Protokoll der Sitzung vom 26.10.2000

Uns liegen die Vertragsänderungen zum Teilprivatisierungsgesetz nicht vor. Bis heute darf das Abgeordnetenhaus nichts anderes tun, als teilnahmslos zuzusehen, wie Berlin sich in der selbst geschaffenen Erpressungssituation windet. Die Verträge sind für die Abgeordneten inzwischen wieder verschlossen, obwohl es angeblich eine erste kleine Änderung der Verträge gibt, die am 6. Januar verankert worden sein soll. Wir durften uns nicht durch die Einsichtnahme davon überzeugen, obwohl inzwischen erste Vertragsbrüche seitens der Investoren bekannt geworden sind. Investitionszusagen wurden nicht eingehalten. Wir wissen alle, dass gerade die Aufträge, die die Berliner Wasserbetriebe in der Region vergeben, für die kleinen und mittleren Unternehmen lebenswichtig sind. Investitionszusagen wurden zurückgenommen, obwohl klare Vertragsbrüche vorliegen. Wir durften die Verträge nicht wieder einsehen. Die klare Aussage des Berliner Verfassungsgerichtshofs im Streit vor der Abstimmung über die Verträge im Parlament, nämlich dass alle Abgeordneten und nicht, wie der Senat befand, nur die Mitglieder des Vermögensausschusses ein Recht auf Einsicht in die Verträge haben – – Der Senat pervertiert diese Rechtsprechung heute dahin gehend, dass das Verfassungsgericht nur die Einsicht vor Vertragsabschluss vorgesehen habe, nach Abschluss der Verträge gelte das nun nicht mehr. Und warum das alles? – Das liegt klar auf der Hand, für 3,1 Milliarden DM, die es am 29. Oktober praktisch cash auf die Kralle gab, kurzfristige Linderung der finanziellen Schmerzen des Berliner Haushalts, ein letzter Kraftakt aus der Ägide Fugmann-Heesing, allerdings um den Preis, dass sich Berlin in eine Erpressungssituation hineinmanövriert hat, aus der das Land bis heute nicht herausgefunden hat. Und mit jedem Monat, der weiter ins Land geht, ohne dass die Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den Investoren abgeschlossen werden, verschlechtert sich die Verhandlungsposition Berlins. Glaubt hier irgendjemand ernsthaft, dass Berlin die Möglichkeit hätte, durch Rückzahlung von 3,1 Milliarden DM die Teilprivatisierung im Zweifel wieder rückgängig zu machen? – Dabei will sich der Senat nicht gern kontrollieren lassen. Das verstehen die Regierungsfraktionen, und deswegen lehnen sie unseren Antrag auf Verankerung von Kontrollrechten für Parlament und Bürgerinnen und Bürger ab. So einfach – so traurig für den Zustand des Berliner Parlaments, eines der immer zahlreicher werdenden Beispiele für die zerstörerischen Wirkungen einer großen Koalition auf die parlamentarische Demokratie.

[Beifall bei den Grünen und der PDS – Dr. Steffel (CDU): So wichtig sind wir nun auch nicht!]

Es kann nicht sein, dass sich für den Senat die Attraktivität einer Anstalt öffentlichen Rechts darauf reduziert, dass man mit ihr Steuern sparen kann, weil sie nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn es dem Senat und den Regierungsfraktionen wirklich um die Gewährleistung einer guten Ver- und Entsorgungsqualität beim Wasser zu angemessenen Preisen ginge, wenn es ihnen

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tatsächlich um die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge auch bei geänderter Rechtsform ginge, dann müssten sie unseren Gesetzesantrag unterstützen.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft kann denn auch in ihrer Stellungnahme unseren Antrag nicht wirklich in der Substanz kritisieren. Die einzige Aussage, die getroffen wird, ist, dass diese Kontrollwünsche nicht wirklich notwendig seien und wir deswegen auf sie verzichten könnten. Der Berliner Senat schlittert bei jeder Privatisierung, bei jedem Unternehmensvertrag aufs Neue in den politisch tödlichen Konflikt zwischen politischen Kontrollund Gestaltungsmöglichkeiten einerseits und der Maximierung von Verkaufserlösen und Zuflüssen an den Landeshaushalt Berlins andererseits. Die langfristigen Konsequenzen dieser Politik für das Land Berlin sind katastrophal. Da die Regierungskoalition und der Senat sich anscheinend insgesamt bei dem Anspruchsgestrüpp im Zweifel immer gegen demokratische Rechte entscheiden, brauchen wir dringend eine unabhängige Kontrollinstanz im Falle der Privatisierung öffentlicher Aufgaben.

