Norbert Atzler
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Paus! Sie haben wie auch ihre Vorredner Basel II angesprochen, und dies bewegt mich, doch noch einige Worte dazu zu sagen.
Bei Basel II geht es vom Grundsatz her nicht um Kredite, sondern um bankenaufsichtsrechtliche Handhabungen, die im Rahmen des Wettbewerbs einheitlich vorgenommen werden sollen. Bislang war es den Kreditinstituten freigestellt, welche Konditionen sie für die einzelnen Kredite letztendlich ermitteln und in Rechnung stellen. Natürlich war dabei Bonität entscheidend, das wissen Sie, Sicherheiten waren ausschlaggebend, Jahresabschlüsse etc. Ich will das nicht alles aufführen.
Bei Basel II ist es so, dass zu der Preisgestaltung, die es bisher schon gab, nämlich Kapitalzins einerseits als Zins für die Refinanzierungsmittel plus Marge gleich Kundenzins, nun eine Prämie hinzukommt für das Ausfallrisiko, welches im Durchschnitt für die Kredite zu berechnen ist. Darüber hinaus ist gewichtetes Eigenkapital für bestimmte Kredite zur Verfügung zu stellen, und hierfür, weil es bereitzustellen ist, gibt es auch wieder einen Zinssatz, auf den die Bank entsprechend Anspruch hat. Dies kann dann – völlig zu Recht, wie Sie und ihre Vorredner es sagten – im Einzelfall zur Verteuerung von Krediten führen, insbesondere eben auch bei Krediten an mittelständische Unternehmen, die dann besondere Probleme bekommen und hier eben auf Grund ihres knappen Eigenkapitals ohnehin schon nicht so gut in der Geschäftspolitik geführt werden können wie ein Unternehmen mit sehr viel Kapital.
Nun haben Sie einen Vorschlag gemacht, den ich aufgreifen möchte. Aber ich meine, Sie und auch die Frau Senatorin sind auf halbem Weg stehen geblieben. Was wir brauchen, ist ganz einfach – und dies meine ich, müsste auch vertreten werden, natürlich über die Bundesregierung, weil diese letztendlich bei den Verhandlungen bei Basel II beteiligt ist – eine Erleichterung für Kleinkredite bei der Maßgabe von Basel II. Ähnlich wie es Erleichterungen im Hypothekengeschäft gibt bei den privaten Häuslebauern, so muss es auch hier eine Erleichterung geben, wobei die Kleinkreditgrenzen sehr unterschiedlich gesehen werden können. Das KWG spricht beim Häuslebauen noch bei 600 000 DM von einem Kleinkredit, möchte ich nur anmerken. So hoch wird man vielleicht nicht gehen müssen. Aber wir brauchen diese Erleichterungen für den Mittelstand. Es ist erforderlich, dass wir so etwas machen und vertreten. Hier gibt es erste gute Ansätze, die Signale die der Ausschuss gegeben hat, dass man so etwas erreichen könnte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rogall! Ich möchte noch auf einige Dinge auf Grund Ihres Beitrages hinweisen. Das Dosenpfand soll, wenn es eingeführt wird, zwei Ziele beinhalten. Zum einen soll die Einführung des Pflichtpfandes dafür Sorge tragen, dass die Flut von Dosen eingedämmt wird. Zum anderen soll die Einwegverpakkung zu Gunsten der Mehrwegverpackung zurückgedrängt werden. In diesem Ziel sind wir uns grundsätzlich einig. Man muss die Dinge jedoch so angehen, dass sie letztlich auch funktionieren. Ein Blick nach Schweden in diesem Zusammenhang zeigt, dass die dort vorgenommene Einführung nicht zu diesem Erfolg geführt hat. Man kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen und davon ausgehen, dass es bei uns schon irgendwie funktionieren wird, obwohl Prognosen von Wirtschaftswissenschaftlern auch etwas anderes dazu sagen.
Hieran hängen 15 000 Arbeitsplätze. Das muss man sich vor Augen halten und sich damit befassen. Das lässt sich nicht einfach vom Tisch wischen!
In diesem Sinne halten wir eine Diskussion darüber für notwendig. Wir sollten einen Weg suchen, der uns gemeinsam zu dem Ziel bringt, das wir haben. Der jetzt vorgesehene Weg ist
unseres Erachtens nach falsch. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht und bitten um dessen Zustimmung!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich drei Bemerkungen zu den Ausführungen von Herrn Wieland machen. Ich halte es für absolut unfair, wenn Sie, Herr Wieland, hier Senatoren als Konfirmanden beschimpfen,
das muss man einmal klar darlegen –
und den Fraktionsvorsitzenden der CDU in einer Form angreifen, die unschicklich ist. Das muss ich Ihnen einmal sagen!
Sie wissen genau, dass Herr Landowsky überhaupt nicht in der Lage ist, hier Stellung zu nehmen.
Schon auf Grund des Bankgeheimnisses kann er zu Einzelengagements kein Wort sagen. Das wissen Sie und nutzen es schamlos aus. Das finde ich unfair!
