Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das zweite war die Mehrheit, das erste nur die Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen, die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 15/662 anzunehmen. Als Protokollnotiz stellt der Ausschuss einstimmig fest:
Die Zustimmung umfasst ausschließlich die Planreife für das benannte Projekt und nicht die darüber hinausgehende Gestaltung der Umgebung, wie sie auf den der Vorlage beigefügten Plänen zu ersehen ist.
Wer die Vorlage beschließen und der Protokollnotiz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Ersteres war die Mehrheit aller Fraktionen gegen die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag mit der Notiz so angenommen.
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. September 2002 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (Nr. 10/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)
Ein Beratungswunsch wurde mir nicht angemeldet. Und wir können dann zur Abstimmung kommen. Wer dem Vermögensgeschäft Nr. 10/2002, das ist die Drucksache 15/760 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ersteres war die Mehrheit. Gegen die Stimmen von den Grünen bei Stimmenthaltung von CDU und FDP ist das Vermögensgeschäft damit angenommen.
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vom 9. September 2002 und des Hauptausschusses vom 11. September 2002 zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS über Kleinstkreditprogramm für Berlin: Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen, Drucksache 15/610
Eine Beratung wird nicht gewünscht. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Annahme des Antrages in neuer Fassung und der Hauptausschuss empfiehlt ebenfalls diese Fassung mit weiteren Änderungen. Wer so gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/761 beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das mit der Mehrheit des Hauses gegen die Stimmen der FDP ohne Enthaltungen so beschlossen.
Zur lfd. Nr. 5 – das ist die Verordnungs-Nr. 15/72 über die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin – beantragt die Fraktion der CDU die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Weitere Überweisungsanträge liegen mir nicht vor. Ich stelle damit fest, dass das Haus von den übrigen Verordnungen Kenntnis genommen hat.
Antrag der Fraktion der FDP über Modernisierung des Berliner Personalvertretungsgesetzes (BlnPersVG)
Dazu steht den Fraktionen je fünf Minuten Redezeit zur Verfügung. An Wortmeldungen liegt von Herrn Dr. Lindner von Seiten der FDP-Fraktion vor. Er hat hiermit das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Lindner!
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die finanzielle Situation, in der sich das Land Berlin befindet, ist dramatisch. Und daran ändert leider auch nichts die Tatsache, dass sich die Regierungsfraktionen bereits seit Monaten weigern, dies vor Redaktionsschluss in diesem Hause diskutieren zu wollen.
Wir haben 7 Milliarden $ Ausgaben für Verwaltung, das sind im Wesentlichen sämtliche Primäreinnahmen des Landes Berlin. Und wir haben so etwas wie Solidarpaktgespräche, von denen mittlerweile jedes Kind weiß, dass sie zu nichts führen werden, jedenfalls nichts Nenneswertes. Das ist ja auch ganz klar. Wenn die Regierung nicht bereit ist, ein alternatives Szenario zu entwickeln, wie sie alleine zu einer drastischen Einsparung im Personalkostenbereich kommt, über was soll denn Frau Stumpenhusen mit Ihnen eigentlich verhandeln? Das ist eine Interessensvertreterin. Die kann nicht irgendetwas beigeben, wenn Sie nicht bereit sind, überhaupt einen Verhandlungsgegenstand zu schaffen. [Beifall bei der FDP – Liebich (PDS): Sollen wir eigentlich verhandeln oder gleich rausschmeißen?]
Was erforderlich ist statt einer mühsam und im Nichts verlaufenden Verhandlung, ist ein drastisches Reduzieren der Verwaltungstätigkeiten als allererste Aufgabe. Das ist das, was man gemein Aufgabenkritik nennt. Und da geht es auch nicht an, dass man in Zeiten von Leerständen beim Bundesverwaltungsgericht immer noch um die Zweckentfremdungsverbotsverordnung kämpft und hier immer noch weiter mühsame Vorschriften beschließt. Es kann doch nicht angehen, dass weiterhin Wirte in dieser Stadt neun Ämter anlaufen müssen, um eine einzige Schankgenehmigung zu erhalten,
sondern zur Verwaltungsreform gehört auch – und da lesen wir heute in der Zeitung, dass die tot sei –, sich mit dem Verwaltungsaufbau zu beschäftigen und One-Stop-Agency nicht zum Märchen verkommen zu lassen.
