Protokoll der Sitzung vom 14.06.2019

Die Zeitschiene ist so, wie ich das gesagt habe. Wir sind jetzt in der Vorplanung. Am Ende der Vorplanung gibt es einen soge nannten Regelentwurf.

(Dr. Redmann [CDU]: Wann?)

Die Entwurfserstellung - so würde ich sagen - wird das gesam te nächste Jahr in Anspruch nehmen. Mit diesem Entwurf geht man dann in das Planfeststellungsverfahren. Das wäre mög lichweise ab 2021 der Fall. Bei der Dauer des Planfeststel lungsverfahrens kommt es darauf an, wie weit man es bis dahin in der Vorbereitung geschafft hat, über die Maßnahme das Ein vernehmen in der Region, also vor Ort, herzustellen. Meine Kollegen sind unterwegs, um die Vorplanung und die Ideen der Entwürfe vor Ort abzusprechen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur nächsten Frage. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dombrowski, der Gelegenheit hat, die Fra ge 1732 (Anpassung der Brandenburgischen Wolfsverordnung) zu stellen. Bitte.

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundesnatur schutzgesetzes auf den Weg gebracht, mit der unter anderem die Entnahme von Wölfen erleichtert werden soll, um Nutztier risse trotz Herdenschutz zu minimieren. Danach soll es zur Ab wendung ernster landwirtschaftlicher Schäden bei bereits ein getretenen Rissen möglich sein, Einzeltiere eines Wolfsrudels zu schießen, ohne einerseits die Schäden einem bestimmten Einzeltier zuordnen zu müssen und andererseits die Abschüsse im Rudel bis zum Ausbleiben von Schäden fortzusetzen.

Gleichzeitig sollen die für die Abschussgenehmigung zustän digen Landesbehörden nach Möglichkeit die Jagdausübungs berechtigten für die Abschüsse berücksichtigen, soweit sie da mit einverstanden sind. Die Brandenburgische Wolfsverord nung steht der beabsichtigten Änderung des Bundesnatur schutzgesetzes bislang entgegen, weil sie lediglich auf geneh migte Einzelabschüsse, nicht aber auf das Ausbleiben des Schadens abstellt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Änderungen an der Brandenburgischen Wolfsverordnung sind nach ihrer Auffas sung durch die beabsichtigte Änderung des Bundesnatur schutzgesetzes notwendig, um ihre Wirkung in Zukunft zu ver bessern und Nutztierrisse auch durch Abschüsse von Wölfen zu verringern?

Für die Landesregierung antwortet Minister Vogelsänger.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Ich begrüße es außerordentlich, dass der Bund jetzt endlich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzge setzes vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf stammt aus der Bun desregierung und trägt die Unterschrift von Frau Dr. Angela Merkel. Das ist nun einmal so. Aber der Entwurf ist auch dort entstanden, man hat sich dazu verständigt.

Die Länder hatten dann einen Tag Zeit zur Stellungnahme, nachdem der Gesetzentwurf vorlag. Wir haben eine Stellung nahme abgegeben, weil insbesondere die Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen immer wieder

gefordert haben, dass zu diesem Punkt im Bundesnaturschutz gesetz eine Änderung vorgenommen wird.

Aus Sicht des Landes Brandenburg, aber auch des Landes Sachsen - ich habe mit dem Kollegen Schmidt darüber gespro chen - reichen die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz nicht aus. Darin steht eine neue Formulierung: „zur Abwen dung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftli cher oder sonstiger ernster Schäden“. Das reicht nicht aus. Es fehlt insbesondere die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zuzu lassen, um unter strenger Kontrolle selektiv und in beschränk tem Ausmaß die Entnahme einer begrenzten Anzahl von Wöl fen zu erlauben. Dies ist nach Artikel 16 Abs. 1 Buchstabe E der FFH-Richtlinie möglich - nicht nach deutschem Recht, auch nicht mit dieser Änderung.

