Die einhellige Meinung ist: Der Weisheit letzter Schluss ist das rot-rote Modell nicht. Rot-Rot hat in einem „Affentempo“ die Lernmittelfreiheit aufgehoben und
Meine Damen und Herren von der SPD und der PDS! Ihr Modell ist sozial unausgewogen. Ihr Modell trifft vor allem diejenigen, die es bitter nötig haben, gezielt gefördert zu werden. Ihr Modell trifft genau diejenigen, die knapp über dem Sozialhilfesatz liegen, und davon haben wir in dieser Stadt nicht wenige. Akzeptieren Sie die Kritik von den Schulen, von den Schulleitern, von den Bezirken, von den Eltern und von der Opposition. Ziehen
Sie Ihr unsägliches Modell zurück und suchen Sie gemeinsam mit den Betroffenen, den Eltern, den Schulen und den Schulträgern nach praktikabeln Modellen. Unser Zwei-Säulen-Modell lehnen Sie ab. Ich kann verstehen, dass Sie die guten Modelle der Opposition nicht annehmen wollen. Dennoch schlage ich Ihnen vor: Schauen Sie es sich an. Sie können einiges daraus lernen. In Anbetracht der Defizite im Bildungsbereich kann das Ziel einer Reform bei der Versorgung der Berliner Schülerinnen und Schülern mit Lernmitteln nicht die Haushaltskonsolidierung sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Mutlu! Ich weiß wirklich nicht, warum Sie nach zwei Plenardebatten und zahlreichen Diskussionen im zuständigen Ausschuss dieses Thema erneut im Plenum diskutiert haben wollen.
Der vorliegende Antrag ist obsolet, weil wir das Gesetz bereits verabschiedet haben. Jetzt führen Sie die heutigen Zeitungsmitteilungen an, die überhaupt nichts mit dem Antrag zu tun haben. Wenn Sie aber darauf bestehen, dass wir heute nochmals darüber diskutieren, so lassen Sie mich vorab Folgendes feststellen:
keine Anstalten unternommen, die Beteiligten mitzunehmen. Diese haben die Arbeit, und wieder sind die Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden. Heute haben wir von Herrn Goetze gehört, was in den letzten Monaten ständig mit Dringlichkeitsanträgen passiert. Auch in diesem Fall haben Sie die Gesetzesänderung per Dringlichkeitsantrag „durchgepeitscht“ und die Bedenken der Beteiligten, aber auch der Opposition nicht gehört.
Mit der Gesetzesänderung ist eine Eigenbeteiligung von 100 € eingeführt worden. Per Rechtsverordnung sollte die genaue Höhe festgelegt werden und auch, wer von der Eigenbeteiligung befreit ist. Diese Rechtsverordnung existiert noch nicht. Es gibt lediglich ein Rundschreiben, das in der vergangenen Woche an die Schulen versandt wurde. In diesem werden die Schulen über die Neuregelung in Kenntnis gesetzt. Dort ist nichts vorgegeben, sind keine Handlungsschritte empfohlen worden, wie die Schulen oder die Bezirke damit umgehen sollen. Deshalb müssen Schulleiter und -leiterinnen mit der entsprechenden Dotierung nun darüber grübeln, wie das rot-rote Modell zu verstehen und das Rundschreiben zu interpretieren ist. Die Schulen sollen auch feststellen, wer Sozialleistungen bezieht. Ob das der richtige Weg ist, wage ich zu bezweifeln, ebenso, ob das die Aufgabe der Schule ist.
Die Bezirke wiederum fragen sich, woher das Geld kommen soll, um die Bedürftigen – will heißen, diejenigen, die von der Eigenbeteiligung befreit sind – mit Büchern zu versorgen. Ein großer Teil der Lernmittel ist schon ausgegeben, da Haushalts- und Schuljahr nicht parallel laufen. Deshalb dürften manche Bezirke, wie beispielsweise Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, erhebliche Schwierigkeiten haben, die notwendigen Mittel für die Bücher zur Verfügung zu stellen.
