Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Barthel hat darauf hingewiesen: Sie beraten heute den letzten Jahresbericht des Landesrech nungshofs in dieser Legislaturperiode. Wir haben darin, wie auch in den Jahren zuvor, die Umsetzung der Schuldenbremse im Landesrecht thematisiert.
Zu diesem wichtigen Thema hatten wir Ihnen im letzten Jahr einen Beratungsbericht mit der Empfehlung einer fraktions übergreifenden Gesetzesinitiative vorgelegt. Diese Anregung wurde aufgegriffen. Das begrüße ich; denn bei diesem komple xen Thema ist ein politischer Konsens - das ist heute schon gesagt worden - sehr wichtig.
Ich freue mich, dass Sie morgen und übermorgen die Umset zung der Schuldenbremse des Grundgesetzes und eine Ergän zung des Haushaltsrechts sowie eine Änderung der Verfassung beschließen wollen. Damit beginnt finanzpolitisch eine neue Zeitrechnung. Was die Schuldenbremse allerdings in der Praxis ab 2020 bedeutet, darauf sind viele in der Politik, darauf sind aber auch wir als Rechnungshof sehr gespannt. Die Schulden
bremse wird eine große Herausforderung für das Finanzminis terium bedeuten, aber auch für die Politik. Neue Fragen wer den sich stellen, auch für die Rechnungshöfe in ganz Deutsch land. Wir wollen Ihnen auch künftig bei den Antworten auf diese neuen Fragen beratend zur Seite stehen.
Unser Jahresbericht hat wiederum eine breite Palette an The men aufgegriffen. Die Prüfung der Berlin Brandenburg Inter national School hat dazu geführt, dass gleich vier Abgeordnete die Berichterstattung im Haushaltskontrollausschuss über nommen haben. Das Interesse an dieser Prüfung war also ungewöhnlich groß.
Ich glaube, wir könnten mit unseren Feststellungen bewirken, dass bei Schulträgern, deren Schüler privilegierte Elternhäuser haben, das Verständnis dafür wächst, dass die Vorgaben des Grundgesetzes von allen einzuhalten sind.
Unsere Prüfung der Spielbankabgabe hat gezeigt, dass der Auf wand in den Finanzämtern nicht in einem wirtschaftlichen Verhältnis zum erzielten Ertrag steht. Das ist nicht notwendig, sofern mit Abgaben auch wichtige Lenkungsziele verfolgt werden. Mit der von uns vorgeschlagenen und mittlerweile umgesetzten gesetzlichen Änderung können gleichwohl wich tige Ressourcen bei den Finanzämtern geschont werden.
Positiv ist auch, dass unsere Prüfung des Wachstums programms des Wirtschaftsministeriums, mit dem Investitio nen von kleineren und mittleren Unternehmen gefördert werden sollen, etwas bewirkt hat. Es wurde nämlich knapp eine halbe Million Euro zu Unrecht gewährter Fördermittel zu rückgezahlt.
Dass auch Prüfungen des Rechnungshofs, die nicht in den Jahresbericht aufgenommen werden, Wirkungen erzielen, be legt unsere Querschnittsprüfung über die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht von vier Ministerien. Als die Prüfung Anfang 2018 abgeschlossen wurde, konnte niemand ahnen, dass sich Mängel in der Rechts- und Fachaufsicht so auswirken sollten, wie es bei Lunapharm dann der Fall war. Hier hat sich ein potenzielles Risiko realisiert. Dass sich Risiken gelegent lich realisieren, ist niemals vollständig auszuschließen. Daher ist es wichtig, dass die Ressorts die Rechts- und Fachaufsicht ernst nehmen, um bestehende Risiken zu analysieren und ein grenzen zu können. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass die Landesregierung im Februar dieses Jahres alle Aufsichtstatbe stände der mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung aufgelistet hat und auf dieser Grundlage Schlüsse für eine opti male Rechts- und Fachaufsicht gezogen werden sollen. Bis Juni, so hat der Chef der Staatskanzlei im Haushaltsausschuss berichtet, sollen koordinierte Maßnahmen realisiert werden.
Auch wir als Rechnungshof haben aus der Prüfung und den Er gebnissen Schlüsse gezogen. Wir werden zukünftig Prüfbe richte, die gleichgerichtete Feststellungen in mehreren Minis terien aufzeigen, nicht nur den betreffenden Ressorts, sondern auch der Staatskanzlei zuleiten, damit sie ihrer politischen Steuerungsfunktion besser nachkommen kann.
Ich komme zum Schluss. Die Erstellung des Jahresberichts - von den Beratungen in den Ausschusssitzungen bis zur ab schließenden Debatte im Parlament - beschäftigt viele Perso
nen - Herr Barthel hat es schon gesagt - in den Ministerien, in der Landtagsverwaltung, im Rechnungshof, aber auch im Haushalts- und im Haushaltskontrollausschuss. Allen Beteilig ten danke ich für das immer an der Sache orientierte Zusam menwirken. Ganz besonders bedanke ich mich bei Herrn Schmidt. Er hat die meisten Berichterstattungen in der ablau fenden Legislaturperiode übernommen. Ich habe es einmal nachprüfen lassen: Das waren insgesamt 17 Berichterstattun gen. Damit sind Sie, Herr Schmidt, der Marathonläufer der Haushaltskontrolle.