Deshalb wird das Land Sachsen gemeinsam mit dem Land Brandenburg Änderungen einbringen. Herr Abgeordneter, aus Respekt vor dem Deutschen Bundestag werde ich jetzt nicht darüber sprechen, welche notwendigen Änderungen es in der Wolfsverordnung geben kann. Das kann ich einfach nicht. Das macht man auch nicht. Ich werde dieses Gesetzgebungsverfah ren abwarten, und dann werden wir prüfen.

Die Brandenburgische Wolfsverordnung schöpft den rechtli chen Rahmen aus, den wir jetzt haben. Das wird auch weiter hin so sein. Wir brauchen aber erst die Änderung des Bundes naturschutzgesetzes, beschlossen durch den Deutschen Bun destag. Der Bundesrat ist am Verfahren beteiligt. Dann werden die Änderungen bezüglich der Wolfsverordnung geprüft.

Gibt es Nachfragen? - Zunächst Herr Dombrowski, der Frage steller selbst.

Herr Minister, erst einmal vielen Dank für das Lob an die Bun deskanzlerin, die Entscheidungsfreudigkeit gezeigt hat, nach dem eine andere zuständige Ministerin offenbar nicht zu einem Ergebnis gekommen ist.

Aber jetzt meine Frage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe - ich möchte Sie ja nicht falsch interpretieren oder zitieren -, ist es so, dass Sie derzeit auf der Grundlage des Kabinettsbe schlusses in Berlin keine Änderung der Brandenburgischen Wolfverordnung beabsichtigen. Ist das richtig so?

Das habe ich nicht so gesagt.

Dann erklären Sie es bitte noch einmal.

Das wird selbstverständlich geprüft. - Jetzt komme ich noch einmal zur Bundeskanzlerin. Sie ist für ihr Kabinett insgesamt verantwortlich. Deshalb ist es ein Gesetzentwurf der Bundesre gierung. Ihrer Verantwortung ist sie nur zum Teil gerecht ge worden; denn die Bundesländer, insbesondere Brandenburg

und Sachsen, haben schon lange eine Änderung des Bundesna turschutzgesetzes gefordert. Als Chefin einer Regierung hat sie erst jetzt eine Entscheidung im Bundeskabinett herbeigeführt, die nach meiner festen Überzeugung weiterhin unzureichend ist.

Herr Minister, einen Moment bitte. Herr Abgeordneter Rasch ke möchte ebenfalls eine Nachfrage stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, es geht ja um drei Dinge: die Senkung der Hürde - ob ernste oder erhebliche Schäden -, die Entnahme von Problemwölfen und die Frage, wer schießen darf.

Zu ernsten Schäden haben Sie etwas gesagt, aber auch nach Ihrer letzten Äußerung habe ich zum Thema Entnahme von Problemwölfen noch eine Frage. Sie haben gesagt, Sie wollen da weitere Ausnahmen selektiver Art haben und dazu auch ei nen Antrag des Landes Brandenburg einbringen. Können Sie kurz schildern, was genau Inhalt des Antrags sein soll, wie Sie sich das konkret vorstellen?

Zu der Frage, wer schießen darf: Bisher hat sich das Land Brandenburg ja immer auf die Position gestellt, dass man, wenn man einen Wolf erschießen möchte, dafür eine besondere Schulung haben, besonders qualifiziert sein muss. Das Land hat sogar Stellen ausgeschrieben und sie besetzt. Jetzt ist im Gespräch, dass das jeder Jäger können soll. Hat sich die Positi on des Landes da verändert?

Ich lese das noch einmal vor:

„Es fehlt insbesondere die Möglichkeit, weitere Ausnah men zuzulassen, um unter strenger Kontrolle selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme einer begrenzten Anzahl von Wölfen zu erlauben.“

Das ist nach Artikel 16 Abs. 1 Buchstabe E der FFH-Richtlinie möglich, und das wird von mir gefordert. Dann hätten wir wei tere Möglichkeiten, in diesem Maße einzugreifen.

Der Aspekt der Abwendung ernster Schäden ist eine Ergän zung. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nach meiner festen Überzeugung nicht aus.

