Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Im Zusammenhang mit der Beantragung eines Weihnachtsmarktes durch die RoncalliGruppe hat das Bezirksamt Mitte entschieden, ein Ausschreibungsverfahren für den Gendarmenmarkt vorzunehmen. Dieses Ausschreibungsverfahren dauert noch an, soll jetzt aber sehr schnell – im Laufe des Monats Mai – entschieden werden. Der Senat ist der Ansicht, dass es auch zu Zwecken der Stabilisierung der touristischen Entwicklung Berlins sehr gut wäre, wenn ein ästhetisch anspruchsvoller und auch vom Warenangebot anspruchsvoller Weihnachtsmarkt auf dem Gendarmenmarkt stattfände. Wir sehen dort keine genehmigungsrechtlichen Probleme. Es ist aber so, dass sich die Roncalli-Gruppe an der Ausschreibung des Bezirksamts Mitte nicht beteiligt hat und deshalb im Rahmen dieses Verfahrens auch keinen Zuschlag bekommen kann.
Herr Senator Strieder! War es denn überhaupt sinnvoll und notwendig, hier eine Ausschreibung vorzunehmen?
Zum einen hat das Bezirksamt Mitte eine Ausschreibung vorgenommen und wertet nun im Rahmen dieser Ausschreibung aus, wer den Zuschlag bekommen soll. Aber natürlich kann der Inhaber der Straßenbaulast, wenn er nicht jemanden diskriminiert, unter mehreren Bewerber auch freihändig auswählen, wem der Zuschlag für die Nutzung von Straßenland zu geben ist. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder einer öffentlichen Dienstleistung. Das ganze Vergabeverfahren ist schon sicher genug, aber dass jetzt noch einige meinen, man müsse es auf jedes Regierungs- und Verwaltungshandeln anwenden, ist absolut falsch und auch nicht weiter hilfreich. Wenn es verschiedene Angebote für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes gibt, dann muss die Stadt das Angebot auswählen, das ihr am besten zu Gesicht steht und das ihr am meisten nützt.
Da es sich nicht um die Vergabe einer öffentlichen Leistung handelt, sondern die Sondernutzung öffentlichen Straßenlands beantragt war, hätte man ohne jedes Ausschreibungsverfahren dem Zirkus Roncalli die Möglichkeit geben können, diesen Weihnachtsmarkt in Berlin zu realisieren. Ich bin sicher, dass angesichts der Erfahrungen, die man mit Produkten der Firma Roncalli gemacht hat, das ein Weihnachtsmarkt gewesen wäre, der sich von anderen abgehoben hätte und über eine gewisse Entwicklungszeit sicherlich zu einem sehr schönen, weit über die Grenzen Berlins hinaus bekannten Weihnachtsmarkt geworden wäre.
Herr Senator Strieder! Nach meinem Kenntnisstand wollte Roncalli gerne einen Fünfjahresvertrag gesichert haben. Erachten Sie das für wirtschaftlich sinnvoll, sowohl für Roncalli als auch für Berlin?
Frau Abgeordnete! Leider stellt sich die Frage nicht mehr, weil das Bezirksamt Mitte entschieden hat, ein Ausschreibungsverfahren zu machen, und auch in diesem Ausschreibungsverfahren wiederum nur die Vergabe des Gendarmenmarktes für ein Jahr vorgesehen ist. Wenn man möchte, dass dort ein Design und eine Ästhetik entsteht, die über die normalen Zelte und Buden hinausgehen,
wenn es ein Weihnachtsmarkt werden soll und nicht ein Weihnachtsrummel, dann bin ich ganz sicher, dass man einen gewissen Vorlauf an Investitionen braucht, der nicht innerhalb eines Jahres zu refinanzieren ist. Deswegen ist es natürlich sinnvoll, das über eine längere Zeit zu machen, eine vernünftige, kontinuierliche Entwicklung zu machen und auch dafür zu sorgen, dass die Tourismusbranche sich darauf einstellen kann, dass es einen solchen Weihnachtsmarkt immer wieder geben wird, denn das ist ein zusätzlicher Grund, zu den Weihnachtseinkäufen nach Berlin zu kommen. Tourismus ist ein wesentlicher Wirtschaftszweig in Berlin, der unverzichtbar ist, wo wir deutliche Steigerungen brauchen. Die Steigerungen werden wir nur bekommen, wenn es uns gelingt, attraktive Angebote in Berlin zu haben, die für viele Leute ein Grund sind, zusätzlich nach Berlin zu kommen.
Ich frage den Senator, ob es rechtens war, wie das Bezirksamt Mitte verfahren ist, da wohl mehrere Interessenten für einen Weihnachtsmarkt auf dem Gendarmenmarkt vorlagen und man dann kaum eine einzelne Firma bevorteilen kann.
