„Die staatliche Förderung nach diesem Gesetz kann die Bemühungen einzelner Unternehmen positiv berücksich tigen, Menschen mit Migrationshintergrund, die zur Aus übung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind, die deut sche Sprache und Kultur zu vermitteln und die im Integ rations- und Teilhabegesetz des Landes Brandenburg [... ] genannten Integrationsziele zu fördern.“
Wollen Sie, dass Unternehmer vorrangig Menschen mit Migra tionshintergrund einstellen, um dadurch eventuell auch eine höhere staatliche Förderung zu bekommen?
Sollen die Lehrer im Studium mehr über die Art und Weise des Umgangs mit Menschen mit Migrationshintergrund lernen als über das, was im Studium eigentlich wesentlich wichtiger ist?
In dem Gesetzentwurf behaupten Sie dann auch noch, dass Menschen mit Migrationshintergrund von der Bevölkerung ausgegrenzt würden und dies die Ursache für sozialen Unfrie den und Kriminalität sei.
Tatsächlich aber ist es doch so, dass nicht wir ausgrenzen, son dern dass sich die Asylsuchenden, die sich der Integration ver weigern, die sich weigern, sich zu integrieren, von ganz allein aus unserer Gesellschaft ausgrenzen, indem schon vor Jahren begonnen wurde, Parallelgesellschaften in diesem Land zu gründen. No-go-Areas - das Wort kennen Sie nicht erst seit ges tern - haben sich schon lange in Deutschland etabliert - leider.
Es gibt selbsternannte Schlichter, die unseren Rechtsstaat nicht anerkennen. Es gibt enorm viele Menschen, die nicht aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen wollen, weil sie sich dort in ihrer eigenen Sprache unterhalten und quasi in gewohn ter Umgebung wohnen können. Das ist nun einmal auch ein Fakt - den haben wir auch im Ausschuss besprochen -, den Sie nicht leugnen können.
Wenn die Bereitschaft zur Integration da ist, dann erfolgt die Integration nach einer gewissen Weile von ganz allein. Wenn der Wille und die Bereitschaft aber nicht vorhanden sind, wer den sich Menschen wahrscheinlich nie integrieren. Und was wollen Sie dann unternehmen? Wollen Sie abschieben?
Menschen, die die Integration verweigern, werden weiter ge duldet. Statt des Traums von einer multikulturellen Gesellschaft braucht es eine Integrationspflicht mit entsprechenden Konse quenzen bei einer Verweigerung.
Schauen wir uns die Probleme in den Erstaufnahmeeinrichtun gen an: Übergriffe auf Frauen, Übergriffe auf religiös Anders denkende, Übergriffe auf Sicherheitspersonal. Gelingt die Inte gration dort dann dank dieses Gesetzes?
Schauen wir uns eine gerade öffentlich gewordene Gerichtsver handlung aus Zwickau an, die Sie sicherlich alle kennen. Ein Asylbewerber hat in einem Asylheim randaliert, hat großen Schaden angerichtet, hat Mitarbeiter mit einem Messer ange griffen, hat im Supermarkt eine Bierflasche auf ein Kind gewor fen, Polizisten bespuckt sowie Frauen angebrüllt und als „Nazi hure“ und „Scheißdeutsche“ bezeichnet. Und Sie alle kennen sicherlich das Ergebnis, das Urteil, das Richter Stephan Zantke ausgesprochen hat. Er hat den Angeklagten unter anderem ge fragt: Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?
Werden solche Fälle dann in Zukunft durch das Integrationsge setz verhindert? Wie kann man mittels eines Integrationsgeset zes solche Fälle in Zukunft vermeiden? Wie steht es mit all den Kosten, die durch die Änderungen entstehen? Diese werden anscheinend billigend in Kauf genommen. Welche Kosten werden verursacht? - Das wird dem Steuerzahler in Ihrem Ge setzentwurf nicht mitgeteilt. Es braucht mehr Personal, mehr Material, mehr Räumlichkeiten. Also gibt es wieder nicht bere chenbare Geldbeträge, die für wichtigere Zwecke wie innere Sicherheit und Bekämpfung der Armut - vor allem der Kinder armut - in Brandenburg verwendet werden müssten.
