führung anlassbezogener Qualitätsprüfungen Priorität vor Stichprobenprüfungen haben, was nicht heißen soll, dass es hier nicht noch Verbesserungen geben kann. Zu dem Antrag, Ausbildungsplätze in gesundheits- und sozialpflegerischen Berufen zu sichern, gebe ich zu bedenken, dass zurzeit 12 000 Menschen in den gesundheits- und sozialpflegerischen Berufen in Berlin und Brandenburg arbeitslos sind. Die Problematik ist, dass viele private Sozialstationen entweder keine examinierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen oder die examinierten schlecht bezahlen. Hier ist erst einmal Handlungsbedarf angesagt. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der Fraktion der CDU und der FDP. Ihre Anträge beschäftigen sich mit Teilbereichen der Gesundheitspolitik, wenngleich ich nicht verkennen will, dass dies wichtige Teilbereiche sind. Das Ziel einer solidarischen Gesundheitspolitik muss aber sein: Gesundheit für alle, eine sichere medizinische Versorgung ohne Wenn und Aber, keine Zwei-KlassenMedizin!
Die CDU-Fraktion hat eine Reihe von Anträgen zur Pflegepolitik vorgelegt. Vieles davon ist sinnvoll, bei einigem würden wir dagegen andere Akzente setzen. Der Antrag zur Einrichtung einer Schiedsstelle für die häusliche Krankenpflege ist in diesem Zusammenhang hier zu nennen. Eine Schiedsstelle für die ambulante Pflege will meine Fraktion ebenfalls. Doch greift der Antrag zu kurz. Ich glaube, dass es ein Fehler wäre, eine derartige Institution auf Landesebene zu errichten. Sie sollte vielmehr auf Bundesebene angesiedelt sein. Auf der Bundesebene können die Kompetenzen effektiver gebündelt werden. Bei einem so sensiblen Thema wie der Pflegepolitik brauchen wir einheitliche Rahmenbedingungen. Es kann nicht sein, dass hier die Bundesländer gegeneinander ausgespielt werden. Wer „einheitliche Lebensverhältnisse in Deutschland“ ernst nimmt, muss dies gerade bei der Pflege tun. Auch der Aufgabenkatalog dieses Antrags geht uns zu weit. Qualitätskriterien, Vorschläge für Prüfrhythmen und die Überwachung des Ausbildungsprofils des Trägers kann eine derartige Schiedsstelle gar nicht sinnvoll überwachen. Es reicht unserer Meinung aus, wenn eine Bundesschiedsstelle lediglich Beschwerden und Streitigkeiten der Betroffenen behandelt. Deshalb wird es erforderlich sein, dies mit einem Änderungsantrag zu gegebener Zeit zu untermauern. Antrag 2 der CDU-Fraktion zur Sicherung der Ausbildungsplätze ist eine wichtige Aufgabe und kann auch die Zustimmung unserer Fraktion erhalten. Gerade im Zuge der Umstrukturierung der Berliner Krankenhäuser hat mein Kollege Martin Matz schon bei der Anhörung der Pflegeberufe im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Migration darauf hingewiesen, dass in Folge der Einführung von Fallpauschalen in der Krankenhausvergütung etwa 20 % mehr Arbeit auf die ambulante Pflege zukommt. Leider hat der Senat hierfür keinerlei Vorsorge getroffen, was sehr bedauerlich ist. Antrag 3 erhält ebenfalls die Unterstützung der FDPFraktion. Es ist ja allgemein bekannt, dass es in Berlin noch erhebliche Defizite bei den Qualitätsstandards der Pflege gibt. Wir brauchen allerdings nicht nur mehr Qualität in der Pflege, sondern schnelle Kontrollmöglichkeiten. Es nutzt doch überhaupt nichts, wenn der Senat irgendetwas beschließt und wir dann keine Möglichkeit haben, dies dann auch durchzusetzen.
Hier möchte ich auf unseren Antrag hinweisen, der die einheitliche Weiterbildung für leitende Pflegefachkräfte betrifft. Prinzipiell ist der Antrag ein Unterpunkt des dritten CDU-Antrages. Leitungskomptenzen werden heute mit teilweise nur 460 Lehrgangsstunden vermittelt. Bei einer solch geringen Anzahl von Stunden kann es ja wohl kaum zu befriedigenden Qualitätsstandards kommen. 460 Stunden sind somit eindeutig zu wenig. Die Unterrichtsstundenzahl der staatlichen Anerkennung für Leitungskräfte im stationären Bereich liegt dagegen bei 1 000. Eindeutig zu viel, wie wir meinen. Wir plädieren deshalb dafür, die Stundenzahl auf 720 Stunden zu reduzieren. Damit gehen wir mit der DKG konform. Dieser Reduzierung sollten sich die übrigen Fraktionen anschließen.
