Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

Anfang 2017 sprach sich Ministerpräsident Dr. Woidke dafür aus, das Sicherheitsniveau in Brandenburg deutlich zu erhöhen. Dabei forderte er ganz konkret die zügige Einführung von mehr Videoüberwachung und Fußfesseln für Gefährder.

Innenminister Schröter kündigte im Januar 2017 daraufhin im Innenausschuss an, dass er zeitnah ein neues Polizeigesetz für Brandenburg vorlegen werde. Auf meine mündliche Anfrage vom Februar 2018 antwortete der Innenminister, dass sein Haus einen Gesetzentwurf erarbeitet habe, der noch im ersten Halb jahr das Kabinett erreichen wird.

Nun ließ jedoch der Pressesprecher des Ministeriums des In nern und für Kommunales im Juni 2018 verlautbaren, dass der Gesetzentwurf derzeit auf Arbeitsebene in den Ressorts abge stimmt werde und nach der Sommerpause im Kabinett beraten werden könnte. Gleichzeitig gibt es erhebliche Meinungsver schiedenheiten zwischen den die Regierung tragenden Fraktio nen der SPD und DIE LINKE über den Inhalt des Änderungs gesetzes zum Polizeigesetz.

Ich frage die Landesregierung: In welchem Monat des zweiten Halbjahres 2018 wird der Gesetzentwurf im Kabinett beraten und anschließend dem Landtag zugeleitet?

Auf Ihre Frage antwortet gerne Herr Minister Schröter. Bitte.

Verehrter Herr Lakenmacher, ich gehe davon aus, dass es der Monat September, also der neunte Monat im Jahr, werden wird.

(Zuruf: Im zweiten Halbjahr!)

Herr Minister, kann man das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen?

(Heiterkeit bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Ja.

So ist das in Ordnung: Eine kurze, knackige Frage und eine kurze Antwort. - Es gibt noch eine Nachfrage zum gleichen Punkt? - Herr Minister, einen Moment bitte; wir sind noch nicht am Ende. Herr Abgeordnete Petke, bitte.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Zum wiederholten Mal hören wir jetzt, dass ein geändertes Polizeigesetz auf uns zukommt. Das freut natürlich auch die fast 8 000 Polizeivoll zugsbediensteten im Land.

Herr Minister, wir haben in Brandenburg und Berlin eine sehr hohe Dichte an unterschiedlichen Polizeibehörden: unsere Lan despolizei; die Landespolizei von Berlin, die doppelt so stark ist wie unsere; die Bundespolizei.

(Domres [DIE LINKE]: Das hat nichts mit der Ur sprungsfrage zu tun!)

- Wir haben einen internationalen Bezug zu Polen, Kollege Domres. Das ist Ihnen ja nicht unbekannt; das zeigt schon ein Blick auf die Landkarte.

(Dr. Scharfenberg [DIE LINKE]: Das kann doch nicht wahr sein! - Kurth [SPD]: Das ist eine neue Frage! - Domres [DIE LINKE]: Missbrauch!)

Werden wir in diesem Gesetzentwurf auch Regelungen vorfin den, die die Zusammenarbeit mit anderen betreffen? Oder pla nen Sie sogar - was ja ein Fortschritt wäre - inhaltlich ein ge meinsames Polizeigesetz mit Berlin oder Sachsen? Wie wollen Sie das gestalten?

Vielen Dank, verehrter Herr Petke, für die Nachfrage. Branden burg ist da in keiner besonderen Situation. Denken Sie bei spielsweise an Niedersachsen. Da gibt es genauso viele Schnitt stellen mit anderen Bundesländern, aber auch mit anderen europäischen Ländern.

Man hat mehrfach den Versuch unternommen, die Polizeigeset ze der Länder zu harmonisieren. Solange ich Minister bin, ar beitet man schon gedanklich, aber auch inhaltlich, an einem Mustergesetz.

(Frau Lehmann [SPD]: In Berlin auch!)

Dessen Realisierung ist bislang aber noch nicht erkennbar. Bei allem Bemühen wird es wohl auch kurzfristig zu keinem Mus tergesetz kommen. Deshalb werden wir mit unserer Gesetzes vorlage die Brandenburger Probleme aufgreifen, unabhängig davon, wie weit unsere Nachbarländer sind, und auch unabhän gig davon, wie sich dort politische Debatten darstellen. Wir sind zunächst einmal für Brandenburg zuständig.

Es wäre schön, wenn in ganz Ostdeutschland oder in der ge samten Bundesrepublik die Polizei nach einem einheitlichen Gesetz arbeiten könnte. Das werde ich jedoch ganz sicher nicht mehr als Minister erleben, und auch Sie müssen sehr alt wer den, um das erleben zu können.

(Lachen der Abgeordneten Lehmann [SPD])

Vielen Dank. - Noch einmal zur Information: Die Änderung des Polizeigesetzes ist ein weites Feld, und das Fragerecht der Ab geordneten ist ein Königsrecht. Diese Bemerkung richtet sich an alle, die nicht immer einverstanden sind mit den Fragen. In diesem Fall war alles gerechtfertigt und diente der Erläuterung.

(Beifall CDU)

Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Das ist Herr Dr. Bernig, der die Frage 1332 (Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt) stellt.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf eines Zehn ten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetz buch - Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Lang zeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt vorgelegt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Verbesserungen bzw. Veränderungen strebt sie an?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet gerne Frau Ministerin Golze.

(Dr. Redmann [CDU]: Wer sollte darauf antworten - die Landesregierung oder die Bundesregierung?)

