Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Lakenmacher, Ihre Anfrage hat sicher den Hintergrund, dass in der regionalen Presse zuletzt die Spekulationen zu diesem The ma eine Rolle gespielt haben. Ich habe das zur Kenntnis ge nommen. In der Sache weise ich die Spekulationen, soweit sie
mich betreffen, entschieden zurück. Ich habe nichts verhindert, sondern nehme für mich das genaue Gegenteil in Anspruch: Für mich hat sich in diesem Frühjahr die Situation so darge stellt, dass gehandelt werden musste, um die in Rede stehenden Probleme in Ordnung zu bringen und vor allem vernünftig auf zuklären. Deshalb wurde die Dienstanweisung abgehoben. Deshalb wurden die Fahrzeuge eingezogen. Deshalb habe ich auch die Entscheidung getroffen, die Staatsanwaltschaft einzu schalten. Ich sage es noch einmal: Da lasse ich mir von nie mandem etwas unterstellen. An Spekulationen, ob in der Öf fentlichkeit oder nicht, nehme ich grundsätzlich nicht teil.
Sie wissen, dass es im Jahr 2014 einen Prüfbericht des Landes rechnungshofes gab, der bestimmte Mängel festgestellt hat. Die Landesfeuerwehrschule wurde vom Landesrechnungshof aufgefordert, daraus die notwendigen Konsequenzen zu zie hen. In unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Bericht wurde im Oktober 2014 eine Überprüfung der Weisungslagen für den Landesbranddirektor und dessen Stellvertreter durch geführt. Im Rahmen dieser Prüfungen ergaben sich ebenfalls im Oktober 2014 Hinweise auf mögliche Abweichungen bei der Nutzung der Dienstfahrzeuge der stellvertretenden Landes branddirektoren von den Regelungen der Dienstkraftfahr zeugrichtlinie des Landes Brandenburg. Seitdem finden sich in den Akten der zuständigen Abteilung meines Hauses erste Hin weise auf Verdachtsmomente mit möglicherweise strafrecht lich relevantem Bezug wegen Untreue.
Diese ersten Hinweise wurden anschließend in mehreren Schritten vertieft bewertet. Die zuständige Fachabteilung hielt zu diesem frühen Zeitpunkt disziplinarrechtliche oder gar straf rechtliche Schritte für noch nicht angebracht, sondern ent schied sich für weitere vertiefende Prüfungen des Sachverhalts. Im Ergebnis dieser Überprüfungen lagen meiner Fachabteilung im September 2015 Anhaltspunkte für ein möglicherweise auch strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vor. Es wurden da her über die damaligen Stichproben hinaus weitere Jahre in die Überprüfung der Fahrzeugnutzung einbezogen, um ein voll ständiges Bild zu gewinnen, und, wie es sich gehört, wurde die Landesfeuerwehrschule zu dem betreffenden Sachverhalt an gehört.
Die Auswertung der auf dieser Grundlage gewonnenen Er kenntnisse führte im Frühjahr 2016 zu dem mittlerweile allge mein bekannten Sachstand. Ich habe mir diesen Sachstand zu eigen gemacht, vortragen lassen und dann so entschieden, wie ich es bereits dargestellt habe. Die Ergebnisse des Vorermitt lungsverfahrens der Staatsanwaltschaft liegen zur Stunde noch nicht vor.
Meine Damen und Herren! Noch etwas Grundsätzliches: Zur Staatsanwaltschaft gehen wir, wenn die entsprechenden An haltspunkte ausreichend verdichtet sind. Nicht zur Staatsan waltschaft gehen wir, wenn irgendein Vermerk an irgendeiner Akte angebracht ist oder wenn in Medien über bestimmte Din ge spekuliert wird. Ich möchte ganz klar sagen: Es geht hier um Ehrenbeamte, und bevor die Arbeit von Ehrenbeamten Ge genstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wird, muss tat sächlich ein hinreichender Verdacht vorliegen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen sagen, dass wir an der Lösung dieser Problematik arbeiten. Sie scheint sehr einfach, aber - wie häufig - steckt der Teufel im Detail. Gestern wies der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, Werner
Siegwart Schippel, darauf hin, dass die Fahrzeuge keine Dienstwagen im Sinne eines Dienstautos, sondern Einsatzmittel sind - konkret Einsatzleitwagen 1 -,
die man, wenn man im feuerwehrtechnischen Dienst Verant wortung trägt, zur sofortigen Nutzung zur Verfügung haben muss, um entsprechend schnell am Ort des Geschehens sein zu können. Deshalb werden wir viele Dinge prüfen, bevor wir ei ne neue Dienstanweisung verabschieden. Wir werden selbst verständlich mit dem Finanzministerium auch die Frage klären müssen: Betrachten wir die Autos, die unserem Landesbrand direktor und seinen Stellvertretern zur Verfügung gestellt wer den, als Einsatzmittel oder als Dienstfahrzeuge im Sinne der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie des Finanzministeriums?
