In dem Zusammenhang würde ich gern noch einmal auf den Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück kommen. Wir hatten zu dieser Frage eine intensive Debatte. Sie haben meine Zusicherung und auch die Zusicherung des Innenministers …
Sie haben unsere Zusicherung, dass wir dies im Rahmen der Spitzengespräche mit den Beamtenverbänden thematisieren, weil wir mit den Gewerkschaften über den einfachen Dienst und seine Abschaffung - das ist der letzte Bereich, in dem wir im Land Brandenburg den einfachen Dienst haben - durchaus sehr offen reden wollen. Wenn wir da zu einer Entscheidung kommen, werden wir sie Ihnen natürlich sofort übermitteln. In dem Zusammenhang empfehle ich, den Antrag abzuleh nen.
Insgesamt haben die Änderungen, die noch eine ganze Reihe von Einzelpunkten betreffen, Mehrausgaben in Höhe von 4 Millionen Euro zur Folge. - Damit bin ich am Ende meines Beitrags und für Nachfragen bereit.
Eine Frage zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im Polizeivollzugsdienst: Das ist ja sehr lobenswert und wird, glaube ich, gut funktionieren. Gibt es denn Überlegungen, das auch in anderen Bereichen, in denen wir ähnliche Herausforde rungen haben - zum Beispiel im Bereich Justiz - in näherer Zeit oder mittelfristig anzuwenden?
Herr Minister, können Sie bitte noch einmal erklären, warum aufgrund der Entscheidung Ihres Hauses speziell die Rechtsan wälte in diesem Gesetz bessergestellt werden und warum auf grund der Entscheidung Ihres Hauses der Verband der Kom munalen Wahlbeamten an dem durchgeführten Anhörungsver fahren nicht beteiligt wurde?
Die Frage, ob der Verband der Kommunalen Wahlbeamten be teiligt wurde, kann ich nicht beantworten. Die Antwort würde ich nachreichen.
Bei der Entscheidung zu den Rechtsanwälten geht es um Ver trauensschutz. Es gab eine Petentin; der Petitionsausschuss hat sich dazu verhalten. Wir haben uns dann vor dem Hintergrund des Vertrauensschutzes der Ansprüche zu dieser heilenden Re gelung entschlossen.
Im Zusammenhang mit der Frage zur Zulage: Die Polizei stellt einen Sonderfall dar. Wie Sie wissen, haben die Beschäftigten dort bisher die Möglichkeit, mit dem 60., später mit dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. Wir haben in den nächsten Jahren - das hat der Kollege Scharfenberg auch noch einmal verdeutlicht - die Situation, dass eine Reihe von Beam tinnen und Beamten, vor allem des mittleren und gehobenen Dienstes, ausscheiden wird. Mit der Regelung wollen wir einen finanziellen Anreiz schaffen, um die Zeit, die vergeht, bis wir die Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet haben und dann auf die Stellen bringen können, zu überbrücken.
Warum nicht auch in anderen Bereichen? Wir haben in anderen Bereichen eine andere Pensionsregelung: 65 plus X - je nach
dem. Wir haben jetzt die Rente mit 67 mit den entsprechenden Veränderungen, die dann zur individuellen Lebensarbeitszeit führt. Insofern haben wir da zurzeit keinen Bedarf.
Der Bedarf ist angemeldet und muss vom Dienstherrn bestätigt werden. Der Innenminister hat diesen Bedarf artikuliert. Inso fern, glaube ich, ist das der richtige Weg, über diesen Ände rungsantrag eine solche nicht ruhestandsfähige Zulage, be grenzt bis zum Jahr 2019, zu zahlen.
Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Änderungsan trag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN auf Drucksache 6/5646, Änderung von Artikel 1 Num mer 7, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE auf Drucksache 6/5708 - Neudruck -, Änderung von Artikel 1, Einfügung einer neuen Nummer 1 und neuen Nummer 8 sowie eines § 48a. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzei chen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dem Ände rungsantrag mehrheitlich gefolgt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe auf Drucksache 6/5709, Än derung von Artikel 3 Nr. 5 in § 17. Wer dem Antrag seine Zu stimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegen stimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dem Änderungsantrag mehrheitlich nicht gefolgt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht auf Drucksache 6/5524, „Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2016“. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthal tungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Beschlussempfeh lung und dem Bericht mehrheitlich gefolgt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zehntausende Menschen haben in der DDR als Kinder in Behindertenheimen
oder in der Psychiatrie schweres Leid und schweres Unrecht erlitten. Sie wurden geschlagen, eingesperrt oder sogar Opfer sexueller Gewalt. Lange und beharrlich haben die Betroffenen um Anerkennung ihres erlittenen Leids und Unrechts ge kämpft. Auch nachdem 2012 der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik“ und der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ eingerichtet wurden, gab es für Menschen, die als Kinder und Jugendliche die Psychiatrie bzw. Behindertenhilfe der DDR durchlaufen haben, kein Hilfesystem und keine öffentliche An erkennung.
Jetzt endlich zum 1. Januar 2017 kann die Stiftung „Anerken nung und Hilfe“ ihre Arbeit aufnehmen - ein positives Ergebnis für die Betroffenen nach hartem, langem Ringen und intensi ven Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und den Kirchen. Jetzt erhalten die Betroffenen Anerkennung.
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kirchen über die Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sieht vor, dass die Länder eine qualifizierte regionale Anlauf- und Beratungsstelle zu errichten haben, um die Aufga ben der Stiftung vor Ort zu übernehmen. Es ist eine gute Lö sung, dass wir diese Anlauf- und Beratungsstelle in Branden burg bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur ansiedeln. Hier verbinden sich Fachkompetenz und Erfahrung im Umgang mit Menschen, die Leid und Unrecht erfahren haben. Deshalb hat sich auch schon die Anbindung des Heimkinderfonds bei unserer Landesbeauf tragten sehr bewährt. Diese Fachkompetenz und Erfahrung, auch die Anerkennung - auch die Betroffenen erkennen das an -, sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass dieses Hilfe system funktioniert.
Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich um Zustimmung zum vor liegenden Gesetzentwurf. - Ich bedanke mich für Ihre Auf merksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Viele Kinder und Jugendliche haben in DDR-Heimen schweres Leid und Unrecht erfahren. Angesichts des erlittenen Unrechts in Ein richtungen der Jugendhilfe oder in Dauerheimen hatten der Deutsche Bundestag und die Landesjugendministerinnen und -minister zum 1. Juli 2012 den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ eingerichtet. Er soll dazu beitragen, Folgeschäden aus der Heimunterbringung auszu gleichen bzw. zu mildern.
Die Bundeskanzlerin und die Chefs der Länder haben am 16. Juni 2016 entschieden, dass auch für diejenigen Menschen ein Hilfesystem geschaffen werden soll, die als Kinder oder Ju gendliche in den Jahren 1949 bis 1990 in der DDR in stationä ren Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psy chiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Das Hilfesystem kommt spät, aber es ist gut, dass es dieses nun geben wird. Davon werden
nicht nur die ehemaligen Kinder und Jugendlichen der DDR profitieren, sondern auch jene, welche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik ein ähnliches Schicksal erfahren haben.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia les erstellte Studie vom Mai 2016 hat sich mit ihren 123 Seiten in einer validen Schätzung versucht. Die Ergebnisse der Studie dienen nun der Vorbereitung und Ausgestaltung eines Hilfesys tems für Betroffene, an dem Bund, Länder und Kirchen ge meinsam planen.
Die Studie zitiert unter anderem Berichte über die Situation be hinderter Kinder in der DDR, von denen viele nicht in ihrem „So bin ich“ angenommen wurden. Schwerstbehinderte Kinder wurden mit ihren Eltern mitunter vom Staat im Stich gelassen. Häufig wurde ihnen medizinische, pädagogische und familiäre Unterstützung versagt. Die so überforderten Eltern sahen sich in vielen Fällen gezwungen, die Kinder in Heime zu geben. Die den behinderten Kindern dort gewährte Betreuung bestand mitunter lediglich in der Erfüllung des Anspruchs „satt und sauber“ und verlief teilweise auch ohne pädagogische Inhalte.
