Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Strieder! Meine Fraktion begrüßt dieses Vorhaben natürlich ausdrücklich. Meine Frage ist nun konkret: Welche Linie wird denn das Pilotprojekt in diesem Netz sein? Würden Sie meinen Vorschlag unterstützen, dass man eine Linie auswählen sollte, die gerade zur Zeit durch erhebliche Sicherheitsprobleme negativ von sich reden macht, nämlich durch Rauschgifthandel auf den U-Bahnhöfen? Ich meine hier insbesondere den südlichen Teil der U-Bahnlinie 8. Würde es da nicht sinnvoll sein, hier einen Beitrag zu mehr Sicherheit vorrangig durch Sperren, natürlich auch durch andere Maßnahmen, zu leisten?
Herr Abgeordneter Kaczmarek! Genau diese Linie schwebt uns vor als Referenzstrecke für die BVG, nicht nur hinsichtlich der Sperren, sondern auch hinsichtlich der Beleuchtung und der Möblierung der U-Bahnhöfe, der Kundenfreundlichkeit der neuen Automaten, der Beschriftung von Automaten. Ich hatte, glaube ich, vor dem Abgeordnetenhaus schon einmal erklärt, dass wir uns mit der BVG darauf verständigt haben, nicht tröpfchenweise hier und dort zu investieren, sondern eine Linie richtig in Ordnung zu bringen und damit auch zu zeigen, was moderner Nahverkehr ist. Dafür haben wir uns die U-Bahnlinie 8 herausgesucht.
Vielen Dank, Herr Senator Strieder. – Die letzte Nachfrage hat der Abgeordnete Gaebler von der SPD-Fraktion!
Herr Senator Strieder! Durch den Beitrag von Herrn Cramer ist der Eindruck entstanden, die einzige Verbesserung im ÖPNV, die der Senat plant, seien diese Zugangssperren. Das ist bisher nicht mein Eindruck gewesen; vielleicht können Sie das noch einmal ausräumen. Ich denke, das ist auch nicht Ihr Vorhaben, dass alles, was wir jetzt tun wollen, der Einbau von Sperren ist. An dem Punkt stelle ich die Frage: Ist es ein echter Modellversuch, das heißt, wird der wirklich überprüft und daraus geschlossen, ob die Gesamtinvestition von 300 Millionen DM sinnvoll ist, oder gehen Sie davon aus, das wird jetzt sowieso gemacht, und Sie fangen jetzt nur bei einer Linie an?
Herr Kollege Gaebler! Wir gehen in der Tat davon aus, dass das sinnvoll ist. Wir haben uns das ausreichend überlegt. Ich glaube auch, dass es in der Bevölkerung mit Ausnahme von Herrn Cramer auf große Akzeptanz stoßen wird. Aber das ist nicht nur eine Frage der Zugangsbeschränkung. Ich habe gerade gesagt: Wir wollen an der U 8 deutlich machen, dass der öffentliche Nahverkehr ein anderes Gesicht, eine höhere Attraktivität bekommen kann. Natürlich, das wissen wir doch alle, wenn wir die U-Bahn benutzen: Da kann man mit dem Lux-Messgerät durch die U-Bahn gehen und stellt fest: Das ist eigentlich die angemessene Helligkeit im Bahnhof. Aber selbst hat man den Eindruck, es ist nicht hell genug. interjection: [Zuruf von der CDU: Taschenlampe!]
Die Lichtverhältnisse in U-Bahnhöfen halte ich für eine ganz entscheidende Frage, zusätzliche angstfreie Räume in der Stadt zu schaffen. Dazu gehört natürlich auch die Ästhetik des U-Bahnhofs als solche, seine Sauberkeit, aber auch die Möblierung, die es auf einem solchen U-Bahnhof gibt; also der Komfort, den man hat, wenn man den öffentlichen Nahverkehr benutzt, der muss erhöht werden, weil wir wollen, dass immer mehr Menschen umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr. Und damit sie auch tatsächlich umsteigen können – darauf haben Sie zu Recht hin
gewiesen –, planen wir ein umfangreiches Programm zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs. Wir haben jetzt schon mit den Straßenbahn- und Busbeschleunigungsprogrammen begonnen. Sie kennen die Linien für die Straßenbahn, die wir in den nächsten Jahren realisieren wollen. Wir haben mit der Bahn gerade verabredet, dass der Nordring der S-Bahn nun endlich fertiggestellt wird. Ich glaube also, das hervorragende Nahverkehrssystem Berlins wird in den nächsten Monaten schon und natürlich in den nächsten Jahren noch weiter an Attraktivität gewinnen.