Ich will gar nicht – damit möchte ich die Vorbemerkungen beenden – auf das eingehen, was Ihre Vorredner, Herr Wieland, zu Menschen gesagt haben und in welcher Form sie abqualifizieren, was selbige von Beruf sind. Ihr Vorgehen ist unmöglich. So etwas kann man nicht machen!
Ich möchte nun versuchen, wieder zur Sachlichkeit des Themas zurückzukommen.
Zuvor möchte ich feststellen, weil es auch um die Bankgesellschaft insgesamt geht, dass wir seinerzeit schon – wie wir meinen – den richtigen Weg gegangen sind, als wir die Bankgesellschaft Berlin aus der Landesbank, der Berliner Bank und der Berliner Pfandbriefbank gegründet haben. Das war unseres Erachtens der richtige Weg. Dazu stehen wir im Übrigen auch. Natürlich gab es zwischenzeitlich richtige und wichtige strukturelle Weichenstellungen, die auch Geld gekostet haben. Das wussten und wollten wir auch. Trotzdem wollten wir im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Berliner Bank mit der Bankgesellschaft verschmelzen, die Berliner und die Hannoversche Hypothekenbanken zu einer Bank mit einem Marktauftritt fusionieren. Sie haben nicht erwähnt, dass dort so verfahren wurde. Auch die Umwandlung – weil es Herr Müller erwähnt hat – der IBB zur
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(B) (D)
Banken geben keine Kredite, wird immer wieder gesagt und bemängelt, sondern manchmal nur – wie man so schön sagt – den Regenschirm bei Sonnenschein. Das kann man so nicht machen. Deshalb sind wir der nach wie vor der Meinung, dass es dem Standort Berlin nur hilft, wenn wir auch verantwortungsvoll weiter Kredite vergeben.
Nun möchte ich noch einige Anmerkungen zu dem, was man schlechthin als Kreditvergabe kennt, vorbringen. Ich will das in aller neutralen Form darstellen.
Ich habe den Eindruck, hier wird über Kreditvergabe völlig falsch berichtet, denn das aufgezeigte Szenario von Banken mit einem geldvergebenden Patriarchen – Herr Kaczmarek erwähnte das schon –, der nach Gutsherrenart Geld vergibt,
ist ein klischeehaftes Zerrbild, das dem deutschen Bankensystem nun wirklich nicht entspricht. So etwas gibt es im Film, aber nicht in der Realität.
Ja, ja! – Kein Kredit der hier in Rede stehenden Größenordnung kann durch eine Einzelperson vergeben werden. Es geht hier ja nicht um einen Ratenkredit von 5 000 DM. Kein Kredit kann so vergeben werden.
Das ist schön, dann kann ich es Ihnen ja noch einmal sagen, damit Sie es vielleicht verstehen, denn bisher haben Sie es offensichtlich noch nicht richtig begriffen.
Vorbereitungen für einen Kreditbeschluss erfolgen stets durch Mitarbeiter. Dann hat der Gesamtvorstand das Sagen und das zu prüfen. Dann gibt es die Beteiligung des Aufsichtsrates durch den Kreditausschuss. Die Kreditnehmereinheit wird geprüft. Die Bonität wird geprüft. Eine Konzeption muss vorliegen. Branchenentwicklungen werden beachtet.
Dann geht es um Zuverlässigkeit, betriebswirtschaftliche Auswertung, Jahresabschlüsse und Ertragswertermittlungen. Dann werden natürlich Sicherheiten geprüft. Wer wird denn da Sicherheiten nicht prüfen? – Das möchte ich einmal erleben, dass Sie zur Bank gehen und ohne Sicherheiten etwas bekommen. Natürlich werden Sicherheiten geprüft.
Ja, da werden Gebäude und Grundstücke bewertet und geprüft. Das ist doch selbstverständlich. Ich habe eingangs gesagt, dass sie entsprechende Vermögenswerte aufwiesen. Das persönliche Vermögen wird allerdings auch geprüft, ebenso das Gutachten für Wertermittlung.
Lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen: Wenn man dies sieht und auch noch berücksichtigt, dass stets ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden ist und es ein Sanierungskonzept gibt, welches darauf hinausläuft, dass eine wirtschaftliche, auf den Vermietungsmarkt bezogene Sanierung der Wohnungsbestände eine rasche Absenkung der Leerstandsquoten erwarten lässt, dann gibt es hier überhaupt keinen Grund für Aufgeregtheiten, wie Sie sie darstellen. interjection: [Wolf (PDS): Ist ja auch nichts passiert!]
Nach meinen Ausführungen dürfte Ihnen das eigentlich klar sein. Es ist doch ganz offensichtlich: Die grüne Opposition will ungetrübt von jeglicher Sachkenntnis eine normale bankmäßige Alltagssituation, die unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen trotz aller Sorgfalt eingetreten ist, als negativ gegen den Fraktionsvorsitzenden der CDU instrumentalisieren.
