Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Kollege Flemming hat bereits dargestellt, wie man mit einem Antrag umgeht, der einen politisch richtigen Sachverhalt aufgreift. Es ist gesagt worden, dass ein Zeitplan erstellt und eine betriebswirtschaftliche Untersuchung gemacht werden soll.
Der Senat hat sich in der vergangenen Woche mit dem Senatsbeschluss bereits dazu geäußert, wie mit den Expertengutachten umgegangen werden soll, und die Koalitionsfraktionen haben sich in einschlägigen Beschlüssen auch bereits dazu geäußert. Dieser Antrag greift also Dinge auf, die schon passieren. Es ist eine Selbstverständlichkeit, was in diesem Antrag steht, und Selbstverständlichkeiten kann und soll dieses Haus auch beschließen. Das werden wir hier tun.
Es ist von der SPD-Fraktion die Sofortabstimmung beantragt worden. Die SPDFraktion hat gesagt, sie werde diesem Antrag zustimmen. Die PDS-Fraktion wird aus inhaltlichen Gründen dem Antrag selbstverständlich auch zustimmen. Wir stimmen aber in diesem Fall über den Antrag und nicht über die Begründung ab und auch nicht darüber, was Frau Grütters hier gesagt hat, sondern über den reinen Antrag, und der ist zustimmungsfähig.
Meine Damen und Herren! Auch ich freue mich darüber, dass uns das Gutachten inzwischen vorliegt, und ich freue mich darüber, sagen zu können, dass die Ergebnisse meiner Ansicht nach nachdrücklich unterstreichen, es war richtig, diese Expertenkommission einzusetzen. Deswegen möchte ich mich auch noch einmal nachdrücklich bei Senator Flierl dafür bedanken, dass er die Größe gehabt hat und sich nicht zu schade gewesen ist, den Vorschlag, der seinerzeit noch unter Frau Goehler entwickelt und von den Grünen eingebracht worden ist, auch umzusetzen. - Noch einmal herzlichen Dank, Herr Flierl, dass Sie diese Größe hatten.
Ich finde, der Erfolg gibt Ihnen recht, und ich finde es auch richtig, das sich die rot-rote Koalition nach merkwürdigem Zwischengeplänkel in der "Berliner Zeitung" jetzt doch darauf verständigt hat, dass die Zeit drängt, dass wir ein Vorschaltgesetz brauchen und dass die Vorschläge zügig umgesetzt werden müssen. Ich finde das Vorschaltgesetz richtig. Ich finde es auch richtig, dass ein Interimsvorstand eingesetzt wird. Ich finde es auch richtig, dass die Möglichkeit eröffnet wird, dass Leute von außen kommen. Denn wenn man einmal in die Wirtschaft schaut, dann weiß man, dass etwa 70 % aller Fusionsvorhaben auch in der freien Wirtschaft scheitern.
Es ist ein sehr schwieriger Prozess, der da vonstatten gehen muss. Gerade deswegen müssen die Weichen, alles, was nötig ist für eine Fusion, die klappen soll, richtig gestellt werden. Auch deswegen sage ich für unsere Fraktion ganz klar, dass wir uns nicht vorstellen können, dass es etwas anderes geben kann als eine paritätische
Besetzung der zukünftigen Fakultät, eine paritätische Besetzung des zukünftigen Klinikums - auch wenn es von den Größenverhältnissen etwas anders aussieht. Aber damit es einen gelingenden Fusionsprozess gibt, muss das so sein und muss es auch eine Fakultät unter dem Dach von zwei Universitäten sein.
Aber ich denke schon, und ich spreche da sicher auch für unsere Fraktion, dass man über den Namen noch einmal nachdenken sollte. Ich denke "Zumbis" als Absolventen sind nicht das, was Berlin braucht. Da gibt es durchaus gute Gründe, den Namen Charité zu behalten, aber von der Struktur her muss es klar anders aussehen.
