Wolfgang Brauer

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Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 13. August 2006
jährt sich zum 45. Mal der Tag, an dem mit der Errichtung der Berliner Mauer ein scheinbar unüberwindlicher Keil durch diese Stadt getrieben wurde. Dies wäre bereits Anlass genug für dieses hohe Haus, sich mit dem Thema zu beschäftigen, aber das ist es nicht allein.
Erstmals – ich betone, erstmals – seit dem von der DDR-Bevölkerung herbeigeführten Fall dieses tödlichen Monstrums besteht inzwischen die ernst zu nehmende Chance, eine in ihren inneren und äußeren Zusammenhängen funktionierende Geschichtslandschaft zu etablieren, die die wenigen noch vorhandenen Zeugnisse der Mauer dauerhaft sichert und zugänglich macht und an zentralen Orten wie der Bernauer Straße, dem Brandenburger Tor und hoffentlich auch im Umfeld des ehemaligen Checkpoint Charlie Punkte der Information und der Möglichkeit einer vertieften geistigen Auseinandersetzung mit der Geschichte der Mauer, den nicht zuletzt weltpolitischen Zusammenhängen ihrer Entstehung, dem absurden Grenzregime der DDR und der historisch einmaligen friedlichen Überwindung dieser Grenze schafft und die
last but not least – der Achtung vor dem Gedächtnis an die Opfer auf würdige Weise entsprechende Möglichkeiten des Gedenkens und stillen Innehaltens errichtet.
Es hat immerhin 16 Jahre bis zum Vorliegen eines solchen Konzeptes gedauert, und auch darum ist es aktuell. Herr Kollege Uwe Lehmann-Brauns wollte im Kulturausschuss nicht an die „Heldentaten“ der großen Koalition erinnert werden. Wir müssen aber heute darüber reden, dass unter dem CDU-Senat nichts als blinder Abriss, kurzsichtige Grundstücksverschleuderung und folgenfreie billige Verbalkraftakte passierten.
Wenn Kollege Stölzl dem entgegenhält, dass doch etwas passierte, nämlich bürgerschaftliches Engagement, so muss man feststellen, dass dies mitnichten auch nur ansatzweise – mit Ausnahme der Abrissbagger – das erfolgreiche Nichtstun der Berliner CDU mildern konnte. Auch darüber ist heute zu reden. Immerhin hat das erfolgreiche Geschichtsbereinigungsprojekt der großen Koalition dazu geführt, dass die Umsetzung von Kernelementen des Gedenkkonzeptes erschwert und mit erheblichem finanziellen Mehraufwand belastet wird.
Zu reden ist heute auch darüber, dass es erst eines rotroten Senats bedurfte, dass erst ein PDS-Kultursenator dazu in der Lage war, ein realistisches Mauergedenkkonzept auf den Tisch zu legen.
Dafür gebühren ihm der Respekt und der Dank dieses Hauses!
Letztendlich wollen wir, auch wenn das bei Herrn Henkel zu versagen scheint, dazu beitragen, die Debat
tenkultur in dieser Stadt zu verbessern und von einem billigen Täter-Opfer-Schema wegzukommen, das letztlich nur zum wechselseitigen Ausstellen von Ablassbriefen oder moralischen Todesurteilen führt.
Die Geschichte dieser Stadt – Frau Ströver, hören Sie bitte zu – ist unteilbar. Wir stehen ihr und den kommenden Generationen gegenüber in gemeinsamer Verantwortung. Lassen Sie uns diese auch gemeinsam ausüben! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hören Sie bitte auf mit dieser politischen Brunnenvergifterei! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist das gute Recht der Opposition, die jeweilige Landesregierung fortgesetzt der Unfähigkeit zu bezichtigen.
Ich möchte, dass auch künftig der fachlich zuständige Senator oder die fachlich zuständige Senatorin in den Ausschüssen und im Plenum – da muss man natürlich zuhören wollen – zu den von ihm oder ihr zu verantwortenden Einrichtungen Rede und Antwort steht. Zumindest die Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion scheinen die Unsinnigkeit Ihrer von keinerlei Sachverstand berührten Idee verstanden zu haben. Aber auch der Einfall der Liberalen, den Stiftungsrat der Gedenkstätte Hohenschönhausen mit einem anderen Senator zu besetzen, ist – wohlwollend interpretiert – eine verschämt unsinnige Verlegenheitslösung. Wenn der Senat von Berlin künftig Gremienbesetzungen unbeeindruckt von fachlichen Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Wohlwollen der Opposition regeln sollte, wäre das Chaos komplett. Wir wollen das nicht, und wenn Sie dies vorhaben, Herr Zimmer, dann müssen Sie schon die nächsten Wahlen gewinnen. Aber das schöne Spree-Athen steht offenbar doch unter dem Schutz Minervas: Die Göttin der Weisheit scheint solches verhindern zu wollen, und das ist auch gut so. – Ich danke Ihnen!
Ob sie dies hinreichend belegen kann, sei dahingestellt. Zumindest in dieser Wahlperiode ist ihr dies, trotz häufiger verbaler Kraftakte so wie vorhin, Herr Hoffmann, nicht gelungen.
Ebenso ist es Ihr gutes Recht, in Permanenz einzelnen Senatorinnen und Senatoren Handlungsunfähigkeit oder Glaubwürdigkeitsdefizite – so wie in Ihrem Antrag – zu unterstellen. Sie wären nicht Opposition, täten Sie dieses nicht. Aber auch hier gilt: Eine in den Raum gestellte Behauptung muss bewiesen werden. Frau Ströver, Ihre Behauptung ist nicht beweisbar. Wenn ich mich recht entsinne, war Senator Flierl gleich zu Beginn seiner Amtszeit zweimal in der Gedenkstätte Hohenschönhausen, und er hatte heute früh einen Termin vor Ort mit Herrn Knabe. Also bitte, machen Sie sich kundig, bevor Sie solch verleumderisches Zeug in die Welt setzen!
Sich kundig zu machen und das Beweisen von Behauptungen gehört auch für eine Oppositionspartei – und die Grünen sind es ja noch und sie werden es offenbar auch bleiben – zum kulturellen Mindeststandard. Aber daran fehlt es mit schlichter Regelmäßigkeit. Das ist wohl weniger ein Indiz für angeblich fehlende Glaubwürdigkeit des Senats als vielmehr für das Unvermögen seiner Opponenten.
Nun hat Senator Flierl sich tatsächlich in einem, allerdings von erheblicher Symbolwirkung – ich räume das ein – gekennzeichneten Fall falsch verhalten. Er hat dies eingeräumt, und es wäre gut, wenn man schon nicht zuhören kann, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenigstens die Protokolle zu lesen.