[Beifall bei den Grünen]

Meine Damen und Herren von SPD und CDU! Wir werden Sie nicht in Ruhe lassen. Wir werden einen solchen Antrag einbringen. Vielleicht erwacht irgendwann doch einmal Ihr parlamentarisches Gewissen. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen – Beifall des Abg. Dr. Zotl (PDS)]

Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Atzler. – Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Paus! Ich habe mich zu Anfang etwas gewundert, zu welchem Antrag Sie hier eigentlich reden. Zu dem von Ihnen eingebrachten Gesetzesvorschlag haben Sie über weite Bereiche nicht gesprochen, Sie haben allerdings dann die Kurve bekommen. Wenn Sie nur ausführen, dass hier wider besseres Wissen ein Gesetz verabschiedet wurde, und gleichzeitig dazu auch das Verfassungsgericht zitieren, dann haben sie wohl nicht ganz Recht, denn „wider besseres Wissen“ kann man nicht sagen, wenn das Verfassungsgericht – so, wie hier geschehen – diese Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom Grundsatz her ausdrücklich als verfassungskonform bezeichnet hat. Sie müssen dann schon richtig nachlesen. Sie haben insofern Recht, als dass in einigen Punkten vom Verfassungsgericht Nachbesserungen verlangt worden sind. Dies ist auch in anderen Fällen häufig der Fall. Es betraf – um das noch einmal in Erinnerung zu rufen – einmal die Verzinsungsregelung des Betriebskapitals, es betraf die Effizienzrendite, und es betraf einige Vertragsbestandteile hinsichtlich der Beteiligungen.

[Zuruf des Abg. Wolf (PDS)]

Letzteres – das haben Sie erwähnt – ist nachgebessert worden, die anderen Bestandteile werden derzeit verhandelt. Dies haben Sie so weit richtig dargestellt.

Sie allerdings haben jetzt hier beantragt, dass mit einer Novellierung des Gesetzes Kontrollrechte zuzüglich eingeführt werden sollen, die es angeblich bislang nicht gibt. Wenn ich mir das insgesamt noch einmal vergegenwärtige, dann haben wir über diesen Antrag bzw. über diesen Sachverhalt insgesamt bereits fünfmal diskutiert. Ich bitte Sie, dann auch irgendwann einmal als Minderheit des Hauses zur Kenntnis zu nehmen, dass die Mehrheit des Hauses anderer Meinung ist. Ich möchte dies noch einmal deutlich begründen.

Nach unserer Auffassung enthält das gegenwärtige Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe hinreichende Kontrollinstrumente. Insofern bedarf es hier keiner Verbesserung und keiner Ergänzung. Lassen Sie mich diese noch einmal auflisten, damit man auch weiß, worüber man hier spricht: Wir haben einerseits einen Aufsichtsrat bei der Anstalt öffentlichen Rechts der Wasserbetriebe – übrigens auch mit Arbeitnehmervertretern. Wir haben darüber hinaus einen Aufsichtsrat bei der Holding der Berliner Wasserbetriebe. Wir haben einen Weisungsausschuss, wir haben die Gewährträgerversammlung für

die öffentlich-rechtliche Anstalt, wir haben die Hauptversammlung für die AG. Wir haben die Rechtsaufsicht durch den Senat mit Durchgriffsrechten sowohl bezüglich der gesetzlichen als auch im Hinblick auf die vertraglichen Bestimmungen. Und wir haben letztlich – zugegebenermaßen mittelbar und nicht unmittelbar – auch noch das Parlament mit seinen Ausschüssen, das den Senat kontrolliert und auch seine Informationsrechte nutzen kann, wenn es dies will.