(A) (C)
(B) (D)
Dies ist selbst von der Presse durchschaut worden,
und das machen wir nicht mit. Herr Wieland, suchen Sie sich eine andere Spielwiese!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Paus! Ich habe mich zu Anfang etwas gewundert, zu welchem Antrag Sie hier eigentlich reden. Zu dem von Ihnen eingebrachten Gesetzesvorschlag haben Sie über weite Bereiche nicht gesprochen, Sie haben allerdings dann die Kurve bekommen. Wenn Sie nur ausführen, dass hier wider besseres Wissen ein Gesetz verabschiedet wurde, und gleichzeitig dazu auch das Verfassungsgericht zitieren, dann haben sie wohl nicht ganz Recht, denn „wider besseres Wissen“ kann man nicht sagen, wenn das Verfassungsgericht – so, wie hier geschehen – diese Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom Grundsatz her ausdrücklich als verfassungskonform bezeichnet hat. Sie müssen dann schon richtig nachlesen. Sie haben insofern Recht, als dass in einigen Punkten vom Verfassungsgericht Nachbesserungen verlangt worden sind. Dies ist auch in anderen Fällen häufig der Fall. Es betraf – um das noch einmal in Erinnerung zu rufen – einmal die Verzinsungsregelung des Betriebskapitals, es betraf die Effizienzrendite, und es betraf einige Vertragsbestandteile hinsichtlich der Beteiligungen.
Letzteres – das haben Sie erwähnt – ist nachgebessert worden, die anderen Bestandteile werden derzeit verhandelt. Dies haben Sie so weit richtig dargestellt.
Sie allerdings haben jetzt hier beantragt, dass mit einer Novellierung des Gesetzes Kontrollrechte zuzüglich eingeführt werden sollen, die es angeblich bislang nicht gibt. Wenn ich mir das insgesamt noch einmal vergegenwärtige, dann haben wir über diesen Antrag bzw. über diesen Sachverhalt insgesamt bereits fünfmal diskutiert. Ich bitte Sie, dann auch irgendwann einmal als Minderheit des Hauses zur Kenntnis zu nehmen, dass die Mehrheit des Hauses anderer Meinung ist. Ich möchte dies noch einmal deutlich begründen.
Nach unserer Auffassung enthält das gegenwärtige Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe hinreichende Kontrollinstrumente. Insofern bedarf es hier keiner Verbesserung und keiner Ergänzung. Lassen Sie mich diese noch einmal auflisten, damit man auch weiß, worüber man hier spricht: Wir haben einerseits einen Aufsichtsrat bei der Anstalt öffentlichen Rechts der Wasserbetriebe – übrigens auch mit Arbeitnehmervertretern. Wir haben darüber hinaus einen Aufsichtsrat bei der Holding der Berliner Wasserbetriebe. Wir haben einen Weisungsausschuss, wir haben die Gewährträgerversammlung für
die öffentlich-rechtliche Anstalt, wir haben die Hauptversammlung für die AG. Wir haben die Rechtsaufsicht durch den Senat mit Durchgriffsrechten sowohl bezüglich der gesetzlichen als auch im Hinblick auf die vertraglichen Bestimmungen. Und wir haben letztlich – zugegebenermaßen mittelbar und nicht unmittelbar – auch noch das Parlament mit seinen Ausschüssen, das den Senat kontrolliert und auch seine Informationsrechte nutzen kann, wenn es dies will.
Meine Damen und Herren! Ich kenne kein Unternehmen in Deutschland, das derart überwacht wird und gleichzeitig unternehmerisch tätig sein und werden soll. Es ist hier eine hohe Transparenz gewollt und auch gegeben. Insofern ist das, was Sie hier als Opposition vorschlagen, aus unserer Sicht eine Reglementierung in einem Maße, dass die von uns mehrheitlich gewollte Privatisierung und damit auch wirtschaftliche Führung des Unternehmens im Ansatz erstickt wird. Deshalb machen wir dies nicht mit und werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die schriftliche Beantwortung und die ergänzenden Erläuterungen des Senators hier darf ich recht herzlich danken. Ich fand, das war insgesamt schon sehr erschöpfend.
Ich glaube, durch Frage und Antwort- wir haben ja die Große Anfrage hier mit einzubeziehen -sowie die Vorlage des Gesetzentwurfs wird deutlich, wohin die Reise der Investitionsbank geht, nämlich eindeutig und klar zur Landesstrukturbank. Das ist auch gut so, und wird von der CDU-Fraktion nicht nur begrüßt, sondern auch aktiv unterstützt. (D)
- Es ist schon richtig! - Die strukturellen Wandlungsprozesse der Berliner Wirtschaft müssen im Vorankommen unterstützt und begleitet werden von einer leistungsfähigen Landesförder- und -strukturbank.
Nur so ist eine zentrale Beratung über Wirtschaftsprogramme möglich. Und nur so hört es auf. dass ein Investor wegen der völligen Zersplitterung von gut gemeinten Förderprogrammen diverse Stellen anläuft und dann doch mutlos und vielleicht entnervt aufgibt. weil er die Behörde versehentlich übersehen hat. die sein Problem hätte lösen können. Gab es nicht auch Investoren- jeder von uns kennt da mindestens einen-, die aufgegeben haben, weil sie den Bürokratismus und die damit verbundene Dauer der Wartezeit einschließlich der vielen Formblätter - getreu dem Spruch: "von der Wiege bis zur Bahre Formulare" - Formulare nicht mehr ertragen konnten. Hierdurch sind uns als Region in der Vergangenheit auch Arbeitsplätze verloren gegangen. Dies muss sich ändern, und ein wesentlicher Schritt in diese Richtung soll hier mit der Landesstrukturbank nun gegangen werden.