Sie werden dem nächsten Landtag nicht mehr angehören. Das bedaure ich sehr. Ich hoffe, Herr Schmidt, Ihnen werden die Swaps nicht allzu sehr fehlen.
Herr Dr. van Raemdonck war bis März dieses Jahres Vorsitzen der des Ausschusses für Haushaltskontrolle und wird dem nächsten Landtag ebenso wie Frau Tack und Herr Holzschuher nicht mehr angehören. Auch Ihnen vielen Dank für die fünfjäh rige Zusammenarbeit.
Herrn Barthel, dem neuen Vorsitzenden des Ausschusses, dan ke ich schließlich für die gute und zügige Leitung der zweitägi gen Beratungen über unseren Jahresbericht 2018.
Jetzt bleibt mir nur noch zu sagen: Auf ein Neues in der nächs ten Legislaturperiode! - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerk samkeit.
Sicherlich gibt es kaum einen Tagesordnungspunkt hier im Plenum, bei dem mehr gedankt wird als bei der Berichterstat tung zu den Rechnungsabschlüssen und ihrer Kontrolle. Das ist ziemlich erstaunlich; denn es geht um Geld und dessen Verwendung. Ich schließe mich jedoch den Danksagungen an alle Beteiligten an.
Ich stelle fest: Die Mitglieder des Haushaltskontrollausschus ses haben einen ganz speziellen Team Spirit. In dieser Legis laturperiode ging es - das darf ich so sagen - im Haushaltskont rollausschuss fast harmonisch zu. Akribisch wurden hier die Haushaltsausgaben der Jahre 2012 bis 2017 kontrolliert und bewertet. Der Ausschuss ist sehr faktenorientiert; anders geht es bei diesem Thema auch gar nicht.
Es geht darum, eine Übersicht über die Haushaltskontrolle zu erhalten und die Kontrolle zu verbessern. Das erstreckt sich über die unterschiedlichen Bereiche - von der Präsidentin über
das Verfassungsgericht bis zu den Berichten des Landesrech nungshofs, jeweils in einzelnen Punkten, die er sich herausge sucht hat. Von diesen besonderen Prüfergebnissen gab es in dieser Legislaturperiode insgesamt 40.
Mit „harmonisch“ meine ich natürlich nicht, dass Ausschuss mitglieder nicht streitbar wären. Die Entdeckungen des Landesrechnungshofs bedeuteten zumeist den Finger in der Wunde. Die verantwortlichen Ministerien mussten daraufhin handeln und haben es in den allermeisten Fällen auch getan. Beispielsweise beschäftigte das große Thema „Landesliegen schaften“ den Landesrechnungshof mehrfach; auch im Plenum haben wir uns schon einmal damit befasst. Das Ganze begann beim Landesrechnungshof bereits 2014 mit dem deutlichen Hinweis auf die Instandhaltung der Landesliegenschaften. Es sollte mehr und exakt am Bedarf orientiert geplant und durch geführt werden.
2014 beschlossen wir im Landtag die Landesnachhaltigkeits strategie, die sich mit Investitionen in alle unsere landeseige nen Besitztümer beschäftigte. Der Landesrechnungshof hat hier nicht lockergelassen und immer wieder die Maßstäbe die ser Strategie aufgerufen. Ich hoffe, das findet dann auch bei zukünftigen Standortentscheidungen Anwendung. Zum Bei spiel wurden aber auch im Bereich der Radwege die Zustände erfasst und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Radwege ein gefordert. Insgesamt sind wir jetzt ein Stück vorangekommen; denn ein Radweg an sich ist für das Land ein finanzieller Wert. Hier musste der Landesrechnungshof mit Unterstützung des Haushaltskontrollausschusses das Ministerium überzeugen, ein Erhaltungsmanagement einzurichten. Das haben wir geschafft.
Es gab keine dramatischen Ereignisse, keine riesigen schwar zen Löcher, vielleicht mit Ausnahme des über uns allen schwe benden BER und seiner irgendwann erfolgenden Eröffnung und deren finanziellen Folgen. Es ist jedoch für uns alle etwas gewöhnungsbedürftig, dass der Haushaltskontrollausschuss seiner Zeit immer um einige Jahre hinterherhinkt. Heute geht es um das Jahr 2016, während wir noch vor ein paar Monaten den Haushalt 2019/2020 verabschiedet haben. Das ist fast eine ganze Legislaturperiode. Umso spannender ist es, zu schauen, ob Ziel und Ergebnis zusammenpassen.