Man muss lesen können, ja! –
Sie folgern nun messerscharf, dass wir deswegen ein Stiftungsgesetz ändern und dem Kultursenator die Zuständigkeit für eine seinem Fachressort zugehörige Stiftung entziehen müssten. Mit Verlaub gesagt: Das ist verheerender Unsinn! Die Zuständigkeit für Museums- und Gedenkstättenstiftungen respektive des Vorsitzes in deren Stiftungsräten liegt aus gutem Grund bei dem Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Herr Kollege Hilse hat das vorhin hinreichend dargestellt. Das soll auch so bleiben, egal wer dieses Amt ausübt. Was haben Sie gewonnen, wenn anstatt des fachlich zuständigen Senatsmitglieds eine, wie Sie vorschlagen, „von diesem zu benennende Person“ – merkwürdiger Vorschlag – den Vorsitz eines Stiftungsrats ausübt. Allenfalls wäre ein weiterer Verlust an Kontrollmöglichkeiten durch die parlamentarischen Gre
mien zu verzeichnen. Wollen Sie das ernsthaft? – Toller Vorschlag!
„Wes das Herz voll ist, dem geht der Mund über“, sagt Luther, und das Herz der Kollegin Ströver ist häufig sehr voll wie auch vorhin. Ihnen ging der Mund tatsächlich über. Frau Ströver, Sie sprachen nicht vom Stiftungsrat. Sie haben hier von dieser Stelle erklärt: Dieser Senator war noch nie in der Gedenkstätte. – Das ist ein erheblicher Unterschied. Ich denke, das wird sich leicht kontrollieren lassen. Wenn Sie das Protokoll Ihrer Rede nachlesen, schauen Sie nach! Ers
mal abgesehen davon, dass das eine etwas schwierige Angelegenheit ist, wenn ein Kultursenator, der es hier an
Verantwortung hat fehlen lassen, eine Person benennen soll, die statt seiner die Aufgaben wahrnimmt. Das wird nicht wirklich zielführend sein.
Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der lautet, dass die Funktion des Stiftungsratvorsitzenden von einem Mitglied des Senats wahrgenommen werden soll. Wenn man ein bisschen darüber nachdenkt, wäre es gar nicht so uninteressant, sich einmal vorzustellen, wie es unseren Gedenkstätten hinsichtlich der finanziellen Ausstattung gehen würde, wenn dort der Finanzsenator säße.
Wie würden wir mit unseren Gedenkstätten umgehen, wenn dort der Bildungssenator säße und wir uns einmal überlegen würden, wie wichtig das Thema Gedenken und Aufarbeitung der SED-Diktatur für uns alle und für die junge Generation ist?
Ich bitte Sie daher – auch Sie, Herr Brauer –, über unseren Antrag nachzudenken.
Damit bieten wir Ihnen eine Lösung an, aus dieser misslichen Lage so herauszukommen, dass Herr Flierl zumindest im Nachhinein zu seiner Verantwortung stehen kann. – Vielen herzlichen Dank!
tens: Sie sprachen von der Gedenkstätte. Ich halte das für unverschämt, einen solchen Satz zu äußern. So etwas mache ich selbst nicht.
Zweitens: Erinnern Sie sich bitte! Sie waren einmal eine gewisse Zeit lang bei der Frau Senatorin Goehler Staatssekretärin. Es ist ein gutes Recht eines Senators, einer Senatorin, sich von Staatssekretärinnen respektive Staatssekretären in Gremienberatungen vertreten zu lassen. Ansonsten sollten wir uns einmal die Protokolle des Stiftungsrats anschauen. Setzen Sie bitte nicht solche emotional vielleicht nachvollziehbaren, aber dennoch Falschbehauptungen in die Welt. Das ist kein guter Stil. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei Johannes 2,14 findet sich die wunderbare Geschichte von der Reinigung des Tempels durch Christus.
Ich zitiere:
Und er fand im Tempel sitzen, die da Ochsen, Schafe und Tauben feil hatten, und die Wechsler. Und er machte eine Geißel aus Stricken und trieb sie alle zum Tempel hinaus (...) und sprach zu denen, die die Tauben feil hatten: Traget das von dannen und macht nicht meines Vaters Haus zum Kaufhause!
Damit sind wir bei den Kernpunkten des heute zu diskutierenden Vertrages.
Ich rede nicht davon, dass die Beziehungen zwischen Staat und Glaubensgemeinschaften auf eine sachliche und kooperative Basis zu stellen sind. Das stellt niemand von uns in Frage. Ich rede nicht davon, dass gläubige Menschen von staatlicher Seite nicht nur Toleranz, sondern auch den uneingeschränkten Schutz ihrer Glaubensausübung zu beanspruchen haben. Auch das stellt niemand von uns in Frage, angesichts der Erfahrungen in der DDR schon gar nicht. Ich rede über das Kaufhaus. Ich rede davon, dass sich die übergroße Mehrheit der Vertragsparagraphen explizit auf finanzielle Forderungen und Privilegien bezieht. Dafür allerdings gibt es transparente und dem Haushaltsgesetzgeber zustehende Instrumentarien, der sich alle anderen Zuwendungs- und Zuschussempfänger unterwerfen müssen. Das hat auch Sinn. Für mich stellt sich die Frage, weshalb diese Privilegierung zwingend staatsvertraglich geregelt werden muss – ich sage, für mich stellt sich diese Frage.
Kollege Schruoffeneger hat bereits eine Antwort rekapituliert – die Sache mit der Säkularisation des Jahres 1803. Gemeint ist der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. März 1803. Dieser regelt aber keine Entschädigungen an die Kirchen, er regelt hauptsächlich individuell
zugeschnittene Abfindungen an einzelne Kirchenfürsten, an Personen, nicht an Institute. Das macht einen erheblichen Unterschied. Das für kirchliche Aufgaben vorgesehene Vermögen tastet der Hauptschluss übrigens nicht an. Nur scheint kaum jemand dieses Dokument gelesen zu haben. Zitiert werden meist kirchenhistorische Handbücher, aber diese haben in dieser Frage allenfalls den Wert von Gefälligkeitsgutachten. Man sollte etwas genauer lesen. Die für karitative, bildungspolitische und seelsorgerische Zwecke genutzten Besitzungen der Kirchen wurden seinerzeit ausdrücklich ausgenommen. Ich zitiere § 63 des Hauptschlusses – hören Sie bitte genau zu:
Die bisherige Religionsausübung eines jeden Landes soll gegen Aufhebung und Kränkung aller Art geschützt seyn; insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigenthümlichen Kirchengutes, auch Schulfonds nach der Vorschrift des Westphälischen Friedens ungestört verbleiben.
So die damaligen Festlegungen. Übrigens waren die Kanzlisten des Immerwährenden Reichstages vorsichtig. § 76 des Reichsdeputationshauptschlusses enthält hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen der Landesherren den Einschub: „soweit diese Einkünfte reichen“. Das nennt man heute Haushaltsvorbehalt. Ich weiß nicht, warum wir der Weisheit der damaligen Reichsbeamten nicht Folge leisten sollten.
Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb die Entscheidungen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verfassungsrechtlich bindend für die Bundesrepublik sein sollten. Mit genau demselben Recht könnte sich Frau Senatorin Schubert auf die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. berufen. Aber ich weiß, sie wird es nicht tun. – Ich warte jetzt nur noch darauf, dass der Vatikan, wenn man diesem Rechtsverständnis folgt, per Konkordat vom Lande Berlin die Wiedergutmachung der zur Reformationszeit erlittenen Schäden einfordert.
Aber lassen wir die Historie. Zu einigen scheinbar kleinen Detailfragen. Erstens: Artikel 5 des Kirchenstaatsvertrages – Religionsunterricht –, vor allem die Festlegungen des Schlussprotokolls, tangieren das neue, bewusst bekenntnisneutral angelegte Ethikfach deutlich. Ich stelle daher – auch angesichts der kommenden Vereinbarungen mit anderen – die Frage, ob sich dieser Ansatz noch durchhalten lässt.
Zweite Frage: Ich möchte gern wissen, inwiefern die Artikel 17 und 18 – Kirchensteuerrecht und Kirchensteuerverwaltung – sowie Artikel 25 – Meldewesen – mit der Datenschutzgesetzgebung des Landes Berlin kollidieren. Die Kirche erhält Zugriffsrecht auf Daten von Nichtkirchenmitgliedern!
Drittens – auch das eine spannende Frage –: Inwieweit wird beabsichtigt, mit anderen Zuschuss- und Zuwendungsempfängern Vertragsabschlüsse mit erheblichen finanziellen Langzeitwirkungen und immerwährendem Charakter abzuschließen? Die Beantwortung dieser Fra
Ich habe ihn nicht verstanden, obwohl ich ihm zugehört habe, aber er wird uns ja sicherlich im Ausschuss die Gelegenheit geben, ihn nachvollziehen zu können. – Entweder wollen wir einen Staatsvertrag, wie ihn fast alle anderen Bundesländer auch haben, um Normalität eintreten zu lassen, oder wir wollen keinen Staatsvertrag und bleiben bei den Provisorien, die wir haben: abschließende Protokolle, die im schlimmsten Fall – wie wir es im vorletzten Jahr erlebt haben – gerichtlich geregelt werden mussten, weil die Evangelische Kirche sagte: Hier gibt es Ausle
gungen, denen wir uns nicht anschließen können. – Wenn wir dieses Provisorium beenden wollen, dann ist der Staatsvertrag in der Form – auch geschichtlich gesehen – die adäquate Form. Das können Sie dort auch wunderbar nachlesen. In der Kurzfassung steht es drin.
Das Wesen eines Vertrags ist doch letztlich – nur deswegen schließt man einen –, dass die Vertragsparteien, so viele daran beteiligt sind, in irgendeiner Form meinen, daraus Vorteile zu ziehen. Sonst macht man keinen Vertrag. Ein Vorteil für die Evangelische Kirche – das wurde ja dargestellt – besteht sicherlich in der Planungssicherheit dadurch, dass es eine Rechtssicherheit gibt. – Herr Schruoffeneger, wenn Sie meinen, nur die Quantität der sich kirchlich zugehörig Fühlenden würde etwas über die Qualität aussagen, dann ist mir das zu kurz gegriffen. Ich will Ihnen ein paar Vorteile für das Land darstellen, die unter dem Aspekt der Sonderseelsorge nur ganz kurz erwähnt werden. Es ist schon etwas sehr Besonderes, dass hier von Menschen in der Diakonie, und zwar Diakonie in dem Sinne, dass man sich einem Menschen zuwendet, weil er Mensch ist, und nicht absichtsvoll, um etwas zu erreichen – das ist auch das Wesen von kirchlicher Diakonie –, Krankenhaus- und Hospizarbeit geleistet wird, dass Alten- und Pflegeheime besucht und die Leute dort betreut werden. Ein Punkt, der gerade auch den Grünen sehr am Herzen liegen sollte
gen ist mir wichtig. Das uns heute vorliegende Vertragswerk hat auch in meiner Fraktion durchaus kontroverse Debatten hervorgerufen. Wir sind damit noch nicht am Ende. Wir brauchen Antworten auf diese Fragen.
Konsistorialpräsident Seelemann teilt übrigens nicht die Meinung, Herr Apelt, dass der Staatskirchenvertrag als Kompromiss zu Lasten der Kirchen ginge. Er äußerte:
Wir fallen mit dem Vertrag nicht hinter das bisher Erreichte zurück, aber wir können Dinge absichern, die bisher noch nicht fixiert sind, und verbessern unsere Situation.
Herr Kollege Apelt sollte die Zeitschrift „Die Kirche“ lesen. Ich empfehle die Nummer vom 12. Februar 2006.
Enden möchte ich mit Matthäus 22,21. Die Pharisäer suchten Jesus mit der Frage zu provozieren, ob man denn dem Kaiser Steuern zahlen solle oder nicht. „Da sprach er zu ihnen: So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ – Der Herr sagte nicht: Gebt Gott den Zins. – Er sagte: Mein Reich ist nicht von dieser Welt. – Johannes 18,36 – zum Nachlesen. Er wusste um den Sinn einer strikten Trennung von Staat und Kirche. – Vielen herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Gutes Boulevardtheater ist unverzichtbar für eine so lebendige Theaterlandschaft, wie es die berliner nun einmal ist. Die Kudammbühnen bieten gutes Boulevardtheater. Die Pläne der DB-Immobilientochter sind schändlich. Der Senat ist daher aus gutem Grund aktiv, um die Gefährdung beider Bühnen abwenden zu helfen. Ich wiederhole es noch einmal: Der Senat ist aktiv.
Nur ignoriert die gegenwärtige, emotional sehr hochgekochte Debatte ein grundsätzliches Problem. Schade, dass Sie sich darum drücken, Herr Lehmann-Brauns! Die fortschreitende Verödung der Innenstadtbereiche – ich rede im Plural – ist zwangsläufiges Ergebnis einer stadtentwicklungspolitischen Strategie, die bundesweit läuft und die Citybereiche sukzessive immobilienwirtschaftlichen Verwertungsinteressen unterwirft. Hinterher ist die Verwunderung groß, wenn Immobiliengesellschaften tatsächlich das tun, wofür sie etabliert wurden, ihren Anliegern wenn schon keine solide Rendite, so wenigstens den Schutz ihrer Einlagen zu garantieren.
So Herr Flierl, vor kurzer Zeit. Pardon, sagt er, das sehe er so, das sei ein Stück Finanzkapitalismus.
Versuchen Sie, eine Zwischenfrage zu stellen, und unterbrechen Sie mich nicht! –
Frau Präsidentin! Könnten Sie bitte dafür sorgen, dass ich zu Wort kommen kann!
Ja, bitte!
Eine reicht!
