In das Abfallkonzept sollten die Kapazitäten, die es in Ruhleben zur Müllverbrennung gibt, einbezogen werden. Das ist sinnvoll, diese Anlage gibt es, und sie muss bezahlt und betrieben werden. Aber dass diese Anlage auch in Zukunft bei der BSR verbleiben muss, das ist nicht von uns vorgegeben, und das sollte auch offen behandelt werden.
Bei den Ausschreibungen wäre es wichtig, kein technisches Verfahren vorzugeben, wie es durch die Planung mit dem SVZ und der geplanten Vergärungsanlage am Schöneicher Plan vorgegeben wurde oder die Vorgabe von Standorten innerhalb oder außerhalb Berlins.
Der Abfallwirtschaftsplan sollte im Ergebnis eine Prüfung auf ökologische und ökonomische Vertretbarkeit sein. Das ist er im Moment nicht, und ich hoffe, dass Sie hier bereit sind, auch entsprechend umzudenken.
Nur durch Aufbrechen des BSR-Monopols kann die sich abzeichnende Kostenentwicklung aufgehalten werden. Es wird eine Steigerung der Werte von 15 % geben, aber wahrscheinlich werden es eher 60 % oder sogar 100 %, die es aufzuhalten gilt.
Bei der Sammlung, dem Transport, der Entsorgung, der Verwertung und Deponierung ist nicht einzusehen – egal ob es sich um Gewerbeabfall, Bioabfall oder Hausmüll handelt –, dass hierzu das Handeln von Monopolisten notwendig ist. Als erster Schritt muss daher unserer Ansicht nach das Berliner Betriebegesetz geändert werden. Hier wird der Status der BSR als Anstalt des öffentlichen Rechts festgeschrieben, und Alternativüberlegungen werden damit von vornherein ausgeschlossen. Deshalb erfolgte von uns der Antrag auf Änderung dieses Gesetzes.
Einen zweiten Schwerpunkt – neben der Änderung des Berliner Betriebegesetzes – stellt unser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dar, um die Vorgänge bei der Berliner Stadtreinigung und den Berliner Wasserbetrieben aufzudecken. Für unseren Antrag gab es dabei drei Ausgangspunkte – zum einen die Fehlkalkulation der BSR bei den Straßenreinigungsgebühren. Von der notwendigen sofortigen Rückzahlung der zuviel eingezogenen Gebühren ist noch immer nichts in Sicht. Als zweiten Punkt geht es um die Diskussion um die vermutlich überhöhten Rückstellungen der BSR für die Deponiesanierung, die natürlich auch bequem auf die Gebühren der Verbraucher umgelegt werden kann. Und als Drittes geht es um die vergebliche Investition in das Sekundärrohstoffverwertungszentrum Schwarze Pumpe, wozu dann doch noch ein bisschen mehr zu sagen ist.
Am 1. Februar 1995 stimmte der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe unter dem Vorsitzenden Pieroth für die Investition in das SVZ. Insgesamt sollten dort 320 Millionen DM investiert werden, und dafür sollten im Gegenzug 700 Millionen DM Investitionen zur Beseitigung der Klärschlämme der Wasserbetriebe eingespart werden. Solche Rechnungen kennen wir leider öfter aus Berlin. Es blieb nicht bei 320 Millionen DM Investition in das SVZ, sondern insgesamt musste dort über eine Milliarde DM investiert werden.
Als Untersuchungspunkte halten wir zum einen die Gebühren für die Wasserbetriebe und die BSR für notwendig. Hier ist genau die Kalkulation zu untersuchen, da das keine Preise sind, die sich am Markt gebildet haben, sondern durch die Monopolisten festgelegt wurden. Und dann ist auch die Frage zu stellen: Inwieweit werden die Gebühren – –
Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter Schmidt! – Ich habe jetzt lange die Kameramänner dort oben beobachtet. Sie versuchen seit geraumer Zeit, gezielt die Unterlagen der Abgeordneten zu filmen. Ich bitte Sie, so zu filmen, dass Sie nicht nur die
Reihen der Abgeordneten, die leeren Bänke und Unterlagen filmen. – Dieses nur als kleiner Hinweis, denn vielleicht ist Ihnen das gar nicht bewusst gewesen. Etwas diskreter zu filmen wäre doch sicherlich möglich. – Danke schön! – Bitte, Herr Schmidt, Sie haben das Wort!
Also, die Gebührenkalkulation der BSR und der Wasserbetriebe ist genau zu untersuchen, inwieweit dort Anteile dort Anteile aus wirtschaftlichen Fehlengagements drinstecken. Private Unternehmen haben ihre Fehlentscheidungen mit ihrer wirtschaftlichen Existenz mit der Überlebensfähigkeit zu bezahlen. Bei diesen Monopolisten ist das nicht der Fall. Das kann auf die Gebühren umgelegt werden.
Genauso untersucht werden muss der Zeitverzug, den es bei der Abfallwirtschaftsplanung gab. Hier hat die BSR im April an Senator Strieder geschrieben, dass das SVZ auffällt. Die Senatsverwaltung hat wohl erst im Oktober erfahren haben wollen, dass das SVZ auffällt. Hier kann sich schon wundern, welche lange Leitung es eigentlich in diesem Haus gibt.
