Protocol of the Session on April 18, 2002

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Danke schön, Herr Senator! – Frau Hertel hat keine Nachfrage. Dann rufe ich Herrn Wellmann auf. – Bitte, Herr Wellmann!

Herr Senator Gysi! In welchem Umfang ist die Bankgesellschaft bei Herlitz engagiert, und ist das bei der Risikoabschirmung, die wir neulich beschlossen haben, berücksichtigt?

Herr Senator Dr. Gysi, bitte!

Legen Sie mich jetzt nicht genau auf die Prozentzahl fest, aber ich glaube, sie ist im Bankenkonsortium zu etwa 13 % beteiligt. Das sind nicht 13 % von Herlitz, sondern 13 % von den 65 %, die den Banken gehören. Sie ist eine der elf Banken, das ist richtig. Es kann durchaus sein, dass auf einige Forderungen der Banken gegen Herlitz im Zuge des Insolvenzverfahrens verzichtet werden muss, um eine Gesundung des Unternehmens, eine Entschuldung des Unternehmens hinzubekommen und einen Investor zu finden, der das Kerngeschäft des Unternehmens übernimmt. Das würde dann alle elf Banken treffen, in diesem Zusammenhang auch die Bankgesellschaft Berlin, wobei sich heute noch nicht sagen lässt, in welchem Umfang auf Forderungen verzichtet werden müsste. Aber letztlich geht es dabei um Beträge, die in Anbetracht dessen, was wir hier beim letzten Mal beschlossen haben, nicht wirklich, aber fast zu vernachlässigen wären. Das ist damit eindeutig abgesichert.

Danke schön, Herr Senator! – Dann hat Herr Pewestorff eine Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Nachdem Sie in Ihrer Antwort dargestellt haben, dass die Rolle der Berliner Landesregierung in dem gegenwärtigen Prozess bei Herlitz eher eine moderierende war, welches wirtschaftspolitische Instrumentarium wird Ihre Verwaltung im weiteren Verlauf zum Erreichen der Ziele anwenden, die Sie in Bezug auf Herlitz formuliert haben?

Herr Senator, bitte!

Herr Abgeordneter! Das kann und das will ich heute

noch nicht abschließend und schon gar nicht öffentlich beantworten, denn wenn ich jetzt bestimmte Zusagen machte – abgesehen davon, dass ich die mit bestimmten Senatsverwaltungen abstimmen müsste –, dann können Sie als gesetzt betrachten, dass wir diesbezüglich auch in die Pflicht genommen werden. Jetzt warte ich erst einmal ab, welches Konsolidierungskonzept entwickelt wird. Jetzt warten wir ab, ob ein Investor gefunden wird. Dann wird nach den generell gültigen Maßstäben, die in Berlin herrschen, darüber entschieden, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zweck es bestimmte Hilfen geben kann. Ich nenne ein Beispiel: Wir bekommen auch von Herlitz Geld, nämlich für ein Erbbaupachtgrundstück. Auch wir sind in gewisser Hinsicht Gläubiger, haben bisher unsere diesbezüglichen Einnahmen realisiert, sind natürlich auch daran interessiert, diese künftig weiter realisieren zu können. Insofern sind wir ein bisschen betroffen von der ganzen Angelegenheit. Aber ich werde jetzt nicht sagen, wozu wir dann als Gläubiger in diesem Zusammenhang bereit sind, und im Vergleich zu allen anderen Gläubigern vorpreschen. Das wäre der falsche Weg.

Danke schön, Herr Senator! – Der Abgeordnete Benneter hat jetzt das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Herr Senator! Habe ich das richtig verstanden, als Sie auf den Spruch hingewiesen haben: Schuster, bleib bei deinem Leisten! –, dass Sie da insbesondere an das CDUMitglied und den früheren Chef der Senatskanzlei, Herrn Detlef Stronk, gedacht haben? – Der hatte dann nämlich sofort den Vorstandsvorsitz bei Herlitz übernommen und war wohl auch einer derjenigen, die dieses große prosperierende Unternehmen letztlich mit in den Sand gesetzt haben.

[Beifall des Abg. Pewestorff (PDS)]

Herr Senator!

Ich muss Sie insofern enttäuschen, Herr Abgeordneter, als ich weniger an einzelne Personen gedacht hatte, sondern mehr an bestimmte Unternehmensentscheidungen. Dass es ausreichend Beispiele einzelner Personen gibt, will ich nicht bestreiten. Ich werde jetzt aber in meiner Position nicht Einzelne bewerten. Das steht mir auch nicht zu. Das kann ich letztlich nicht wirklich beurteilen.

[Pewestorff (PDS): Aber es könnte sein!]

Das waren vier Nachfragen.

Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage Nr. 2 über

Manipulation des Auswahlverfahrens für den Polizeipräsidenten

Das Wort hat der Abgeordnete Gewalt von der CDU-Fraktion. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Warum ist mit Abschluss der Bewerbungsgespräche am 26. Februar 2002 das Auswahlverfahren der Senatsinnenverwaltung für das Amt des Polizeipräsidenten nicht beendet worden?

2. Warum hat der Senat nicht den Kandidaten mit dem besten Bewerbungsergebnis, den jetzigen Vizepolizeipräsidenten von Berlin, Gerd Neubeck, dem Abgeordnetenhaus vorgeschlagen?

Das Wort hat der Senator für Inneres. – Bitte schön, Herr Dr. Körting!