Vielen Dank, Herr Senator Strieder! Damit ist die erste Mündliche Anfrage beantwortet. – Die zweite Frage hat Frau Abgeordnete Hertel von der SPD-Fraktion.
1. Wie viele Anträge auf Wohneigentumsförderung lagen bis zum 29. Februar 2000 vor – unterschieden nach Bestandswohnungen, Neubau- und Genossenschaftswohnungen?
2. Wie schätzt der Senat die weitere Entwicklung der potentiellen Antragstellungen in der Wohneigentumsförderung für das Jahr 2000 ein, und hält der Senat es für sinnvoll, ggf. durch Umschichtungen innerhalb der Wohneigentums-Förderprogramme auf eine tatsächliche Nachfrage reagieren zu können?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hertel! Mit Stand vom 3. März 2000 liegen derzeit im Bereich der Wohneigentumsförderung bei der Investitionsbank Berlin folgende Förderungsanträge vor: Wohneigentumsneubau im Programmteil A 204 Anträge und im Programmteil B 401 Anträge. Bei der Bestandserwerbsförderung haben wir 92 Anträge und bei der Genossenschaftsförderung 5 Anträge für die Gründungsförderung und 12 für genossenschaftliche Anteilserwerbe.
Im Bereich der Wohneigentumsneubauförderung ist aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren sowie der derzeit in Vorbereitung befindlichen Projekte mit einer deutlichen Steigerung der Antragszahlen zu rechnen. Wir erwarten, dass deutlich mehr als die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Programmplätze für 500 Wohneinheiten bewilligt werden könnten, falls mehr Fördermittel zur Verfügung stünden.
Im Bereich der Bestandserwerbsförderung müssen noch große Anstrengungen zur Erfüllung des Programmziels mit der Bewilligung von 1 750 Wohneinheiten unternommen werden. Erleichtert wird dies, wenn aus diesen Mitteln auch der Ankauf durch Wohnungsgenossenschaften möglich wird.
Im Bereich der Genossenschaftsförderung kann nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund der derzeit in Gründung befindlichen Mieter- und Bewohnergenossenschaften, die wir unterstützen, und der sich hieraus voraussichtlich ergebenden Antragspotentiale die Erfüllung des Programmziels von 500 genossenschaftlichen Anteilserwerben und 10 Gründungsförderungen erwartet werden.
In unserem Haushalt stehe aber keine Mittel zur Verfügung, um die Wohneigentumsneubauförderung zu verstärken.
Vielen Dank, Herr Senator Strieder! – Frau Abgeordnete Hertel, haben Sie eine Nachfrage? – Ja, bitte!
Herr Senator! Sie selbst sagten eben, dass die Zahlen bereits bei 605 für den Neubau liegen – Stand vorgestern, also ganz aktuell –, 500 aber nur aufgelegt sind, während die Bestandswohnungen mit 1 700 im Programm sind, hier aber diese Anfragehöhe nicht erreicht werden wird. So sind nach meinen Kenntnissen die Schätzungen Ihres Fachbereichs. Sollte hier nicht eine Umschichtung vorgenommen werden, da sie haushaltstechnisch und -rechtlich auch möglich ist?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hertel! Es ist klar: Bei 90 Anträgen, die für die Bestandserwerbsförderung vorliegen, und einem Programmvolumen von 1 750 Wohnungen ist es noch ein weiter Weg. Ich möchte aber gern darauf hinweisen, dass wir erstens durch die Haushaltssperre dort ein Problem hatten, aktiv mit diesem Instrument zu werben. Zweitens haben wir uns vorgenommen, die Wohnungsbaugesellschaften endlich dazu zu bringen, offensiv das Mietereigentum zu forcieren. Genau dafür wollen wir Mittel zur Verfügung haben – um den Mieterinnen und Mietern zu ermöglichen, ihre Wohnung zu kaufen. Es kann nicht sein, dass Eigentumsbildung nur im teureren Neubaubereich stattfindet, sondern die Eigentumsbildung muss auch in dem preiswerteren Bereich der Gebrauchtwohnung, der Bestandswohnung stattfinden können. Wir werden ein intensives Programm auflegen, um die Bestandserwerbsförderung in der Stadt deutlich zu machen, und werden im Herbst dieses Jahres eine erneute Überprüfung vornehmen, um zu sehen, ob zu diesem Zeitpunkt noch Mittel verfügbar sein werden, die wir umschichten können. Wenn wir jetzt umschichten würden, wäre das ein falsches Signal, denn auch in der Koalitionsvereinbarung hat sich die Koalition mit einer klaren Priorität für die Bestandserwerbsförderung entschieden.