Der letzte Antrag der CDU ist wohl kaum erwähnenswert und dürfte wohl bei allen Fraktionen im Hause Zustimmung erfahren. Ob ein Bericht des Senats die Lükken allerdings so effizient aufdecken wird, bleibt wohl noch abzuwarten.
Ich bin gespannt, wie sich SPD und PDS zu diesen Anträgen verhalten werden, die sich ja immer wieder als Ehrenritter der Pflegepolitik aufgespielt haben. – Vielen Dank!
„Werde besser niemals alt“ – so der Titel einerr Dokumentation über Gewalt in der Pflege im ZDF im April diesen Jahres. Die Berichte über menschenunwürdige Zustände und Missstände in der Pflege älterer Menschen reißen seit Jahren nicht ab. Austrocknen, Wundliegen, Windeln statt Toilettengang, Nahrungssonde statt Hilfe beim Essen – die Liste der Vorwürfe, mit denen Pflegeeinrichtungen konfrontiert werden, ist lang. Aktuell aufgedeckte schwere Missstände sorgen in unregelmäßigen Abständen kurzfristig für Wirbel bei den Verantwortlichen. Jedoch ist es bisher nicht gelungen, grundsätzlich die Weichen neu zu stellen.
Trotz bekannter Tatsachen und Medienöffentlichkeit kam es bisher nicht zu einem empörten Aufschrei. Im Gegenteil: Eine breite öffentliche Debatte fehlt völlig. Auch unsere Debatte zu den Anträgen der CDU über „Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegepolitik“ hier um diese Uhrzeit wird daran – so fürchte ich – wenig ändern. Denn eine tatsächliche Verbesserung in der Pflege kostet neben strukturellen Veränderungen auch Geld, viel Geld, um mehr qualifiziertes Personal zu finanzieren.
Unbestritten ist – das zeigen die aktuellen Meldungen über den Mangel an Pflegekräften in Berlin – die Sicherung der Ausbildungsplätze eine wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung der Kranken- und Altenpflege. Auch der Antrag „Einheitliche Weiterbildung der Pflegefachkräfte für leitende Funktionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ der FDP zielt in die Richtung. Fraglich ist jedoch, ob eine Nivellierung der für die Weiterbildung notwendigen Unterrichtsstunden auf mittlerem Niveau- wie Sie sie vorschlagen – der richtige Weg ist.
Ob die in den weiteren Anträgen der CDU vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege bzw. Pflegepolitik,
die Pflegepolitik im Land Berlin oder – was eigentlich das Wichtigere ist – tatsächlich die Situation in der Pflege verbessern helfen, wird im Ausschuss zu diskutieren sein.
In der Anhörung zu aktuellen Problemen in der häuslichen Krankenpflege, Konflikt und Gewalt in der Pflege älterer Menschen und Sicherung der Qualität in der ambulanten Pflege sind einige sehr konkrete Mängel in der Pflege und Pflegepolitik in Berlin im Ausschuss GSVMi im Juni deutlich geworden. Sie zu beheben und die Situation in der Pflege zu verbessern, liegt nur zum Teil im Verantwortungsbereich des Landes.
Auf Bundesebene hat die rot-grüne Regierung einige wichtige Weichen für die Qualitätssicherung in allen Bereichen des Gesundheitswesens gestellt. In der stationären Altenpflege wurde mit dem Gesetz zur Qualitätssicherung in der Pflege der Schwerpunkt auf die Stärkung der Selbstverantwortung der Pflegeeinrichtungen, die Stärkung und Zusammenarbeit der Prüfungsinstanzen und die Förderung von einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystemen gelegt, für dementiell Erkrankte wurden einige Verbesserungen geschaffen. Diese gesetzlichen Weichenstellungen müssen nur in die Praxis umgesetzt werden.
In Berlin halten wir es für dringend notwendig, die Heimaufsicht neu zu strukturieren und mit Pflegefachkräften zu verstärken sowie das Krisentelefon „Pflege in Not“ zu sichern und zu einer unabhängigen Beschwerdestelle auszubauen. Auch die Bündelung der verschiedenen Aufgabengebiete in der Pflege in einem Pflegereferat halten wir nach wie vor für sinnvoll. Das sind ganz konkrete Aufgaben, die für die Pflegepolitik in Berlin zuständige Senatsverwaltung zügig angehen und umsetzen kann und sollte.
Danke schön! – Die übrigen Fraktionen haben ihre Redebeiträge zu Protokoll gegeben. Daher liegen weitere Wortmeldungen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt zu allen Anträgen die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz und zu den Anträgen der CDU Drucksache 15/668 und der FDP Drucksache 15/671 zusätzlich die Mitberatung durch den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen. Wer diese Ausschussüberweisungen so vornehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir dies einstimmig so überwiesen.
