Danke schön, Herr Kollege. -Zur Beantwortung hat das Wort der Regierende Bürgermeister, bitte schön, Herr Diepgen!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Bei einer so außenpolitisch bestimmten Frage will ich mich an den vorbereiteten Text halten.- Der Senat hat die in der Frage aufgeführten Tatsachen und auch andere Belastungen im deutsch-iranischen Verhältnis keineswegs verdrängt. Er ist mit der Bundesregierung der Auffassung. dass es gerade angesichts dieser Belastungen richtig war, den Besuch des iranischen Staatspräsidenten und die Gespräche während dieses Besuchs zu nutzen als eine Chance, in den deutsch-iranischen Beziehungen einen Neuanfang zu setzen und dabei auch eine Entwicklung im Iran hin zu einem Mehr an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen. Zu einem Besuch, wenn man ihn aus den genannten Gründen für richtig hält und unterstützt. gehört dann selbstverständlich entsprechend internationalen protokollarischen Gepflogenheiten auch. dass der Bürgermeister der Hauptstadt den Gast einlädt, uns, wie es die feststehende Formulierung sagt, die Ehre zu erweisen, sich in das Goldene Buch der Stadt einzuzeichnen.
leugnet noch ausblendet, dient es nicht dem Bemühen um einen Neubeginn in den deutsch-iranischen Beziehungen, von dem Gast, der unmittelbar gar nicht in der Verantwortung für die jeweiligen Entscheidungen der Vergangenheit war, eine Entschuldigung zu verlangen. Im Übrigen wäre dies auch Sache der außenpolitisch zuständigen Bundesregierung. Und ich ergänze: Gerade in Fragen der Außenpolitik hält sich der Berliner Senat im Regelfall an das. was Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland ist.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister. - Zu einer Nachfrage erhält Kollege Sayan das Wort, bitte schön!
Regierender Bürgermeister, konkret bekannt, die auf die unmittelbare Initiative von Chatami in seiner Funktion als früherer Kulturminister und nun als Staatspräsident zurückzuführen sind, die es rechtfertigen. ihn als angeblichen Reformer mit einem solchen Zeremoniell aufzuwerten?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Aus der Einladung des iranischen Staatspräsidenten können Sie entnehmen. dass dies die Position der Bundesregierung ist. Sie wissen, wir sind eine dienende Hauptstadt.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! Es gibt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Sayan. Bitte schön, Herr Sayan, Sie haben das Wort!
Senat nach dem Besuch Chatamis die Einrichtungen iranischer Oppositioneller und die aus dem Iran stammenden hier in dieser Stadt lebenden Persönlichkeiten weiter vor Angriffen des iranischen Regimes schützen, oder sieht er dafür künftig keinen Grund mehr?
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister. Eine weitere Nachfrage gibt es von Frau Hopfmann. Bitte, Sie haben das Wort!
sitzenden der Jüdischen Gemeinde Berlin, Andreas Nachama, und des Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, Herrn Friedman, nicht teilen, dass die Politik des sogenannten kritischen Dialogs inzwischen zu einem Schmusekurs übergegangen ist. Ist
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Sie entnehmen meinen Antworten, dass ich es nicht für richtig halte, mich mit vielfältigen
unterschiedlichen Positionen zur Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland auseinanderzusetzen. Die von Ihnen soeben beschriebene Position war eine Auseinandersetzung mit der Position der Bundesregierung.
Ich möchte allerdings eine ergänzende Anmerkung aus meinem persönlichen Eindruck machen: Die Gespräche - ich nehme Bezug auf die Gespräche, die sowohl öffentlich erfolgt sind, die Reden, als auch auf das, was privat, im persönlichen
Bereich, an Gesprächen geführt worden ist- haben bei mir den Eindruck entstehen lassen, dass es absolut falsch gewesen wäre, den iranischen Staatspräsidenten auszuladen. weil damit ein notwendiger Kurs von Veränderungen und von Offenheit im
1. Ist dem Senat bekannt und wie bewertet der Senat die Tatsache, dass am 1. Juli bei der 32. Auktion des Berliner Auktionshauses für Geschichte faschistische und antisemitische Gegenstände wie u. a. SS-Dolche, Hitlerbüsten, Bildtafeln mit der Aufschrift "Eine deutsche Frau tanzt nicht mit einem Juden!", das Buch:.,Die Jüdische Weltpest", Adolf Hitler: "Mein Kampf" in verschiedenen Sonderausgaben, Flaggen von SS-Totenkopfstandarten und weitere SS-Devotionalien versteigert wurden?
2. Wie bewertet der Senat. dass keine Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet wurden, obwohl die Auktion Strafvorschriften des § 86 a - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen - und § 130 - Volksverhetzung - bzw. § 130 a (C) StGB- Anleitung zu Straftaten- umgangen hat, da der Hinweis, die Gegenstände dürften nur zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken verwendet werden bzw.. ,der staatsbürgerlichen Aufklärung" dienen, eindeutig eine plumpe Tarnung darstellt?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Der Senat verfolgt mit besonderer Aufmerksamkeit alle Aktivitäten, die die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts und Propagandamaterials zum Ziele haben. Die hier in Rede stehende Auktion wird vom Senat abgelehnt. Der Senat bedauert auch diese Auktion ausdrücklich!
Ich komme zu Frage 2: Auf Grund einer Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen den Verantwortlichen des Berliner Auktionshauses wird in Zusammenhang mit den Auktionen am 15. April und am 1. Juli dieses Jahres unter anderem wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Gegenstand der in diesem Ermittlungsverfahren durchzuführenden Prüfung, Frau Abgeordnete, ist die Klärung der Rechtsfrage, ob die veranstalteten Auktionen unter Berücksichtigung der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen unter die Sozialadäquanzklausel des Strafrechts fallen oder ob ein strafbares Verhalten vorliegt.
Herr Werthebach! Ich frage Sie jetzt ganz direkt: Warum haben Sie eine solche Naziauktion nicht verhindert? Welchen rechtlichen und auch anderen Handlungsbedarf sehen Sie? Sieht der Senat die Gefahr einer auch erstarkenden rechten Szene und einer möglichen Wiederholung der Auktion, bei der solche sogenannten Liebhaberstücke sowie Literatur aus der Nazizeit angeblich zum Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Kultur versteigert werden?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich habe in Kenntnis dieser Auktion ausdrücklich Kriminalbeamte vor Ort geschickt. Diese sind nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass wegen der von mir vorhin genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung kein strafbares Tun vorliegt. Ich habe in meiner Antwort darauf hingewiesen, dass gleichwohl die Staatsanwaltschaft ermittelt und diesen Vorgang noch einmal überprüft. Das von mir unter der sogenannten Sozialadäquanzklausel angesprochene Rechtsproblem können Sie in § 86 Abs. 3 des Strafgesetzbuches nachlesen.
Vergnügen gemacht, dies nachzulesen. Trotzdem stelle ich noch eine Nachfrage: Sehen Sie nicht auch, Herr Werthebach. dass die verfassungsgemäße Verwendung von solchen Symbolen und solchen Büchern eigentlich nicht kontrolliert werden kann? Es ist nicht nachprüfbar, ob diese Bücher in einem privaten Bücherschrank verstauben oder anderweitig benutzt werden. Halten Sie es nicht auch für eine absurde und nicht hinnehmbare Situation, dass an einem Tag eine solche Naziauktion von der Polizei geschützt wird, am nächsten Tag aber die bei einer solchen
(A) Naziauktion ersteigerten Gegenstände bei der Durchsuchung von Rechtsradikalen von derselben Polizei beschlagnahmt und eingezogen werden?