- Frau Golze hat das Wort. Sie können nachher gerne Zusatzfra gen formulieren. Jetzt aber Frau Golze, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Bernig, es handelt sich um einen Refe rentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das fachlich zuständig ist. Die Bundesregierung wird sich vor aussichtlich Mitte Juli im Kabinett mit diesem Entwurf befas sen und ihn beschließen. Dann ist es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Bis dahin besteht sicherlich noch viel Raum für Diskussionen. Es wird sicherlich auch noch Änderungen an diesem Entwurf geben. Grundsätzlich begrüße ich die geplante Verbesserung von langfristigen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose; ich halte sie für sehr notwendig. Wir haben das hier im Plenum bereits diskutiert.

Ich möchte insbesondere auf ein Instrument eingehen und Ihre Frage beantworten, welche Veränderungen oder Verbesserun gen die Landesregierung an diesem Entwurf anstrebt. In § 16i SGB II soll ein neues Regelinstrument - „Teilhabe am Arbeits markt“ - mit einer fünfjährigen Förderdauer, einem Beschäfti gungszuschuss von 100 % in den ersten beiden und in den fol genden Jahren jeweils um 10 % sinkend, eingeführt werden. Dieser Zuschuss orientiert sich nach dem Referentenentwurf an der aktuellen Höhe des Mindestlohns, und das Angebot soll sich an arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richten. Förder voraussetzung ist deshalb ein mindestens sechsjähriger Bezug von SGB-II-Leistungen innerhalb der letzten sieben Jahre, die nur kurz durch Beschäftigung unterbrochen wurden.

Die Fördermöglichkeit richtet sich an alle Arbeitgeber unab hängig von Branche, Rechtsform oder Region, und sie ist auch unabhängig davon, ob die Arbeitgeber erwerbswirtschaftlich oder gemeinnützig tätig oder kommunal verfasst sind. Auch die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentli ches Interesse sind keine Fördervoraussetzungen. Zu Beginn soll es ein verpflichtendes beschäftigungsbegleitendes Coa ching geben, dessen Kosten für die gesamte Dauer der Förde rung übernommen werden.

Ich unterstütze vieles davon, aber bei einigen Punkten habe ich Bauchschmerzen. Dass ein mindestens sechsjähriger Leistungs bezug im SGB II einer solchen Maßnahme vorausgehen muss, halte ich für sehr kritisch. Sechs Jahre ohne berufliche Perspek tive sind ein viel zu großer Zeitraum. Je länger die Menschen dem Arbeitsmarkt fernbleiben, desto schwerer fällt es, sie wie der für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Ich halte daher einen Zeitraum von vier Jahren für zielführender. In anderen Bundes ländern wird das ebenfalls so diskutiert.

(Beifall des Abgeordneten Büchel [DIE LINKE])

Hinsichtlich des Lohnkostenzuschusses halte ich die Orientie rung am Mindestlohn für schwierig. Er sollte sich unbedingt am Tariflohn oder ortsüblichen Arbeitsentgelt orientieren, denn die Orientierung am Mindestlohn erschwert beispielsweise öffent lichen Arbeitgebern, hier tätig zu werden und solche Angebote

zu ermöglichen. Tarifgebundenen Arbeitgebern fällt es also sehr schwer. Wird ein Arbeitsmarkt aus Steuermitteln finan ziert, sollte er sich auch an den Kriterien von guter Arbeit orien tieren.

(Beifall der Abgeordneten Büchel und Domres [DIE LINKE])

Ich möchte einen dritten Kritikpunkt nennen: Der Referenten entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht dieses Förderins trument nur bis zum Jahr 2022 vor. Bis dahin soll die Finanzie rung geregelt werden. Ich meine: Für ein solches Instrument sollte es eine unbefristete Finanzierungsperspektive geben, denn ich bin der Überzeugung, dass es in den nächsten Jahren immer Menschen geben wird, die ein solches steuerfinanziertes Arbeitsangebot benötigen, und dafür bedarf es auch einer gere gelten Finanzierung durch den Bund. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Es wurden keine Nachfragen angezeigt.

Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Die Frage 1333 (Wie viele Wolfswelpen und Jungwölfe leben nach der Wurfsaison 2018 in Brandenburg?) wird vom Abgeordneten Schröder von der AfD-Fraktion gestellt.

Herr Minister Vogelsänger erklärte anlässlich der traditionellen Landesbauernversammlung auf der 28. Brandenburger Land wirtschaftsausstellung in Paaren/Glien vor der versammelten Bauernschaft:

Für mich ist bei Wolf und Biber der gute Erhaltungszustand erreicht. Jetzt gilt es, die Weidetierhaltung zu sichern.

Nachzulesen ist dies in Ausgabe 20 der Bauernzeitung, Seite 7.

Den Antrag der AfD-Fraktion zur Rettung der Weidetierhaltung in Brandenburg auf Drucksache 6/8537, der eine Weidetierprä mie enthält, haben die Fraktionen von SPD und LINKEN im April 2018 abgelehnt. Die Wurfsaison der Brandenburger Wöl fe ist nun vorbei, und die Wölfe brauchen jetzt mehr Futter, weil sie ihre Welpen großziehen.

Das Wolfsmanagement der Landesregierung ist hoffentlich in der Lage, die aktuelle Zahl der Welpen bzw. Jungwölfe sowie die Anzahl der Wolfsrudel mit Nachwuchs zu nennen.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Wolfsrudel mit Nach wuchs wurden mit wie vielen Welpen und Jungwölfen im Jahr 2018 - von Jahresbeginn bis heute - insgesamt in Brandenburg gezählt? Ich möchte die Frage um „hilfsweise 2017“ ergänzen; denn das wäre auch interessant. - Vielen Dank.