Ich möchte hier auch noch einmal betonen, dass unser Verständnis vom "Grundsatz" des Gutachtens über das, was ich von der SPD insbesondere immer höre, deutlich hinaus geht. Der Grundsatz ist nicht nur, dass das Expertengutachten betont, es soll eine Fakultät geben, ein Klinikum, sondern das Gutachten sagt eben viel mehr. Insbesondere unterstreichen wir den forschungspolitischen Ansatz, den das Gutachten deutlich gemacht hat. Gerade in Bezug auf die Forschungspolitik wurde ja deutlich gemacht, dass die Kombination aus Grundlagenforschung und angewandter Forschung und die Verbindung mit der außeruniversitären Forschung besonders in Dahlem, aber auch in Mitte sehr gut sind, wichtig sind und unbedingt erhalten werden müssen.
Ich möchte hier auch noch einmal betonen, dass die Expertenkommission ein Gutachten vorgelegt hat, das die Einsparsumme bringt, die 98 Millionen Euro bis 2010, ohne einen Standort schließen zu müssen. Auch das finde ich ein sehr gutes Ergebnis.
Es gab natürlich auch Kritik, unter anderem von dem ehemaligen Wissenschaftssenator Herrn Erhardt oder von Herrn Strehl. Ich teile diese Kritik nicht. Ich unterstütze das forschungspolitische Konzept, wie es die Kommission vorgelegt hat. Aber auch ich hätte mir gewünscht, dass in dem Gutachten zu den Kosten mehr ausgesagt wird, dass stärker fundiert wird. Aber dann muss man redlicherweise hinzufügen, dass das offensichtlich nicht einfach gewesen ist. Denn in dem Gutachten steht, dass unter anderem von der Charité keine kongruenten Zahlen vorgelegt worden sind.
Aus diesem Grund unterstütze ich den Antrag der CDU. Wir brauchen eine Klarheit darüber. Wir brauchen keine Diskussion über ad hoc aus der Tasche gezogenen Papiere, in denen von Herrn
Motzkus von der Charité gesagt wird, das kostet alles 4 Milliarden Euro mehr. Wir brauchen fundierte Zahlen. Deshalb finde ich es richtig, diesen Antrag der CDU heute zu unterstützen, deshalb werden wir das auch tun. - Vielen Dank!
Es war der Antrag auf Sofortabstimmung gestellt. Dem werden wir dann so folgen. Ich lasse somit sofort abstimmen. Wer also diesem Antrag in der Drucksache 15/870 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! - Danke schön! Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS auf Annahme einer Entschließung über Stärkung der Finanzkraft von Ländern und Gemeinden durch gerechtere Besteuerung von Großvermögen
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der den Ursprungsantrag ersetzen soll, Drucksache 15/872-1. Eine Beratung ist mit bis zu fünf Minuten pro Fraktion vorgesehen. Ich erteile zunächst das Wort für die Fraktion der SPD dem Abgeordneten Herrn Zackenfels. - Bitte sehr!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine Entscheidung vor uns, die vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Situation unseres Landes sehr sinnvoll ist und die ich Ihnen kurz begründen möchte. Ich werde dann in einem zweiten Teil noch kurz auf einige der Punkte eingehen, die uns die CDU in ihrem Änderungsantrag vorstellt.
Die Situation ist im Großen und Gsteueranzen recht bekannt. Die Situation der eigenen Kommunen, der Gemeinden, der Gebietskörperschaften in unserem Land hat sich in den letzten Jahren rapide verschlechtert. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Das sind aber nicht unbedingt politisch motivierte Gründe, sondern sind in der föderalen Struktur unseres Landes
begründete Strukturen, die unter anderem auch dazu geführt haben, dass eine Kommission beim Bundesminister der Finanzen eingerichtet worden ist, um unter anderem über Gewerbesteuer oder ähnliche Dinge noch einmal nachzudenken.