1. Ist dem Senat bekannt, dass es eine zunehmende Anzahl Jugendlicher mit Hochschulreife mit besonderen Problemlagen, wie zum Beispiel Drogensucht und Depressionen gibt, die immer weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben?
2. Will der Senat seine Verantwortung gegenüber diesen Jugendlichen nicht mehr wahrnehmen, weil das vorbildlich arbeitende Projekt Kunst, Kultur und Medien künftig nicht mehr finanziert werden soll, welches diese Jugendlichen auf den Arbeitsmarkt vorbereitet, besonders kostengünstig arbeitet und eine Vermittlungsquote von 70 % hat?
Selbstverständlich ist dem Senat die Situation bekannt, und er fühlt sich auch in der Pflicht, Jugendliche und junge Erwachsene in besonderen Problemlagen zu unterstützen. Selbstverständlich gehören dazu auch Jugendliche, die Abitur und eine entsprechende Problematik haben, die einer Unterstützung bedürfen. Auch die haben
Herr Abgeordneter Steuer! Ich bin froh, dass derartige Projekte evaluiert werden. Aber daraus kann kein Anspruch abgeleitet werden, dau
erhaft über ESF-Mittel gefördert zu werden. Es gibt Projektförderungen, die über einen gewissen Zeitraum diesen Projekten zur Verfügung stehen. Am Ende muss bewertet werden, ob über ESF-Förderung weiterhin eine solche Unterstützung möglich ist. Auch wenn sie sich bewährt hat, können wir angesichts der Haushaltslage nicht jedes Projekt weiter fördern. Sie selbst fordern immer, der Senat müsse noch mehr sparen. An dieser Stelle müssen wir bewerten, wo wir Schwerpunkte setzen. Wenn ESF-Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, der Bezirk Steglitz aber meint, auch dieses Angebot an der Volkshochschule weiter anbieten zu müssen, weil es erfolgreich war, muss auch in der bezirklichen Eigenverantwortung ein Projekt ohne ESF-Förderung fortgeführt werden können.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steuer! Am Abgeordnetenhaus wird überhaupt nichts vorbei beschlossen oder eingerichtet. Sie erhalten regelmäßig eine Berichterstattung über die ESFFörderung. Daran können Sie erkennen, welche Projekte gefördert werden und welche nicht mehr gefördert werden. In dieser Fragestunde kann ich Ihnen natürlich keinen Überblick über sämtliche Projekte geben, die geschlossen bzw. weiter gefördert werden. Wir sind gefordert, regelmäßig nach den Förderzeiträumen eine Evaluation vorzunehmen. Es sind weitere Projekte von einer weiteren Förderung ausgenommen, weil die ESFFördermittel leider nicht mehr in dem Umfang für die verschiedenen Zielgebiete unserer Stadt zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen wir Prioritäten setzen.
wir im Blickfeld. Insofern gibt es auch eine Vielzahl von Bemühungen, beispielsweise bei Drogengefährdeten oder bei Abhängigkeit von Sozialhilfe, Jugendliche mit diesen Voraussetzungen zu unterstützen. Es handelt sich um Hilfeleistungen, die in der Regel unabhängig von einer Drittmittelförderung zu sehen sind. Bei dem Projekt der Volkshochschule in Steglitz handelt es sich um einen berufsvorbereitenden Lehrgang im Bereich Kunst, Kultur und Medien. Diese Qualifizierungsmaßnahme wird über entsprechende ESF-Mittel seit drei Jahren gefördert. Auf Grund der zurückgehenden Fördermittel ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport gefordert zu bewerten, wie erfolgreich Projekte sind, und wo entsprechende Schwerpunkte zu setzen sind. Angesichts der Tatsache, dass mit diesem Projekt an der Volkshochschule Steglitz überwiegend Schulabgänger mit Abitur oder Realschulabschluss erreicht werden, haben wir entschieden, dass wegen der Situation vieler Jugendlicher, die keinen Schulabschluss oder nur einen Hauptschulabschluss aufweisen und die dringend einer entsprechenden Unterstützung bedürfen, die Schwerpunkte der Förderung auf diese breitere Zielgruppe auszurichten. Wir halten es unter diesem Gesichtspunkt für verantwortbar, dass das Projekt an der Volkshochschule Steglitz nicht mehr weiter über ESF-Mittel gefördert werden kann. Wir müssen von Seiten der Senatsverwaltung besondere Anstrengungen im Bereich der Jugendberufshilfe unternehmen mit entsprechenden Maßnahmen nach einem Schulabschluss. Dabei sind nicht die Abiturienten im Blickfeld, die eventuell noch andere Möglichkeiten haben, sich berufsvorbereitend zu orientieren und andere Angebote wahrzunehmen.