Herr Lindner! Habe ich das gefordert? – Das habe ich nicht gefordert! Ich habe nur gesagt, dass einige meiner Vorrednerinnen genau das von Ihnen eben monierte Szenario offensichtlich zu betreiben gewillt sind. Darum geht es. Man kann sich solche abenteuerlichen Vorstellungen vielleicht wünschen, aber sie sind nicht machbar. Seitens der antragstellenden Fraktionen, vor allem der CDU-Fraktion, erfüllt mich das dann doch mit Verwunderung. „Wer mit dem Teufel zu Tisch geht“, sagt das Sprichwort, „braucht einen verdammt langen Löffel.“ Diesen hat wohl angesichts der von der Deutschen Bank momentan eingerührten Suppe niemand in diesem Haus. Da sind die Anträge der Grünen und der CDU einigermaßen hilflos und bei näherem Betrachten bloßer populistischer Schaum.
Von Seiten der CDU wird dann auch noch mit der üblichen Portion Frechheit und Kraftmeierei garniert, wenn diese in einer heutigen Presseerklärung dem Kultursenator Desinteresse vorwirft. Herr Kollege Lehmann hat noch eines darauf gesetzt. Das Gegenteil ist der Fall! Allerdings sind die Handlungsmöglichkeiten des Senators wie des gesamten Senats durchaus beschränkt. Mehr als Bitten vorzubringen, den Konflikt zu Gunsten der Theater zu moderieren oder moderieren zu helfen, kann er wirklich nicht tun. Und das wird gemacht. Dass dabei posaunenstarke Begleitmusik nicht sonderlich hilfreich ist, weiß jeder, der einmal mit solchen Konflikten befasst war. Sie richten mit solchen starken Sprüchen mehr Schaden an, als dass sie Nutzen tun.
Herr Kollege Braun! Vielen Dank für die Einladung. Wir sollten vielleicht einmal in den Terminkalender schauen. Wir finden sicherlich einen Termin. – Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass Sie vorhin wohl nicht recht zugehört haben. Ich finde es schön, wenn Sie bei der Linkspartei wach werden. Das ist eine tolle Sache. Vorhin haben Sie bei Rednerinnen und Rednern anderer Fraktionen und Oppositionsfraktionen geschwiegen, die nachdrücklich davor gewarnt haben, nach 19.00 Uhr dort flanieren zu gehen, weil angeblich die Lichter ausgehen und alles verödet. Es war nichts anderes. Schauen Sie in das Protokoll. Dann müssten wir sehen, welche Uhrzeit wir finden, um wirklich nicht in diese Gefahrenlöcher, die Frau Kollegin Ströver vorhin
beschrieben hat, hineinzufallen. Ansonsten bin ich gern jederzeit bereit, flanieren zu gehen.
Ich muss Sie aber darauf hinweisen, dass einige Cafés beispielsweise auf dem Berliner Kurfürstendamm, die ich kurz nach der Wende mit großer Freude aufgesucht habe, inzwischen zu Gunsten irgendwelcher Jeansläden, die ab 20.00 Uhr geschlossen sind, geschlossen haben. Da teile ich sehr nachdrücklich die diversen Initiativen der verehrten Kollegen der Fraktion der FDP, die immer wieder auf diese misslichen Entwicklungen, gerade was die kleinteiligen gastronomischen Einrichtungen anbelangt, hingewiesen haben. Davon lebt eine solche Stadt. Davon lebt eine solche Meile.
Wenn ab 20.00 Uhr – von mir aus auch flexible Ladenöffnungszeiten –, ab 22.00 Uhr die Cafés, Restaurants und Bars geschlossen haben, weil einfach ein Shoppingcenter seine Flügeltüren schließt, aus welchen Gründen auch immer, wird dies auch so in dieser Stadt geschehen. Sie können natürlich auch nach 19.00 Uhr die Friedrichstraße auf- und abgehen. Im Sommer ist es ein wenig angenehmer, aber genauso unfreundlich ist es dort auch. Den Spaziergang können wir machen! – Vielen herzlichen Dank!
Das wollen Sie ja! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens möchte ich bemerken: Ich halte es für einen furchtbaren und unsäglichen Trend, den wir in diese Debatte bekommen haben, dank der Invektiven von Herrn Lehmann-Brauns und Frau Kollegin Ströver, dass hier versucht wird, kulturpolitisch auszuspielen: hier ein privatwirtschaftlich betriebenes Segment der Berliner Kulturwirtschaft und hier sozusagen der öffentliche Bereich der Berliner Kulturlandschaft. – Dieses gegeneinander aufzurechnen oder auszuspielen mag vielleicht bei einigen Oppositionsparteien gang und gäbe sein. Ich kann für beide Koalitionsparteien sprechen: Bei uns ist das nicht Usus. Das machen wir nicht mit. Wir sehen die Berliner Kulturlandschaft als homogene Einheit in all ihrer Vielfalt.
Wenn dann jemand behauptet, ein Senator würde sich aus der Verantwortung mogeln, nur weil er sich bescheidenermaßen erlaubt, darauf hinzuweisen: Liebe Freundinnen und Freunde, es sind keine Landesbühnen, sondern hier haben wir ein Privattheater, und das hat Probleme mit seinem privaten Investor, weil der seine Immobilie anders
gestalten möchte. – Wenn es schon verboten ist, das zu sagen, und dies gleichgesetzt wird mit dem Verlust von Kulturpolitik, dann weiß ich nicht, Herr Lehmann-Brauns, in welches Tollhaus Sie uns treiben wollen. Um Gottes willen, dann kann ich mir wirklich nur wünschen, dass Sie noch weit unter diese 20 % rutschen, bei denen Sie jetzt schon sind, denn das ist dann absolut irrational! Und alle Götter mögen diese Stadt davor bewahren, dass Sie jemals noch einmal finanzpolitische Verantwortung in die Hände kriegen. Das ist wirklich ein Stück aus dem Tollhaus!
Im Übrigen möchte ich Sie daran erinnern, sowohl die Kollegen der CDU als auch die der Grünen: Lesen Sie bitte Ihre eigenen Anträge noch mal! Da steht eigentlich nichts anderes drin als: „Der Senat wird aufgefordert, etwas zu tun“. – Und der Senat tut etwas, er handelt. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis! Dass er dieses Handeln nicht mit dem lauten Feuilletongetöse macht, das Sie von ihm erwarten, hat etwas mit der Kompliziertheit dieser Materie zu tun. In komplizierte Gespräche geht man nicht mit verbaler Kraftmeierei hinein, auch wenn Herr Lehmann-Brauns anschließend sagt, das sei Verzicht auf Kulturpolitik. Na, wunderbar – prima Kanzlei, die auf den Marktplatz geht und schreit, und inzwischen sitzen die Klienten im Gerichtssaal und warten auf den Anwalt; merkwürdige Sachen, die Sie uns zumuten.
