Protokoll der Sitzung vom 30.11.2000

Als wichtigstes Instrument könnte sich die gestern vom Umweltausschuss beschlossene Novellierung der Bauordnung erweisen, die eine Bankwirtschaft für bestimmte Bauabfallverwerter einführt und damit den Kriminellen die Grundlage ihres wirtschaftlichen Handelns entzieht, während die Gesetzestreuen die notwendigen Wettbewerbsvorteile erhalten, die sie für ihre Arbeit in der Tat brauchen.

[Dr. Steffel (CDU): Applaus! – Heiterkeit bei der CDU – Cramer (Grüne): Nicht lachen! Das ist eine ernste Sache!]

Ja, ich habe von der Ernsthaftigkeit gesprochen, Herr Cramer! Sie haben Recht! Einmal haben Sie aufgepasst! Das freut mich.

[Heiterkeit bei der CDU]

Die Große Anfrage ist damit erledigt.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Zugegeben, Frau Hämmerling: Das Thema ist damit nicht erledigt. Daher wird die SPD-Fraktion die Augen auch weiterhin offen halten,

[Heiterkeit – Vereinzelter Beifall links]

ihren Senator weiter bei seiner erfolgreichen Arbeit unterstützen und mit dem Koalitionspartner nachlegen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. – Ich bedanke mich bei Ihnen!

[Starker Beifall bei der SPD und der CDU – Cramer (Grüne): Wie, schon fertig?]

Herr Dr. Rogall! Herzlichen Dank für Ihren lebhaften Beitrag, der so viel Aufmerksamkeit erzeugt hat! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Große Anfrage beantwortet und besprochen, wie es Herr Dr. Rogall schon gesagt hat.

Zum Antrag der Fraktion der Grünen über Maßnahmen gegen illegale Deponien empfiehlt der Umweltschutzausschuss mehrheitlich gegen die antragstellende Fraktion die Annahme in neuer Fassung gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 14/860. – Darüber lasse ich abstimmen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen ist das so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 9 und 10 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 11, Drucksache 14/807:

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. November 2000 zum Antrag der Fraktion der PDS über sozial verträgliche Einbürgerungsgebühren für Kinder, die nach § 40 b Staatsangehörigkeitsgesetz eingebürgert werden können, Drucksache 14/522

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS vor, Drucksache 14/522-1. Der Ältestenrat empfiehlt eine Beratung von bis zu fünf Minuten pro Fraktion. Es beginnt die Fraktion der PDS. Frau Hopfmann, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frist für die Einbürgerung von Kindern nach § 40 b des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist so gut wie abgelaufen. Sie endet nämlich – wir hören bis jetzt nichts Gegenteiliges – am 31. Dezember dieses Jahres. Wir haben uns deshalb rechtzeitig bemüht, einen Antrag einzubringen, in dem wir dafür plädieren, dass die Gebühren für die Einbürgerung dieser Kinder von 500 DM auf 100 DM gesenkt werden. Denn es gibt Familien, die mehrere Kinder haben und eine Hürde darin sehen, solche hohen Beträge zu bezahlen. Es geht um die eigenständige Einbürgerung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr – um Ihnen das noch einmal zu sagen. Sie haben das so lange verzögert und uns hingehalten, bis diese Frist nun fast abgelaufen ist. Dass diese hohen Gebühren neben der sogenannten Optionsfrist – ich weiß nicht, ob Sie wissen, was damit gemeint ist; ich kann es Ihnen hier nicht weiter erklären – für die betroffenen Kinder ein Einbürgerungshindernis ist, das hat die Ausländerbeauftragte bereits in einer Pressemitteilung vom Juni dieses Jahres für alle nachlesbar festgestellt. Ihre gegensätzliche Behauptung auf der letzten Plenarsitzung, Herr Innensenator, entspricht unserer Auffassung nach nicht den Tatsachen. Aber von Ihnen und Ihrer Partei wissen wir nun inzwischen, dass Sie durch die allzu zahlreiche Einbürgerung möglicherweise auch „die deutsche Leitkultur“ gefährdet sehen und daher solchen Anträgen nicht wohlwollend gegenüberstehen. Und da Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in diesem Zusammenhang immer wieder auf den Bundesgesetzgeber verweisen, frage ich Sie, ob denn für Städte wie Köln oder Stuttgart andere bundesrechtliche Regelungen gelten als für Berlin; denn dort konnte man offensichtlich – ohne mit dem Bundesrecht zu kollidieren – Gebührensenkungen vornehmen, weil man ein Interesse hatte, dass die betroffenen Kinder eingebürgert werden – auch diejenigen aus sozial schwachen Familien. Es scheint also weniger am Bundesrecht allein zu liegen – obwohl wir zugestehen, dass wir mit dem derzeitigen Staatsangehörigkeitsrecht bei weitem nicht zufrieden sind. Aber hier geht es um einen Ermessensspielraum der Behörden, den auszuschöpfen Sie nicht bereit sind.

