Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2002/2003 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002/2003 – NHG 2002/2003)
Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/1515 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1300 Änderungsanträge der CDU Drs 15/1515-1 (betr. Einzelplan 09) Drs 15/1515-2 (betr. Einzelplan 09) Drs 15/1515-3 (betr. Einzelplan 09) Drs 15/1515-4 (betr. Einzelpläne 09 und 29) Drs 15/1515-5 (betr. Einzelpläne 09, 10 und 29) Drs 15/1515-6 (betr. Einzelplan 10) Drs 15/1515-7 (betr. Einzelpläne 10 und 29) Drs 15/1515-8 (betr. Einzelpläne 10 und 29) Drs 15/1515-9 (betr. Einzelplan 13) Drs 15/1515-10 (betr. Einzelpläne 13 und 29) Drs 15/1515-11 (betr. Einzelpläne 17 und 29) Drs 15/1515-12 (betr. Auflagenbeschlüsse) Änderungsantrag der Grünen Drs 15/1515-13
Stiftungskapital der Stiftung Naturschutz Berlin ausreichend aufstocken und damit vom Landeshaushalt unabhängig machen
Nachtragshaushalt 2003 zukunftsorientiert gestalten XII – Senat soll Ausbildungsplatzmisere endlich ernst nehmen
Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von insgesamt 20 Minuten zur Verfügung. Nach der Fraktionsrunde, der sich gegebenenfalls eine zweite anschließt, erhält der Senat die Gelegenheit zu einer Stellungnahme, wenn er dies möchte.
Zu Beginn unserer Aussprache gebe ich das Wort unserer Vorsitzenden des Hauptausschusses Frau DungerLöper – bitte, Sie haben das Wort!
Vielen Dank! Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Das Abgeordnetenhaus hat heute Frau Dr. Ella Barowsky geehrt, und sie war heute Morgen im Inforadio und hat dort auf die Frage, wie sie die derzeitige Finanzlage des
Eher mager, bedauerlicherweise zumindest in der absoluten Zahl, stellt sich die vom Hauptausschuss gegenüber der Senatsvorlage erreichte Absenkung des neuen Haushaltvolumens 2003 dar, die Sie der von uns empfohlenen Änderung von § 1 Abs.1 des Nachtragshaushaltsgesetzes entnehmen können: Von 21 345 259 200 € auf 21 302 859 200 €! Das ist nicht viel im Verhältnis zum Beratungsaufwand und erst recht nicht angesichts unserer extremen Haushaltsnotlage!
Fett hingegen – leider – ist wiederum die von uns empfohlene weitere Heraufsetzung der Kreditermächtigung. Das ist die zweite Änderung des Nachtragshaushaltsgesetzes, die wir Ihnen mit Drucksache 15/1515 vorschlagen: Während der Senat noch in seiner Vorlage die ursprüngliche Kreditermächtigung für 2003 von 3,569 Milliarden € angesetzt hatte und dann auf 4,040 Milliarden € erhöht sehen wollte, sind es nun fast 4,3 Milliarden €, die hier vorgelegt werden. Das ist die Konsequenz, die von der Koalition noch am Tag unserer Abschlussberatung aus der vorläufigen Aufgabe des Verkaufs der Bankgesellschaft gezogen werden musste. Die dafür 2003 noch veranschlagten Einnahmen aus Privatisierungen – Kapitel 29 90 – sind realistisch um 300 Millionen € abgesenkt worden. Das ist übrigens gegen die Stimmen der Opposition erfolgt.
Vielfältig sind unsere Umschichtungen ausgefallen; ich weise besonders auf die folgenden hin: Im Einzelplan 10 – Bildung, Schule, Sport – sind die Ansätze für Präventionen im Bereich der inneren Sicherheit, Zuschuss an den Lette-Verein, Zuschüsse an Stiftungen für staatsbürgerliche Zwecke und zwar zu Lasten zahlreicher Ansätze wie Geschäftsbedarf, Mieten, Sitzungsgelder u. ä. im selben Einzelplan erhöht worden..
Landes Berlin betrachte, aus ihrer Sicht und mit einer Lebenserfahrung von 92 Jahren und vielfältigen Aktivitäten, immerhin einem Volkswirtschaftsstudium, gesagt, man dürfe das Finanzielle nicht überbetonen. Das hat mich ins Nachdenken gebracht. Trotzdem müssen wir uns heute mit dem Nachtragshaushalt beschäftigen, aber wir sollten die Worte von Frau Barowsky im Gedächtnis behalten.
Der Hauptausschuss legt Ihnen nach 7 Sitzungen mit rund 57 Beratungsstunden und 9 Sitzungen von Unterausschüssen und Arbeitsgruppen seine Beschlussempfehlung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2002/2003 in der Drucksache 15/1515 vor. Auch wenn es diesmal nur um eine Änderung des Gesamtvolumens des Haushalts für 2003 von bisher 21 148 111 200 € auf 21 302 859 200 € geht, ist doch wieder sehr intensiv und mit viel Engagement beraten worden.