Hinzu kommt, dass die Bezirke keine aktuellen Daten darüber haben, wie viele Sozialhilfeempfänger und andere Bedürftige existieren. Die Eltern sollen jetzt die Bücher kaufen, wissen aber nicht, welche. Bald sind Ferien. Was nach den Ferien sein wird, weiß auch niemand.
Gleichzeitig wird die Idee von Fördervereinen ins Gespräch gebracht, die vom Staatssekretär auch begrüßt wird. Über Fördervereine sollen Lernmittel kostengünstig besorgt werden. Das Dumme ist, dass die Fördervereine genau diejenigen nicht erreichen, die es nötig hätten. Sie nützen nämlich nur denen, die dort Mitglied sind. Und was passiert mit den Eltern, bei denen wir an mancher Stelle fehlendes Engagement beklagen? – Sie bzw. die Schülerinnen und Schüler sind wieder die Leidtragenden.
Meine Damen von Rot-Rot! Im Interesse der Schülerinnen und Schüler fordere ich Sie erneut auf: Ziehen Sie Ihr Modell zurück! Tun Sie es für die Schülerinnen und Schüler dieser Stadt! – Ich danke Ihnen.
Die Einschränkung der Lernmittelfreiheit ist bildungspolitisch nicht zu vertreten, sondern nur der fiskalischen Notwendigkeit geschuldet. Dies habe ich in diversen Diskussionen immer vermittelt.
Wenn wir uns dem Vergleich mit den anderen Bundesländern stellen müssen, um einen Haushaltsnotstand anzumelden, so gab es im Falle der Einschränkung der Lernmittelfreiheit mehrere Möglichkeiten. Erstens die absolute Aufhebung, das heißt die Eltern zahlen alle anfallenden Kosten. Zweitens: Die Ausleihe verbleibt an den Schulen, und die Eltern bezahlen eine Leihgebühr. Oder – drittens –: Die Eltern beteiligen sich anteilig an den Kosten, entweder prozentual oder mit einem Festbetrag. In all diesen Modellen werden Sozialhilfeempfänger, Wohngeldempfänger sowie Asylberechtigte ausgenommen. Von einer sozialen Stigmatisierung, liebe Fraktion der Grünen, kann hier also nicht die Rede sein.
Nach langen Verhandlungen der Bildungspolitiker der Regierungskoalition hat sich der Koalitionsausschuss auf das folgende Modell geeinigt: Die Eltern beteiligen sich mit einem Fixbetrag von bis zu maximal 100 €. Das bedeutet, dass sie in der Grundschule alle Kosten zu tragen haben, da die Lernmittel dort um die 45 € ausmachen. In
Das von Ihnen vorgeschlagene Gutscheinsystem begünstigt aber gerade einen hohen Verwaltungsaufwand. Die Zusendung der Gutscheine per Post ist viel zu kostenträchtig, um umgesetzt zu werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute wieder über die Lernmittel. Frau Dr. Tesch, angesichts der Presselage sehen wir, wie wichtig es ist, darüber zu sprechen.
Die Fraktion der Grünen schlägt heute noch einmal ein Modell der Eigenbeteiligung an den Ausgaben für Lernmittel zu 25 % vor. Damit bliebe die Eigenbeteiligung für Eltern deutlich unter den von Rot-Rot beschlossenen 100 € im Schuljahr.
den teureren Klassen der Sekundarstufe 1 oder 2 liegt hingegen die Beteiligung bei maximal 100 €, so dass die Mehrkosten weiterhin vom Land getragen werden.
Die Lernmittel für die ausgenommenen Gruppen werden wie bisher von den Schulen verliehen. Ein Gutscheinsystem, wie Sie es fordern, wird verworfen, da es unpraktikabel ist und missbraucht werden kann.