Insofern ist es auch richtig, die Investitionsbank zugleich als
Landesförderbank zu nutzen und hier neben der Wohnungsbauförderung insbesondere die wirtschaftsorientierten Förderprogramme anzusiedeln, die neu strukturiert und damit übersichtlicher gestalten wurden.
Die Praxis wird ergeben. ob weitere Verbesserungen sinnvoll
und notwendig sind. Gegenwärtig werden vier Programmeinheiten gebildet; ich Iiste sie noch einmal auf:
1. lnnovationsförderung,
2. neue Märkte erschließen•
3. Krisenfinanzierungen und
4. Verbesserung der Wirtschaftsstruktur.
Hierdurch wird es dann möglich, die Förderung von neuen
Technologien und von Existenzgründungen ebenso effektiver zu gestalten als auch der Bestandspflege von Unternehmen in Berlin größere Aufmerksamkeit zu widmen und den Strukturwandel hin zur Verstärkung des Dienstleistungsbereichs aktiv steuernd zu begleiten. Dies nutzt dem Wirtschaftsstandort Berlin als Wissens- und Technologiemetropole einerseits und als Zentrum mittelständischer Wirtschaftsbetriebe andererseits. Wenn von Seiten der Investitionsbank hier richtig gehandelt wird. unterstützt dies auch den beginnenden Aufschwung der Berliner Wirtschaft.
Die CDU-Fraktion hält deshalb die Bündelung und die Strukturierung der Förderprogramme für richtig. Meine Fraktion spendet deshalb dem Stadtentwicklungssenator keinen Beifall für seine Entscheidung, das Umweltentlastungsprogramm nicht in die IBB zu übertragen.
Hierbei geht es doch sowohl um wirtschaftliche Fragen als auch um Fragen des Umweltschutzes. Es soll ja dargestellt werden, dass Wirtschaft und Umweltschutz kein Gegensatz sein müssen, sondern einander bedingen. Wenn Sie also. Herr Senator Striede:1 den Beifall der gesamten Koalition wollen, empfehle ich Ihnen: Ubertragen Sie dieses Programm an die IBB und liefern Sie für den Umweltschutzteil auch das Know-how gleich mit. indem Sie entsprechende Fachleute Ihres Hauses mit überstellen. Dann wird der Umweltaspekt auch nicht zu kurz kommen. Sie sehen also, wir machen konstruktive Vorschläge, deren Umsetzung das Ansehen der Regierungsmitglieder parteienübergreifend steigert.
Es sei in dem Zusammenhang darauf verwiesen, dass die IBB
im vergangenen Jahr in diesem Segment Umweltschutz rund 180 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von 75 Millionen DM erfolgreich bearbeitet hat.
Ein Punkt, den ich ansprechen möchte, ist auch die Aufgaben
stellung der IBB, Managementholding für landeseigene Unternehmen zu sein. Dies soll von der Landesstrukturbank übernommen werden und ist sicherlich auch ein vernünftiges Unterfangen, weil Synergien genutzt werden können und das Nebeneinander landeseigener Unternehmungen mit ähnlichen Aufgaben endlich zentral gesteuert werden kann. Dadurch würde Doppelarbeit vermieden, es werden Reibungsverluste vermieden. ln diesem Zusammenhang ist es allerdings wichtig, dass mit den
Mitteln Controlling und Qualitätssicherung, auch Qualitätsmanagement betrieben wird, sowohl von der IBB als auch von der Senatsverwaltung. Die der Investitionsbank übertragene höhere Verantwortung verlangt dies einfach. Insofern wurde die Frage nach dem Qualitätsmanagement von Ihnen, Herr Senator Branoner, zu unserer Zufriedenheit beantwortet.
- Sie müssen auch mal die schriftliche Beantwortung lesen.
Ich will jedoch in meinem Beitrag an anderer Stelle auf diese Instrumentarien zurückkommen.
Sie haben, Herr Senator, in Ihrer Beantwortung den Begriff des Hineinwachsens in die Aufgaben einer Strukturbank verwendet, und Sie haben Recht damit, nicht alles über das Knie zu brechen. Insbesondere erscheint es wichtig, nach der bereits durchgeführten Umorganisation der lnvestitionsbank, die mit Verschlankung der Hierarchiestufen und mit dem Anwerben von auswärtigen Führungskräften einher geht, nun aber auch die Arbeitnehmer insgesamt mit auf diese Reise in vielleicht auch unbekannte Gebiete zu nehmen. Von der Wohnungsbaukredit
anstalt WBK mit der eher behördenhaften Struktur zur modernen Investitionsbank Berlin ist es ein weiter Weg, und nicht jeder kann sich schnell umstellen. Deshalb ist im Rahmen eines erfor
derlichen Personalentwicklungskonzepts schon die notwen
dige Mischung herzustellen zwischen eingekauftem Know-how und Fortbildung vorhandener Mitarbeiter sowie zwischen Geduld und notwendigen Anreizen der persönlichen Weiterentwicklung. Ich weiß, dass dieser Part nicht einfach ist und der Wohlwollenden Führung bedarf. Ich weiß aber auch mit Sicherheit, dass das Projekt Landesstrukturbank scheitert, wenn die Arbeitnehmer nicht von der Notwendigkeit der Veränderung zu überzeugen sind und das mit Engagement mittragen.