Meine Damen und Herren! Ich kenne kein Unternehmen in Deutschland, das derart überwacht wird und gleichzeitig unternehmerisch tätig sein und werden soll. Es ist hier eine hohe Transparenz gewollt und auch gegeben. Insofern ist das, was Sie hier als Opposition vorschlagen, aus unserer Sicht eine Reglementierung in einem Maße, dass die von uns mehrheitlich gewollte Privatisierung und damit auch wirtschaftliche Führung des Unternehmens im Ansatz erstickt wird. Deshalb machen wir dies nicht mit und werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

[Beifall bei der CDU]

Für die Fraktion der PDS hat nun der Abgeordnete Liebich das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Atzler! Ich glaube nicht, dass die wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens gleich erstickt, wenn man die Kontrollmöglichkeiten ein wenig erhöht. Dass dies bei den Berliner Wasserbetrieben nötig ist, ist zumindest von Seiten der Opposition nicht umstritten, und auch von Seiten der Regierungsfraktionen hat man sehr viele Tagesordnungspunkte hier im Parlament eingebracht, wo wir uns als Parlament mit den Wasserbetrieben beschäftigen. Ich verweise einmal auf Ihren Antrag zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungsplans, den wir heute auf der Tagesordnung haben. Wir haben vorhin auch über die abnehmende Investitionsbereitschaft bei den Berliner Wasserbetrieben gesprochen. Wenn man letztlich in den Medien zur Kenntnis nimmt, dass die Berliner Wasserbetriebe planen, in das Energiegeschäft einzusteigen, dann ist das eine Sache, die nicht gänzlich am Parlament vorbeigehen sollte.

Es wäre okay, wenn es ein Unternehmen wäre, das nur auf eigenes Risiko wirtschaftet, aber das tun die Wasserbetriebe nicht. Wir sind nicht nur Miteigentümer, sondern zumindest für den Teil der Anstalt öffentlichen Rechts auch Gewährträger. Das heißt: Es ist für den Berliner Steuerzahler und die Berliner Steuerzahlerin von höchster Relevanz, was das Unternehmen eigentlich treibt. Als Miteigentümer Kontrollrechte wahrzunehmen, ist meiner Ansicht nach nicht unschicklich, sondern notwendig, denn – wie kluge Leute schon gesagt haben –: Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser. – Diese kleine Mühe sollte uns hier eine Abstimmung über diesen Antrag wert sein. – Und, Herr Atzler – ich richte das auch an Herrn Borghorst, weil er letztes Mal einen ähnlichen Vorschlag gemacht hat –, der Wirtschaftsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses ist – mit Verlaub – dafür nicht die geeignete Institution, und auch Besuche bei der Unternehmenszentrale der Berliner Wasserbetriebe führen da nicht weiter, denn Häppchenessen ersetzen nicht die Kontrollrechte des Parlaments.

[Beifall bei der PDS und den Grünen]

Wir haben hier immer große Mühe, überhaupt Kenntnis zu erlangen, was mit Berlins Unternehmen – die z. T. privatisiert, z. T. nicht privatisiert sind – derzeit passiert. Wir haben im Hauptausschuss nur mit ziemlich großer Gewalt die Zusage bekommen, dass das Monitoring zur Umsetzung des Unternehmensvertrags der BVG dem Parlament vorgelegt wird. Bei der Berliner Stadtreinigung, wo auch eine Zielvereinbarung beschlossen wurde, liegt unser Antrag, in dem wir auch darum bitten, dass das Parlament über die Umsetzung dieser Verträge informiert wird, noch in der Pipeline. Ich halte es für einen falschen Weg, erst diese Unternehmen wegzugeben, weil man unfähig ist, das Management bei den Berliner Beteiligungen vorzunehmen, und sich dann auch nicht mehr um das Controlling zu kümmern. Deshalb war bereits in der letzten Legislaturperiode unser Vorschlag, ein vernünftiges Beteiligungsmanagement und Controlling einzu

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führen. Sie haben damals diesem Antrag nicht zugestimmt. Deshalb sind heute Einzelanträge zu den Unternehmen nötig. Ich denke, dass wir später im Rahmen der Großen Anfrage noch etwas intensiver darüber reden werden. Als kleiner Schritt zur Verbesserung der Situation ist der Antrag der Fraktion der Grünen zu begrüßen.

