Nach § 1 des Berliner Kindertagesstättengesetzes haben alle Berliner Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung in einem Kindergarten. Bei pädagogischem, sozialem und familiärem Bedarf gilt dieser Anspruch auch für die Krippe und den Hort. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf der Familie, der von den Eltern beim zuständigen Jugendamt beantragt und von diesem geprüft wird. Ein größerer Betreuungsumfang wird insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährt, also bei Berufstätigkeit, Arbeitssuche oder Ausbildung der Eltern. So ist es im Kitagesetz festgehalten, gegen das die Grünen damals übrigens gestimmt haben. Die zurzeit vom Senat erarbeitete Rechtsverordnung hat diesem gesetzlichen Auftrag zu folgen.
Frau Jantzen sieht in dem Antragsverfahren den Aufbau unnötiger Hürden für einen Kitabesuch und meint, dass nichtberuftstätige Eltern in dem Antragsformular ihr eigenes Erziehungsversagen offenlegen müssten. Wir halten diese Vorwürfe für absurd. Ein Kitaplatz kostet im Monat mehr als 800 DM. Die durchschnittliche Elternbeteiligung an diesen Kosten beträgt 12 %.
[Frau Martins (Grüne): Es werden aber auch Steuern gezahlt, die in die Berechnung einfließen müssen!]
88 % der Kosten für den Kitaplatz trägt das Land Berlin. Insgesamt sind dies mehr als 1,5 Milliarden DM im Jahr. Die Betreuung und Förderung der Kinder in Kindertagesstätten ist eine wichtige soziale Aufgabe der Stadt. Hier sind wir einer Meinung. Deshalb sind diese hohen Ausgaben auch gerechtfertigt. Natürlich sind wir aber auch verpflichtet, darauf zu achten, dass diese sozialen Leistungen zielgenau eingesetzt werden. Das Ziel der Berliner Kindertagesstättenpolitik ist es, die familienergänzende Betreuung und Förderung der Kinder in Kindertagesstätten dem familiären Bedarf entsprechend zu gewähren. Wer wie Sie, Frau Jantzen, möchte, dass die Eltern über die Art und den Umfang der Betreuung ihrer Kinder selbst entscheiden können, muss wissen, dass dies Auswirkungen auf die Regelung der Beteiligung der Eltern an den Kitakosten haben muss. So, wie der Betreuungsumfang bisher am Bedarf der Familie orientiert ist, richtet sich die Beteiligung an den Kosten der Betreuung bisher nach den finanziellen Möglichkeiten der Familie. Wir sind der Auffassung, dass sich diese Regelung im Interesse der Familien bewährt hat.
Trotz der umfangreichen Einsparungen im Landeshaushalt seit Inkrafttreten des Kitagesetzes konnten die Personalausstattung und der Erzieherinnen-Kinder-Betreuungsschlüssel erhalten werden. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass Kinder- und Familienpolitik ein Schwerpunkt des Senats und der großen Koalition ist.
In der letzten Änderung des Kitagesetzes haben wir die Gewährung von Personalzuschlägen genauer definiert. Sie gelten für Kinder mit Behinderungen, für Kindertagesstätten mit einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern, die Deutsch nicht als Muttersprache haben und für Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben. Gerade die Festlegung der Wohngebiete mit sozial benachteiligten Bedingungen ist verwaltungsmäßig sehr schwer zu fassen. Mit der Festlegung der Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist unseres Erachtens ein erster Schritt getan, einen Wertausgleich zwischen sozial sehr unterschiedlichen Stadtquartieren vorzunehmen.