Wir sind wirklich dafür und unterstützen den Senat auch in dieser Richtung als Fraktion. Wir sind guten Mutes, dass es hoffentlich ein Ergebnis wird, dass diese Gespräche unter Moderation, mit Hilfestellung, wie auch immer, mit dem entsprechenden Engagement des Regierenden Bürgermeisters, des Kultursenators und vielleicht auch anderer laufen. Aber wir gehen nicht davon aus, dass wir in der Lage sind, als Land Berlin die Deutsche Bank respektive ihre Immobilientochter zu etwas zu zwingen – das war im Duktus Ihrer Reden –, was uns wünschenswert erscheint, wozu diese aber nicht bereit sind, es zu tun. Diese Verhandlungen müssen mit einem Ergebnis enden, das beide Seiten zu tragen gewillt sind. Das ist der Sinn von Verhandlungen. Alles andere ist Erpressungspotential, Druckpotential; das haben wir nicht. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die jüngsten Zweifel von Fachleuten an der Sinnhaltigkeit des sofortigen Abrisses des Palastes der Republik und die damit verbundenen Forderungen nach einem Abrissmoratorium?
2. Warum besteht der Senat angesichts der aktuellen Kostenprognosen und der zunehmenden Zweifel an der „Immobilienökonomischen Machbarkeitsstudie“ auf der bisherigen Abrissplanung, ohne diese einer erneuten kritischen Betrachtung zu unterziehen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Da Palastabriss und der – wie Sie erwähnten – Neubau eines wie auch immer „benamsten“ Gebäudes ursächlich zusammenhängen, frage ich Sie dennoch einmal, inwieweit eine Kostensteigerung für dieses Gebäude binnen weniger Tage – ausgehend von den ursprünglichen Schätzungen des Bundesministers Stolpe von 900 Millionen € auf inzwischen mindestens 1,2 Mil
liarden € – mit der Haushaltssituation Berlins zu vereinbaren ist und ob angesichts der drastischen Reduzierung der Nutzflächen auf inzwischen 50 000 Quadratmeter des Neubaus die Empfehlungen der Expertenkommission Schlossplatzareal überhaupt noch umsetzbar sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt den schönen Satz: Gut gemeint ist nicht immer gut gekonnt. Das trifft auch auf Ihren Antrag zum Tränenpalast zu, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Entgegen Ihrer Behauptungen ist der Kulturstandort Tränenpalast nicht gefährdet. Die kulturelle Nutzung des Hauses wird für die nächsten 25 Jahre festgeschrieben werden. Ihr Antrag und Ihre Reden suggerieren allerdings trotz besseren Wissens das Gegenteil und sind deshalb unseriös.
Sie kennen auch genauestens die Geschichte dieses Grundstücksgeschäftes, und es ist höchst bedauerlich – das ist soeben wieder bei dem Kollegen Lehmann-Brauns deutlich geworden –, dass Sie diese Geschichte und Ihren eigenen Anteil daran so tapfer ignorieren.
Es geht nur um das Jahr 2000, Herr Kollege, Sie haben Recht! – Stattdessen geht es Ihnen um die vom Anliegen her sicher ehrenwerte Absicherung des gegenwärtigen Betreibers. Hier ist aber ein Hinweis angebracht: Wenn eine GmbH über Monate hinweg mit großer Ernsthaftigkeit – und das ist offenkundig der Fall gewesen – über einen Grundstückskauf für eine relativ beträchtliche Summe verhandelt, dabei übrigens den Vorschlag eines langfristigen Mietvertrages abweist und – nach dem Scheitern der Kaufverhandlungen – nun Insolvenz anmeldet, weil sie sich offenbar nicht mehr in der Lage sieht, die laufenden Verpflichtungen zu bedienen, provoziert dies schon Fragen. Allerdings – das möchte ich einschränkend bemerken – ist dieses hohe Haus nicht der richtige Ort, die Solidität privatwirtschaftlicher Unternehmenskonzepte zu beurteilen, jedenfalls nicht solange öffentliche Fördermittel nicht tangiert sind.
Einem sich im Insolvenzverfahren – und das ist die eigentliche Krux Ihres Antrages – befindlichen Unternehmen jedoch einen langfristigen Mietvertrag per Parlamentsbeschluss anzubieten, ist jedoch unseres Erachtens ein hochgradig merkwürdiges Verfahren und provozierte im Falle eines Vollzuges zwangsläufig parlamentarische Fragen an eine Landesregierung, die solches exekutierte. Ihr Anliegen ist unsittlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Einem solchen Goodwill-Paper auf einer derart unsoliden Grundlage können wir nicht zustimmen.
Mit Leidenschaft!
Das ist ganz übersichtlich, Frau Kollegin Ströver: Im Gegensatz zu Ihnen erlaube ich mir keine Beurteilung des gegenwärtigen Standes des Insolvenzverfahrens. Ich erlaube mir keinerlei Beurteilungen der Bonität des Betreibers und der daraus folgenden Konsequenzen. – Ich weiß nur eines: Sollte diese Koalition, sollte dieser Senat Ihrem Anliegen zustimmen und tatsächlich einen langfristigen – egal, ob 10, 15 oder laut „taz“, den Kollegen Schruoffeneger zitierend, sogar 20 Jahre – Mietvertrag abschließen und diese Angelegenheit dann schief gehen, sind Sie die erste, die einen Untersuchungsausschuss beantragt.
Genau das sollten wir uns ersparen. – Frau Staatssekretärin a. D., Sie hatten seinerzeit auch durchaus Einflussmöglichkeiten, zwar relativ kurz, aber Sie haben sie nicht wahrgenommen. Ich erinnere mich an einen Schriftwechsel mit der Senatorin Krajewski. – Vielen Dank, mehr ist dazu wohl nicht zu sagen!
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Es ist gut und richtig, dass sich das Hohe Haus heute mit dem Konzept zum Umgang mit dem Gedenken an die Berliner Mauer und ihre Opfer im Rahmen der Plenardebatte befasst. Leider – ich bedaure das sehr – hat auch die heutige Debatte einen kleinen schalen Beigeschmack einer versuchten politischen Instrumentalisie
rung des Themas vor allem durch die christdemokratische Fraktion. Das ist bedauerlich, aber offenbar nicht zu ändern. Die Auslassungen des Kollegen Lehmann-Brauns am vergangenen Montag vor dem Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten sprachen da eine beredte Sprache. Und leider versuchen in diesem Konzert der falschen Töne zudem die Kollegen Zimmer und Grütters immer wieder eine Solopartie zu spielen.
Deswegen allen zur Erinnerung: Senator Dr. Flierl überraschte die Öffentlichkeit mitnichten mit einem spontan aus dem Ärmel gezogenen Konzept. Ich möchte an die Koalitionsvereinbarung zwischen den Landesverbänden der SPD und der PDS Berlin erinnern. Diese nimmt bereits 2001 dezidiert zu diesem Problem Stellung. Ich zitiere:
Die 1961 von den Machthabern der DDR und der Sowjetunion errichtete Mauer vollendete und zementierte die Teilung und die Einordnung der Stadthälften in politisch gegensätzliche Systeme. Die Berliner Mauer wurde aber nicht nur weltweit zum Symbol der Blockkonfrontation und des Kalten Krieges, sondern vor allem zu einem Symbol für Totalitarismus und Menschenverachtung. Die Schüsse an der Berliner Mauer haben schweres Leid und Tod über viele Menschen gebracht. Sie waren Ausdruck eines Regimes, das zur eigenen Machtsicherung sogar das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit missachtete. Wenn auch der Kalte Krieg von beiden Seiten geführt wurde, die Verantwortung für dieses Leid lag ausschließlich bei den Machthabern in Ostberlin und Moskau. Wenn SPD und PDS jetzt eine Koalition eingehen,
so formulierten wir 2001 –
so sind sie sich der Verantwortung bewusst, die mit diesem Schritt verbunden ist. Der offene Umgang mit den Verbrechen an der Demokratie und den individuellen Rechten, die Übernahme von Verantwortung sowie der Respekt vor den Opern sowie die Bewahrung ihres Andenkens sind Voraussetzungen für die Versöhnung und innere Einheit, sie sind auch Voraussetzung dieser Koalition.