Die Empfehlung des Hauptausschusses geht dahin, unseren Antrag abzulehnen. Deshalb haben wir uns entschlossen, einen Änderungsantrag einzubringen, mit dem wir eigentlich der Fraktion der SPD – die sich leider bisher mit der CDU in dieser Frage verbündet hat – entgegenkommen wollten. Ihre Kolleginnen und Kollegen in Stuttgart und Köln, meine Damen und Herren von der SPD, haben sich nicht mit dem Hinweis auf das Bundesrecht abspeisen lassen. Ich kann nur hoffen, dass Sie unserem Änderungsantrag etwas entschlossener entgegensehen und ihm doch noch zustimmen. Das läge sicher auch im Interesse Ihres Landesvorsitzenden, der die Notwendigkeit einer Senkung der Einbürgerungsgebühr eingesehen hat. Wie ich aber hörte, wollen Sie ihm keine Rückendeckung geben. Das ist eine Frage der innerparteilichen Solidarität, die müssen Sie selbst klären.

Wir brauchen kein Plädoyer an die Einbürgerungsämter, nämlich die Standesämter, den Ermessensspielraum bei der Gebührenermäßigung bezogen auf das öffentliche Interesse, das wir alle haben, oder bei Gründen der Billigkeit auszuschreiten. Die

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(B) (D)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ämter sind allen unseren Erfahrungen nach nicht geneigt und nicht mutig genug, eigenständige Entscheidungenzu treffen. Wir fordern deshalb in unserem Änderungsantrag nichts anderes als das bereits in anderen Städten Praktizierte. Wir wollen nämlich, dass wenigstens ab dem zweiten Kind die Einbürgerungsgebühr von 500 DM auf 100 DM gesenkt wird. Es geht darum, die Regelung, die einen anderen Paragraphen des Staatsangehörigkeitsrechts betrifft, wonach Eltern und Kinder gemeinsam eingebürgert werden, auf diese Tatsache übertragen wird und für die weiteren Kinder – also ab dem zweiten Kind – die Gebühr gesenkt wird, denn ein größerer Arbeitsaufwand steht dann wirklich nicht an.

Sie haben die Wahl, unserem Änderungsantrag immer noch zuzustimmen und ein Einsehen zu zeigen. Wir denken, das ist im Interesse der Stadt Berlin. Wir haben bisher so geringe Einbürgerungsquoten in dieser Gruppe von Kindern nichtdeutscher Herkunft. Von 33 000 möglichen Fällen sind bisher nur 1 200 dieser Kinder eingebürgert bzw. Anträge gestellt worden. Wir haben uns auch gefragt, woran das liegt. Wir denken, das liegt zum Teil – es gibt auch andere Gründe – an der Hürde für sozial schwächere Familien, die Gebühr für mehrere Kinder zahlen zu können. Deshalb unser Änderungsantrag – die letzte Chance für Sie, hier mitzuziehen. Ansonsten werden wir sehen, ob sich auf der Bundesebene etwas tut, denn es muss sich etwas tun, wenn wir an Einbürgerung wirklich interessiert sind. – Danke!

[Beifall bei der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank, Frau Hopfmann! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Nico Zimmer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hopfmann, wir haben einen ähnlichen Sachverhalt im Hauptausschuss hinlänglich diskutiert. Ich hätte ihn auch gern noch im Innenausschuss diskutiert. Dazu ist es leider nicht gekommen, aber es ändert nichts daran, dass Sie wieder versuchen, ein Bundesgesetz zu ändern, und wieder versuchen, einen gruppenspezifischen Zusammenhang herzustellen, den Sie nicht herstellen können. Es tut mir ja sehr leid, dass dieser Meilenstein rot-grüner Ausländerpolitik für Sie nicht weit genug geht. Da müssen Sie sich aber bei der Bundesregierung und beim Bundestag beschweren.

Sie wollen eine Analogie bilden zu der Regelung, dass Kinder, die mit Erwachsenen eingebürgert werden, 100 DM zahlen. Ich will Sie ja nicht in Rechtskunde belehren, wobei das manchmal nichts schaden könnte; ich weiß ja, dass es in Ihrer Fraktion einige gibt, die juristisch wenigstens vorgebildet sind, aber Analogien sind nur dann zulässig, wenn es im Gesetz eine unbeabsichtigte Regelungslücke gibt. Sie wissen auch, dass ausgiebig diskutiert worden ist, inwieweit man für minderjährige Kinder Absenkungen vornehmen sollte. Man hat sich ganz bewusst dafür entschieden, dies nur in dem spezifischen Fall der Billigkeit in Einzelfällen zuzulassen und bei der Einbürgerung von Kindern mit ihren Eltern, weil man dies wohl auch als familienpolitisches Ziel wollte.