[Beifall bei der PDS und den Grünen]

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Müller das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Paus, das Ziel, dass Sie mit dem Antrag verfolgen, nämlich zu überprüfen, ob die Vertragsbestandteile und die Zusatzvereinbarungen bei der Teilprivatisierung der Bäder-Betriebe eingehalten werden, halte ich für richtig. Auch ich bin der festen Überzeugung, dass wir alles tun müssen, damit dieser Vertrag zu 100 Prozent umgesetzt wird. Wir werden auch bei künftigen Privatisierungen genau aufpassen müssen, dass die Verträge so wasserdicht sind, dass es für die Investoren keine Möglichkeit gibt, sich vor zugesagten Vereinbarungen zu drücken.

Sie haben jedoch mit Ihrer Begründung zu diesen Antrag eine grundsätzliche Kritik an der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe verbunden. Das ist in Ordnung. Man kann das so machen. Das führt aber dazu – das ist bei Ihrem Antrag zu merken –, dass Sie Ihre Forderungen zur Kontrolle völlig überziehen. Herr Atzler hat schon auf die Kontrollmechanismen und Gremien, in denen Senatsvertreter sitzen, hingewiesen. Die Senatsvertreter sind unsere Ansprechpartner. Wir kontrollieren den Senat und müssen darauf achten, dass die Senatsvertreter in den Gremien das umsetzen, was wir politisch wollen und beschließen.

[Beifall bei der SPD]

Ich weise darauf hin, dass die Rechtsaufsicht beim Senat liegt. Das ist für die Kunden besonders wichtig. Die Genehmigung der Tarife geht über den Senat. Dort ist sie auch richtig. Sie fordern einen halbjährlichen Bericht der Investoren direkt an das Abgeordnetenhaus. Ich weise Sie darauf hin, dass die Investoren dem Senat über die Umsetzung der Verträge berichten. Wir haben das zu kontrollieren. Ich halte einen halbjährlichen Bericht für überzogen und überbürokratisiert.

Noch eine Bemerkung zum Einsichtsrecht, dass Sie hinsichtlich der Verträge für alle Abgeordneten fordern: Gerade bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe gab es eine ausführliche Debatte im Parlament, die sich über Monate erstreckte. Jeder Abgeordnete hatte die Chance, sich umfassend über die Vertragsbestandteile zu informieren, die im Übrigen auch auslagen. Wenn es – wie Sie es sicher zutreffend beschreiben – Änderungen gegeben hat, dann steht nach wie vor das Angebot der SPD-Fraktion, sich darüber im Wirtschaftsausschuss berichten zu lassen und mit dem Senat diskutieren, ob der politische Wille des Parlaments mit den Veränderungen umgesetzt werden kann. Wir sollten uns einmal im Jahr im Wirtschaftsausschuss über den Fortgang der Dinge bei den Wasserbetrieben berichten lassen.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Ich schließe die Einzelberatung und verbinde die Einzelabstimmung mit der Schlussabstimmung. Der Ausschuss empfiehlt – gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen – die Ablehnung des Gesetzesantrags.

Wer dem Gesetz über demokratische Kontrollrechte bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, Drucksache 14/ 174, seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.

Wir sind dann bei der

lfd. Nr. 3 A, Drucksache 14/743:

II. Lesung des Antrags der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD über Gesetz zur Eingliederung des Landesamtes für Lehramtsprüfungen Berlin und des Staatlichen Prüfungsamtes für Übersetzer Berlin in das Landesschulamt sowie über die Zuordnung der äußeren Angelegenheiten der Schulpraktischen Seminare zum Landesschulamt, Drucksache 14/692, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 19. Oktober 2000

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwölf Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe die Artikel I bis XII, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut des Antrags Drucksache 14/692 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/743 auf. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme des Antrags unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Auf eine Beratung wird verzichtet.

Ich schließe also die Beratung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz Drucksache 14/692 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/743 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltung der Opposition ist das Gesetz so angenommen.

Wir sind bei der

lfd. Nr. 3 B, Drucksache 14/746:

I. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zur Anpassung von Verwaltungsstrukturen und zur Regelung von Befugnissen im Geschäftsbereich Jugend (Anpassungsgesetz Jugend)

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die I. Lesung. Auf eine Beratung wird verzichtet. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, der federführend sein soll, und an den Ausschuss für Verwaltungsreform vorgeschlagen.

Wer dieser Überweisungsempfehlung flogen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Überweisungen beschlossen.

Wir sind bei der