Diese Regel, Herr Mutlu, wurde gewählt, weil eine Leihgebühr eine Art Schulgeld durch die Hintertür bedeutet hätte, was Sie immer ablehnen. Die Eltern hätten für ihr Geld keinen Gegenwert bekommen. Mit dieser Regelung hingegen erwerben sie Eigentum, das sie am Ende des Schuljahres wieder an jüngere Schüler veräußern können, wodurch der Maximalbetrag deutlich reduziert wird.
Ich möchte noch folgende persönliche Bemerkung anbringen: Obwohl ich in Berlin geboren wurde, habe ich meine Schulzeit in Niedersachsen absolviert, in einer Zeit, in der es dort keine Lernmittelfreiheit gab. Ich hatte nie Probleme, meine Bücher zu Beginn des Schuljahres an Schüler der Klasse unter mir zu verkaufen. So sehe ich auch in Berlin bei dieser Praxis keine Schwierigkeiten voraus.
Nein! Das kann ich auch noch einmal im Ausschuss besprechen. Frau Senftleben, wir haben auch alle unsere Argumente ausgetauscht. Ich habe sonst nicht genug Zeit.
Ich möchte jetzt noch einmal zu einem wichtigen Punkt kommen. Es wird einen gleitenden Übergang geben. Die Bücher sind zurzeit an den Schulen noch vorhanden. Ich traue den Schulen so viel Eigenkompetenz zu, dass sie zu Beginn des neuen Schuljahres unbürokratisch mit dieser Regelung umgehen werden.
Die Idee der Fördervereine ist nicht neu. Ich habe sie immer wieder im Schulausschuss erwähnt. Die Klientel der Fördervereine sind genau die Eltern, die die Bücher bezahlen müssen. Insofern ist das Geld dort auch gut aufgehoben.
Wichtig war uns bei der Umsetzung immer, dass sie so wenig Verwaltungsaufwand wie möglich verursacht.
Andere Vorschläge aus dem Antrag sind bereits berücksichtigt worden. Dies betrifft die Ausnahme der oben erwähnten Gruppen sowie die Ermächtigung der Einzelschule auf Festlegung der anzuschaffenden Lernmittel.
Ich hoffe daher inständig, dass diese Diskussion auch in Ihrem Sinn endlich eine Erledigung gefunden hat und bitte um Ablehnung des Antrages! Ich danke Ihnen.
Die Prüfung der Bedürftigkeit soll in dem Vorschlag der Grünen seitens der Ämter erfolgen, die Leistungen bewilligen. Gutscheine sollen von dort an betroffene Familien versandt werden. Auf diese Weise würden die Schulen von der zusätzlichen Mehrarbeit, die Sie Ihnen mal so eben aufgebürdet haben, entlastet werden. Die Bedürftigkeitsprüfung würde dort erfolgen, wo sie hingehört.
Dennoch hat sich an dem Standpunkt der CDUFraktion nichts geändert. Wir setzen eine Priorität bei der Bildung. Wir tragen nicht dazu bei, dass die bedauerliche Tatsache, dass Kinder in unserer Gesellschaft ein Armutsrisiko bedeuten, durch finanzielle Belastungen der Familien weiter untermauert wird.
Die Familie ist die Keimzelle für das Fortbestehen unserer Gesellschaft. Wir wollen sie nicht belasten, sondern fördern. Betrachten wir einmal das Chaos, das RotRot mit der Abschaffung der Lernmittelfreiheit in den Schulen verursacht hat. Der Beschluss kam so spät vor den Ferien, dass die Konferenzen bereits zum letzten Mal getagt hatten. Dank des Bildungsstadtrates Herrn Schimmang von der SPD und dem „Tagesspiegel“ wissen wir nun zumindest auch, dass an der Verzögerung die PDS schuld ist. Also dank der PDS wird der Beschluss, welche