Bei den Investitionen in das SVZ und beim Zeitverzug in der Abfallwirtschaftsplanung, die die Gebühren der Verbraucher belasten wird, ist auch die Frage nach der Verantwortlichkeit und dem Schadenersatz zu prüfen. Gestern im Stadtentwicklungsausschuss sagten die Mitglieder der Koalition, dass sie nach dem Auslaufen der Zielvereinbarung mit der BSR auch Wettbewerb in der Abfallbranche wollen. Die Zielvereinbarung schreibt das Monopol der BSR auf 15 Jahre fest und verändert somit Wettbewerb.
Die Vorkommnisse um die Straßenreinigungsgebühren, die wir leider zur Kenntnis nehmen mussten, zeigen deutlich, dass wir nicht bis zum Auslaufen bis 2015 warten sollten. Das ist viel zu lange! Bitte unterstützen Sie daher unser Anliegen; es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Berlins. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den vor uns liegenden Anträgen will die Opposition offensichtlich tief in den Dreck eintauchen und findet nun nicht sauber wieder hinaus. Im Juli 2000 hat die damalige Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie ein Landesabfallgesetz mit einer Zielvereinbarung beschlossen, in deren Vordergrund die Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Attraktivität der BSR stand.
Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Es wurde ein entsprechender Maßnahmenkatalog, Herr Linder, zur Effizienzsteigerung erstellt, ein Monitoring wurde vereinbart und vieles mehr. Nach kaum mehr als zwei Jahren soll dieses nun nach einem Antrag der FDP alles nicht mehr gelten.
Die bereits begonnen Maßnahmen zur Reduzierung des Personals mittels eines ausgewogenen Konzepts und auch die zur Abfallentsorgung werden jetzt plötzlich in Frage gestellt.
Sie, meine Dame und meine Herren von der FDP, wollen die Möglichkeit schaffen, mittels Liberalisierung andere Wege zu gehen. Wozu soll das gut sein?
Glauben Sie ernsthaft, dass dieser Weg eine Garantie dafür ist, das Falschberechnung, fehlende Qualität oder mangelnder Service auszuschließen sind?
Glauben Sie ferner ernsthaft, auch Herr Lindner, nur mit diesem Schritt wird das erschütterte Vertrauen wieder hergestellt?
Im Gegenteil! Wem ist denn damit gedient, wenn sich diese neue Gesellschaft der Kontrolle des Landes Berlin entziehen kann? – Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt doch ganz sicher nicht. Das glaubt ja nicht einmal mehr die Opposition.
Wir müssen feststellen, dass die BSR fehlerhaft gearbeitet hat. Die geforderte Nachkalkulation hat die von der BSR errechneten 60 Million € zu viel eingenommener Straßenreinigungsgebühren bestätigt. Und wer in der letzten Sitzung zugehört hat, wird vernommen haben, dass die Senatsverwaltung bereits jetzt eine jährliche Nachkalkulation in Auftrag gegeben hat.
Übrigens hat die BSR auch für Abfallgebühren 19 Millionen € zu wenig eingenommen. Die Falschberechnungen gehen also in beide Seiten, man kann nicht von einer Bereicherung reden. Sicherlich ist das Controlling optimierungsfähig, und auch daran wird bereits zügig gearbeitet. Weshalb können Sie also nicht so lange warten, bis Ergebnisse vorliegen?
Der Vertrag hat noch eine Laufzeit von ungefähr 13 Jahren. Geld ist bereits daraus geflossen, und zwar in Höhe von 400 Millionen € als vorgezogene Dividende an das Land Berlin.
Denn vergessen wir nicht: Ein zentraler Teil der Zielvereinbarung war die Entlastung des Berliner Haushaltes.
Eine Vertragsaufhebung ist im Grundsatz immer teuer, und in diesem Fall wird allerdings unter § 8 Punkt 4 der Zielvereinbarung detailliert beschrieben, wie ein Ausgleich herzustellen ist. Haben Sie eigentlich den § 8 ausführlich gelesen und haben Sie ihn auch verstanden? Ich glaube nicht.
[Beifall bei der SPD – Dr. Lindner (FDP): Linke Tasche, rechte Tasche, wenn Sie es Privatisieren, fließt doch alles wieder zu- rück!]
Wozu eigentlich einen Untersuchungsausschuss? Weil es vielleicht gerade in ist, wie es uns im Bund gerade weis gemacht werden soll? Und wissen Sie überhaupt, dass sich ein Untersuchungsausschuss nur mit abgeschlossenen Vorgängen beschäftigen kann? Wie und wozu also wollen Sie dort über die zukünftige Gebührenregelung reden?
Auch uns ist an einer umfassenden Transparenz und einer zügigen Aufklärung gelegen. Daher muss jetzt geprüft werden, wie die parlamentarische Aufarbeitung in geeigneter Weise geleistet werden kann.
Wenn es schon nicht in dem zuständigen Ausschuss gelingen kann, dann besteht doch wohl die Möglichkeit, dort einen Sonderausschuss als Unterausschuss einzurichten. Ein Untersuchungsausschuss ist jedenfalls absolut unnötig.