Die vom Senator beschriebene neue Kultur der Förderung bedingt auch eine neue Unternehmenskultur der Förderbank. Insofern habe ich mit hoher Erwartung im Geschäftsbericht der Investitionsbank Berlin lesen können, dass dieser Weg hier gegangen werden soll.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Krisenfinanzierung und Haftungsübernahme durch die Investitionsbank eingehen. Sie wollen hier gegebenenfalls ein System - natürlich nach seiner Prüfung -einsetzen, das zur zeitweiligen Beteiligung am Unternehmen führt. um diesem dann mit Eigenkapital helfen zu können. Das ist eine besondere Form der Kreditierung: Sie geben Geld und bestimmen gleichzeitig gestaltend über dessen Verwendung mit. Ich meine, dies ist grundsätzlich in Ordnung, aber nicht ohne Risiko. Denn mit dem Eigenkapital haftet auch der Miteigentümer. Auch hier gilt dann der vorhin von mir erwähnte Passus bezogen auf Controlling und Qualitätsmanagement Es muss ja sehr genau abgewogen werden, ob die Chancen und Risiken einer Investition diese Form der Beteiligung sinnvoll erscheinen lassen. Hierfür werden sowohl Daten von den geförderten Unternehmen benötigt, die aktuell sind, als auch in der Folgezeit begleitende Daten, wofür die erwähnten Instrumentarien einfach erforderlich sind. Wenn die IBB hier auch noch Aufgaben des Coachings übernähme, bewegte sie sich allerdings schon fast ins Krisenmanagement, wobei diese Aufgabe vielleicht auch Dritten übertragen werden kann oder sogar übertragen werden sollte.
Lassen Sie mich abschließend noch eine Anmerkung zur mög
lichen Rechtsform der Investitionsbank machen. Auch der uns vorliegende Gesetzentwurf generiert für die IBB weiter als Rechtsform eine Anstalt bei der Landesbank Berlin.
Ich bin schon der Meinung, dass man hierüber ruhig noch einmal nachdenken kann. Es ist für mich keine Frage, dass die Investitionsbank unter dem Dach der Bankgesellschaft verbleiben soll. Die direkte Anbindung an die Landesbank dagegen als nicht rechtsfähiges Anhängsel erscheint mir nicht gänzlich unproblematisch, und von da her könnten sich Situationen der Wettbewerbsverzerrung im Einzelfall ergeben, die wir ausschließen sollten.
Ein Modell der IBB als Teilbanklösung innerhalb der Holding Bankgesellschaft erscheint mir deshalb noch einmal diskussionswürdig, wenn wir über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten. Ich sage dies, wohl wissend, dass es banktechnische und gegebenenfalls auch bankaufsichtsrechtliche Gründe gibt, die auch für eine Beibehaltung der derzeitigen Rechtsform sprechen. Dennoch, meine ich, ist es diskussionswürdig.
Ich darf nun mit meinem letzten Satz meinen Beitrag beenden, indem ich noch einmal deutlich mache, dass wir die vorgetragene Konzeption der Strukturbank für schlüssig halten und die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie nun auch mit unserem Beitrag im Parlament unterstützen wollen, indem wir den vorliegenden Gesetzentwurf möglichst kurzfristig beraten und ihm dann, nach Beratung, in seiner endgültigen Form unsere Zustimmung erteilen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU und die SPD haben eine Große Anfrage zu dem Thema „beschäftigungswirksame Programme für Existenzgründungen“ eingebracht, weil uns die Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin am Herzen liegt. In diesem Zusammenhang haben Neugründungen einen hohen Stellenwert. Warum das so ist, zeigt unter anderem auch ein südlich gerichteter Blick über die Grenzen des Landes Berlin nach Bayern. Dort wurden in den letzten Jahren rund 70 000 zusätzliche Arbeitsplätze durch neu gegründete Unternehmen geschaffen. Man kann sich das auch deutschlandweit ansehen und wird dabei feststellen, dass 1999 in Deutschland 73 945 Arbeitsplätze allein durch Existenzgründungen zusätzlich geschaffen worden sind. Hier besteht also enger Zusammenhang zwischen Existenzgründungen und dem Schaf