Solche Vorgänge lassen sich heute - nach 30, 40 oder noch mehr Jahren - nur schwer wiedergutmachen oder gar aufarbei ten. Der Entwurf soll eine Rechtsgrundlage für die Beratungs- und Unterstützungstätigkeit der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ermöglichen. Hier ha ben die Betroffenen und ihre Angehörigen bzw. Verantwortli chen nun die Möglichkeit, qualifizierte Beratung und Unter stützung zu bekommen.
Wie beschrieben: Die Anlauf- und Beratungsstelle kann zu nächst nur ein erstes kleines Pflaster auf den einst erlittenen großen Wunden sein. Die rot-rote Koalition hat zur Unterstüt zung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ allein für das Haushaltsjahr 2017 knapp 2 Millionen Euro zur Verfügung ge stellt. Mit der weiteren finanziellen Ausgestaltung für die nächsten Jahre bis 2021 steht die Stiftung mit fast 8 Millionen Euro auf einem soliden Fundament.
Die in dem Gesetzentwurf festgeschriebene Anbindung der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bei der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Auf arbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur ist sinn voll und verdient unsere volle Unterstützung, hat sich doch schon die Ansiedlung der Beratung von ehemaligen Heimkin dern der DDR, die während dieser Zeit Leid und Unrecht er fahren haben, bei der Landesbeauftragten bewährt. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Dombrowski für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten über das Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Aufar beitungsbeauftragtengesetzes. Da vermutet man in Branden
burg oder im Osten Deutschlands erst einmal, wir reden nur über Aufarbeitung von DDR-Geschichte. Das ist es in diesem Fall auch, aber nicht nur.
Meine Damen und Herren, wie in Kinderheimen gab es auch in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in statio nären psychiatrischen Einrichtungen viele Fälle von Übergrif fen und Gewalt. Sie wurden bis heute nicht ausreichend be rücksichtigt. Mit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wird den betroffenen Menschen nun nicht nur Beachtung geschenkt, sondern auch finanzielle Hilfe gewährt - wohlgemerkt in Ost und West: Auch in den alten Ländern gab es Fälle, in denen behinderte Menschen als Kinder oder Jugendliche unter ge walttätigen Erziehungsmethoden in Heimen und in der Psychi atrie gelitten haben. Sicherlich muss man auch sagen, dass in den letzten Jahren glücklicherweise immer mehr pädagogische Erkenntnisse gewonnen wurden. Von daher gab es in Ost wie West Erziehungsmethoden, die wir ganz klar als heute - und im Grunde auch damals - nicht zeitgemäß ansehen können. Aber wir haben daraus gelernt. Und dass die Einigung zwischen Bund, Ländern und Kirchen erzielt wurde, ist ein gutes Zei chen.
Auch die Umsetzung in Brandenburg bei Frau Poppe, unserer Landesbeauftragten, ist sinnvoll und richtig. Bei ihr ist bereits der Heimkinderfonds angebunden und funktioniert gut. Die CDU-Fraktion sieht in dieser Stiftung einen wichtigen Punkt, um Wiedergutmachung zu leisten, sofern das möglich ist - we nigstens in finanzieller Hinsicht. Eine gesundheitliche, psycho logische oder emotionale Wiedergutmachung ist in vielen Fäl len nicht möglich, das sollten wir nicht vergessen. Aber zumin dest tun wir das Wenige, was wir jetzt noch tun können. - Herz lichen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zum nächsten Redner. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Domres.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf kommt scheinbar et was sehr technisch daher. Und dennoch wird mit ihm, wie vor einigen Jahren mit der Zuordnung der Aufgaben des DDRHeimfonds, ein weiterer Schritt getan, um in der DDR gesche henes Unrecht zumindest teilweise wiedergutzumachen.
Diesmal geht es um Kinder, die zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in statio nären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und dort Unrecht erfahren haben. Bund, Länder und Kirchen haben die Vereinbarung getroffen, dafür die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu gründen. Deren Zweck wird in der Satzung wie folgt beschrieben:
„a. die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten […], b. die Förderung von Wissen schaft und Forschung […], c. die Förderung der Unter stützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind […].“