Lassen Sie mich bitte auf einen weiteren Punkt aufmerksam ma chen: Ich möchte nicht, dass im Eifer des Gefechts übersehen wird, dass wir hier - erstens - von einem begrenzten Problem re den und - zweitens - dass dieses Thema politisch skandalisiert wird. Schon jetzt ist es so - das war auch auf dem gestrigen Par lamentarischen Abend der Feuerwehrleute zu erleben -, dass die ehrenamtlich Tätigen nicht nur verunsichert, sondern über den Umgang mit Einsatzmitteln der Feuerwehr auch verärgert sind. Das war gestern ein ganz zentrales Thema, und ich will den Ka meradinnen und Kameraden nur sagen: Wir werden vernünftig und sorgfältig arbeiten, denn auch die Kreisbrandmeister und ih re Stellvertreter nutzen in der Regel diese Einsatzleitwagen 1. Auch hier gab es in der Vergangenheit eine Reaktion.
Ich meine, wir sind deshalb aufgefordert, sachlich mit dem Thema umzugehen, mit der gebotenen Sensibilität, aber auch mit der notwendigen Aufmerksamkeit. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und sehe ein reges Interesse, was Nach fragen angeht.
So ist es. Da ich die ordnungsgemäße Abwicklung der Frage stunde gewährleisten muss, teile ich die Fragen der acht Frage steller in zwei Blöcke auf. Nach den ersten vier Fragen haben Sie Gelegenheit zu antworten. Dann folgen die nächsten vier Fragesteller. Zu den ersten vier Fragestellern gehört Herr La kenmacher, der ursprüngliche Fragesteller.
Der ursprüngliche Fragesteller kann bis zu drei Zusatzfragen, alle anderen Mitglieder des Landtags jeweils zwei kurze, präg nante Fragen formulieren. Bitte führen Sie keinen Dialog. Da nach hat der Minister die Möglichkeit zu antworten. - Wir be ginnen also mit Herrn Lakenmacher.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch an den In nenminister für die ausführliche Antwort und den Hinweis auf die Tiefenprüfung, von der Sie mehrfach gesprochen haben. Daher frage ich Sie: Wenn im Ministerium des Innern, im Ver fassungsministerium, eine solche Tiefenprüfung im Hinblick auf eventuell begangene Straftaten bzw. Verdachtsmomente stattfindet, ist es dann nicht üblich und absolut selbstverständ lich, dass man gerade die Antragsfristen für in Betracht kom
mende Straftatbestände mit im Blick hat? Erstens: Hatten Sie die im Blick? Zweitens: Warum haben Sie nicht früher Strafan trag gestellt?
Herr Minister, ich nehme Bezug auf die Prüfung, von der Sie sprachen. Ist im Ergebnis dieser Prüfung festzustellen, dass Carsten Pranz als ehemaliger Referatsleiter die Dienstkraft fahrzeugrichtlinie hätte kennen müssen? Und ist nach dem Er gebnis Ihrer Prüfung ein Verstoß gegen die Richtlinie festzu stellen? Ich bitte, sich dabei nicht hinter den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verstecken, sondern von den Ergebnis sen Ihrer Prüfung zu berichten.
Mich würde interessieren, wann die Landesfeuerwehrschule mit dem Landesbranddirektor und seinem Stellvertreter die Prüfmitteilung des Landesrechnungshofs ausgewertet hat.
Weiterhin würde mich interessieren, wann die stellvertretenden Landesbranddirektoren durch die Landesregierung auf die Ein haltung der Regelungen der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie hin gewiesen wurden, einschließlich der Regelung, dass die stell vertretenden Landesbranddirektoren nur zu einer nicht perso nengebundenen Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge gemäß der Richtlinie des Landes berechtigt sind.
Vielen Dank, Herr Innenminister, für Ihre Antwort. Frau Präsi dentin, ich gehe davon aus, dass Sie mit uns zusammen darauf achten, dass die Fragen, die im Block gestellt werden, vom Mitglied der Landesregierung auch beantwortet werden.
Ich habe zwei Fragen. Erstens: Herr Minister, was war der ob jektive Auslöser, dass Sie den Tatbestand, der ja seit Ende letz ten Jahres bekannt war, jetzt erst zeitgleich mit dem Rücktritt von Minister Markov wegen seiner Dienstwagenverfehlung zu einer Konsequenz geführt haben? Warum haben Sie das nicht schon Ende letzten Jahres getan?