Was hier bleibt, ist die Einzelfallentscheidung. Sie kennen dazu die hinlänglichen Bemühungen im Hauptausschuss, zu einem Verfahren zu kommen, das dem Landesgesetzgeber zusteht. Die einzige Möglichkeit war, die Landesregierung in Person des Innensenators aufzufordern, die zuständigen Stellen noch einmal darauf hinzuweisen, wie man im Rahmen der Billigkeit entscheiden kann, entscheiden soll. Mehr geht einfach nicht. Dass das Ihren politischen Zielen widerspricht, ist, wie gesagt, bedauerlich. Aber Sie müssen sich nun einmal an die Gegebenheiten halten. Es hilft nichts, Schaufensteranträge zu stellen und möglicherweise damit Erwartungen zu wecken, die nicht zu erfüllen sind, und sich dann hinzustellen und zu sagen, die große, böse Koalition verhindert Einbürgerungen von Minderjährigen, wenn Sie einen solchen Antrag am 30. November des Jahres 2000 stellen.

[Beifall bei der CDU]

Ich gehe davon aus, dass die Innenverwaltung bei der Frage, wie denn bei der Billigkeit zu entscheiden ist, auch bedacht hat und dies die zuständigen Stellen auch tun werden, dass, wenn mehrere Kinder eingebürgert werden, dabei auch ein solcher Sachverhalt vorliegen kann

[Mutlu (Grüne): Das ist eben nicht der Fall!]

und die Möglichkeit besteht. Aber sie besteht eben immer nur im Einzelfall. Wir können das nicht ändern. Das tut mir sehr leid, dazu auch noch drei Minuten gesprochen haben zu müssen, Sie über Dinge belehren zu müssen, die eigentlich selbstverständlich sind. Aber wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen können, weil das, was Sie wollen, von uns nicht zu beschließen ist.

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Zimmer, vor allem für die prompte Einhaltung der Redezeit. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Mutlu das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmer, es ist nicht so einfach, wie Sie das darstellen. Sie wissen sehr wohl, dass die rot-grüne Koalition mit diesem Gesetz etwas ganz anderes beabsichtigt hat. Sie wissen auch sehr gut, wer das alles verhindert hat. Und Sie wissen auch wie zum Beispiel Herr Innensenator, wer bei der Beratung im Bundesrat die gruppenspezifischen Ermäßigungstatbestände aus den Verwaltungsvorschriften herausgekickt hat. Das war nämlich die Speerspitze Berlin und Bayern, die dieses Gesetz, das sie nicht verhindern konnte, an Hand von Verwaltungsvorschriften erschwert hat. Also erzählen Sie keine Märchen und schieben Sie nicht die Schuld auf die rot-grüne Koalition.

[Atzler (CDU): Die ist immer schuld!]

Wir haben dieses Thema im Frühjahr behandelt. Der Antrag der PDS kam richtig und zeitgerecht, weil damit ein Problem angesprochen wurde, das man auf jeden Fall behandeln musste. Diese Sache wurde in den Ausschüssen verschleppt, so dass wir jetzt leider den 30. November haben.

Wir sehen uns die Zahlen an. Von 33 000 Kindern, die im Rahmen dieses Gesetzes eingebürgert werden können, wurden nur für 1 200 Anträge gestellt. Wenn es im Interesse dieser großen Koalition oder im Interesse des Senators wäre, dann hätte man in der Erwartung der Gesetzesänderung für sie werben müssen, für ein Intergrationskonzept, was richtig und wichtig ist, die Jugendlichen einbürgern zu lassen. Das wollten Sie nicht, und das sieht man auch an Hand der Zahlen.

Der erneute Vorstoß der PDS mit dem Änderungsantrag, sich an den Städten Köln und Stuttgart zu orientieren, finden wir richtig, weil es auch aus der Verwaltungssicht unsinnig ist, so zu tun, als wäre es bei jedem Kind notwendig zu überprüfen, ob die Eltern die Voraussetzung für die Einbürgerung erfüllen. Was passiert bei dieser Prüfung? – Die Ausländerakte der Eltern wird hinzugezogen, man kontrolliert, ob mindestens ein Elternteil im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung ist, oder man sieht nach, ob mindestens ein Elternteil im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist und diese seit drei Jahren besteht. Mehr Verwaltungsaufwand fällt hier nicht an. Ich sehe ein, dass man beim ersten Kind den Verwaltungsaufwand hoch einschätzt und eine Gebühr von 500 DM verlangt. Aber warum fällt diese Gebühr beim zweiten Kind an, beim dritten und bei weiteren Kindern an? Erklären Sie mir bitte, warum es notwendig ist, wenn dieser Vorgang schon einmal abschließend durchgeführt wurde, ihn bei jedem weiteren Kind zu erneuern.