Den Antrag lfd. Nr. 40 hatten wir bereits mit der Wahl des Bürgermeisters und Senators unter Tagesordnungspunkt 2 aufgerufen und überwiesen.
Antrag der Fraktion der CDU über Belastungen durch das Straßenbaubeitragsgesetz für Mieter und Hauseigentümer verringern!
Nach der Geschäftsordnung steht uns für die Beratung eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Ich erteile zunächst das Wort für die Fraktion der CDU, und zwar dem Herrn Abgeordneten Czaja. – Bitte schön, Herr Czaja!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 16. Juli 2002 hat der Senat auf meine Kleine Anfrage die geplante Vorlage eines Straßenbaubeitragsgesetzes bestätigt und mit den Antworten deutlich gemacht, welche Grundüberzeugung hinter seinem Handeln steht. Die Anwohner werden damit für die Reparatur jedes Schlaglochs und jedes Straßenausbaus herangezogen. Dies führt nicht nur zu einer Vertreibung vieler
Eigentümer von ihrer Scholle, sondern ebenfalls zu einer weiteren Abwanderung von Eigenheimnutzern nach Brandenburg. Auf die Frage, welche Gründe den Senat veranlasst haben, diese Gesetzesinitiative derzeitig vorzulegen, antwortet dieser – ich zitiere –:
Die Anpassung erfolgt unter anderem im Hinblick auf die fünf neuen Bundesländer, die bei vergleichbarer Lage im Ausbauzustand des Straßennetzes seit mehreren Jahren entsprechende Rechtsgrundlagen haben.
Vor allem das Subsidiaritätsprinzip mache dies notwendig und ebenso die Haushaltskonsolidierung. Der Senat hat dabei wohl vergessen, dass die Grundstücksnutzer Berlins bereits durch das Erschließungsbeitragsgesetz, welches am 12. Juli 1995 beschlossen wurde, im Verhältnis zu anderen Bundesländern mit bis zu 90 % zu den Erschließungskosten herangezogen werden und im Umland nur ein Anteil von 55 % umlagefähige Kosten vorhanden sind. Somit leisten bereits heute die Grundstücksnutzer Berlins einen großen Anteil an den Erschließungskosten der Allgemeinheit. Im Weiteren das Subsidiaritätsprinzip heranzuziehen, ist schon grotesk, mehr noch: eine Ohrfeige für die Grundstücksnutzer. In diesem Jahr wurde die Grundsteuer vom rotroten Senat erneut erhöht. Derzeitig liegt diese bei einem Hebesatz von 660 %, im Verhältnis zu Sachsen-Anhalt mit 354 % oder Brandenburg mit 342 % fast doppelt so hoch. Von einer notwendigen Angleichung von Gebühren und Abgaben an die neuen Bundesländer zu sprechen, würde daher eine Halbierung der Grundsteuer erfordern, was wir in unserem Antrag daher fordern. Der Senat dreht jedoch immer weiter an der Steuerlast, an den Abgaben und Gebühren. Die Mieter, aber auch die Grundstücksnutzer werden mit der zweiten Miete immer weiter belastet. Der Aufwand bei der Mülltrennung, die ständig steigenden Wasserpreise, absurde Festlegungen von Straßenreinigungsklassen und vergleichsweise hohe Anschlusskosten an die Kanalisation machen dies deutlich.
Bevor der Senat voreilig solche unrichtigen Begründungen abgibt, sollte er einen weiteren notwendigen Vergleich bei den derzeitigen Straßenbaustandards mit den anderen Bundesländern ziehen. Auch hierbei wissen die Eigentümer und Nutzer sehr wohl, dass diese in Berlin völlig überzogen sind: zwei Gehwege zuzüglich Radweg mit der Verpflichtung überall in Berlin, dass sich zwei Rollstuhlfahrer begegnen können,
Fahrbahnen und Parktaschen in Gegenden, in denen vorgeschrieben ist, dass die Grundstücksnutzer einen Pflichtbestandteil in der Baugenehmigung mit einem Stellplatz bzw. einer Garage haben. Wir fordern den Senat daher auf, den Mentalitätswechsel, den Sie angekündigt haben, umzusetzen und zuerst die Gesetze zu entschlacken, die Standards zu reduzieren und nicht, wie Sie in Ihrem eigenen Antrag schreiben, die Standards zu flexibilisieren, denn Flexibilisieren von Standards ist äußerst schwierig. Man kann Standards vielmehr nur festlegen und auch Mindeststandards festlegen. Ein Beispiel dafür finden Sie sehr wohl in dem ehemaligen Wahlkreis von Gregor Gysi und meinem ehemaligen Wahlkreis in Mahlsdorf mit der Musterstraße, wo wir ein solches Beispiel einmal setzen konnten.