Es gibt geschulte Jäger, die Wölfe entnehmen können. Die Na men werden wir aber nicht bekannt geben. Das habe ich Ihnen ja schon gesagt.

Vielen Dank. - Wir kommen zur nächsten Frage. Der Abgeord nete Domres hat die Gelegenheit, die Frage 1733 (Therapeu ten am Limit) zu stellen. Bitte.

In der vergangenen Woche fand eine Sternfahrt der Initiative

„Therapeuten am Limit“ nach Berlin statt. Während verschie dener Zwischenstopps machten sie auf ihre Situation aufmerk sam und formulierten ihre Forderungen. So machten sie unter anderem auf ihre berufliche und wirtschaftliche Situation so wie auf die Arbeitsbedingungen aufmerksam. Weiter wiesen sie darauf hin, dass nicht nur die geringe Anzahl von Schüle rinnen und Schülern, sondern auch die Abbrecherquote und die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen besorgniserre gend sind, bundesweit Schulen schließen oder Schulträger ge zwungen sind, Standorte aufzugeben. Die Folgen sind unter anderem Fachkräftemangel, Belastungen für pflegende Ange hörige, für Pflegepersonal und natürlich zuallererst für die Kli enten selbst.

Zu den Forderungen der „Therapeuten am Limit“ zählen unter anderem: bundesweite Abschaffung des Schulgeldes für alle Schülerinnen und Schüler, Einführung einer Ausbildungsver gütung, eine Ausbildungsreform, die Stärkung der akademi schen Ausbildung zur Qualitätssicherung und eine am Bedarf ausgerichtete und faire Honorierung. Der komplette Forde rungskatalog ist unter therapeuten-am-limit.de abrufbar.

Ich frage die Landesregierung: Welche Position hat sie zu den geschilderten Sachverhalten und Forderungen der „Therapeu ten am Limit“?

Darauf antwortet Frau Ministerin Karawanskij. Bitte.

Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. - Der Landesre gierung ist es schon seit Längerem ein wichtiges Anliegen, vor allen Dingen die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen und damit auch in den Therapieberufen zu reformieren. Die Gesundheitsministerkonferenz 2017 hat bereits damals mit den Stimmen Brandenburgs den Beschluss gefasst, eine Bund-Län der-Arbeitsgruppe einzurichten, die bis Ende 2019 sowohl ei nen Aktionsplan für eine bedarfsorientierte Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen als auch eine Neustrukturierung der Aufgaben- und Kompetenzprofile erstellen soll. Derzeit arbei tet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch unter Beteiligung Brandenburgs mit Hochdruck an der Erstellung eines Gesamt konzepts für die Gesundheitsfachberufe, in dem dann auch die entsprechenden Forderungen und Themen der Initiative „The rapeuten am Limit“ aufgegriffen werden.

Die Gesundheitsministerkonferenz hat dieses Jahr, also vor ei ner Woche, auch noch einen entsprechenden Beschluss gefasst, mit dem wir trotzdem den Bund nicht aus der Verpflichtung entlassen, sondern ihn auffordern, im Rahmen des Gesamtkon zepts der Gesundheitsfachberufe eine bundeseinheitliche Re gelung zur Schulgeldfreiheit aller nicht akademischen Gesund heitsfachberufe bis Ende des Jahres vorzulegen, damit wir tat sächlich einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen leisten können. Auch die Beteiligten, der Bund bzw. die KV, müssen in die Pflicht genommen werden, damit wir zu einer einheitlichen Finanzierung kommen.

Um die Tätigkeit der Therapeutinnen und Therapeuten im Be reich der Heilmittelversorgung auch finanziell attraktiver zu machen, hat der Bundesgesetzgeber bereits in der 18. Legisla

turperiode im Jahr 2015 im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie im Jahr 2017 im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung wichtige Maßnahmen umgesetzt; auch mit dem gerade in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz, dem TSVG, wurden Verbesserungen in der Heilmittelversorgung angestoßen. Ich denke, dass bei diesen bereits in die Wege geleiteten Verbesserungen bzw. noch zu er wartenden Neuerungen die Forderungen der Initiative „Thera peuten am Limit“ berücksichtigt worden sind und in Zukunft noch stärker berücksichtigt werden. Da sind wir auf einem gu ten Weg.