Trotz der sinnlosen und nur theoretischen statt praktischen Vor schläge, die der Gesetzentwurf bietet, setzt sich die CDU offen bar für die Wahrung der deutschen Leitkultur ein. Deswegen schlagen wir auch vor, die deutsche Leitkultur in der Verfas sung zu verankern.
Denn wie kann man sich verpflichten, unsere Leitkultur zu wahren, wenn diese nicht einmal in der Brandenburger Verfas sung verankert ist?
Den fast schon pathologischen Wahn mancher Fraktionen, uns an die zugewanderten Menschen anzupassen und unsere Le bensart immer und immer mehr zu verändern, werden wir nicht unterstützen. - Vielen Dank.
Frau Bessin, ich möchte gar nicht den gequirlten Unsinn, den Sie eben von sich gegeben haben, ansprechen. Aber ich hätte zumindest gedacht, dass Sie sich während Ihres zehnjährigen Studiums der Rechtswissenschaften an der FU auch einmal mit Gesetzestexten befasst hätten und wüssten, dass man nicht nur Halbsätze liest.
Weil Sie sagten, wir würden in unserem Gesetzentwurf zum betroffenen Personenkreis alle Nichtdeutschen zählen, möchte ich Ihnen Artikel 1, § 3 - Betroffener Personenkreis - Abs. 1 zitieren:
„Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und sich rechtmäßig und dauerhaft in Brandenburg aufhalten.“
Das ist der Passus, den Sie da vielleicht gern überlesen haben, was dann aber Ihre ganze Rede ad absurdum führt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lie be Gäste! Wir beraten heute über das Integrationskonzept der Landesregierung und den Gesetzentwurf der CDU zur Unter stützung der Integration von Menschen mit Migrationshinter grund. Obwohl in beiden Papieren das Wort „Integration“ vor kommt, haben wir es mit zwei völlig unterschiedlichen Ansätzen zu tun.
Anfangs dachte ich: Das geht doch nicht zusammen, das kann man nicht beides in einer Debatte behandeln. Aber vielleicht ist es ganz gut so, weil so auch deutlich wird, was die unterschied lichen Herangehensweisen an Integration sind.
Meine Damen und Herren, das bisherige Integrationskonzept der Landesregierung stammt aus dem Jahr 2014. Es hat uns in den vergangenen Jahren sehr gute Dienste erwiesen, weil es die Chance bot, auch auf unvorhergesehene Situationen flexibel zu reagieren.
Nach den hohen Geflüchtetenzahlen der vergangenen beiden Jahre war es jedoch notwendig, das Konzept fortzuschreiben. Diese Fortschreibung liegt uns jetzt vor, und sie zeigt, dass In tegration in allen Politikbereichen angesiedelt ist. Das Konzept legt Leitlinien fest, an denen sich die Integrationspolitik der Landesregierung in allen Handlungsbereichen orientiert.
Von diesen Leitlinien möchte ich beispielsweise das Bekennt nis, Integration vor allem als Chance für die Gesellschaft zu begreifen, die Absage an Ausgrenzung und Rassismus, die Ori entierung an Ressourcen und Potenzialen der Zugewanderten, die Förderung von Partizipationsmöglichkeiten, das Bekenntnis zu frühzeitiger Integration und auch das klare Bekenntnis zu einer humanen Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie die Erkennt nis, dass Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, hervorheben.
Das Integrationskonzept folgt stringent diesen Grundsätzen. So finden sie sich auch in allen Handlungsfeldern wieder. Damit haben wir ein nahezu alle Lebensbereiche umfassendes und in sich schlüssiges Konzept, das die Vielzahl der Maßnahmen auf zeigt, die in den vergangenen Jahren geschaffen und ausgestal tet wurden.