Die fehlende Einsicht und Weitsicht des Senats zeigt sich auch in der Antwort auf die Beteiligung der Anwohner. Darauf antwortet der Senat:
Eine Betroffenenbeteiligung bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen ist weder üblich noch vorgeschrieben. Die betroffenen Fachkreise und Verbände der Grundstückseigentümer sind bereits zu einem früheren Zeitpunkt im November 1996 angehört worden.
Ich glaube, der Senat hat vergessen, dass gerade deswegen nach 1996 das Berliner Straßengesetz und Baugesetz verändert wurde, in dem die Anwohnerbeteiligung auch beim Straßenausbau vorgeschrieben ist. Die Grundlage dieser Änderung, der Einführung des Straßenbaubeitragsgesetzes, wird aber eine ganze Fülle von Belastungen für die Anwohner im Straßenausbau sein. Das Straßenbaubeitragsgesetz wird die bisherigen bekannten Kosten, die Sie in vielen Ortsteilen auch im Ostteil der Stadt als
zwischen 70 000 und 140 000 DM kannten, weiter sprengen. Daher werden wir den Senat nicht aus dieser Verantwortung lassen, die Anwohner zu beteiligen.
Ja! – Erlauben Sie mir abschließend ein Wort an die PDS-Fraktion. Mit Ihrer Beteiligung an der Berliner Regierung haben sich viele Menschen in den östlichen Bezirken erhofft, dass ihre individuellen und spezifischen Sorgen und Probleme in die Debatte einfließen. Mit diesem Gesetz werden aber sämtliche Schutzparagraphen des Einigungsvertrages für die neuen Bundesländer ausgehebelt. Der § 242 des Baugesetzbuches sagt eindeutig, dass Anwohner in der DDR nicht ein zweites Mal zu Erschließungskosten herangezogen werden können. Diesen Punkt schließen Sie mit diesem neuen Gesetz aus. Sie hebeln das aus, was unter Finanzsenator Kurth und in der großen Koalition undenkbar gewesen wäre, den Einigungsvertrag in Berlin zu verletzen. Dies schädigt vor allem die Grundstücksnutzer in den neuen Bundesländern, und Sie werden damit Ihre Einstellung zum Eigentum sehr wohl deutlich machen.
Danke schön! – Für die SPDFraktion hat nunmehr Herr Abgeordneter Hillenberg das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt sehen wir mal auf die Uhr: 10 Minuten vor 10. – Herr Czaja, Sie haben hier schon zu Beginn einer Diskussion, vor der wir uns bei dem vorliegenden Gesetzentwurf befinden, den wir noch gar nicht kennen, der irgendwo in einer Verwaltung in einer Schublade liegt, eine Rede vorbereitet. Ich gewinne den Verdacht, um es einmal vorsichtig zu formulieren, dass Sie sie anschließend kopieren wollen, um sie für den 22. September noch zu verteilen.
Das finde ich nicht besonders redlich. Wir, die wir aus dem östlichen Teil dieser Stadt kommen, haben persönlich gerade leidvoll erfahren, dass man mit den Ängsten der Bürger auch Schindluder betreiben kann. Darum fand ich Ihren Beitrag insgesamt nicht besonders hilfreich.
Ich bringe einmal ein paar Punkte aus Ihrem Antrag vor. Sie sprechen von „Schutz der Mieter“ und von „Schutz der Hauseigentümer“. Inwiefern bei Ihnen die Mieter durch das Gesetz geschützt oder auch nicht geschützt werden, ist mir nicht klar; denn es handelt sich hier nicht um eine Modernisierungsmaßnahme etc. – das heißt, die Kosten sind für die Mieter ganz unrelevant –, sondern es geht um die Hauseigentümer. Letztere allerdings haben natürlich ein Problem sowohl mit dem Erschließungsbeitragsgesetz als auch mit diesem neuen Gesetz, sofern es den Senat verlassen wird.
Ganz kurz zum Inhalt: Mieter haben wir also ausgeklammert. Wahlkampf, Herr Czaja, trifft auch nicht zu, weil wir bis Ende Dezember erst einmal einen Entwurf vorgelegt bekommen. Und dann noch zu den Kosten des Kanalisationsanschlusses: Jeder, der etwas rechnen kann, weiß, dass der Kubikmeter Abwasser etwa 20,22 DM oder 10,11 $ kostet, wenn er aus einer Grube gefördert wird. Die Anschlussgebühren für die Kanalisation bekommen Sie relativ schnell wieder heraus.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir aus der Regierungskoalition haben einen eigenen Antrag formuliert. – Ein kleiner Hinweis an die PDS: Ich bin ganz froh, dass wir in Zukunft in einem Boot sitzen, nachdem wir uns jahrelang auf der Straße – man kann fast sagen – bekämpft haben. – Aber wir haben einen Antrag formu