Die Mitwirkung der Eltern bei der pädagogischen Arbeit findet vor allen Dingen in den Elternversammlungen in den Kindertagesstätten selbst statt. Die Bezirkselternausschüsse und der Landeselternausschuss haben die Funktion, den Informationsfluss zwischen den Elternvertretern, den Bezirksämtern und dem Senat zu gewährleisten. Deshalb hat der Berliner Landeselternausschuss auch Sitz und beratende Stimme im Landesjugendhilfeausschuss. Der Wunsch von Frau Jantzen, Elternvertretern beratende Kompetenzen einzuräumen, ist also bereits
erfüllt. Der von Frau Jantzen angeregte zusätzliche Landeskitabeirat scheint nur auf Grund der umfangreichen Elternbeteiligungen nach dem Kindertagesstättengesetz und dem Ausführungsgesetz für das Kinder- und Jugendhilfegesetz in Berlin entbehrlich zu sein.
Die in den Anträgen von Frau Jantzen formulierten Anregungen zur Weiterentwicklung der Kindertagesstättenpolitik werden wir im Ausschuss für Jugend und Familie besprechen und beraten.
Eines möchte ich aber abschließend noch einmal festhalten, weil dies auch in der Rede von Frau Barth eine Rolle spielte. Im benachbarten Bundesland Brandenburg muss die Landesregierung zurzeit überzogene Leistungszusagen im Bereich der Kindertagesstätten aus finanziellen Gründen zurücknehmen. Genau das ist in Berlin nicht erforderlich, denn das Berliner Kindertagesstättengesetz beruht auf einer realistischen Einschätzung des familiären Bedarfs an Förderung und Betreuung der Kinder einerseits
und des vertretbaren finanziellen Aufwandes für Kindertagesstätten im Haushalt des Landes Berlin andererseits. An dieser Grundlage einer soliden Kindertagesstättenpolitik für Berlin werden wir nicht rütteln lassen!
Zu den fünf Anträgen der Fraktion der Grünen, Drucksachen 14/380 bis 14/384, empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. Der Antrag Drucksache 14/384 soll zusätzlich auch an den Hauptausschuss überwiesen werden. Wer diesen Überweisungsempfehlungen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann wird dies so überwiesen. Die lfd. Nrn. 13 und 14 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 15. März 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über Schließungsverfahren für Flughafen Tempelhof beschleunigen, Drucksache 14/30
Antrag der Fraktion der PDS über Beteiligung der Öffentlichkeit am Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg International
Hier empfiehlt der Ältestenrat eine gemeinsame Beratung von bis zu fünf Minuten. Widerspruch höre ich nicht. Zu Wort hat sich Frau Matuschek von der Fraktion der PDS gemeldet. Bitte sehr, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu unserem Antrag bezüglich der Schließung Tempelhofs ist nicht viel zu sagen, außer, dass der Schließungsantrag faktisch zum Erliegen gekommen ist. Er ist gestellt worden; seitdem ruht die Angelegenheit. Selbst wenn Sie unserer Argumentation nicht folgen können, dass Tempelhof schon allein aus wirtschaftlichen Gründen für die BBF geschlossen werden muss, weil er für diesen ein Minus von jährlich 16 Millionen DM bis 20 Millionen DM bedeutet, so folgen Sie wenigstens Ihrer eigenen
Argumentation und gefährden nicht das Planfeststellungsverfahren für den Großflughafen Schönefeld. Zur Planrechtfertigung gehört die Schließung von Tempelhof. Und die Schließung des Flughafens Tempelhof muss eingeleitet werden. Ein Schließungsverfahren dauert ca. 7 Jahren. Wenn Sie das bis 2007 schaffen wollen, dann müssen Sie schon langsam Druck machen. Das zu diesem Antrag meiner Fraktion.
Unser zweiter Antrag bezüglich des Planfeststellungsverfahrens für einen Großflughafen Schönefeld ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dieses Investitionsvorhaben – nach Ihren Worten aus der großen Koalition „das größte Infrastrukturprojekt im Osten Deutschlands“ – bedarf natürlich einer großen Beteiligung der Bevölkerung. Da sollte man schon davon ausgehen, dass dabei die Mindestanforderung des Gesetzes ein bisschen zu knapp gegriffen wäre.