Wir haben also insgesamt eine Situation, in der es darauf ankommt, dass die Kommunen und Gemeinden in der Lage sind, das ihnen zustehende Steueraufkommen aufzunehmen und dieses auch für ihre Zwecke zu verwenden. In diesen Zusammenhang gehört auch der Vorstoß der rot-roten Koalition im Bereich der Vermögensteuer. Sie entsinnen sich, dass die damalige Kohl-Regierung die Vermögensteuer seinerzeit im Rahmen eines Bundesverfassungsgerichtsurteils - ich möchte formulieren - auslaufen ließ. Der Grund hierfür ist ganz einfach. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vermögensteuer in der damals vorliegenden Form verfassungswidrig war. Verfassungswidrig war sie deswegen, weil offensichtlich eine unterschiedliche Besteuerung von Grundstücken und Grundvermögen einerseits und von übrigem Vermögen andererseits stattfand. Das wiederum liegt im wesentlichen daran, dass das Grundvermögen in unserem Land -das finde ich nach wie vor nicht nachvollziehbar - im wesentlichen auf der Grundlage von Werten von 1963 bewertet wird.
Es ist zu begrüßen, dass letztendlich auch auf Initiative der rot-roten Koalition diese Thematik wieder aufgenommen wird. Die Vermögensteuer ist eben nicht verfassungswidrig per se, Herr Dr. Lindner, das ist sie nicht, sondern kann ohne weiteres verfassungsgemäß ausgestaltet werden. Das wird das Ziel sein, dem sich im nächsten Jahr der Bundesrat und die Gesetzgebung wird stellen müssen.
Es ist in diesen Zeiten auch mehr als gerechtfertigt, dass eine solche Steuer erhoben wird. Der soziale Ausgleich und der Ausgleich zwischen den Menschen, die sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden und derjenigen, die über umfangreiches Vermögen verfügen, ist nach unserer Auffassung in nicht befriedigender Form gelöst, Herr Dr. Lindner. Das
kann man nicht sagen. Für unser Land bedeutet das ganz konkret, dass letztendlich bei Einführung der Vermögensteuer etwa 200 Millionen Euro jährlich allein an Vermögensteuer in die Haushaltskasse fließen. Wir verbessern damit ebenfalls die Einnahmen des Landes Berlin. Was die Erbschaftsteuer betrifft, reden wir von rund 30 Millionen Euro.
Sowohl aus sozialen Aspekten heraus als auch aus föderalen sowie fiskalischen Aspekten heraus und letztendlich auch aus haushaltspolitischen Aspekten für das Land Berlin muss man diesem Antrag zustimmen und einsehen, dass dies dem Land Berlin insgesamt wohl tun wird, eine solche Initiative zu unterstützen und dieses auch auf Bundesebene zu vertreten.
Ich komme nun zu dem Änderungsantrag der CDU, der unseren Antrag ersetzen soll. Ich stelle fest, dass das Detailwissen doch sehr zu wünschen übrig lässt. Nach dem, was ich gehört habe, Herr Kurth, werden Sie hier zu diesem Antrag sprechen. Ich kann das wirklich nur bedauern. Der Antrag strotzt vor Fehlinformationen. Er strotzt auch von einem bestimmten Verständnis, das wir in keiner Form mit dieser Stadt verbunden haben wollen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass die Einführung der Vermögensteuer sozial ungerecht sei. Ich bin gespannt, wie Sie das hier entsprechend nachweisen wollen. Sie reden davon, dass es dazu führen wird, dass Kapital ins Ausland abgezogen wird. Ich darf Sie daran erinnern, dass der größte Kapitalauslandsfluchtatbestand seinerzeit durch die Kapitalertragsteuer ausgelöst wurde, die - dessen werden Sie sich sicherlich noch einmal gewahr werden - von Herrn Waigel oder einem anderen CDU-Finanzminister eingeführt worden ist. Es kann nicht behauptet werden, dass Kapitalflucht automatisch etwas Schlechtes ist, weil Sie das seinerzeit mit eingeführt haben.
Die Vermögensteuer ist eine Steuer, die sozial ausgewogen ist und zur sozialen Gerechtigkeit in diesem Land führen wird. Da können Sie sich auf den Kopf stellen, Herr Dr. Lindner!