fen von Arbeitsplätzen. Was in anderen Bundesländern gelingt, muss hier auch zu realisieren, eigentlich sogar zu übertreffen sein. Warum sage ich dies so? Haben wir nicht hier die Chancen eines internationalen Wirtschaftsstandortes mit hervorragenden Zukunftsfeldern und einer ungewöhnlich engen Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft? Haben wir nicht das modernste Kommunikationsnetz auf digitaler Basis, was insbesondere jungen technikbegabten Unternehmern besondere Möglichkeiten der Geschäftstätigkeit, einschließlich der entsprechenden Wettbewerbsvorteile bietet? Eine gute Geschäftsidee zu haben ist eine Sache; sie mit Erfolg umzusetzen ist eine andere Sache. Untersuchungen von auch gescheiterten Jungunternehmern haben ergeben, dass dies häufig auf eine unzureichende Planung im Vorfeld zurückzuführen ist. Mit einem durchdachten Gründungskonzept können die Chancen und Risiken besser abgeschätzt werden; der Sprung in das kalte Wasser wird nicht zu einem problematischen Sprung. Deshalb ist ein Gründungskonzept erforderlich. Das Gründungskonzept hilft, die Zukunft des Unternehmens zu planen und künftige Kapitalgeber, beispielsweise Banken, die benötigt werden, von der Tragfähigkeit des Vorhabens zu überzeugen. Daher muss Hilfe und Förderung bereits in diesem Vorfeld der Unternehmensgründung ansetzen. Die Existenzgründertage können hierfür sicherlich einen wichtigen Beitrag leisten. Was sind aber die größten Probleme bei der Existenzgründung? Zum einen sind es die Finanzierungsfragen, die Balance zwischen Berufs- und Privatleben, das Steuerrecht, bürokratischer Aufwand, Informationsbeschaffung, Versicherungsfragen und nicht zuletzt auch Betriebsaufbau und -organisation, Aufbauund Ablauforganisation. Auch die Wahl der richtigen Rechtsform des Unternehmens ist wichtig. In meiner Begründung will ich inhaltlich nicht näher auf die Probleme eingehen. Dies wird in der Debatte mein Fraktionskollege Gräff noch hinreichend darstellen können. Das kurze Ansprechen der Einzelthemen macht aber schon die Bedeutung unserer Anfrage deutlich. Wichtig ist für uns auch zu erfahren, wie viel Neueinrichtungen von Unternehmen es in der letzten Zeit gegeben hat. Kommt der Abbau von bürokratischen Hemmnissen voran? Werden vorhandene Förderangebote angenommen? Wie hat sich die Einrichtung einer Anlaufstelle für Existenzgründer bewährt? Wenn sie sich bewährt hat, müssen weitere Schritte im Zusammenhang mit der IBB folgen. Im Übrigen muss nicht jeder Existenzgründer sein, der sein eigener Chef werden will. Bis zu 30 000 Familienunternehmen droht die Stilllegung, weil der Nachfolger des Unternehmens fehlt. Das ist durchaus eine Alternative zur Existenzgründung, wenn auch heute nicht das vorrangige Schwerpunktthema der Anfrage. Wichtig ist jedoch auch die Stimmung in der Gesellschaft. Deshalb wollen wir hierzu etwas hören, Herr Senator. Gibt es denn noch Menschen, die bereit sind, etwas zu unternehmen, ein Unternehmen zu gründen? Viel zu oft – so meine ich – stellen uns die Medien doch sehr verallgemeinernd den zaghaft und ängstlich abwartenden Menschen dar, den es auch tatsächlich gibt und im Übrigen auch als gesellschaftlich ausgleichenden, abwägenden geben muss. Für den Wirtschaftsaufschwung sorgen müssen die risikobereiten, talentierten Manager. Hierfür brauchen wir eine Aufbruchstimmung, die so manchen vielleicht erst motiviert, diesen Schritt zu tun. Viele Talente werden so erst geweckt. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Frage nach dem Frauenanteil unter den Existenzgründern. Hier gibt es keine Quote, keinen verordneten Frauenförderplan. Ich bin sicher, dass es Frauen in beachtlicher Zahl gibt, die den Schritt in das Management als selbständige Unternehmer wagen und hier auch erfolgreich sind. Abschließend wäre es sicher auch interessant zu wissen, ob arbeitslose Menschen den Mut finden, ihrem Schicksalschlag damit zu begegnen, sich selbständig zu machen, um bei Erfolg nicht nur für sich selbst einen Arbeitsplatz gefunden zu haben, sondern vielleicht auch weitere schaffen zu können.