Zur Umsetzung ist es nötig, auch entsprechend Personal abzubauen auf das Niveau anderer Länder. Das kann man teilweise mit Stellenpool, Frühpensionierungen und Ähnlichem machen, aber man wird, und das muss man auch ganz klar sagen, wenn man nicht Realitätsverweigerung betreibt, betriebsbedingte Kündigungen nicht ausschließen können.
Das ist die nüchterne Wahrheit. Das ist die Wahrheit für jedes Unternehmen, dem es schlecht geht. Sogar Unternehmen, denen es relativ gut geht, müssen sich dieser Wahrheit stellen. Profitable Unternehmen wie die Deutsche Bank oder andere sehen dem entgegen. Nur das Land Berlin betreibt hier Realitätsverweigerung.
Als Allererstes muss man die Voraussetzung dafür schaffen, auch diesen Schritt gehen zu müssen. Dazu gehört es, das bestehende Personalvertretungsrecht des Landes Berlin auf Vordermann zu bringen, zu modernisieren und insbesondere die Mitbestimmung bei Kündigungen abzuschaffen.
Haben die von Ihnen in Ihrem Antrag erwähnten Bundesländer Bremen und Hamburg zu dem Mittel der betriebsbedingten Kündigungen gegriffen? Ja oder Nein?
Das sage ich Ihnen, damit einmal klar wird, über was wir hier eigentlich reden. Nach § 87 Nr. 9 Personalvertretungsgesetz haben die Personalräte sogar Mitbestimmung bei Kündigungen in der Probezeit. Selbst wenn ein durchaus unfähiger Mitarbeiter gekündigt werden soll, besteht die Gefahr, dass bis zu eineinhalb Jahren – und das sind die Laufzeiten, bis teilweise die Einigungsstelle zu Potte gekommen ist – –
Dann haben wir die Situation, dass nur der Arbeitnehmer auch noch vor das Gericht laufen kann und der Arbeitgeber, das Land Berlin, nicht. Das ist die Situation, und das hat mit „sozial“ nichts mehr zu tun. Das ist eine Vollblockade, die hier gesetzlich kodifiziert ist. [Beifall bei der FDP]
Das ist nicht mehr vermittelbar. Das können Sie dem Bund nicht vermitteln, der ein Weniger an Mitbestimmungsrechten in diesem Bereich hat. Hier leben Tausende von Bundesbediensteten, die diese Rechte nicht genießen. Dem Bund wollen wir in die Tasche greifen und ihn zur Lösung unserer Haushaltskrise heranziehen. Das ist auch nicht den Mitarbeitern in der Privatwirtschaft zu vermitteln, den Angestellten bei Karstadt oder sonst wo, die alle betriebsbedingten Kündigungen – wenn dem Unternehmen das Wasser bis zum Hals steht – ausgesetzt sind. Nur das Land Berlin nicht.
Wir kommen jetzt zum Schluss zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit. Hier gibt es ein Gutachten von Jan Ziekow, Verwaltungshochschule in Speyer. Das ist ganz klar obendrein auch noch verfassungswidrig. Und dann gibt es auch nicht diese Verweise der Gewerkschaften teilweise auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 1. Februar 2001. Damit hat sich das Gericht gar nicht beschäftigt. Die Klage ist als unzulässig abgewiesen worden.
Unsere Forderung ist nicht übermäßig. Wir verlangen als Erstes nur das Absenken auf das Niveau des Bundespersonalvertretungsrechts. Es ist uns aber auch ganz klar: Es gibt noch weiteren Renovierungsbedarf, z. B. die Größe der Personalräte.
Es ist ein völliger Irrsinn, dass hier 29 Personalräte teilweise in großen Verwaltungen sitzen und auch hier im Übrigen Kündigungsausschlüsse bestehen, wie beispielsweise diese unseligen Beschäftigungssicherungspakte, die damals die Herren Landowsky und Diepgen zur Absicherung von Wahlen geschlossen haben. Auch die müssen auf den Prüfstand, ob man die nicht vorzeitig kündigen kann. Ganz klar!