Deswegen ist unserer Vorschlag – unabhängig von unserer Bewertung des ganzen Projekts –, wenigstens die Bürgerbeteiligung über das gesetzliche Mindestmaß hinaus auszudehnen. Wir möchten, dass die Anzahl der Auslegungsstellen erhöht wird, dass der Auslegungszeitraum verlängert wird
Dazu gibt es nicht nur Anlass wegen der Größe des Projekts, sondern auch wegen der Kompliziertheit der Unterlagen. Ich habe mich selbst in den Auslegungsstellen davon überzeugen können. Es gibt zwei Auslegungsstellen, da ist eine fachlich gut vorbereitete Betreuung vorgesehen und auch durch die FPS personell abgesichert.
zum Beispiel in der Senatsverwaltung und am Flughafen Schönefeld selbst. – Da sind Kolleginnen und Kollegen von der FPS dort und können auch Antworten auf Fragen geben, wie man sich in den 49 Aktenordnern zurechtfindet. Sie können auch auf bestimmte Quellen verweisen, denn 49 Ordner kann ein Normalbürger, der seine Freizeit für ein solches Aktenstudium opfert, schwerlich bewältigen. Dabei sind 800 Zeichnungen zu berücksichtigen, und deswegen sollte es auch möglich sein, dass ein Bürger oder eine Bürgerin wiederholt zu dieser Stelle kommen kann, und das schafft man in der Regel in diesem Mindestzeitraum von nur 4 Wochen nur sehr schwer. Freundlicherweise hat die FPS einen Wegweiser durch die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. Das finde ich wirklich nett. Dieser Wegweiser beginnt mit den Worten: Liebe Nachbarinnen und Nachbarn!
Das Ganze ist also offenkundig sehr freundlich gehalten. Dann heißt es unter anderem: Die Beteiligung von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern ist im Planfeststellungsverfahren ausdrücklich vorgesehen.
Das können wir nur unterstützen. Wir haben auch schon in anderen Planfeststellungsverfahren Verlängerungen der Auslegungszeit durchaus praktiziert, zum Beispiel beim Transrapid, bei dem dieser Zeitraum auch noch einmal verlängert wurde, auch wenn nicht ganz unserem Antrag entsprechend, aber immerhin.
Wie ich heute der Presse entnehmen konnte, hat Brandenburg weitere 8 Gemeinden benannt, in denen die Unterlagen ausgelegt werden sollen, und zwar zu einem späteren Zeitraum, nämlich vom 5. Juni bis zum 5. Juli. Damit verlängert sich dann auch die Einwendungsfrist bis zum 19. Juli. Es gibt also schon allein aus diesem Grund kein ernsthaftes Argument, die Verlängerung der Auslegungszeit generell abzulehnen. Wir beantragen daher eine Verlängerung der Einspruchsfrist bis zum 31. August.
Zu diesem Antrag beantragen wir Sofortabstimmung. Geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck und ermöglichen Sie breiteste demokratische Bürgerbeteiligung! Eröffnen Sie dem Bürger die Möglichkeit, die Stellen auch öfter aufzusuchen und die Unterlagen zu studieren, was Sie dort eigentlich planen! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Wir brauchen an dieser Stelle unserem Herzen gar keinen Ruck zu geben. Wir sind mit ganzem Herzen für den Flughafen in Schönefeld.
Wir sind mit ganzem Herzen dafür, dass der Flugverkehr in Berlin auf internationales Niveau ausgebaut wird.
Herr Cramer, es gibt auch noch andere Dinge als die Straßenbahn und noch ein paar andere Werte auf dieser Welt. – Wir werden dafür sorgen, dass der Ausbau dieses Flughafens zeitgerecht funktioniert und unter privater Beteiligung erfolgt. Daran werden Sie uns auch nicht hindern, meine Damen und Herren von der Opposition.
Herr Cramer! Hören Sie doch wenigstens einmal einen Moment zu! Hier läuft doch das Übliche ab, PDS und Grüne Arm in Arm. Man kann nur sagen: Naht Ihr euch wieder, schwankende Gestalten! – Immer dasselbe, das haben wir alles schon gehabt. Die PDS ist auf einmal Anwalt der Bürgerinteressen und der Bürgerbeteiligung.