Erwähnen möchte ich die Verbesserung der Qualität der Unter bringung und auch der Versorgung in der Erstaufnahme, das Landesaufnahmegesetz mit der spürbar gestiegenen finanziel len Ausstattung für die Aufnahme in den Kommunen und der Ausweitung und qualitativen Verbesserung der Migrationssozi alarbeit, die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung
durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die Ausweitung der Angebote der frühkindlichen Bildung durch Eltern-Kind-Gruppen und die Unterstützung der Fachkräfte bei der Integration in die Regelversorgung der Kindertagesstätten. Darüber hinaus zählen dazu die vielen Aktivitäten, um Kindern mit Migrationshintergrund so schnell wie möglich die Teilnah me am Regelunterricht in den Schulen zu ermöglichen, oder auch die Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in den Initia tiven, den Vereinen und Verbänden sowie die zusätzlichen An gebote der Jugendhilfe.
Hinzu kommt als wichtiger Schwerpunkt der Spracherwerb mit Angeboten, die auch denjenigen das Erlernen der deutschen Sprache ermöglichen, die keinen Zugang zu den Maßnahmen des Bundes haben. Auch die vielen Instrumente zur individuel len Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche und Fachkräfte in al len Bereichen der Integrationsarbeit seien erwähnt.
Beim Lesen des Konzepts wird klar, welch große Anstrengungen das Land in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den betei ligten Akteuren unternommen hat, um die Integration der Men schen mit Migrationshintergrund voranzutreiben. Gleichzeitig wird deutlich, wie viel noch zu tun und was noch alles geplant ist, beispielsweise im Bereich der Partizipation, der Teilhabe. Hier ist unter anderem die Stärkung der migrantischen Selbstor ganisation ein ganz wichtiges Ziel für die nächsten Jahre.
Meine Damen und Herren! Ich habe nun vor allem die Stärken des Konzepts hervorgehoben, und ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Integrationskonzept gut für die weitere In tegrationsarbeit in Brandenburg gerüstet sind. Allerdings bein haltet das vorliegende Dokument auch Fehlstellen, die mich, offen gestanden, ärgern.
Wir haben in diesem Jahr hier im Landtag einige Beschlüsse gefasst, die sich in dem Konzept bislang nicht wiederfinden. So finde ich darin keinen Satz zum mehrfach bekräftigten Aufnah meprogramm für besonders Schutzbedürftige aus dem Nordi rak. Auch die Festlegungen aus dem Beschluss, den wir ange sichts der Debatten zur Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan gefasst haben, beispielsweise zur unabhängigen Verfahrensberatung in der Erstaufnahme oder zur erneuten Prü fung besonderer Schutzbedürftigkeit vor Abschiebeentschei dungen, finde ich im Konzept leider nicht.
Dabei hätte ich mir wirklich gewünscht, dass die Landesregie rung auch diese vom Landtag beschlossenen Punkte in das In tegrationskonzept aufnimmt, zumal die Umsetzung leider im mer noch aussteht.
Meine Damen und Herren, der zweite Gegenstand der Debatte ist der Gesetzentwurf der CDU zur Unterstützung der Integrati on von Menschen mit Migrationshintergrund. Ihm ging - darauf hat Frau Richstein hingewiesen - eine lange Verständigungs phase zwischen den Fraktionen voraus. Wir haben damals ge sagt, dass uns nicht ganz klar ist, was in einem solchen Gesetz geregelt werden soll. Insofern ist es gut, dass es nun tatsächlich vorliegt.
Es wird klar, wo die Unterschiede zwischen den Regierungs fraktionen und der CDU in der Integrationspolitik liegen. Au ßerdem wird klar, dass die Regelungsnotwendigkeiten nicht nachweisbar sind.