Die Koalition beabsichtigt, die Zuschüsse, die auf der Grundlage der vergleichbaren – nicht der tatsächlichen, das wird oft verwechselt – Personalkosten gezahlt wer
den, um 2 % im Rahmen des Doppelhaushaltes zu senken. Das bedeutet realiter nichts anderes, als dass die Zuschüsse des Jahres 2001 fortgeschrieben werden. Mehr nicht! Und der stufenweise Abbau der Reinigungskostenzuschüsse ist nichts anderes als die Umsetzung einer Ende der 90er Jahre zwischen Frau Senatorin Stahmer und den Schulträgern einvernehmlich abgeschlossenen Vereinbarung. Mehr nicht!
Auch bei einer wahrscheinlich nochmaligen 2-%-Absenkung 2004 wird immer noch die exorbitante Erhöhung des Jahres 2000 gehalten. Der Zuschuss liegt dann bei 93 % der vergleichbaren Personalkosten. Zur Erinnerung an die Parteien der Opposition: Im letzten Amtsjahr der CDU-Senatorin Laurien wurden nur 85 % der vergleichbaren Personalkosten erstattet. Sowohl die grüne Senatorin Volkholz als auch der CDU-Mann Klemann kamen über 90 % nicht hinaus. Und weder bei 85 % noch bei 90 % waren die Privatschulen in ihrem Bestand gefährdet. Es wurde keine Schule geschlossen!
Zum Ländervergleich nur eine Zahl: Der Landeszuschuss des armen Berlin lag allein im Grundschulbereich im Jahre 2000 pro Schüler um rund 3 500 DM über den Zuschüssen im reichen Baden-Württemberg. Im Vergleich der anderen Schultypen und mit anderen Bundesländern sind die Relationen ähnlich.
Dazu kommen übrigens – auch das wird immer wieder verschwiegen – Lernmittelzuweisungen aus den Bezirken, die prozentual denen der öffentlichen Schulen entsprechen und in einigen Bezirken von den Schulträgern noch nicht einmal abgerufen werden. Das waren im Schuljahr 2001/02 immerhin 1,472 Millionen DM für 16 634 Schüler.
Es ist also einigermaßen heuchlerisch zu behaupten, wir würden die freien Schulen kaputtsparen wollen. Es ist verlogen, wenn erklärt wird, diese gewiss schmerzlichen Absenkungen führten zu einer bislang nicht existierenden sozialen Schieflage durch – so Kollege Schruoffeneger im Hauptausschuss – weitere Kürzungen der Gehälter an den Schulen bzw. durch drastische Schulgelderhöhungen. Diese – im Vergleich zum ursprünglich geplanten Einschnitt von 7 % – erträglichen Kürzungen können durchaus durch Veränderungen im Rahmen des Schulbetriebes und der Schulorganisation erbracht werden. Wozu die staatlichen Schulen seit Jahren gezwungen sind, muss doch wohl auch den Privaten möglich sein. Schließlich wird allseits behauptet, dass diese so entschieden flexibler sind.
Die freien Schulen werden nicht kaputtgespart – die Absenkung 2002 wird die letzte in dieser Legislaturperiode bleiben. Und wir denken, es wäre gut und richtig, die freien Schulen auch in das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm einzubeziehen. Nicht einbezogen werden sollten ihre Zuschüsse in den noch auszuhandelnden Solidarpakt mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Beides wäre eine reale Unterstützung, nicht Kürzung. Wer das Gegenteil behauptet, greift bewusst zum Instrument der Lüge.
Ich bin sehr für Proteste, ich bin ein Fan von Widerspruch und Widerstand. Wenn ich allerdings handgeschriebene Briefe von Grundschulklassen erhalte, in denen Begriffe wie „Risikoabschirmung“ und „vergleichbare Personalkosten“ in langen Schachtelsätzen grammatisch und semantisch richtig verwendet werden, so erfüllt mich das mit erheblichem Misstrauen. Ebenso, wenn Kinder einer großen konfessionellen Schule unisono schreiben, wir wollten ihnen die Möglichkeit des Betens nehmen! Für mich liegt solch gesteuerte Protestbewegung hart an der Grenze zum psychischen Kindesmissbrauch. Ich appelliere an alle Schulträger: Hören Sie mit diesen billigen Kampagnen auf!
Ich bin den Fraktionen der CDU und FDP außerordentlich dankbar, dass ich an dieser Stelle die so selten diskutierte Problematik der vorgesehenen Kürzung der Personalzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft erneut aufgreifen darf. Heute geht es um die beiden Anträge der erwähnten Fraktionen, die bereits im Schulausschuss ausführlich diskutiert wurden und dort mehrheitlich abgelehnt wurden.