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Ich bin sicher, dass wir nach der informativen Antwort unseres Wirtschaftssenators Branoner eine interessante Diskussion zu diesem Thema werden führen können. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Liebich! Es ist unbestritten, dass dieser Haushaltsplan auch in seinem Wirtschaftsteil geprägt ist von dem Druck der notwendigen Konsolidierung. Das ist gar keine Frage. interjection: [Liebich (PDS): Da wird nicht konsolidiert!] Aber er enthält auch Risiken, auch das ist sicherlich richtig, und es muss versucht werden – Sie haben es angedeutet –, im Laufe des Haushaltsvollzugs diese geschickt entsprechend zu bewerkstelligen. Das sind alles wichtige Fragen. Aber ich will gar nicht nur buchhalterisch hier irgendwelche Zahlen auflisten, denn die wichtigste Frage für den Bereich der Wirtschaft lautet doch letztlich: Lässt es der Haushalt nicht nur zu, sondern fördert er auch die weitere Entwicklung bezogen auf Wirtschaftswachstum und auf Schaffung neuer Arbeitsplätze in Berlin? Und hierzu sagen wir ein ganz deutliches Ja. Das ist mit diesem Haushaltsplan zu machen. Wohlgemerkt, Arbeitsplätze schaffen können nur Unternehmen. Aber wir setzen hier die notwendigen Rahmenbedingungen für ein investitionsfreundliches Klima in der Stadt. Wir betreiben eine Wirtschaftspolitik für Unternehmen, die Rahmenbedingungen bekommen, die sich aus einem Guss bewegen. Und dazu gehört erstens eine wirtschaftsfördernde Haushaltspolitik, zweitens geringe Steuern und Abgaben für Investoren, drittens eine schlanke Verwaltung mit Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Gegebenheiten und viertens eine gute Infrastruktur in vielfacher Hinsicht, sowohl bei der Aus- und Fortbildung, beim Wohnumfeld, bei der Logistik, aber auch bei der Verkehrstechnik. Und nicht alles, was ich jetzt hier aufgelistet habe, ist für den Haushalt kostenträchtig, nein, manches sogar eher gegenteilig kostenmindernd. Unter diesen Gesichtspunkten halten wir es auch für sinnvoll, dass Berliner Wirtschaftsverantwortliche Zukunftschancen, die sich aus der guten Forschungsinfrastruktur mit 12 Fachhochschulen, 3 Universitäten und einer Berufsakademie ergeben, sinnvoll für die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft nutzen. Wir wollen dies mit diesem Haushalts
plan auch unterstützen und werden hier in dem neu eingerichteten Zukunftsfonds 250 Millionen DM bereitstellen. Das ist ein wichtiger Beitrag für diese Zusammenarbeit neben 8,3 Millionen DM weiteren Fördermitteln zur besseren Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft in Berlin und der Aufstockung des Innovationsfonds um weitere 6 Millionen DM. Das ist eine vernünftige Leistung für die Arbeitsplätze hier in dieser Stadt.
Es werden auch die Wachstumschancen im Dienstleistungsbereich zu nutzen sein, insbesondere in der Tourismusbranche. Diese ist zu stärken, und weil wir das tun, haben wir auch hier den Beitrag zur Unterstützung deutlich aufgestockt – auch hier ein Signal zur Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich.
Die auf den Weg gebrachte Gebiets- und Verwaltungsreform der Bezirke wird zu einem stärkeren Standortmarketing führen. Zugleich wird darauf zu drängen sein, dass eine schlanke Verwaltung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren führt und damit Investitionstätigkeit in Berlin begünstigt. Es muss Freude machen, in Berlin Unternehmen zu gründen und anzusiedeln. Das wollen wir.
Auch Luft-, Wasser- und Straßenverkehrswege zählen zu wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Dazu gehört dann eben auch der Straßenbau, ich sage es ganz deutlich. Und in diesem Zusammenhang möchte ich von dieser Stelle auch an die Bezirksämter appellieren, die dafür vorgesehenen Mittel auch wirklich entsprechend zu nutzen und nicht auf andere Projekte umzuschichten,
wie das in der Vergangenheit immer wieder getan wurde und hier fast noch empfohlen wurde. Dieses fördert auch Arbeitsplätze in dieser angeschlagenen Branche.
Ich möchte hier auch deutlich zum Ausdruck bringen, dass ich nach wie vor dafür plädiere, dass wir wieder im Rahmen einer begrenzten Ausschreibung einen höheren DM-Betrag bereitstellen, als es derzeit der Fall ist. Wir müssen diesen wieder anheben, damit unsere Berliner Baufirmen und hier insbesondere die Tiefbaufirmen Chancengleichheit gegenüber den Fremdfirmen hier in Berlin erhalten, und dies gilt auch für Handwerksbetriebe und den gesamten Mittelstand.
Lassen Sie mich nunmehr auch noch einen Satz zu dem Beschluss des Bund-, Länder- und Planungs-Ausschusses sagen. Nachdem dieser festgestellt hat, dass Berlin und der engere brandenburgische Verflechtungsraum auch künftig eine einheitliche Arbeitsmarktregion bleiben, werden hierdurch die besonderen Strukturprobleme bei der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben berücksichtigt, was auch eine wichtige Sache ist. 224 Millionen DM neue Bewilligungsmittel für die nächsten drei Jahre stehen hier zur Verfügung. Diese werden wir entsprechend einsetzen.
Dass sich in Berlin eine Russische Akademie für den Austausch von Wissenschaften beider Länder gründet, wird von uns als eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen von mir genannten guten Forschungsstruktur ausdrücklich begrüßt. Durch Wissenstransfer werden auch wirtschaftliche Beziehungen verstärkt und entsprechende Zusammenarbeit aufgenommen und vertieft, und dies wollen wir.
Lassen Sie mich jetzt zum Schluss kommen und noch eine Anmerkung machen. Ich habe von geringen Steuern, Abgaben für Investoren gesprochen. Wir wissen – das merke ich kritisch an – das wir das Klassenziel noch nicht erreicht haben. Hieran
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müssen wir arbeiten. Die Strompreise sind billiger. Die Wasserpreise wurden plafoniert. Aber die Gewerbesteuer ließ sich noch nicht senken. Wir haben hierzu einen Arbeitstermin. Die Botschaft muss aber sein: Wir wollen sie senken!