Lassen Sie mich dafür zuerst den Mitgliedern des Hauptausschusses Dank sagen. Wir haben fast immer sachlich und immer fair miteinander gerungen. Sie haben mir die Leitung des Hauptausschusses auch diesmal wieder leicht gemacht. Auch dafür möchte ich meinen ausdrücklichen Dank aussprechen!
Der Dank gilt auch wieder einmal – und hier spreche ich im Namen des gesamten Ausschusses – Herrn Schreiber, dem Ausschussassistenten, und seinen Mitarbeitern, Frau Horn und Herrn Nowak. Diesmal waren sie verstärkt durch zwei tüchtige Praktikantinnen, Frau Bartel und Frau Fehlner. Ihr unermüdlicher Einsatz vor, während und nach den Sitzungen hat den reibungslosen Ablauf der Beratungen erst ermöglicht.
Weiter möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Finanzen bedanken. Und mein Dank gilt natürlich auch den anderen Verwaltungen, die wie immer zahlreiche Berichtswünsche des Hauptausschusses schnell erfassen und erfüllen mussten.
Wie schon beim Doppelhaushalt 2002/2003 haben sich auch alle Fachausschüsse – ganz im Sinne der angestrebten Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung – an der Beratung beteiligt, zum Teil sogar mit Vorschlägen für Auflagenbeschlüsse. Der sehr kernige Auflagenbeschluss Nr. 2 stammt z. B. vom Verwaltungsreformausschuss, die viel versprechende Nr. 9 vom Wirtschaftsausschuss.
Aus unserer allgemeinen Aussprache, die noch vor der I. Lesung hier im Plenum stattfand, will ich nur einen Satz des Finanzsenators zitieren, den meine Kolleginnen und Kollegen in den folgenden Beratungen immer wieder gerne aufgenommen und abgewandelt haben. Herr Sarrazin sagte: „Eine Bank braucht ein bisschen Fett.“ Dieses hat viele beeindruckt. Das Thema „fett und mager“ will ich hier sozusagen als Struktur auf meine Rede anwenden.
Weiterhin ist es uns gelungen, dank intensiver Vorarbeit der Grünen, Verpflichtungsermächtigungen zu Gunsten von mehreren Oberstufenzentren in den Nachtragshaushaltsplan aufzunehmen. Sie finden die Einzelheiten im Kapitel 10 21 – Berufsbildende Schulen –. Hier haben wir etwas sehr Positives bewirkt. Zum Ausgleich dienten vor allem Verpflichtungsermächtigungen im Kapitel 09 20 – Gesundheit –, die herabgesetzt werden konnten.
Besonders erfreulich: Auf Antrag der Koalition konnten im Einzelplan 12 – Stadtentwicklung – der Ansatz für die bauliche Unterhaltung um über 5 Millionen € aufgestockt und 1,5 Millionen € für Infrastrukturmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten sogar neu veranschlagt werden. Diese zusätzlich ermöglichten Ausgaben sollen zur Verbesserung der Auftragslage kleiner und mittlerer Unternehmen beitragen, also auch arbeitsplatzwirksam werden. Der Ausgleich konnte durch Absenkung bei einer Reihe von Ansätzen im selben Einzelplan gefunden werden. Im Umfang von rund 1,5 Millionen € gründet die Aufstockung der baulichen Unterhaltung allerdings auf der Hoffnung – von allen geteilt –, dass eine Umfinanzierung der Fassadensanierung des landeseigenen Turms am
Doch nun komme ich wieder zu den ernsten Dingen: Alles in allem war dieser Nachtragshaushalt, auch wenn wir heute noch einiges darüber hören werden, eine leichte Übung, eine Kür. Was uns im Herbst bevorsteht, ist die eigentliche Herausforderung: Es geht um den Doppelhaushalt 2004/2005 mit einer wirklich ernst zu nehmenden strukturellen Absenkung der Ausgaben. Optimistisch lässt mich zwar der doch überwiegend sehr sachliche Beratungsstil des Hauptausschusses in die Zukunft blicken. Der wird hoffentlich bleiben und kann unter „fett“ abgebucht werden.
In eine andere Richtung allerdings mahne ich dringend eine Änderung an: Sie bezieht sich auf die Qualität der Vorlagen aus dem Senat und vor allem auf ihre mehr als „magere“ termingerechte Ablieferung, die ich wieder mehrfach – auch brieflich – rügen musste. Natürlich gibt es auch unter den Senatsverwaltungen weiße und schwarze Schafe, und jeder wird wissen, ob er sich angesprochen fühlen muss oder nicht. Und an dieser Stelle sei noch einmal direkt der verehrte Chef der Senatskanzlei, der im Augenblick nicht da ist, angesprochen, mit dem ich in regem Briefwechsel über die Zusammenarbeit zwischen Hauptausschuss und Senat stehe: Es geht hier nicht um leere Drohungen oder sonstige Stillagen des Umgangs, es geht hier um nicht weniger oder mehr als die Arbeits- und Beratungsfähigkeit des Parlaments, des Haushaltsgesetzgebers. Ich werde mich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass diese Beratungsfähigkeit auch immer wieder hergestellt wird – egal welcher Stillage ich mich dazu auch bedienen muss. Hier hat der Senat noch erheblichen Nachbesserungsbedarf; hier muss tatsächlich noch Fett zugelegt werden, damit wir in den Haushaltsberatungen 2004/2005 nicht wiederholen müssen, was einer meiner Vorgänger praktiziert hat, nämlich die Beratungen auszusetzen.
