Vielen Dank, Herr Gewalt, für Ihren Beitrag, vor allem auch für die Kürze der Zeit. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Lorenz das Wort.
Doch, Herr Lorenz hat das Wort, und er hat gar kein Manuskript. Er redet bestimmt auch kurz. – Bitte schön, Herr Lorenz! Ihre Zeit!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mich schon gefragt: Was wird der Herr Gewalt heute vortragen? – Denn es war nicht recht nachvollziehbar, weswegen die CDU diesem Gesetz in der jetzigen Form nicht zustimmen würde.
Wir hatten uns überlegt, dass wir, weil es ein schonenderes Mittel ist, das Pfefferspray für die Fälle der Polizei übergeben, in denen diese sich in einer direkten Konfrontation befindet. Das ist bislang dadurch bewältigt worden, dass man CS-Gas verwendete. Für die Fälle, in denen die Polizisten unmittelbaren Zwang gegenüber einem Gegner ausüben mussten, der ihnen persönlich entgegentrat, hatten sie also CS-Gas. Dieses Gas hat unangenehme Nebenwirkungen und ist nicht einmal so effektiv. Dagegen ist das Pfefferspray sehr effektiv und hat diese Nachteile nicht. Also haben wir uns darauf geeinigt, das CS-Gas zu ersetzen. Daneben gibt es natürlich für Auseinandersetzung, beispielsweise nach Demonstrationen, mit Gewalttätern, die auf Distanz gehalten werden müssen, weiterhin das Tränengas. Was Herr Gewalt erzählt, ist jenseits des Berichts, den wir vom Innensenator in dieser Sitzung erhalten haben. Die Polizei hat gesagt, sie brauche dieses CS-Gas nicht mehr. Ich fragte mich nun die ganze Zeit: Was wird Herr Gewalt erzählen? – Er muss ja mit Gewalt irgendetwas sagen.
Aber es ist eben nichts weiter gekommen als eine Verfälschung der Tatsachen. Die Berliner Polizei hat selbst gesagt, dass sie darauf verzichten kann. Es gibt eine einzige Ausnahme: In Fluchtfahrzeugen wird noch CS-Gas verwendet, bis diese umgerüstet werden können. Das ist bisher nicht geschehen. Wenn ein Kidnapper ein Fluchtfahrzeug ordert, dann kann es ihm passieren, dass in diesem Fluchtfahrzeug nicht Pfefferspray ist, sondern CS-Gas. Ich glaube, damit können wir leben, bis die Umrüstung erfolgt ist.
Insgesamt gesehen war alles, was Herr Gewalt hier gesagt hat, heiße Luft. Wir sollten jetzt einfach über dieses Gesetz abstimmen. Die Polizei ist damit zufrieden. Und wenn Herr
Gewalt und die CDU-Fraktion nicht zufrieden sind, dann werden wir damit wohl leben müssen, wenn auch schweren Herzens.
Vielen Dank, Herr Lorenz! Auch Ihnen Dank für die kurze Redezeit! – Für die PDS- Fraktion ist mir Frau Seelig gemeldet. – Frau Seelig, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lorenz! Ich stimme Ihnen im Prinzip zu. Aber CS-Gas verwendet die Polizei hier auch nicht im Wasserwerfer. CS-Gas ist viel mehr geächtet, weil noch gefährlicher. Aber deswegen haben wir auch den Begriff Tränengas eingeführt, damit solche Verwechselungen nicht vorkommen.
Ich habe auch immer den Eindruck, dass die CDU hier nur nach dem Motto agiert und redet, ohne sie ginge das Vaterland unter. – Ich zitiere unseren neuen Innensenator, der sagte: Das Vaterland geht nicht unter, wenn die CDU mal nicht an der Regierung in Berlin ist. – Sie agieren genau so, als würden Sie das befürchten, und versuchen das auch der mehr oder weniger geneigten Öffentlichkeit überzuhelfen.
Das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin – so heißt das nämlich, kurz wird es glücklicherweise UZwG genannt – ist insofern etwas Besonderes, als es Gewaltausübung gegen Menschen regelt. Deshalb ist gerade bei diesem Gesetz besondere Sorgfalt notwendig. Der von der alten Koalition vorgelegte Gesetzentwurf ließ genau diese Sorgfalt vermissen. Er war schlampig gearbeitet und benutzte die undefinierten Begriffe Reiz- und Betäubungsstoffe, worunter man sich allerlei vorstellen kann. Wir halten von unserem Verfassungsverständnis her für dringend geboten, dass bei einem solchen, in die körperliche Unversehrtheit von Bürgerinnen und Bürgern eingreifenden Gesetz alle Regelungen abschließend sind. Es kann nicht Verwaltungen oder gar dem Polizisten vor Ort überlassen werden, ob er statt der aufgeführten Pistolen und Revolver lieber eine Pumpgun benutzt oder ob er statt des jetzt vorgeschriebenen Pfeffersprays irgendwelche chemischen Kampfstoffe anwendet. Wir haben jetzt eine klare Regelung für die Einführung von Pfefferspray, das ein milderes Mittel als Tränengas darstellt. Auch Pfefferspray ist nicht ungefährlich, aber CN- und erst recht CS-Gas sind insbesondere aus nächster Nähe verwendet nachweislich krebserregende Stoffe. Mit diesem Tränengas werden wir uns bei bestimmten Großlagen noch abfinden müssen, bis auch hier mildere Mittel zur Verfügung stehen. Die Polizistin und der Polizist auf der Straße werden nun – und das ist auch der Wunsch der Polizei, das haben Sie völlig übersehen, meine Damen und Herren von der CDU – ausschließlich mit Pfefferspray statt des Tränengases ausgerüstet sein. Diese Regelung ist eindeutig. Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, dass die CDU hier schon wieder die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht. Bis zur Einführung des kleinen Waffenscheins können Sie sich gerne noch selbst mit Tränengas ausrüsten, wenn Sie so viel Freude daran haben. Meistens kriegt man es bei der Anwendung selbst ins Gesicht. Dazu hat die Berliner Polizei verständlicherweise keine Lust. Aber Ihnen, Herr Gewalt, bleibt das unbenommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von der Seite höre ich, ein toller Beitrag! Als ich in der Fraktionssitzung erfahren habe, dass die CDU-Fraktion zu diesem Punkt Beratung wünscht, dachte ich mir, der Herr Gewalt wird uns hier etwas erzählen, was wir noch nicht im Ausschuss behandelt haben. Er wird uns wieder die Geschichte erzählen, dass die
innere Sicherheit gefährdet ist, nur weil wir hier ein Gesetz ändern. Er ist davon ausgegangen, aber als langjähriger Abgeordneter müsste er wissen, wenn dieser Tagesordnungspunkt kommt, dann laufen die Kameras nicht mehr. Infolgedessen braucht er keine Schaumschlägerei zu betreiben.