Ein konkretes Beispiel möchte ich nennen. Es geht dabei um eine Vorbereitung im Bereich Medien, Design und Kunst. zur Aufnahme an Fachschulen und Hochschulen und anderen Ausbildungsstätten. Obwohl uns die Problematik der Abiturienten bekannt ist, wir ihre Qualifikation verbessern wollen, haben Senat und Senatsjugendverwaltung entschieden, dass angesichts der schwierigen Haushaltslage andere Prioritäten zu setzen sind. Deshalb ist beschlossen worden, dass dieses Projekt nicht weiter gefördert werden kann.
Herr Staatsekretär! – Dieses und ein weiteres Projekt, das Jugendnetz Berlin, haben eine Evaluation durchgeführt, die zu positiven Ergebnissen geführt hat. Sind Sie der Meinung, dass in Zukunft Projekte und Einrichtungen nicht mehr evaluiert werden sollten, weil Sie völlig unabhängig davon entscheiden, welches Projekt gefördert wird und welches nicht?
Danke schön, Herr Präsident! – Wie viele Projekte und Einrichtungen werden darüber hinaus in einer Größenordnung – Sie müssen keine genaue Zahl nennen – am Abgeordnetenhaus vorbei beschlossen?
Danke, Herr Präsident! – Ist der Staatssekretär mit mir der Meinung, dass der Senat neben den Eltern die Verantwortung für alle Kinder und Jugendlichen in der Stadt trägt, nicht nur für Abiturientinnen und Abiturienten und nicht nur für Drogenabhängige, sondern für die Kinder und Jugendlichen aller Schularten und aller Benachteiligungen, und dass es deshalb an der Zeit ist, bei knappen Kassen solche Projekte ausgewogen zu fördern.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist mit der noch geltenden Rechtsverordnung in weitesten Zügen identisch. Es gibt keinen Grund zur Besorgnis. Es wird auch zukünftig nicht so sein, dass alle Leinen los sind und die Kampfhunde generell oben ohne Gassi gehen. Der neuralgische
Punkt in der gesamten Rechtssprechung ist allerdings die Rasseliste. In dem Gerichtsurteil wird zwar im Grundsatz eingeräumt, dass es nicht möglich ist, die Gefährlichkeit von Hunden an der Rasse festzumachen. Es wird jedoch sehr eng ausgelegt. Deshalb haben wir in diesem Gesetzentwurf den Vorschlag gemacht, die Rasseliste zu verkürzen und nur noch die Hunde aufzunehmen, die nach wissenschaftlichen Belegen und nach Empfehlungen von der Bundesebene her als solche ausgewiesen sind, deren Gefährlichkeit sozusagen an der Rasse festgemacht werden kann. Das sind insbesondere die Rassen, die üblicherweise in der Öffentlichkeit auch tatsächlich als Kampfhunde ausgemacht werden. Diese Kampfhunde werden auch weiter den Maulkorb tragen und an der kurzen Leine gehen wie andere große Hunde ebenfalls, besonders da, wo viele Menschen sind. Ich halte diesen Gesetzentwurf für einen pragmatischen Versuch, die unterschiedlichen Interessen, die es in dieser Frage in Berlin offensichtlich gibt, wie man jeden Tag in der Zeitung lesen kann, unter einen Hut zu bringen und trotzdem dem Schutz der Menschen Priorität einzuräumen. Der Entwurf ist jetzt in der Mitzeichnung der anderen Ressorts. Ich gehe davon aus, dass er nach dem Senatsbeschluss so schnell wie möglich hier ins Parlament eingebracht werden kann.
Ich will noch eine Bemerkung machen, was die Priorität für den Schutz der Menschen angeht. Ich glaube, dass es darauf ankommt, sich in einem solchen Gesetz ganz stark darauf zu konzentrieren, dass die Zuverlässlichkeit und die Sachkunde der Halter stärker in den Blick genommen wird und auf Wesensteste der Tiere Wert gelegt wird. Denn es ist unbestritten, dass die meisten Hunde nicht deshalb gefährlich sind, weil sie einer bestimmten Rasse zuzuordnen sind, sondern weil sie so erzogen und abgerichtet worden sind. Insofern ist der Mensch die eigentliche Ursache in diesem Konflikt.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tesch! Ich sagte vorhin, dass wir angesichts der Vielzahl von Jugendlichen, die ohne Schulabschluss unsere Schulen verlassen, konkrete Schwerpunkte setzen. Insofern muss ich differenzieren, auch wenn mit Sicherheit auch Abiturienten einer entsprechenden Hilfe bedürfen. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, genau dort die Mittel auszugeben, wo es notwendig ist, gerade in sozialen Problemgebieten, bei Jugendlichen ohne Abschluss. Diese Schwerpunktakzente setzen wir trotz knapper Mittel im Rahmen der ESF-Förderung.