Wir erinnern uns: Der Antrag der CDU sieht vor, die geplanten Kürzungen von 97 % auf 90 % nicht umzusetzen. Dies wird in dieser Form auch nicht geschehen. Vorgesehen ist lediglich im kommenden Haushalt eine Kürzung um 2 % im Jahr 2003. Des Weiteren ist die SPDFraktion der Meinung, dass im kommenden Doppelhaushalt eine weitere Kürzung um 2 % vorzusehen ist. Danach soll es keine weiteren Kürzungen mehr geben. Dies heißt also im Klartext: Wir belassen es bei 93 %, die 90 % sind vom Tisch; schon deshalb ist dem Antrag nicht zuzustimmen.
Noch irrwitziger ist der Antrag der FDP: Zunächst verweist sie darauf, dass die Behindertenschulen in freier Trägerschaft mit 115 % weiter gefördert werden sollen. Dies ist der Fall; hier soll nicht weiter gekürzt werden. An dieser Stelle ist der Antrag obsolet.
Zweitens hat die Fraktion der FDP im Schulausschuss einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Antrag eingebracht, der die Beibehaltung der Zuschüsse nicht mehr auf die 15. Legislaturperiode begrenzt sehen wollte. Also: Förderung in dieser Höhe bis auf alle Ewigkeit. Dazu sind wir m. E. überhaupt nicht legitimiert.
Im übrigen bitte ich zu bedenken, dass Holland, das zurzeit über 70 % Schulen in freier Trägerschaft verfügt, dabei ist, deren Zahl wieder abzubauen. Dennoch sind wir, was ich an dieser Stelle schon betonen durfte, für eine Erhöhung der Zahl von Schulen in freier Trägerschaft, deren Anteil in Berlin 4,3 % beträgt. Von mir aus eine Verdoppelung, aber eben nicht eine Erhöhung auf 70 %! Diese Möglichkeit werden wir auch durch eine Absenkung oder einen Wegfall der Wartefristen für bewährte Träger anregen.
Für diese Anträge bitte ich Sie jedoch, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und sie abzulehnen.
Zum ersten, zum zweiten und nun zum dritten Mal: Die Personalzuschüsse der freien Träger sollen nicht gekürzt werden – so die FDP! So die gesamte Opposition! Doch SPD und PDS haben sich im Schulausschuss einstimmig für die Kürzung ausgesprochen und dementsprechend abgestimmt.
1. Freie Schulen sind günstig zu haben: Freie Schulen kosten den Staat weniger als die staatliche Schule. Das macht zum Beispiel bei den kirchlichen Trägern ca. 37 % aus – beachtlich! Der Grund: Die freien Träger müssen für ihre Gebäude, deren Unterhalt sowie für die laufenden Kosten selber aufkommen. Auch beim Personal wirtschaften die Freien besser. Also – eigentlich Schulen, die wir unterstützen müssten.
2. Freie Schulen sind zukunftsweisend: Freie Schulen sind Bildungseinrichtungen, die eigenverantwortlich handeln: Sie haben ein pädagogisches Profil – da wollen die
öffentlichen Schulen erst hin. Sie haben finanzielle Eigenverantwortung – davon träumen viele Schulleiter und Schulleiterinnen, nicht nur in Berlin. Das Personal können sie weitestgehend selber einstellen. Die Kommunikation mit den Eltern klappt prima – auch davon träumen andere Schulen. Also – eigentlich Schulen, die wir unterstützen müssten!
3. Freie Schulen sind sozial: Freie Schulen sind Schulen für alle Schüler und Schülerinnen – Elternbeiträge werden einkommensabhängig gestaffelt, einige Schüler und Schülerinnen werden freigestellt. Eine Solidargemeinschaft, denn da übernehmen diejenigen, die es können, die Verantwortung für diejenigen, die es weniger gut können. Tatsache ist, Schulen in freier Trägerschaft sind keine Schulen für Besserverdienende. Also – eigentlich Schulen, die wir unterstützen müssten.
4. Freie Schulen sind unverzichtbar: Freie Schulen sind Bildungseinrichtungen, auf die das Land Berlin nicht verzichten darf. Freie Schulen sind Bildungseinrichtungen, die beliebt sind bei Eltern, Schülern und Lehrkräften. Es sind Schulen, die auch Sie, meine Herren und Damen von der Regierungskoalition, unterstützen müssten.