Zu dieser Aussage steht die Fraktion der PDS nach wie vor, auch angesichts schmerzhafter Auseinandersetzungen, die wir zum Problem Mauerbau und Mauerregime auch in der eigenen Partei immer wieder führen müssen.
Die Koalitionsvereinbarung belässt es aber nicht bei allgemeinen Aussagen. Wir verpflichteten uns nachdrücklich, Orte des Gedenkens und der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte zu schaffen und zu erhalten, konkret, ich zitiere:
Die Gesamtkonzeption zum Umgang mit den Mauerresten und ehemaligen Grenzanlagen ist weiterzuentwickeln und umzusetzen.
Frau Ströver
Also, bitte schön, keine Reaktion im Jahr 2001 auf im Jahr 2004 errichtete Mauerkreuze. –
Die Arbeitsfähigkeit des Dokumentationszentrums Berliner Mauer in der Bernauer Straße ist dauerhaft zu sichern.
Der Senat, die Koalition haben gehandelt. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis, auch die Herrschaften von der CDU.
Nur einige Beispiele: Die letzten zusammenhängenden Stücke der Berliner Mauer wurden unter Denkmalschutz gestellt. Am 21. Juni 2003 konnte endlich das lange erwartete und z. B. vom Kollegen Cramer immer wieder eingeforderte Denkmal für Chris Gueffroy am Britzer Verbindungskanal eingeweiht werden, der dort in der Nacht vom 5. zum 6. Oktober 1989 als letztes Opfer der Berliner Mauer erschossen wurde. Durchgesetzt wurde das Denkmal von Kultursenator Flierl, PDS, nachdem seitens des CDU-geführten Senats während der 90er Jahre nichts geschehen war.
Am 14. April 2005 wurde die neue Ausstellung der Erinnerungsstätte Notaufnahme Marienfelde eröffnet. Auch hier wurde vom Kultursenator Sorge getragen, dass diese finanziell auf stabilere Füße gestellt werden konnte. Nicht zuletzt ist Vorsorge dafür getroffen worden, dass das Dokumentationszentrum Berliner Mauer an der Bernauer Straße nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Mauergrundstücksfonds unabhängig von der weiteren Ausgestaltung des Mauerkonzepts dauerhaft gesichert werden wird. Rot-Rot hier Untätigkeit oder Alleingänge zum Zweck „des Umschreibens der Geschichte“ vorwerfen zu wollen, wie es Kollege Zimmer neulich tat, ist eine unverschämte Unterstellung und zeugt nur davon, dass es in einigen politischen Kreisen der Hauptstadt eine höchst selektive Wahrnehmung dessen gibt, was in dieser Stadt tatsächlich passiert. Wir weisen das mit aller Entschiedenheit zurück.
Dasselbe trifft auf das Konzept zum Umgang mit der Berliner Mauer in ihrer Gesamtheit zu. Auch hier hatte die Berliner CDU mit Ausnahme billiger Sonntagsreden jahrelang nichts anderes zu tun, als eben nichts zu tun. Wach wurden Sie immer wieder erst, wenn aus irgendwelchen Anlässen, meist verursacht durch kreative Aktivitäten Alexandra Hildebrandts – liebe Kollegen, was würden Sie eigentlich tun, gäbe es diese Frau nicht in der Stadt? –, ein mehr oder weniger großer Sturm der Aufregung durch die Boulevardpresse ging. Wir setzten da von Anfang an mehr auf Kontinuität und Sachlichkeit, und am Anfang war die Bestandsaufnahme. Zwei Jahre lang untersuchte der Cottbuser Archäologe Leo Schmidt im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die noch vorhandenen Mauerreste und legte im August 2003 seine 750 Seiten umfassenden Rechercheergebnisse vor. Schmidt sprach von steinernen Zeitzeugen des Kalten Krieges, die es unbedingt zu erhalten gälte. Der CDU
Abgeordnete Henkel dagegen wurde poetisch und verhob sich an der „in Stein gehauenen Fratze des Kommunismus“.
Der Unterschied der Sichtweisen ist evident. Während die CDU im Sommer 2003 über das Weltkulturerbe Mauer schwadronierte – ihre provinzielle Sicht kam auch dadurch zum Ausdruck, dass sie die Hunderte Kilometer lange, nicht minder mörderische innerdeutsche Grenze vollkommen vernachlässigte –, dachten wir darüber nach, wie die die verständliche Abrisswut der Nachwendezeit überstanden habenden Relikte zu sichern sind, wie die Steine – wenn mir dieses Bild gestattet ist – zum Sprechen gebracht werden können und deren Sprache auch von künftigen Generationen verstanden werden kann. Und, auch daran sei erinnert: Um etwas der Öffentlichkeit vorlegen zu können, muss man es allerdings erst einmal erarbeiten. Und tatsächlich ist – ich wiederhole mich – 12 Jahre lang nichts in dieser Hinsicht geschehen. Markige Presseerklärungen, liebe Frau Kollegin Grütters, sind schnell geschrieben, aber das ist noch lange kein Konzept.
Da ich davon ausgehe, dass der Abgeordnete Wellmann noch sprechen wird, kann er später eine Frage stellen.
Senator Flierl berief daher im Sommer 2004 eine Arbeitsgruppe aus Experten der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Kulturelle Angelegenheiten, der Senatskanzlei, der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, dem Berliner Forum für Geschichte und Gegenwart, dem Verein Berliner Mauer und weiteren Partnern ein. Die Opferverbände, von Ihnen oft beklagt, waren von Anfang an in die Debatte einbezogen, auch wenn die Arbeitsgemeinschaft 13. August es vorzog, sich auf die höchst umstrittenen Mauerkreuze am Checkpoint Charlie zu konzentrieren. Aber ich habe die Hoffnung, dass sich auch dies im Lauf des Prozesses ändern wird.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden bereits am 18. April 2005 – nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das ein halbes Jahr intensive Arbeit bedeutet – auf einer Veranstaltung der Stiftung zur Aufarbeitung der SEDDiktatur im Abgeordnetenhaus vorgestellt. Sie waren nicht zu sehen, Frau Grütters, und der Kollege Zimmer leider auch nicht. Die Öffentlichkeit wurde demnach einbezogen, bevor ein vom Senat beschlossenes Konzept vorlag. Die Berliner Öffentlichkeit nahm dieses Diskussionsangebot an. Allein meine unvollständige Sammlung von Pressereaktionen füllt inzwischen einen dicken Aktenordner. Das Papier der Arbeitsgruppe ist mit „Gedenkkonzept Berliner Mauer – Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen“ überschrieben und bedarf noch der vertiefenden Debatte und detaillierter Festlegungen zur Umsetzung. Dieses Konzept wird im Herbst 2005 vorliegen.