Sie werden verstehen, dass in einem kurzen Redebeitrag nicht alles aufgelistet werden kann. Dieser Haushalt beinhaltet hinreichend Möglichkeiten, um einem guten Wirtschaftssenator, den wir mit Wolfgang Branoner haben, die Möglichkeit zu geben, eine aktive Standortpolitik zu betreiben. – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf ehrlich bekennen: Ich verstehe diesen Gesetzesentwurf zwar inhaltlich, aber auch nach Ihren Ausführungen, Frau Paus, vermag ich die Notwendigkeit und die Einbringung so nicht nachzuvollziehen.
Erstens halte ich fest, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich Verfassungskonformität festgestellt und dann einige Anmerkungen und Ausführungen gemacht hat, auf die ich noch zu sprechen komme. Von der Tendenz her sehe ich keinen Handlungsbedarf an dieser Stelle.
Sie unterstellen mit Ihrem Gesetzentwurf – und auch mit Ihren Ausführungen –, dass es gar keine oder nicht genügend Kontrollrechte bei den Wasserbetrieben gibt.
Das sehen wir grundsätzlich anders und das hat auch das Verfassungsgericht anders gesehen. Sie müssten das schon einmal richtig lesen.
Herr Wieland könnte vielleicht auch Rechtsberatung vornehmen und würde dann zu anderen Ergebnissen kommen.
Nein, das dachte ich mir. Das würde ich mir vielleicht auch verbitten.
Das möchte ich so auch nicht sehen, lieber Herr Wieland, wie Sie das sagen. Sie wissen auch, wenn Sie das richtig lesen, und den Kostenfestsetzungsbeschluss, dann muss man sagen, Sie haben in Teilen Recht bekommen. So herum wird ein Schuh daraus.
Hinsichtlich der Holding gibt es natürlich auch demokratische Kontrollrechte, das wissen Sie auch, sowohl nach dem Aktiengesetz wie auch nach dem Personalvertretungsgesetz bzw. nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Aber die meinen Sie gar nicht, diese Rechte, das sind die Rechte aus der Unternehmensverfassung. Sie meinen natürlich Rechte, Kontrollrechte außerhalb der Unternehmensverfassung durch das Land Berlin und das Parlament. Aber auch dem sind wir doch durch Gesetz und im Übrigen auch durch die Entschließung gefolgt. Ich darf einige Punkte hier erwähnen. Da gibt es beispielsweise die Einrichtung des Weisungsausschusses, auch dies ist vom Verfassungsgericht positiv aufgegriffen worden. Es gibt das Verbot der Eigenkapitalreduzierung, die Verpflichtung, dass über 50 Prozent der Anteile beim Land verbleiben. All diese Auflagen werden hier erfüllt und sind so festgesetzt worden. Darüber hinaus sind diese dann vom Verfassungsgerichtshof ergänzt und auch interpretiert worden. Ich darf zitieren, was der Verfassungsgerichtshof in diesem Zusammenhang festgestellt hat, nämlich dass Abgeordnete – Frau Paus, Sie haben es erwähnt, es ist richtig, dass Abgeordnete Einblick in die Beherrscherverträge nehmen dürfen. Das dürfen Sie damit.
Dass die Einhaltung der Verträge natürlich der Rechtsaufsicht unterliegt – die in Ihrer Begründung zum Gesetzentwurf vertretene Auffassung bezüglich der Rechtsauffassung ist zu eng –, das ist mir klar und bekannt. Die Gewährträgerversammlung unterliegt auch der parlamentarischen Verantwortung, also auch der Kontrolle durch uns. Der Einfluss des Landes bei Weisungen ist vorrangig zu gewährleisten durch den Weisungsausschuss. Dies ist möglich, mit dem existierenden Gesetz. Die demokratisch legitimierten Vertreter des Landes Berlin müssen letztendlich die Entscheidungsmöglichkeit haben –, die haben sie. Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Maßstäbe der demokratischen Legitimation durch unser Gesetz der Teilprivatisierung nicht verletzt werden. Dies also ist alles abschließend geregelt. Sie wissen, Richterrecht, welches ergänzend an die Seite des Gesetzes tritt, gilt wie das Gesetz und braucht nicht noch einmal in ein neues Gesetz geschrieben zu werden. Es würde sonst quasi ein Gesetz der beliebigen Selbstverständlichkeiten werden. Das ist hier wirklich nicht erforderlich.
Ich gebe allerdings zu, hier wollen Sie vielleicht auch heran, dass der Vorstand – dies ist ausdrücklich auch in dem Urteil des Verfassungsgerichts so festgehalten worden –, dass der Vorstand auch einen Gestaltungsspielraum hat, den wir nicht einengen können und im Übrigen auch nicht einengen möchten, denn andernfalls wäre die Teilprivatisierung ad absurdum geführt, weil die von uns gewollte Sicherstellung der Eigenständigkeit der Berliner Wasserbetriebe gar nicht greifen könnte. Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Teilprivatisierung sein.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns im Fachausschuss über den Gesetzentwurf diskutieren. Wir wollen damit dem Antragsteller die Chance bieten, argumentativ nachzulegen, wofür das Gesetz überhaupt benötigt wird. Bisher ist das für uns so noch nicht erkennbar.