Ich komme zu Ihrer Aussage, dass der Innensenator die Bezirke angeschrieben hat. Ich habe hier ein Schreiben vom 6. November. In keiner Weise wird dort erwähnt, dass bei Einbürgerung des zweiten, dritten oder weiteren Kindes ein Ermessensspielraum vorliegt, den die Standesämter in den Bezirken wahrnehmen sollen. Also erzählen Sie nicht, was in dem Papier stehen soll und nicht drin steht, das der Senator an die Bezirksverwaltungen geschickt hat.

(A) (C)

(B) (D)

Ich appelliere an dieses Haus, den Änderungsantrag der PDS trotz der Tatsache, dass heute der 30. November ist, anzunehmen, damit wenigstens innerhalb der verbleibenden vier Wochen ein Anreiz für viele Familien und Kinder geschaffen wird, den Einbürgerungsanspruch geltend zu machen. Alles andere würde der multikulturellen Realität dieser Metropole schaden, und alles andere würde deutlich machen, was Sie von Integrationspolitik halten.

[Beifall bei den Grünen und der PDS]

Vielen Dank, Herr Mutlu! – Für die Fraktion der SPD spricht Frau Spranger.

Verehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Es wurde schon mehrmals gesagt, dass die angestrebte Regelung genau noch für vier Wochen gelten würde. Es ist sicherlich bedauerlich, dass diese Entscheidung im Hauptausschuss mehr als vier Wochen durch Vertagungen verzögert worden ist. Wir hätten uns vorstellen können, dass unbürokratische Regelungen gefunden worden wären, die ganz klar regeln, dass die Einbürgerungsgebühren nach dem zweiten Kind nur 100 DM betragen, wie es zum Beispiel die Stadt Köln gemacht hat. Sie wissen aber auch, dass ich das selbst im Hauptausschuss für die SPD-Fraktion entsprechend präferiert habe, die Senatsinnenverwaltung jedoch wegen der geringen oder engen Auslegungsmöglichkeiten der gesetzlichen Regelungen von diesem Verfahren ganz strikt abgeraten hat. Und deshalb, muss ich sagen, kann auch so ein Änderungsantrag nicht mitgetragen werden.

Dennoch sind wir froh, dass wir nunmehr eine Möglichkeit gefunden haben, die eine klare Definition der Billigkeit und des öffentlichen Interesses trifft, welche den zuständigen Bezirksämtern durchaus die Möglichkeit gibt – das sehe ich dann etwas anders als Sie –, ihr Ermessen regelmäßig zugunsten der Einbürgerungsbewerber auszuüben. Unser Anliegen bleibt, das möchte ich auch noch einmal betonen, die Einbürgerungsgebühr für Minderjährige von 500 DM auf 100 DM zu senken, da nach unserer Auffassung ein großes öffentliches Interesse an einer möglichst hohen Zahl – das vertritt die SPD sehr offensiv – von Einbürgerungen besteht.

[Mutlu (Grüne): Dann stimmen Sie doch zu!]

Die Innenverwaltung hat mit einem Schreiben – auch darauf haben Sie sich vorhin bezogen – an die Bezirksämter zugesichert, dass ihrerseits keine Bedenken gegen die regelmäßige Entscheidung zugunsten der Einbürgerungsbewerber bestehen. Erklärtes Ziel dieser Operation war im Übrigen für alle Fraktionen im Hauptausschuss, dass infolge des Schreibens nun auch in der Regel von der Möglichkeit zur Ermäßigung Gebrauch gemacht wird. Wir gehen nunmehr davon aus, dass dieses geschieht und niemand im Land Berlin fürchten muss, dass finanzielle Gründe der Einbürgerung von einbürgerungswilligen Kindern entgegenstehen. Die nächsten vier Wochen müssen jetzt genutzt werden, um die Möglichkeit der Einbürgerung bei den betroffenen Bevölkerungsgruppen bekannt zu machen. Das Signal, das von dem Schreiben der Senatsinnenverwaltung über die regelmäßige Ermäßigung der Einbürgerungsgebühren ausgeht, wird sicherlich dabei helfen. Und ich möchte hier sagen, dass wir Sozialdemokraten Interesse daran haben, dass so viele minderjährige Kinder wie möglich, um die es in dieser ganzen Debatte nun einmal geht – was sicherlich in der Stellungnahme der Innenverwaltung nicht immer ganz deutlich war; da habe ich meine entsprechende Kritik immer wieder angebracht –, unmittelbar profitieren können. Das bedeutet, dass es zur verstärkten Information für potentielle Einbürgerungswillige kommen muss. Und wir würden uns natürlich auch freuen, Herr Innensenator, dass Sie in diesem Sinne noch einmal aufklärend tätig werden, auch wenn Sie jetzt telefonieren.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der PDS]