Zweite Frage: Der Regierungssprecher Andreas Beese hat ge genüber dem stellvertretenden Chefredakteur der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ öffentlich erklärt:
„Das ist Menschenjagd, Herr Fröhlich, das sage ich klar als Freund des Büroleiters. [... ] Und das, was Sie dem In nenminister unterstellen, ist eine Frechheit, die nicht oh ne Konsequenzen bleiben kann.“
Welche Konsequenzen, Herr Minister, meint der Regierungs sprecher gegenüber einem Journalisten, der in diesem Zusam menhang berichtet hat?
Herr Minister, jetzt haben Sie Gelegenheit, auf die Fragen aus dem ersten Block zu antworten. Die entsprechenden Fragestel ler haben keine weitere Nachfragemöglichkeit und können sich also setzen.
Die letzte Frage werde ich Herrn Beese stellen; ich kann sie nämlich nicht beantworten. Ich ziehe keine Konsequenzen daraus. Soweit ich das zur Kenntnis bekommen habe, hat der Journalist eine Frage formuliert. Das ist das gute Recht eines Journalisten. Also sehe ich für mich keinerlei Notwendigkeit, irgendwelche Konsequenzen einzuleiten. Dazu, was Herr Bee se meint, fragen Sie ihn bitte selbst. Ich kann es auch tun; dann würde ich diese Frage im Nachgang schriftlich beant worten.
Was war objektiver Auslöser, dass ich gehandelt habe, wie ich handelte? Ganz einfach: Die mir zur Kenntnis gegebenen abschließenden Informationen, die abschließenden Ergebnis se der Prüfung der Fahrtenbücher - und zwar nicht mehr stichprobenartig, sondern sorgfältiger - haben mich dazu ver anlasst, zu entscheiden: Jetzt ist der Punkt erreicht, an dem neutral geprüft werden muss, weil möglicherweise bestimmte Straftatbestände erfüllt sind; und das macht dann die Staats anwaltschaft.
Wer wann konkret wozu befragt wurde - meine sehr verehrten Damen und Herren, sehen Sie es mir nach -, kann ich Ihnen aus der Bewegung nicht sagen. Frau Präsidentin, ich würde die Antwort auf diese konkreten Nachfragen, wann wem etwas zur Kenntnis gegeben und was gefragt worden ist, nachliefern. Das werde ich, nachdem wir das in der Abteilung recherchiert ha ben, auch unmittelbar tun.
Ich habe Ihnen vorgetragen, dass die Bewertung des Sachver halts in der Fachabteilung zu dem Ergebnis kam, dass nach der ersten Überprüfung im Jahr 2014 und danach noch keinerlei Strafanzeige gestellt werden sollte. Ganz offensichtlich ist die se Bewertung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vor liegenden Informationen getroffen worden. Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen in der Abteilung dies korrekt geprüft und dann auch korrekt entschieden haben.
Sie haben mich gefragt, warum nicht sofort gehandelt wurde, im Zusammenhang mit möglichen Fristen, die verstreichen.
Herr Abgeordneter Lakenmacher, bitte keine Dialoge. - Herr Minister, Sie haben in Aussicht gestellt, Teile der Fragen schrift lich zu beantworten. Das muss genügen. Sie haben jetzt noch einmal Gelegenheit zu antworten, und danach eröffnen wir den nächsten Block.
Herr Minister, sind Sie am Ende der Beantwortung? - Dann er öffnen wir den nächsten Frageblock. Herr Genilke, bitte.
Herr Minister, Sie haben im ersten Teil der Beantwortung der Frage meines Kollegen Lakenmacher gesagt, dass Sie gehan delt, die Fahrzeuge eingezogen und die Staatsanwaltschaft hin zugezogen bzw. eingeschaltet haben. Deshalb meine Frage: Wie hoch ist aus Ihrer jetzigen Sicht der Schaden, der dem Land durch diesen fehlerhaften Gebrauch der Dienstwagen entstan den ist? Hat das Fehlverhalten im Ehrenamt aus Ihrer Sicht auch Auswirkungen auf das hauptberufliche Arbeitsverhältnis?
Die nächste Fragestellerin ist Frau Richstein. Bitte denken Sie daran, maximal zwei Zusatzfragen zu formulieren.
Herr Minister, können Sie bitte zu den Fragen, die Sie schrift lich beantworten wollen, auch noch die Frage hinzufügen, ob die stellvertretenden Landesbranddirektoren auch nach Erhalt der Hinweise gegen die Dienstwagenrichtlinie verstoßen haben?
Eine Frage, die Sie hoffentlich mündlich beantworten können: Zwei meiner Kollegen, Herr Dr. Redmann und Herr Bretz, ha ben Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Warum ist ihnen seit jetzt mehr als zwei Monaten noch keine Möglichkeit zur Akteneinsicht gewährt worden?
zumindest des Fehlverhaltens, welches lange genug öffentlich diskutiert wurde - und dem Einschalten der Staatsanwaltschaft lag eine lange Zeitspanne.