Protokoll der Sitzung vom 28.11.2002

Wir kommen zur

lfd. Nr. 2 B:

a) II. Lesung

Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG)

Dringliche Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/1045 Antrag der SPD und der PDS Drs 15/900

b) II. Lesung

Gesetz über das Management der Grundstücke im Eigentum Berlins (Facility-Management-Gesetz Berlin – FMG Bln)

Dringliche Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/1047 Antrag der CDU Drs 15/744

c)Antrag

Haushaltsmäßige Voraussetzungen für das Facility-Management sofort mit einem 1. Nachtragshaushalt schaffen

Dringliche Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/1046 Antrag der SPD und der PDS Drs 15/941

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Eine Beratung, so wurde mir signalisiert, wird nicht gewünscht. Dem ist so. Zu den II. Lesungen rufe ich somit auf die Paragraphen 1 bis 7 bzw. 8 der Drucksachen 15/900 und 15/1045 sowie die Paragraphen 1 bis 10 der Drucksache 15/744, die Überschriften und die entsprechenden Einleitungen dieser Drucksachen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, Zum Gesetz auf Antrag von SPD und PDS über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der CDU und der FDP die Annahme mit Änderungen. Wer so gemäß den Drucksachen 15/900 und 15/1045 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz so angenommen.

Zum Antrag der Fraktion der CDU über ein FacilityManagement-Gesetz empfiehlt der Hauptausschuss gegen die Stimmen von CDU und FDP die Ablehnung. Wer jedoch dem Antrag Drucksache 15/744 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz mit großer Mehrheit abgelehnt.

Zum weiteren Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/941, empfiehlt der Hauptausschuss ebenfalls die Ablehnung, und zwar gegen die Stimmen von CDU und FDP und bei Enthaltung der Grünen. Wer jedoch dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz bei Stimmenthaltung der Grünen abgelehnt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 3:

a) I. Lesung

BSR-Skandal (III) – Novellierung des Berliner Betriebegesetzes

Antrag der FDP Drs 15/961

b) I. Lesung

Gesetz über die Sicherstellung ordnungsgemäßer Gebühren und Entgelte bei den landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Antrag der CDU Drs 15/1013

c) Antrag

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Skandale um Berliner Stadtreinigung und Berliner Wasserbetriebe

Antrag der FDP Drs 15/1012

in Verbindung mit

Dringlicher Antrag

Abfallwirtschaft ohne Monopol und Ökodumping I: Rahmenbedingungen

Antrag der Grünen Drs 15/1036

Dringlicher Antrag

Abfallwirtschaft ohne Monopol und Ökodumping II: Gewerbeabfall

Antrag der Grünen Drs 15/1037

Dringlicher Antrag

Abfallwirtschaft ohne Monopol und Ökodumping III: Bioabfall

Antrag der Grünen Drs 15/1038

Dringlicher Antrag

Abfallwirtschaft ohne Monopol und Ökodumping IV: Restmüll aus Haushalten

Antrag der Grünen Drs 15/1039

I. Lesung

Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG)

Dringlicher Antrag der Grünen Drs 15/1040

Ich betone noch einmal, dass es sich bei dem Antrag über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses um einen Antrag der FDP-Fraktion handelt. Fälschlicherweise ist in der Einladung ein Fehler unterlaufen und hier noch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genannt. Ich bitte hierfür nachträglich noch einmal um Entschuldigung. Wir haben das so zur Kenntnis genommen.

Diese Beratung ist weiter mit den genannten fünf dringlichen Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verbunden.

Wird den zuletzt genannten Dringlichkeiten widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung von bis zu 10 Minuten pro Fraktion ist vorgesehen. Ich eröffne die I. Lesung, und es beginnt die Fraktion der FDP. Das Wort hat Herr Schmidt!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht in unserem Antrag nicht um das Berliner Bädergesetz, wie gesagt wurde, sondern um das Berliner Betriebegesetz. Ich hoffe, dass die Abfallwirtschaftsplanung des Landes auch nicht baden gehen wird.

Bei der Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans sollte für die Bürger eine möglichst kostengünstige und zugleich umweltfreundliche Lösung entwickelt werden. Deshalb ist es notwendig, Gutachter einzuschalten, die die Ökologie und Ökonomie der von der BSR vorgeschlagenen STAB-II-Lösung und deren Alternativen prüfen können. Inzwischen ist zwar das Ökoinstitut von der BSR beauftragt worden, aber der Blick in die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzepts fehlt leider noch immer. Hier wäre übrigens auch eine Beauftragung durch den Senat zwingend notwendig gewesen, so wie auch bei der vorgesehenen Ausschreibung von Entsorgungsleistungen. Dass die BSR nun diese Ausschreibung und Gutachten beauftragt hat, ist schlichtweg ein Skandal, weil die natürlich Eigeninteressen verfolgen und ihren Abfall möglichst auch selbst entsorgen wollen. Daher ist auch zu vermuten, dass die Ausschreibung zu dem Ergebnis kommen wird, dass nur ein Ausbau der Müllverbrennungsanlage in Ruhleben die wirtschaftlich beste Lösung ist.

Bei der Abfallwirtschaftsplanung hätten wir Ihnen zu Folgendem geraten: Die Politik und nicht die BSR hätte hier die Organisation übernehmen sollen. Die Ausschreibung und die Gutachten hätten durch den Senat veranlasst werden sollen.

[Beifall bei der FDP]