundsätzlich ist es aus fachlicher Sicht sicherlich richtig, auf die Bestandsentwicklung von Arten auch mit Änderungen des Schutzstatus zu reagieren. Das dürfte dann allerdings keine Einbahnstraße sein. Im CDU-Antrag heißt es ja auch in der Begründung, dass auf positive wie auf negative Entwicklungen reagiert werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, das klingt erst einmal ganz gut,

(Zuruf von der CDU: Ja!)

wirft aber auch viele Fragen auf. Denn eines ist klar: Von der Einstufung der Arten in den EU-Richtlinien hängt unmittelbar auch die Pflicht zur Ausweisung von Schutzgebieten für diese Arten ab. Hier haben wir in den vielen Jahren zähen Ringens

inzwischen eine gewisse Stabilität und Rechtssicherheit erreicht, und wir alle kennen die Auseinandersetzungen in den Landkreisen. Ich denke, diejenigen, die kommunalpolitisch verortet sind, wissen, wovon ich spreche.

Wir sollten uns also hüten, diesen Status alle fünf Jahre wieder infrage zu stellen. Aus Sicht der Linken ist es wichtig, mit den geschützten Arten einen richtigen Umgang zu finden. Das wäre eine Balance zwischen Duldung, Schadensprävention, Abwehr und Entschädigung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, insbesondere der Punkt 2 des Antrags ist für mich ein Grund, meiner Fraktion die Ablehnung Ihres Antrags zu empfehlen. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Danke schön. - Zu uns spricht nun der Abgeordnete Raschke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir möchten uns für Ihren Antrag bedanken; denn Ihr Antrag zeigt tatsächlich ein dringendes Problem in diesem Land auf. Unseren Landnutzerinnen und Landnutzern, unseren Landwirten, Fischern und auch den Schäfern geht es nicht gut. Genau genommen geht es ihnen sogar zunehmend schlechter.

Nicht nur, dass Sie dieses Problem aufzeigen, Sie bieten auch gleich zwei Lösungsvorschläge an. Erstens soll über einen Fonds ein Ausgleich für wirtschaftliche Schäden gezahlt werden, und zweitens sollen zur Sicherheit Kranich, Biber und Co. abgeschossen werden dürfen; denn dann würden sie ja keine weiteren Schäden anrichten. Ich weiß, Sie nennen das nicht „Abschuss“, Sie nennen das „Flexibilisierung zur Bewirtschaftung sich positiv entwickelnder Arten“. Aber im Grunde meinen Sie eher Abschuss.

Kurz unsere Einschätzung zu diesen beiden Vorschlägen: Natürlich entsteht ein wirtschaftlicher Schaden, wenn der Wolf Schafe reißt oder der Kormoran Fische fischt. Natürlich kann es dann auch sinnvoll sein, in bestimmten Fällen einen Ausgleich zu zahlen; beim Wolf ist dies heute schon ein bewährtes Mittel. Wenn vor solchen Ausgleichszahlungen, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, erst - ich zitiere - „zumutbare Schutzmaßnahmen“ durchgeführt werden müssen, wir also über einzelne echte Härtefälle bei unzumutbaren Risiken reden, dann stehen wir einem solchen Härtefallfonds skeptisch, aber offen gegenüber. Skeptisch, weil - das haben wir auch gerade gehört noch viele Fragen dabei zu klären sind.

Ihren zweiten Vorschlag, die Flexibilisierung zur Bewirtschaftung sich positiv entwickelnder Arten - kurz: Abschuss lehnen wir als einseitige, breit angelegte Maßnahme ab, weil der Schutz weltweit bedrohter Arten eine zivilisatorisch bedeutsame Aufgabe ist, die wir eigentlich mit Stolz erfüllen sollten. Zudem wäre es wirtschaftlich verrückt, weil der dadurch entstehende Akzeptanzschaden im Artenschutz bei den Naturtouristen einen erheblichen Aufschrei hervorrufen würde.

Und vor allem, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, lehnen wir es ab, weil es das Problem vom falschen Ende her anpackt. Lassen Sie uns nicht die Landnutzer und die Naturschützer und Naturtouristen gegeneinander ausspielen. Lassen Sie uns stattdessen gemeinsam die rot-rote Landesregierung treiben, eine bessere Landnutzungspolitik zu machen, eine Landnutzungspolitik, von der der Naturschutz, die Landwirte und die Fischer gleichzeitig etwas haben. Denn die Landnutzerinnen und Landnutzer werden zurzeit von der Landesregierung ja nicht gerade verwöhnt - höchstens heute Morgen rhetorisch.

Nur ein Beispiel: Wir hatten gestern eine Besuchergruppe aus Elbe-Elster hier, alles Landwirte, die bis zum 15. Dezember Anträge gestellt haben müssen - Anträge, für die es aus dem Ministerium bisher noch nicht einmal eine Richtlinie gibt. Es fallen mir noch jede Menge Beispiele ein, wie die Landesregierung die ländlichen Räume mit Ignoranz straft, und Ihnen, liebe CDU-Abgeordnete, sicherlich noch mehr. Wenn dann noch Wolf, Kranich, Biber und Co. hinzukommen, ist die Sorge bei Landwirten und Fischern groß, dass man das nicht mehr verkraftet.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, lassen Sie uns das Problem vom richtigen Ende her anpacken. Nehmen wir den wirtschaftlichen Druck bei den Landnutzerinnen und Landnutzern heraus, machen wir ein Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum und sorgen wir für ein anständiges Einkommen unserer Schäferinnen und Schäfer, Landwirte und Fischer; denn dann herrschte auch mehr Milde und Nachsicht, was den Artenschutz angeht. Ich bin überzeugt: Gemeinsam kommen wir auf Dutzende Maßnahmen, wie man das Geld besser ausgeben könnte als bisher, Maßnahmen, die den Landnutzerinnen und Landnutzern wirklich etwas bringen, bei denen das Land nicht aus Brandenburg abfließt. Warum ist es zum Beispiel nicht erklärte Politik der Landesregierung, die Verbraucherinnen und Verbraucher vom Mehrwert höherer Preise für regionale Produkte zu überzeugen, sodass bei den Landnutzerinnen und Landnutzern am Ende wirklich etwas übrigbleibt? Herr Woidke - er ist leider nicht mehr da - meinte heute Morgen, die Landesregierung wolle jetzt endlich mehr Wert auf die Verarbeitung von regionalen Produkten im Land legen. Da ist noch viel zu tun. Unsere gestrige Besuchergruppe hat sich zu Recht beschwert, dass es in Brandenburg keine Schlachthöfe mehr gibt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie also wirklich etwas für den Artenschutz und gleichzeitig für die Landnutzerinnen und Landnutzer tun wollen, dann lassen Sie den Wolf ruhen. Drängen wir stattdessen gemeinsam Rot-Rot dazu, den ländlichen Räumen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. - Vielen Dank.