Die Fraktion der Grünen beantragt die Überweisung der lfd. Nr. 7 – Verordnungs-Nr. 15/52, das ist die Zweite Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher und urlaubsrechtlicher Vorschriften – an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen. Die Fraktion der CDU beantragt die Überweisung derselben Verordnung an folgende Ausschüsse: Inneres, Sicherheit und Ordnung, Jugend, Familie, Schule und Sport sowie an den
Hauptausschuss. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann war das einstimmig.
Weitere Überweisungsanträge liegen mir nicht vor. Damit hat das Abgeordnetenhaus von den übrigen sechs Verordnungen Kenntnis genommen.
Antrag der Fraktion der Grünen über Berücksichtigung der Situation Alleinerziehender, die im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis sind, bei der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Antrag der Fraktion der Grünen über keine Rücknahme erteilter Aufenthaltsbefugnisse wegen des Bezugs von Sozialhilfe
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung beider Anträge federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Widerspruch dagegen höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Fraktion der CDU über Ergänzung des Beschlusses zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft Berlin AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden vom 31. Januar 2002, Drucksache 15/100
Wir haben uns darauf verständigt, über diesen Antrag der CDU sofort abzustimmen. Wer also diesem CDU-Antrag, Drucksache 15/426, seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? Dann ist dem einstimmig so zugestimmt worden.
Antrag der Fraktion der CDU über bessere Steuerung zur Erfüllung gesetzlicher Leistungen durch das Land Berlin und Sicherung des sozialen Netzes
Der Ältestenrat empfiehlt folgende Überweisungen: den Antrag der CDU, Drucksache 15/427, federführend an den Hauptausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für
Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz und den Antrag der CDU, Drucksache 15/430, an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss. Zu dem Verfahren höre ich keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.
Die lfd. Nrn. 30 und 31 sind bereits durch die Konsensliste erledigt. Die lfd. Nr. 32 hatten wir bereits in Verbindung mit der lfd. Nr. 29 aufgerufen. Die lfd. Nrn. 33 bis 38 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags – federführend – an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Rechtsausschuss. Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Hierzu wurde inzwischen der Beratungsvorbehalt der Fraktion der FDP dahin gehend geändert, dass nunmehr eine Aussprache stattfinden möge. Dazu habe ich eine Wortmeldung von Herrn Matz vorliegen, der hiermit das Wort erhält. – Bitte schön, Herr Matz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja noch früh am Abend, und deswegen können wir uns über dieses Thema eine kleine Debatte erlauben, aber der eigentliche Grund hierfür ist ein anderer: Während hier, in diesem Hause, die Verbeamtungspraxis von Lehrern sozusagen erfunden und seitdem angewendet wurde, war die FDP nicht dabei und hatte deswegen auch nicht die Gelegenheit, gegen das zu stimmen, was der damalige Diepgen-Strieder-Senat für einen Unfug angerichtet hat. Denn zu meiner großen Überraschung soll dieser Unfug auch durch den neuen Senat weiter fortgesetzt werden, wie ich im Unterausschuss Stellenwirtschaft vom zuständigen Staatssekretär erfahren habe, mit der Begründung, dass die großflächige Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern einen Einspareffekt für den Haushalt bringen würde, und deswegen sei es ein richtiges Vorgehen, das weiter fortgesetzt werden müsse.
Diese beruht schlicht auf einem Rechenfehler, denn es ist natürlich so – und jedem, der sich auch nur halbwegs in Haushaltsdingen auskennt, müsste dies klar sein –, dass sich die günstigere Beschäftigung von Beamten im späteren Verlauf der Zeit übel rächt, da dann höhere Pensionslasten auf das Land Berlin zukommen. Deshalb führt diese Vorgehensweise lediglich dazu, dass wir uns die nächsten Jahre zwar schönrechnen, aber im Anschluss dann die große Rechnung dafür präsentiert bekommen.
Wenn man wirklich ehrlich vergleichen wollte, ob Angestellte oder Beamte für die öffentliche Hand und den Steuerzahler tatsächlich günstiger sind, dann müsste man die künftigen Pensionslasten auch noch auf die Gegenwart abzinsen und dann diese Berechnung noch einmal durchführen. Dann kann man je nachdem, wen man damit beauftragt oder welche Verzinsung man für diese Abzinsung wählt, jedes gewünschte Ergebnis produzieren. Die einen sagen dann, die Beamten seien günstiger, die anderen sagen, Angestellte seien dies. Möglicherweise kommt es langfristig auf dasselbe hinaus.