Das Parlament wurde frühzeitig und intensiv einbezogen. Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten debattierte bereits am vergangenen Montag darüber. Die Debatte wird fortgesetzt. Da von einem inakzeptablen Vorgehen zu sprechen, geht an den Realitäten vorbei. Ihr eigentliches Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, besteht darin, dass ein Jahrzehnt lang von Ihrer Seite nichts erfolgte und es tatsächlich erst eines rotroten Senats und eines PDS-Senators bedurfte, um das Thema Umgang mit den Resten der Berliner Mauer ernsthaft und mit der gebotenen Sachlichkeit angehen zu können. Wir werden dies auch weiter tun. Ich sage mit Nachdruck: Für ideologische Grabenkämpfe auf dem Niveau eines Zehlendorfer CDU-Ortsvereins ist der Umgang mit den Relikten der Mauer und dem immer noch tief wirkenden Leid ihrer Opfer das untaugliche Objekt.
Wir konzentrieren uns stattdessen auf die Erfahrbarkeit der Reste der Berliner Mauer in ihren Gesamtzusammenhängen. Wir unterstützen einen notwendigen Ort der Information im Umfeld des Brandenburger Tors, und wir wollen eine deutliche Aufwertung und Qualifizierung des historischen Ortes Bernauer Straße. In diesem Zusammenhang ist aus unserer Sicht dafür Sorge zu tragen, dass das individuelle und öffentliche Gedenken an die Opfer der Mauer an einem würdigen Ort möglich gemacht wird. Die Situation um den Checkpoint Charlie dagegen bedarf einer sensiblen Lösung unter Abwägung aller Interessen. Schweres rhetorisches Geschütz, wie es auch vorhin wieder aufgefahren wurde, ist da nicht sehr hilfreich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Geschäftsordnung dieses Hauses sieht für die Beantwortung von Kurzinterventionen nur eine minimale Zeit vor. – Herr Kollege Wellmann! Ich bin gerne bereit, mich mit Ihnen auf einen intensiveren Diskurs über meine persönlich Biographie einzulassen und Ihnen darüber detailliert zu berichten. Ich war kein Angehöriger der Grenztruppen der DDR. Ich hatte allerdings auch nicht die Gnade einer Grunewaldgeburt. – Herzlichen Dank!
Ich habe mir jüngst von einem, der wissen musste, er
zählen lassen, wie es war in der Zeit, als das Wünschen noch geholfen hatte:
Der Senat von Berlin-West hatte eine Idee, aber das
Geld war alle. Also griff der Kollege zum Telefon, rief in Bonn das Ministerium für Gesamtdeutsche Fragen an, manchmal auch den Kanzlerbungalow, und sagte, hört mal, wir haben hier einen Wunsch – und flugs wuchs das Milliönchen über die Mauer hinüber nach Schöneberg.
Das war in den Zeiten, als das Wünschen noch gehol
fen hatte. Nur ist das jetzt vorbei. Jetzt haben wir Haushaltsdebatten und einen erklärten Notstand.
Nun reichte am 8. Januar die CDU-Fraktion den An
trag „Berliner Märchentage durch Basisfinanzierung absichern“ ein. Sie wollten Gutes tun, das gestehe ich Ihnen zu – haben allerdings den Fakt ignoriert, dass Ihr Anliegen eigentlich in die Haushaltsberatungen gehört und Ihre Gegenfinanzierung nicht funktioniert. Ihr Antrag kam zu früh.
Dennoch möchte ich die Gelegenheit gerne nutzen,
hier werbende Worte für die „Märchentage“ zu reden.
Die „Berliner Märchentage“ können als eines der ers
ten Gesamtberliner Kulturprojekte nach dem Fall der Mauer betrachtet werden. Erstmalig wurden sie 1990 von der Neuen Gesellschaft für Literatur (NGL) als ca. einwöchige Veranstaltung v. a. in Bibliotheken durchgeführt. Hauptzielgruppe waren schon immer Kinder und Jugendliche. Aus diesem Grund wurden die Märchentage bislang auch für die Durchführung kostenloser Bibliotheksveran
Vizepräsidentin Michels
staltungen für Kinder mit einem Landeszuschuss gefördert. Sie sind nicht wegzudenkender Bestandteil der Berliner Kinder- und Jugendkulturlandschaft.
Keine andere Literaturveranstaltung Berlins spricht
regelmäßig so viele Kinder an wie die „Märchentage“. Zwei Drittel der Besucherinnen und Besucher sind Kinder!
Inzwischen finden die „Berliner Märchentage“ –
analog der „Langen Nacht der Museen“ – Nachfolger in anderen Bundesländern. Die nachfolgenden Daten sollen nur einen kleinen Einblick in die Dimensionen der Veranstaltung geben:
2002: über 600 Veranstaltungen an 250 Orten – 75 000
Besucher
2003: über 700 Veranstaltungen an 200 Orten – 75 000
Besucher
2004: über 1077 Veranstaltungen an 350 Orten in Berlin
und Brandenburg –100 00 Besucher
De facto handelt es sich nicht nur um „Märchentage“ – diese wurden inzwischen zu einem der bedeutendsten international wirkenden deutschen Literaturfestivals. Sie sind ein international wahrgenommenes Markenzeichen Berlins geworden – von der Veranstaltungsbreite und der erreichten Zahl der Adressaten durchaus der Berlinale vergleichbar. Integraler Bestandteil ist ein alljährlich stattfindendes, hochkarätig besetztes zweitägiges Fachkolloquium, das in enger Kooperation mit den diversen wissenschaftlichen Einrichtungen der Stadt organisiert wird.
Durch die Insolvenz des bisherigen Trägers der „Mär
chentage“, der Neuen Gesellschaft für Literatur, veränderten sich die Rahmenbedingungen für die „Märchentage“ schlagartig. 2005 sind die „Märchentage“ vollständig von Drittmitteln abhängig – lediglich aus dem Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Sport – stehen 22 400 € als fester Zuschuss zweckgebunden zur Verfügung. Einen erheblichen Sockelbetrag des Gesamtfinanzierungsvolumens macht jedoch ein Lottozuschuss in Höhe von 414 000 € aus.
Die starke Abhängigkeit von Mitteln der DKLB ist
äußerst problematisch – auch wenn ich mit großer Sicherheit davon ausgehe, dass im Falle der Einreichung eines Lotto-Antrages durch den Märchenland e. V. der Beirat der DKLB selbstverständlich auch für das Jahr 2006 die Förderung in der bisherigen Höhe fortsetzen wird – für Lottomittel gilt das Jährlichkeitsprinzip. Drittmittelabhängige Träger geraten so in eine zwickmühlenähnliche Situation: Sponsoren fragen immer nach dem Anteil der öffentlichen Hand.