Und nun haben wir in den letzten drei Monaten ja immer wieder die Argumente ausgetauscht. Die Schulen selber haben eine enorme Aufklärungsarbeit geleistet und immer wieder auch die Diskussion mit Rot-Rot geführt, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Und sicherlich ist es gerade den freien Schulen zu verdanken, dass die Genossen und Genossinnen einen Einblick in die gute Arbeit erhalten haben. Die Schulen haben hier echte Nachhilfe geleistet – unentgeltlich und ehrenamtlich.
Der Erfolg? – Wenn auch inzwischen bei dem Gros der Herren und Damen Abgeordneten hier im Hohen Hause die oben aufgeführten Sachverhalte einleuchten, klammert man sich wider besseres Wissen an überholte Vorstellungen und Klischees. Das macht das Ganze für alle diejenigen, die für Verbesserungen im Bildungsbereich einstehen, unerträglich.
Denn wenn es Schulen gibt, die den Staat weniger kosten, großen Zulauf haben und ausgezeichnet arbeiten als andere, müsste man mit dem Klammerbeutel gepudert sein, diese Schulen nicht zu fördern.
Wenn es Schulen gibt, die das Engagement der Eltern nicht nur einfordern, sondern in denen das Elternengagement eine der tragenden Säulen in der Konzeption ist, müsste man mit dem Klammerbeutel gepudert sein, diese Schulen nicht zu fördern.
Ich sehe hier viele gestandene Politiker und Politikerinnen – einige von ihnen haben eine Schule in freier Trägerschaft besucht –, und ich frage mich allen Ernstes, was sie geritten hat, dieses Projekt durchzuziehen. Konnte sich Herr Strieder mit seinen ideologischen Bedenken tatsächlich durchsetzen? Ich kann es mir nicht vorstellen, behauptet doch die SPD, sie betreibe eine zukunftsweisende Bildungspolitik.
Was meint der Bildungssenator dazu? – Herr Böger hat immer bekräftigt, ein offenes Ohr für die freien Träger zu haben! Kürzen will er dennoch. Oder wird jetzt dem Finanzsenator die Schuld in die Schuhe geschoben? Ich weiß, Herr Sarrazin kennt Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem kann der doch nun rechnen.
Also – nennen Sie Ihre Gründe, warum Sie Bürgerengagement, Eigeninitiative und Eigenverantwortung mit Füßen treten, obwohl Sie genau darauf hier in Berlin angewiesen sind! Meine Herren und Damen von der Koalition: Sie machen einen Riesenfehler, aber noch ist es Zeit, ihn zurückzunehmen. Auf anderen Feldern haben Sie bereits viel zu viel Unfug angerichtet. Jetzt haben Sie einmal die Gelegenheit, etwas wieder gutzumachen. Nur zu!
Die Ausschüsse empfehlen jeweils mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Ablehnung der Anträge.
Ich lasse einzeln abstimmen: Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 15/184 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Letzteres war die Mehrheit – mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt. – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/137 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Letzteres war die Mehrheit – mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Dann ist dieser Antrag der Fraktion der FDP abgelehnt.
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration und Verbraucherschutz vom 2. Mai 2002 und des Hauptausschusses vom 15. Mai 2002 zum Antrag der Fraktion der CDU über Fortschreibung des Krankenhausplanes 1999 und des Krankenhausinvestitions- und Finanzierungsprogramms, Drucksache 15/49
Die Ausschüsse empfehlen einstimmig die Annahme des CDU-Antrags in neuer Fassung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Wer der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/463 zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen! – Danke schön! Dann war das einstimmig. Enthaltungen gibt es nicht. Dann ist der Antrag so angenommen.
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 18. Februar 2002 und des Hauptausschusses vom 15. Mai 2002 zum Antrag der Fraktion der CDU über Montags- und Sommerbespielung der Opernhäuser, Drucksache 15/36
Die Ausschüsse empfehlen einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU im Hauptausschuss die Annahme des CDU-Antrags in neuer Fassung. Beratung ist nicht vorgesehen. Wer der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/464 zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so angenommen.
Die Fraktion der Grünen beantragt die Überweisung der lfd. Nr. 7 – Verordnungs-Nr. 15/52, das ist die Zweite Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher und urlaubsrechtlicher Vorschriften – an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen. Die Fraktion der CDU beantragt die Überweisung derselben Verordnung an folgende Ausschüsse: Inneres, Sicherheit und Ordnung, Jugend, Familie, Schule und Sport sowie an den