- Sie können sagen, was Sie wollen. Wie viel Prozent hat Ihre Partei erreicht, 7 Prozent oder 8 Prozent? Ich freue mich auf die Vermögensteuer, die unter anderem einige Ihrer Mitglieder betreffen wird. Ich halte das für sozial ausgewogen. - Ganz herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird kein vernünftiger Mensch bestreiten oder für die Zukunft ausschließen, dass wir im Bereich der Erbschaftsteuer oder bei der Vermögensteuer zu Änderungen gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage kommen könnten. Dies könnte weniger geschehen, weil es sich hier um Mehreinnahmen handelt, die möglicherweise den Länderhaushalten zufließen, sondern eher, weil sich einfach die Bemessungsgrundlagen in der Vergangenheit verändert haben.
Seit 1995 aber kann man diese Diskussion nicht mehr führen, ohne sie in den Zusammenhang der steuerlichen Gesamtbelastung der Bürger zu sehen. Dieses, Herr Zackenfels, ist einer der wesentlichen Punkte aus der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung gewesen. Zum einen wurde gesagt, dass die Wertermittlungen und die Wertfeststellungen angeglichen werden müssen sowie die steuerliche Gesamtbelastung gesehen werden muss. Hier besteht genau der Zusammenhang, auf den Ihr Antrag - das ist Ihre erste große Schwäche - mit keiner Silbe eingeht.
Die Vermögensteuer ist auch nicht einfach - wie Sie sagen - nur ausgelaufen, sondern ist in einer modifizierten Form durch Änderungen der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer durchaus noch existent. Die Großvermögen werden im Zeitpunkt des Übergangs besteuert. Ich finde auch interessant, dass man einmal über die Einkommen aus den Vermögen in einer Änderung der Besteuerung möglicherweise noch einmal nachdenkt. Aber - das ist das Entscheidende - die steuerliche Gesamtbelastung der Bürger und Unternehmen ist der Hintergrund, den das Bundesverfassungsgericht sehen will und vor den wir dieses Thema auch sachlich stellen müssen. Es ist ein gewisses Verständnis dafür angebracht, dass Sie in Ihrem Antrag nicht mit einer Silbe auf dieses Thema eingehen.
vor. Ich greife nur einen Punkt heraus. Das Wachstum in diesem Jahr wird bei nur noch 0,4 % liegen. Es ist zum wiederholten Mal hintereinander in diesem Jahr reduziert worden. Weil Sie sich gern bei diesem Hinweis in weltwirtschaftliche Erklärungszusammenhänge flüchten, nenne ich Ihnen die Gesamtzahl für die Euro-Länder gleich auch.
- Herr Wieland, ich habe Ihnen den Zusammenhang gerade klar gemacht. Das Wirtschaftswachstum liegt im Euro-Raum bei 0,9 %. Damit ist die stärkste Volkswirtschaft Europas einmal wieder das Schlusslicht und der Bremser. Im gleichen Zusammenhang ist die Anpassung der für das nächste Jahr vermuteten Zahl der Arbeitslosen zu sehen. 4,1 Millionen vermuten die Sachverständigen im nächsten Jahr bei einer stark sinkenden Beschäftigung. Wenn Sie sich - ich kann darauf nicht insgesamt eingehen - einmal ein besonderes Lesevergnügen gönnen wollen, lesen Sie einmal nach, was diese Sachverständigen zu Herrn Hartz sagen.
Das Gutachten sagt insgesamt, dass die Koalitionsvereinbarungen zur Anhebung von Steuern und Sozialabgaben das Gegenteil dessen sind, was sozialpolitisch und wachstumspolitisch geboten wäre. In dem Zusammenhang sind beide vorliegenden Anträge zu sehen. Wir erleben ein wahres Trommelfeuer seit der Bundestagswahl von Steuer- und Sozialabgabenerhöhung, deren Ankündigungen und deren Plänen.