Nichtsdestotrotz muss es einen Überblick in der Senatsverwaltung geben, welche Förderungen wie fließen, um Kontrolle vornehmen zu können. Es ist wichtig, nicht in die Richtung zu gehen, dies alles abschaffen zu wollen – das klang vorhin ein wenig an. Von unserer Seite gibt es da eine ganz klare Trennlinie: Wir wollen ein soziales Netz in dieser Stadt erhalten. Wir wollen das durch freie Träger haben. Wir wollen dort einen Wettbewerb um die besten Lösungen, und wir wollen ein ganz klares professionelles Management, das Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht.
Das alles unter dem Gesichtspunkt: Eine Stadt mit einem sozialen Gesicht, ohne Doppelstrukturen, ohne verdeckte Strukturen, wo keiner richtig weiß, wer wen fördert, sondern eine ganz klare Transparenz. Auch das ist schon angesprochen worden. Wir haben in Berlin keine Situation, in der wir das Gesamtproblem vernachlässigen dürften. Wir wissen vielmehr, dass ein Drittel der Berlinerinnen und Berliner von diesen Leistungen, von sozialen Leistungen und Transferleistungen, abhängig ist. Hierauf müssen wir als verantwortliche Parlamentarier einen Blick werfen.
Dieser Blick muss sich nach meiner Sicht – und auch das ist ein Teil der Debatte – an der Notwendigkeit und der Wichtigkeit der Berliner Bezirke orientieren. Hier kann direkt vor Ort geprüft werden. Hier kann mit bürgernaher Beteiligung organisiert werden, dass es eine Leistung gibt, die beim Bürger ankommt.
Deshalb macht es Sinn, diesen Antrag zu betrachten. Ich kann mir denken, dass wir uns unter dem Gesichtspunkt der Transparenz ganz klar dafür aussprechen, mehr Überblick und Einblick zu bekommen, um dann konsequent eine Struktur zu schaffen, die die Stadt voranbringt. – Vielen Dank!
Ich hatte eben die Befürchtung, dass mein Kollege von der SPD nicht weiß, was er auf Ihren Vortrag, Herr Hoffmann, entgegnen soll, deshalb springe ich hier kurz ein.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie den Transparenzbericht, den Sie kennen und offensichtlich für kein probates Mittel halten, die Transparenz herzustellen, durch eine andere Form der Erfassung ersetzen, der moderneren Form einer Datenbank, die dann entsprechend der Nutzer alle gewünschten Dinge erfasst. Man kann sich darauf verständigen, dass der Hauptausschuss mit der zuständigen Senatsverwaltung, die das auch zu verwalten und zu verantworten hat, durchaus in die Diskussion über Zweck und Nutzer einer solchen Datenbank oder eines Transparenzberichts eintritt.
Ich meine nicht, dass der derzeitige Transparenzbericht einfach über Bord geworfen werden kann. Es ist viel Zeit dafür verwandt worden, diesen Transparenzbericht zu qualifizieren. Nach meiner Kenntnis arbeitet die Senatsverwaltung für Arbeit, Wirtschaft und Frauen derzeit daran, genau das zu tun. Sie hat seit voriger Woche die anderen Senatsverwaltungen aufgefordert, eine OnlineDatenpflege der jeweiligen Daten, die dort enthalten sind, vorzunehmen. Sie haben offensichtlich das Erfassungssystem verbessert, und sie arbeiten daran, die gesamte Datenumstellung zu qualifizieren.
Sich darüber berichten zu lassen, wie das zukünftig aussehen soll, sich darüber zu informieren, wer die Nutzer wären und welche Informationen diese wünschen, wäre eine lohnenswerte Aufgabe. Aber sofort einen Systemwechsel vorzuschlagen, halte ich an dieser Stelle nicht für richtig, zumal dies in den meisten Fällen mit enormen Kosten verbunden ist, die noch zu rechtfertigen wären.
Hier bin ich schon bei meinem zweiten Punkt. Man muss konkret festlegen, welche Daten gesammelt werden sollen und wie frei deren Nutzung sein soll. Wenn eine völlige Datenfreigabe vorgesehen ist, muss exakt darauf geachtet werden, dass die gesammelten Daten die wirt
schaftliche Existenz der Träger nicht gefährden. Betriebswirtschaftliche Daten der Träger können in einen transparenten Bericht keinen Eingang finden und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Ihre Forderungen klingen so, als werde möglicherweise des Guten zu viel an Information verlangt.
Mein letzter Punkt: Unabhängig von Ihrer Forderung eines Träger- und Projekteatlasses ist es meines Erachtens noch wichtiger, dass wir uns darüber klar werden, welche Aufgaben, die derzeit von Trägern und Projekten wahrgenommen werden, auch künftig von diesen geleistet werden. Wir müssen uns darüber klar werden, welche bisher vom Staat wahrgenommenen Aufgaben künftig von Trägern und Projekten durchgeführt werden sollen. Man muss sich auch darüber Gedanken machen, welche Aufgaben künftig überhaupt entfallen können.