Wir stehen damit vor der Frage, wie eine gewisse Ba
sisfinanzierung für die „Märchentage“ perspektivisch zu realisieren ist. Mit aus dem Ärmel geschüttelten Anträgen, wie dem CDU-Papier ist das nicht zu machen. Der Kultursenator hat dem Fachausschuss zugesagt, vor der
Sommerpause Handlungsvarianten hinsichtlich möglicher Projektunterstützungen vorzulegen.
Wir werden uns also in den Haushaltsberatungen wei
ter mit diesem Problem befassen müssen. Und ich mache darauf aufmerksam, dass es sich um ein klassisches ressortübergreifendes Problem handelt, das auch nur ressortübergreifend gelöst werden kann: Der Bereich von Senator Böger ist da genauso gefragt wie Senatskanzlei und Senatskulturverwaltung.
Zu betonen ist: Die Beschäftigung mit Märchen ist
Grundbaustein jeglicher ästhetischer und humanitätsformender Erziehung. Auch darum gebührt den „Märchentagen“ die erhöhte Aufmerksamkeit dieses Hauses. Und bei fast 42 % leseabstinenten Kindern in Deutschland gehört dies ganz oben auf unsere politische Prioritätenliste.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich ein paar Erläuterungen. Erlauben Sie mir eine Darstellung der Ergebnisse der Ausschussberatung. Zum Antrag der Fraktion der CDU hat der Kulturausschuss mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung der CDU eine Neufassung mit neuer Überschrift, Drucksache 15/3875, empfohlen. Diese Fassung wurde nicht in die Beratung und Beschlussfassung des Hauptausschusses übernommen. Ein Änderungsantrag der Grünen im Hauptausschuss wurde abgelehnt. In der Schlussabstimmung über den Ursprungsantrag der CDU, Drucksache 15/3541, wurde dieser mit den Stimmen der SPD, sechs Stimmen der PDS und der FDP gegen die CDU, die Grünen und eine Stimme der PDS ebenfalls abgelehnt.
Nun kommen wir zu unserer Abstimmung. Wird die Neufassung des Kulturausschusses als Änderungsantrag angesehen, beziehungsweise wird diese Fassung von einer Fraktion als Änderungsantrag übernommen? – Mir wurde signalisiert, dass die Grünen dieses tun möchten. Dann lasse ich zunächst darüber abstimmen. Wer also diesem Änderungsantrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und Grünen und eine Stimme der PDS. Die Gegenprobe! – Danke schön! Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltung? – Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zu dem Antrag der Fraktion der CDU empfiehlt der Hauptausschuss, wie bereits erwähnt, die Ablehnung. Wer jedoch dem Antrag der CDU, Drucksache 15/3541, seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind die Fraktionen der Grünen und der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Die lfd. Nr. 32 ist durch die Konsensliste erledigt.
Wir kommen zur
lfd. Nr. 32 B:
Vizepräsidentin Michels
Dringliche Beschlussempfehlung
Zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide
Beschlussempfehlung EuroBundMedienBerlBra Drs 15/3913 Antrag der SPD, der PDS und der Grünen Drs 15/3730
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Beratung wird nicht gewünscht. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen von FDP bei Enthaltung der CDU die Annahme. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind PDS, SPD und Grüne. Die Gegenprobe! – Die FDP. Stimmenthaltung? – Die Fraktion der CDU. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Die lfd. Nr. 33 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Wir kommen zur
lfd. Nr. 34:
Zusammenstellung
Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB
Drs 15/3880
Hier bittet die Fraktion der CDU um die Überweisung der lfd. Nummer 3 – VO-Nr. 15/244, Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Widerspruchsverfahren in juristischen Staatsprüfungen, an den Rechtsausschuss. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Das Haus hat damit von den beiden anderen Verordnungen Kenntnis genommen.
Die lfd. Nr. 35 ist wieder durch die Konsensliste erledigt.
Jetzt kommen wir zur
lfd. Nr. 36:
Antrag
Das Berliner Kulturangebot auch für Einkommensschwache möglich machen!
Antrag der Grünen Drs 15/3877
Eine Beratung ist auch hierzu nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten sowie an den Hauptausschuss. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Die lfd. Nr. 37 war als Priorität der Fraktion der Grünen unter der lfd. Nr. 4 d aufgerufen worden.
Die lfd. Nrn. 38 bis 42 sind durch die Konsensliste erledigt.
Die lfd. Nr. 43 war die Priorität der Fraktion der FDP unter der lfd. Nr. 4 e. Dort wurde sie mit der lfd. Nr. 15 verbunden.
Auf der Konsensliste stehen die Anträge unter den lfd. Nrn. 44 bis 49.
Auch die Vorlage – zur Beschlussfassung – unter der lfd. Nr. 50 steht mit der Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz auf der Konsensliste.
Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am Donnerstag, den 12. Mai 2005 um 13.00 Uhr statt.
Die Sitzung ist geschlossen. – Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Weg nach Hause und erinnere Sie noch einmal an die Möglichkeit, der Einladung unserer Aussteller OpTec BB zu folgen und in der Wandelhalle am Empfang teilzunehmen. – Danke schön!
Vizepräsidentin Michels
Anlage 1
Liste der Dringlichkeiten und Entschließungen
Vor Eintritt in die Tagesordnung: Entschließungsantrag
Der Tag der Befreiung von der NS-Gewaltherrschaft am 8. Mai 1945 gedenken – Erklärung des Abgeordnetenhauses von Berlin zum 60. Jahrestag des 8. Mai 1945
Entschließungsantrag der SPD, der CDU, der PDS, der Grünen und der FDP Drs 15/3915
Lfd. Nr. 6 A: Dringliche II. Lesung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und anderer Gesetze
Beschlussempfehlungen JugFamSchulSport und Haupt Drs 15/3914 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3440
mehrheitlich gegen CDU, Grüne und FDP mit Änderungen angenommen
Lfd. Nr. 32 A: Dringliche Beschlussempfehlung
Dem Verfassungsvertrag zustimmen!
Beschlussempfehlung EuroBundMedienBerlBra Drs 15/3912 Antrag der Grünen Drs 15/3833
mehrheitlich gegen CDU und Grüne bei Enth. FDP mit neuer Überschrift und in neuer Fassung angenommen
Lfd. Nr. 32 B: Dringliche Beschlussempfehlung
Zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide
Beschlussempfehlung EuroBundMedienBerlBra Drs 15/3913 Antrag der SPD, der PDS und der Grünen Drs 15/3730
mehrheitlich gegen FDP bei Enth. CDU angenommen
Anlage 2
Konsensliste
Der Ältestenrat empfiehlt, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
Lfd. Nr. 7: I. Lesung
Gesetz zur Änderung des Belegungsbindungsgesetzes
Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3846
an BauWohnV