Wir haben diesen Antrag, diese Gesetzesänderung im Ausschuss ausführlich erörtert. Herr Gewalt war dabei. Sie haben auch gehört, Herr Gewalt, es war nicht der Innensenator mit SPD-Parteibuch, der für diese Gesetzesänderung allein gekämpft hat, sondern neben ihm saß auch ein Herr Saberschinsky, ein Polizeipräsident. Und es war eine Stellungnahme der Polizei zu hören, dass sie diese Gesetzesänderung sehr wohl begrüßt. [Zuruf des Abg. Gewalt (CDU)]
Was Sie hier erzählen, ist schlichtweg eine Lüge. Sie machen sich damit lächerlich, dass hier etwas ersetzt wird und wir eine Entweder-oder-Regelung einführen. Nein! Wir wollen, dass Pfefferspray eingesetzt wird, weil es ökologischer ist, weil es weniger gesundheitsgefährdend ist. In Fällen, wo es große Demonstrationen gibt, wo der Einsatz von Pfefferspray einfach nicht ausreicht – und das hat der Innensenator im Ausschuss ganz deutlich gesagt –, wird weiterhin CN-Gas eingesetzt. Aus dem Grunde frage ich mich: Was wollen Sie überhaupt noch? – Es geht nicht um andere Bundesländer, es geht um Berlin. Die Polizeiführung in Berlin begrüßt diese Gesetzesänderung. Wir haben einen richtigen Schritt getan. Sie sollten zur Sachpolitik zurückkehren, statt mit solch einer banalen Sache Wahlkampf zu machen, und die Sitzung nicht unnötig verlängern.
Auf der anderen Seite weiß ich nicht, was Sie damit bezwecken oder was Sie damit meinen, die SPD habe gegenüber ihrem Koalitionspartner Grün-Alternativ ein Opfer bringen wollen. Ich sehe hier gar kein Opfer. Ich sehe kein Problem. Die Polizeiführung unterstützt diese Gesetzesänderung. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Wie es in anderen Bundesländern ist, interessiert mich nicht.
Ich sehe hier noch zwei Minuten signalisiert. Das heißt, ich habe eine Minute länger geredet als Herr Gewalt. Dabei belasse ich es und bitte um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Innenausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU die Annahme des Änderungsgesetzes in neuer Fassung, und zwar in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer gemäß Drucksache 14/1380 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Dann ist das Gesetz angenommen.
II. Lesung des Antrags der Fraktion der PDS über Berliner Filz auflösen (1) – Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes, Drucksache 14/1018, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung vom 26. Juni 2001
Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Ich verweise hierbei auf unsere letzte Sitzung am 28. Juni, in der wir unter dem Tagesordnungspunkt 1 D eine Änderung des Wahlgesetzes entsprechend angenommen hatten. Der Tagesordnungspunkt ist insofern erledigt.
II. Lesung des Antrags der Fraktion der Grünen über Umlandproblematik bei den Richtervertretungen – Gesetz zur Änderung des Berliner Richtergesetzes, Drucksache 14/1063, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungsund Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung vom 5. Juli 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann rufe ich die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung in der Fassung des Antrags Drucksache 14/1063 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1414. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Darüber lasse ich ohne Aussprache abstimmen und schließe die Einzelberatung und verbinde somit die Einzelabstimmung mit der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zur Änderung des Berliner Richtergesetzes auf der Basis der Drucksachen 14/1063 und 14/1414 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich – bei Stimmenthaltungen der CDU – angenommen.
II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Sechstes Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften (6. Aufhebungsgesetz), Drucksache 14/1164, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung vom 5. Juli 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage auch hier vor, die Einzelberatung der zwei Paragraphen miteinander zu verbinden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann rufe ich die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung in der Fassung der Vorlage Drucksache 14/1164 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1415. Der Ausschuss empfiehlt auch hier einstimmig die Annahme. Darüber lasse ich ohne Aussprache abstimmen und schließe die Einzelberatung und verbinde somit die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Sechsten Aufhebungsgesetz auf der Basis der Drucksachen 14/1164 und 14/1415 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das Gesetz einstimmig angenommen.
II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Zweites Gesetz zur Änderung des Sektionsgesetzes, Drucksache 14/404, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann rufe ich die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung in der Fassung des Antrags Drucksache 14/404. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die