Herr Domres hat eine Nachfrage.

Wenn ich richtig informiert bin, dann war eine Abordnung der „Therapeuten am Limit“ letzte Woche auch im Gesundheitsmi nisterium. Es gab ein Gespräch mit dem Staatssekretär. Kön nen Sie kurz berichten, was Gegenstand des Gespräches und der Verabredung war?

Das fand parallel zur Gesundheitsministerkonferenz statt. Da gab es noch einmal die Nachfrage, wie der Stand ist bzw. wie es da weitergeht, weil ja seit 2017 die entsprechende Arbeits gruppe beauftragt ist. Ich bin sehr froh, dass die Gesundheits ministerkonferenz die Beschlussfassung erneuert und sich für eine bundeseinheitliche Regelung starkgemacht hat. Ich denke, es sind viele Forderungen aufgenommen bzw. berücksichtigt worden.

Wir bemühen uns gemeinsam um eine bundesweite Abschaf fung des Schulgeldes für die Schülerinnen und Schüler. Wir haben die Schulgeldfreiheit bis auf die Logopädie-Schule in Potsdam in Brandenburg schon erreicht. Wir bemühen uns vor allen Dingen in den Bereichen PTA, medizinische Bademeister und der Podologie, mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wei terzukommen und vor allem zu einer bundeseinheitlichen Lö sung zu kommen. Darüber haben wir auch die Gruppe der „Therapeuten am Limit“, die eine Sternfahrt gemacht hat, in formiert und uns darüber verständigt. Wir sind auch weiterhin in gutem Gespräch miteinander.

Vielen Dank. - Wir kommen zur nächsten Frage. Es gab einen Tausch: Frau Schade hat nun Gelegenheit, Frage 1739 (Frage Risikokapital) zu formulieren.

Frau Präsidentin! Erst einmal danke für den Tausch. - Laut dem Start-up-Barometer 2018 werden in Brandenburg im bundes weiten Vergleich besonders wenige Start-ups gegründet. Von rund 1 500 untersuchten Start-ups in Deutschland hatten zu letzt gerade einmal 1,0 % ihren Sitz in Brandenburg - das sind genauso viele wie im deutlich kleineren Saarland. Der Verband sieht keinen steigenden Trend in Brandenburg, verglichen mit der Dichte von jungen, innovativen Firmen in anderen Bundes

ländern. So wurden in Brandenburg für Start-ups im vergange nen Jahr 17 Finanzierungsrunden mit einem Volumen von 58 Millionen Euro durchgeführt. In Berlin hingegen waren es 245 Finanzierungsrunden mit einem Volumen von 2,6 Milliarden Euro.

Ich frage die Landesregierung: Wie erklärt sie sich die Diskre panz zu Berlin, und warum profitiert das Land so wenig von der unmittelbaren Nähe zur Start-up-Metropole Berlin, wo es doch in Brandenburg so viele Institutionen gibt, die sich um dieses wichtige Thema auch im Hinblick auf die Finanzierung kümmern sollen?

Darauf antwortet gerne Herr Minister Prof. Dr.-Ing. Steinbach für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Schade, hier muss ich zunächst auf etwas Metho disches hinweisen: Bei dem Start-up-Monitor können nur so viele registriert werden, wie sich freiwillig an der Befragung beteiligen. Das heißt, der Start-up-Monitor hat keine statisti sche Signifikanz.

Wenn man einordnen will, an welcher Stelle unser Gründerge schehen steht, empfehle ich, in den aktuellen Gründungsmoni tor der KfW zu schauen. Brandenburg ist demnach auf Rang 3 aller Bundesländer. Dieser Platz liegt unter anderem auch in dem begründet, was Sie gerade angeführt haben: dass Bran denburg vom Berliner Gründungsboom profitiert.