Herr Senator Strieder! Die Intention der Koalitionsvereinbarung ist mir bekannt; ich will sie selbst auch mit verfolgen. Das ist nicht das Thema. Aber das Argument, die Haushaltssperre wäre bei den geringen Bestandswohnungszahlen der Grund gewesen, scheint mir nicht stichhaltig zu sein. Die Haushaltssperre galt auch für den Neubau, und dennoch liegen hier schon jetzt sehr viel mehr Anträge vor. Das ist der eine Punkt. Der andere ist, dass der zu fördernde Verkauf von Gesellschaftswohnungen zwar vorhanden ist, aber wohl selbst die Gesellschaften inzwischen an Sie herangetreten sind und Ihnen mitteilen mussten, dass sie sich nicht in der Lage sähen und die Situation nicht so einschätzten, diese Zahlen zu erreichen, dass also in jedem Fall diese Zahl von 1 700 an Bestandswohnungserwerb nicht erreicht werden wird. Ich bitte Sie noch einmal, mir, wenn möglich, die Frage zu beantworten, ob nicht die Differenz von 700 bis 800 Anträgen, die vermutlich übrig bleiben wird, für den Neubau verwandt werden kann, da hier offensichtlich die Nachfrage sehr viel höher ist, als von Ihnen eingeschätzt wurde.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, Frau Abgeordnete Hertel: Das Programm zur Bestandserwerbsförderung stammt aus dem Sommer des vergangenen Jahres. Danach gab es die Haushaltssperre, und dann gab es keine Möglichkeit, mit dem Instrument umzugehen, weil wir im Moment auch keinen Haushalt haben, der es erlauben würden, solche Bewilligungen auszusprechen, im Gegensatz zur Eigenheimförderung, die ein schon länger bekanntes Instrument ist. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass die Bestandserwerbsförderung erst im Bewusstsein verankert werden muss.
Wenn die Wohnungsbaugesellschaften sagen, sie seien dazu nicht in der Lage, so will das wenig heißen. Sie waren auch in den vergangenen Jahren nur in der Lage, 3 750 Wohnungen insgesamt zu privatisieren und zu vermarkten, offensichtlich, weil sie zunächst die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses nicht allzu ernst genommen haben. Mittlerweise wissen sie, dass sie diese Beschlüsse ernst zu nehmen haben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Angebot, das wir den Mieterinnen und Mietern machen können, preiswertes Eigentum zu erwerben, auch in der Nachfrage in diesem Jahr alle bisher gekannten Maßstäbe sprengen wird.
Vielen Dank, Herr Senator Strieder. Gibt es weitere Nachfragen aus dem Auditorium? – Das höre ich nicht.
1. Warum will der Senat mit der in großer Eile beabsichtigten Änderung des Schulgesetzes, die den Übergang in die Oberstufe betrifft, das Grundschulgutachten zu einem Kriterium der Aufnahme machen und damit Veränderungen durchsetzen, die den Elternwillen erheblich einschränken?
2. Wie will der Senat verhindern, dass mit dem neuen, dann im Schulgesetz verankerten Kriterienkatalog für den Übergang in die Oberstufe eine Prozessflut gegen die Grundschulgutachten entsteht, die die Gerichte, Lehrerinnen und Lehrer wie die Eltern belasten wird?
Zu 1: In vielen gerichtlichen Streitverfahren der jüngsten Zeit zwischen Eltern und Schulträgern in Berlin über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Oberschule hat die Rechtsprechung vom Gesetzgeber klare Auswahlkriterien verlangt. Deshalb begrüßt der Senat die Gesetzesinitiative der Fraktionen der CDU und der SPD, die im Abgeordnetenhaus zur Zeit beraten wird. Von großer Eile kann im Übrigen dort keine Rede sein, sondern von einem geregelten parlamentarischen Verfahren. Mit dieser Gesetzesnovelle soll der Elternwille nicht eingeschränkt, sondern lediglich die Aufnahme in einzelne Oberschulen, bei denen mehr Anmeldungen als Plätze zur Verfügung stehen, nach gesetzlichen Kriterien geregelt werden.
Zu 2: In unserem Rechtsstaat will der Senat nicht die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschneiden. Dies wird auch nicht durch die Gesetzesnovelle geschehen. Allerdings geht der Senat davon aus, dass die beabsichtigte Novelle des Schulgesetzes die Rechtsklarheit erhöht und damit auch dazu beiträgt, die Anzahl der Streitverfahren zu reduzieren.
Vielen Dank! – Herr Senator! Ich muss Ihnen widersprechen: Es findet hier mit großer Eile statt. Meine Frage: Warum wird dieser zweifellos wichtige Teil – Aufnahme
kriterien für den Übergang in die Oberschule – aus der Schulgesetzdiskussion, wohin sie nämlich gehört, herausgelöst und soll vorab beschlossen werden?