Herr Kollege Matz, entschuldigen Sie, wenn ich Sie kurz unterbreche! Ich glaube der Respekt aller vor dem Redner gebietet es, dass die vielfältigen Gruppen, die sich hier nett und lautstark unterhalten, bitte wenigsten an den Rand des Plenums gehen. – Darf ich einmal darum bitten!
[Beifall des Abg. Brauer (PDS) – Wieland (Grüne): Sehr richtig! Wenn der Präsident noch die Finger vom Mund nehmen würde, wäre es noch besser!]
Vor allen Dingen auch die engagierte Diskussion von Frau Ströver und anderen. Das ist nett. Alle könnten dies bitte auch ein wenig leiser tun, auch wenn der Polizeipräsident gewählt ist. – Bitte fahren Sie fort, Herr Matz!
Ich danke Ihnen, Herr Präsident! Obwohl ich das in diesem Falle noch gar nicht so schlimm fand, aber jetzt ist es doch sehr viel ruhiger geworden, da merke ich den Unterschied auch.
Langfristig mag der Unterschied zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gar nicht so groß sein, aber wir begehen trotzdem einen grausamen Irrtum, wenn wir uns für die nächsten Haushaltsjahre schon etwas weiter in der Konsolidierung wähnen, als wir tatsächlich sind, und dann hinterher den großen Hammer auf den Kopf bekommen, wenn die Pensionslasten weiter ansteigen. Das allein müsste schon Grund genug sein, dass in diesem Hause neu darüber nachgedacht wird, ob die bestehende Verbeamtungspraxis tatsächlich günstig ist – vor allen Dingen im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht nur in Berlin, sondern auch anderswo, denn die zahlen bekanntlich den fast größeren Teil der Berliner Ausgaben mit.
Es gibt noch ein anderes Argument: Das ist die Frage, inwieweit bei der Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern auch eine flexible Beschäftigung und Entlohnung möglich ist und inwieweit mit Anreizen gearbeitet werden kann. Da muss ich zwar zugeben, dass, solange landesweit gesteuert wird, der Vorteil der Flexibilität beim Einsatz von Angestellten gar nicht einmal so groß sein mag, aber, um bei der Koalition etwas Überzeugungsarbeit zu leisten, sei hier an einen SPD-Politiker erinnert, der offensichtlich in der Erkenntnis schon etwas weiter fortgeschritten ist, als das bisher in Berlin der Fall war: Der Bildungssenator von Bremen, Willi Lemke, – vielen hier im Haus vielleicht noch eher bekannt als früherer erfolgreicher Manager von Werder Bremen –, der sich jetzt um das Management der Lehrerinnen und Lehrer in Bremen bemüht, hat gerade gestern bei einer Veranstaltung der BDA hier in Berlin bestätigt: Wenn die Schulen mehr personelle Eigenverantwortung bekämen, wenn also letztendlich die Steuerung in den Schulen stattfinden würde, dann gäbe es tatsächlich große Chancen, wenn nicht Beamte, sondern Angestellte eingesetzt würden, was die Wirkung von Anreizen und verschiedenen Entlohnungsmodellen angeht. Dieses weiter zu verfolgen, sollte eine Aufgabe für alle hier im Hause sein oder besonders für diejenigen, die sich der Verwaltungsreform nahe fühlen.
Es ist eben insgesamt auch eine Frage, zunächst einmal die Verbeamtungspraxis zu stoppen, denn ein späteres Umsteuern kann gar nicht erfolgreich durchgeführt werden, wenn nicht rechtzeitig die Weichen dafür gestellt werden, dass verzichtbare Verbeamtungen hier nicht durchgeführt werden. Die Art und Weise, wie diese Verbeamtungen bisher durchgeführt werden, erinnern eher an Fünfjahrespläne. Teilweise wird sogar versucht, die Widerstände von Personalräten zu brechen, indem man sie davon überzeugt, Verbeamtungen müssten unbedingt sein. Das alles ist etwas, was der alte Senat unseligerweise begonnen hat und was unter der viel zitierten Überschrift „Mentalitätswechsel“ jetzt aufhören sollte. Deswegen appelliere ich an alle im Haus, wenn der Antrag in den Ausschüssen weiter beraten wird, nähern Sie sich dem Gedanken bitte an. Hier gibt es etwas, was in Berlin entschieden worden ist, was offenkundig falsch ist, was