Am Anfang der Legislaturperiode haben wir uns mit dem Jahr 2013 beschäftigt, ein erfolgreiches Jahr - das erste - mit einem satten Haushaltsüberschuss von 583,2 Millionen Euro. Wir konnten zum ersten Mal seit 1990 jeweils die Hälfte zur Schul dentilgung und für die allgemeine Rücklage verwenden. Das Abschmelzen der Schulden ging in den darauffolgenden Jahren weiter, obwohl 2014 ein durchwachsenes Jahr war, die Steuer einnahmen geringfügig geringer waren als im Jahr davor. 2015 und 2016 dagegen waren sehr gute Haushaltsjahre. Die Steuer einnahmen wuchsen um 8 %, unsere Rücklagen haben sich ge füllt, die Schulden wurden abgebaut. Brandenburg geht es gut.
Ein Indiz ist die Pro-Kopf-Verschuldung Brandenburgs. Wir starteten 2013 mit 7 709 Euro pro Brandenburger und landeten 2017 bei 6 666 Euro, kaum auszudenken, eine Schnapszahl. Das freute nicht nur den Haushaltskontrollausschuss.
Der Landesrechnungshof begleitete die Haushaltskontrolle im mer mit weisen Ratschlägen und Warnungen und Ermahnun gen an die Landesregierung - Ermahnungen, die Schulden bremse ernst zu nehmen, die Warnung vor dem strukturellen
Die Generationengerechtigkeit macht uns allen Sorgen. Wenn wir mehr Lehrer und Polizisten einstellen, werden wir mehr Menschen im Alter eine Pension oder Rentenbeiträge zahlen müssen. Das ist so. Doch wenn wir es nicht tun, wenn wir kei ne Lehrer und Polizisten einstellen, werden unsere Kinder das Land verlassen, weil sie keine Zukunft haben. Wir müssen also optimistisch sein. Das heißt: investieren und gleichzeitig klug haushalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! In mehreren Sitzungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle haben wir uns mit der Haushaltsrechnung 2016 und dem Jahresbericht 2018 befasst. In gewohnt sachbezogener und konstruktiver Weise haben wir schließlich unsere Beschluss empfehlungen erarbeitet. Hierfür möchte ich mich herzlich beim Ausschussdienst, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes und natürlich bei meinen Aus schusskolleginnen und -kollegen bedanken.
Zum Teil ging es um recht komplexe Sachverhalte aus den Fachbereichen. Als Beispiel hat Herr Präsident Weiser eben schon den Prüfbericht zur Berlin Brandenburg International School genannt, für den eben jene rekordverdächtigen vier Berichterstatter aus nahezu allen Fraktionen benannt waren. Kompromissbereitschaft war gefordert; dies haben wir, wie ich finde, gut gemeistert.
Näher eingehen möchte ich in meiner Rede noch auf einen Punkt aus dem Bereich der Haushaltslage; denn da hat die ak tuelle Steuerschätzung an Relevanz gewonnen. In seinem Jah resbericht 2018 hat der Landesrechnungshof die Haushaltspla nung der Landesregierung insbesondere mit Blick auf den Doppelhaushalt 2019/2020 deutlich kritisiert. Die Landes regierung plant - in dieser Zeit, in der wir in einer wirtschaft lichen Hochkonjunkturphase leben -, massiv auf die allgemei ne Rücklage zuzugreifen. Nach Ansicht des Landesrechnungs hofes wird hier auf die Substanz zurückgegriffen, und dies geht auch zulasten künftiger Generationen.
In der mittelfristigen Finanzplanung der Landesregierung bis 2022 ist zwar auf dem Papier keine Neuverschuldung vorgese hen - diese darf es auch angesichts des Inkrafttretens der Schul denbremse nicht mehr geben -, aber: Wie wollen wir dieses Ziel erreichen? Hier müssen verschiedene Voraussetzungen zusammenkommen. Es wird jetzt ein bisschen abstrakt, aber
Wir müssen weiterhin auf regelmäßige Zuführungen an den Versorgungsfonds verzichten. Seit 2016 gibt es diese nicht mehr. Wir verwenden jährlich 100 Millionen Euro für verschiedene aktuelle politische Projekte, und das ist Geld, das eigentlich für die Pensionslasten des Landes angespart werden muss. Wir müssen auch weiterhin darauf verzichten, zuzufüh ren.
Die allgemeine Rücklage bis 2022 muss nahezu vollständig ab geschmolzen werden. Das heißt, unsere eigentliche Schwan kungsreserve muss in der jetzigen Hochkonjunkturphase für strukturelle Mehrausgaben genutzt werden.
Die Ausgaben für Investitionen müssen auch weiterhin konti nuierlich zurückgeschraubt werden. Im Jahr 2017 ist die Inves titionsquote im Land das erste Mal unter 10 % gesunken. Dies allein ist bedenklich.
Auch das Niedrigzinsniveau muss weiter so fortbestehen, wie es jetzt ist. Wir zahlen heute eine halbe Milliarde Euro weniger Zinsen als noch vor zehn Jahren. Es ist notwendig - so ist die Lage, die können wir auch nicht beeinflussen -, dass wir weiterhin ein so niedriges Niveau haben.