Französischen Dom gelingen wird. Insoweit soll die Aufstockung vorerst noch qualifiziert gesperrt sein.
Hervorhebenswert ist sicher auch noch die Erhöhung des Zukunftsfonds-Ansatzes im Einzelplan 13 auf 250 000 €. Die vom Senat dafür eingesetzten 100 € waren uns denn doch zu mager, um im Bild zu bleiben. Damit ist allerdings nach Überzeugung der jetzigen Koalition nicht etwa eine Weiterführung des in Zeiten der großen Koalition geplanten eher unrealistischen Zukunftsfonds verbunden, sondern nur noch eine Anschubfinanzierung bereits als förderungswürdig befundener Projekte.
Diese und eine Reihe weiterer Umschichtungsempfehlungen finden Sie in der Anlage zu Drucksache 15/1515! Sie sind im Hauptausschuss überwiegend einstimmig – das schließt ja auch Enthaltungen mit ein – beschlossen worden. Daneben gab es – wie auch hier und heute – zahlreiche Änderungsanträge, die sicherlich wegen ihrer großen Zahl Hochachtung verdienen, aus sachlichen Gründen allerdings nicht die Zustimmung der Mehrheit im Hauptausschuss finden konnten.
Zum Schluss möchte ich noch etwas zur Erheiterung vortragen. Fette Beute ließ sich während der Beratung hinsichtlich des sprachlichen Einfallsreichtums machen: Der Kollege Zimmer begab sich „on the long run“; den „team spirit“ beschwor Herr Staatssekretär Strauch. „Truthähne“ schalt man sich und „substanzlose Populisten“; der „Christ-Sozialismus“ wurde von der FDP angeprangert. Die Erschöpfung nach langer Debatte ließ manchen ganz offen gestehen: „Wir wollen eigentlich, ach, ich weiß auch nicht mehr, was.“; und Herr Staatssekretär Schulte-Sasse gab zu: „Als Arzt verstehe ich von Betriebswirtschaft sowieso nicht viel!“
Trotz der verbalen Aufrüstung, die wir zum Teil hier erlebt haben, blieb die Tonlage und auch die Lautstärke immer noch im Rahmen. Etwas anderes hat mich allerdings gelegentlich irritiert. Meine aus meiner beruflichen Tätigkeit für grammatische Fehler sehr sensiblen Ohren ließen mich während dieser Beratungen relativ häufig zusammenzucken. Der Grund ist folgender: Immer wieder musste ich den falschen doppelten Genitiv „des Landes Berlins“ vernehmen, der in der Verwaltungssprache sicherlich seit mehreren Generationen eingebürgert ist, davon aber auch nicht richtiger wird. Er wurde nun diesmal von den Parlamentariern so inflationär benutzt und insbesondere auch von denen, die sonst eher für Sprachkultur bekannt sind, dass man den Eindruck gewinnen konnte, diese fehlerhafte Floskel werde inzwischen für richtig gehalten und dokumentiere erst die richtige Nähe zum Gegenstand. Wir sollten diesbezüglich etwas kritischer mit uns umgehen und eine solche Übernahme zurückstufen. Diese Verfestigungen haben in diesem Haus allerdings eine gewisse Tradition. Irgendwann hat Einer oder Eine aus dem Versuch heraus, etwas zu akzentuieren, statt „haushälterisch“ „haushaltérisch“ – wie esoterisch – gesagt. Andere haben das am Anfang karikierend übernommen, und jetzt ist dieser Ausdruck schon wie
selbstverständlich bei uns im Gebrauch. Auch hier sollten wir einmal nachdenken, ob sprachliche Kreativität zwar etwas Schönes ist, aber dabei auch eine gewisse Wachsamkeit an den Tag legen.
Diesmal jedoch konnten wir alles noch termingerecht und zügig bewältigen. Dafür noch einmal allen Beteiligten meinen Dank. Für die heutige II. Lesung wünsche ich uns allen eine gute Beratung!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Hauptausschuss empfiehlt Ihnen – mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalition –, das Nachtragshaushaltsgesetz 2002/2003 mit der Anlage Nachtragshaushaltsplan 2003 entsprechend der Drucksache 15/1515 anzunehmen. – Vielen Dank!
Danke schön, Frau DungerLöper! – Wir kommen nunmehr zur Beratung. An Wortmeldungen liegt mir von der Fraktion der CDU die des Kollegen Zimmer vor, der hiermit das Wort hat. – Bitte, Herr Zimmer!