(A) (C)

(B) (D)

Herr Präsident! Herr Kollege Gewalt! Im Namen des Senats beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Bewerbungsgespräche sind nicht am 26. Februar 2002 abgeschlossen worden, sondern es haben insgesamt drei verschiedene Bewerbungsgespräche mit Kandidaten stattgefunden, wobei der Termin am 26. Februar 2002 weder einen rechtlichen Ausgangs- noch einen Endpunkt der Auswahlgespräche markierte. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Ausschreibungsfrist in Bewerbungsunterlagen keine Ausschlussfrist in dem Sinne, dass dem Dienstherrn rechtlich verwehrt wäre, nach Fristablauf eingegangene Bewerbungen zu berücksichtigen. Deshalb bestand für die Senatsverwaltung für Inneres zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, die Bewerbungsgespräche zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.

Zu 2: Der Dienstherr hat beim Auswahlverfahren für jedes öffentliche Amt nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung seine Auswahlentscheidung unter den Bewerbern zu treffen.

[Henkel (CDU): Genau!]

Anhand dieser Kriterien hat er nach pflichtgemäßem Ermessen den am besten geeigneten Bewerber auszuwählen, wobei ihm ein weiter Ermessensspielraum zusteht. In die Entscheidung ist die Gesamtsicht des beruflichen Werdegangs auf der Grundlage der Auswertung der Personalakten und anhand der dienstlichen Leistungen einzubeziehen, die sich regelmäßig in den Beurteilungen widerspiegeln. Diese Leistungsmerkmale sind am Anforderungsprofil zu messen und bilden den Schwerpunkt des Leistungsvergleichs nach der Rechtsprechung. Das darüber hinaus zusätzlich vorgesehene Auswahlgespräch bietet die zusätzliche Möglichkeit, Hilfskriterien für die Auswahlentscheidung zu bilden, deren Bewertung ebenfalls am Anforderungsprofil zu messen sind. Ich weise aber darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin die in Auswahlgesprächen erzielten Ergebnisse nicht mehr als eine Momentaufnahme vermitteln. Sie sind auch von der jeweiligen Tagesform abhängig und lassen keine abschließenden Kenntnisse auf die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers zu.

[Dr. Steffel (CDU): Unverschämt! – Gewalt (CDU): Roter Filz!]

Herr Kollege Steffel! Ich habe die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin zitiert. Wenn Sie meinen, dass Sie jahrzehntelange dienstliche Beurteilungen einfach wegkippen können, indem Sie sagen, darauf komme es nicht an, dann würde man in der Tat der Willkür des Dienstherrn – indem man nämlich nicht nachprüfbare Bewerbungsgespräche zum alleinigen Maßstab für Beförderungsentscheidungen nimmt – Tür und Tor öffnen. [Beifall bei der SPD und der PDS – Zurufe von der CDU und der FDP]

Aus der Gesamtsicht der beruflichen Leistungen und ergänzend den Ergebnissen des Auswahlgesprächs trifft der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen die Auswahlentscheidung. Diesen rechtlichen Gegebenheiten ist im vorliegenden Fall bei dem Vorschlag des Senats Rechnung getragen worden.

[Dr. Steffel (CDU): Eine peinliche Antwort. Das ist die juristische Beschreibung für rot-roten Filz, die Sie hier abgeben!]

Herr Gewalt, Sie haben das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

So weit, Herr Senator, zu den Formalien! – Ich frage Sie jetzt einmal direkt, Herr Innensenator: Inwieweit haben der Herr Regierende Bürgermeister Wowereit und der SPD-Vorsitzende Strieder auf die Entscheidung des Senats – oder um es genau zu sagen: auf Ihre Entscheidung – Einfluss genommen?

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Herr Senator Dr. Körting! – Bitte schön!

Herr Kollege Gewalt! Der Regierende Bürgermeister Wowereit und der Herr Kollege Strieder haben bei der Auswahlentscheidung – bei der Abstimmung im Senat – auf meinen Vorschlag hin zugestimmt und damit auf die Entscheidung auch Einfluss genommen.

[Gelächter bei der CDU – Rabbach (CDU): Stellen Sie doch Herrn Strieder nicht als so dumm dar! – Gram (CDU): Das ist ja Slapstick! – Weitere Zurufe von der CDU]

Herr Gewalt, haben Sie eine Nachfrage? – Ja! – Bitte, Sie haben das Wort!

Herr Innensenator! Ich habe Sie nicht danach gefragt, ob die beiden zugestimmt haben, sondern ich habe Sie gefragt, inwieweit Sie auf diese Entscheidung Einfluss genommen haben. Ich frage noch einmal, Herr Innensenator: Inwieweit haben Herr Wowereit und Herr Strieder im Vorfeld der Entscheidung im Senat auf Ihre Entscheidung Einfluss genommen?

Herr Senator! – Bitte schön!

[Gram (CDU): Jetzt bitte die volle Wahrheit!]

Herr Kollege Gewalt! Ich habe versucht darzustellen, dass der Vorschlag, der dem Abgeordnetenhaus zur Wahl des Präsidenten der Polizei gemacht wird, vom Senat gemeinsam beschlossen werden muss.

[Gram (CDU): Beantworten Sie die Frage!]

Und deshalb habe ich selbstverständlich – alles andere wäre auch fahrlässig gewesen –, bevor ich eine Senatsvorlage einbringe, auch Gespräche mit beteiligten Senatoren geführt, und ich habe auch den Regierenden Bürgermeister

[Aha! von der CDU – Rabbach (CDU): Es war doch umgekehrt!]

vier Tage, bevor ich die Senatsvorlage eingebracht habe, gefragt, ob ich diese Senatsvorlage einbringen kann und ob damit jetzt Einverständnis besteht.

[Czaja (CDU): Ja, jetzt!]