Danke schön! – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Abgeordnete Schruoffeneger das Wort. – Bitte!
Deshalb plädiere ich dafür, diesen Antrag in den Hauptausschuss zu überweisen. Die zuständige Senatsverwaltung soll dort berichten, welche Vorstellungen sie zur Qualifizierung des Transparenzberichts hat. Dann kann man weiter darüber reden. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Danke schön! Ich konnte leider die Rede von Herrn Matz nicht hören, aber ich kann mir vorstellen, was er gesagt hat. Das steht ja auch in dem Antrag.
Ich fand den Titel Ihres Antrags, Herr Matz, etwas kühn: „Erster Träger- und Projekte-Atlas für Berlin“. Da fragte ich mich, ob jetzt die neue Zeitrechnung, seit die Lindner-FDP wieder im Parlament ist, beginnt. Da geht es dann von vorne wieder los.
Frau Schulze hat bereits darauf hingewiesen, dass im Jahre 1996 von der damaligen Oppositionspartei PDS ein Antrag „Konzept zur größeren Transparenz der Projektelandschaft in Berlin“ eingebracht worden ist. Dieser ist dann auch in mehreren Lesungen in den Ausschüssen behandelt worden. Im März 1996 ist der Antrag beschlossen worden, und im Dezember 1996 hat der Senat einen sehr umfangreichen Bericht – 83 Seiten lang – dazu vorgelegt. Deshalb geht es hier nicht von vorne los.
Damals wurden in dem Konzept für eine größere Transparenz der Projektelandschaft in Berlin drei Dinge angeregt: Die regionale Verteilung der Projekte sollte geprüft werden, die Mehrfachangebote bzw. die Mehrfachfinanzierung sollte dargestellt und so aufbereitet werden, dass man Einsparungen vornehmen kann, und die Evaluierung der Projekte sollte vorgenommen werden. Dies hat in dem schon genannten Bericht zu einer umfangreichen Bestandsaufnahme geführt. 5 600 Projekte der sozialen Infrastruktur sind damals geprüftworden. Es ist auch berichtet worden, wie die Projektelandschaft künftig gestaltet werden kann. Dies ist eine solide Diskussionsgrundlage.
Ich halte dennoch Ihr Anliegen für richtig, hinsichtlich der Träger- und Projektelandschaft in Berlin eine noch höhere Transparenz zu erhalten. Bei dieser Forderung muss man jedoch drei Dinge beachten: Das eine ist der damit verbundene Verwaltungsaufwand. Dieser muss in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Interesse insbesondere des Parlaments stehen, das diesen Bericht fordert, aber auch derjenigen, die den Bericht sonst nutzen wollen.
Das kann allerdings nicht ein Träger- und Projektatlas leisten. Vielmehr sind das politische Entscheidungen, die uns keiner abnimmt. Ob ein Atlas, wie Sie ihn fordern, in dieser Hinsicht hilfreich ist, ist für mich momentan noch fraglich. Von einer Diskussion darüber im Hauptausschuss erhoffe ich mir Klärung.
Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Herr Matz, ich muss zugeben, dass ich bei diesem Antrag etwas hilflos bin. Transparenz ist immer gut, aber mit Papier und Daten kann man auch erschlagen werden. Ich vermute – auch wenn es nicht so böse gemeint ist, wie es klingt –, dass ein Stück Allmachtsphantasie dahinter steckt, die hoffentlich niemand erfüllen kann. Was nützt mir ein transparenter Bericht darüber, was im Stadtteil Mahlsdorf an Projekten ansässig ist? – Ich kann nicht beurteilen, ob diese dort fachlich notwendig sind, weil ich weder die regionalen Besonderheiten noch die Sozialstruktur kenne. So geht es anderen Abgeordneten mit dem Markischen Viertel und sonstigen Bereichen. Wir müssen einen anderen Ansatz suchen. Wir müssen uns überlegen, wie wir stärker zur Definition von Zielen kommen, die von freien Trägern und finanzierten Projekten erfüllt werden sollen. Dafür müssen wir Qualitätskriterien entwickeln.
Herr Kollege, können Sie heute als Abgeordneter beispielsweise herausfinden, in welchen Regionen von welchen Trägern auf welchen Ebenen Sprachkurse für Mütter nichtdeutscher Herkunft angeboten werden?
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da sich mit meinem Antrag ein sehr ernsthaftes Anliegen verbindet, wäre ich froh, wenn ich dafür Ihre Aufmerksamkeit gewinnen könnte, Herr Senator Flierl. Das Anliegen betrifft uns alle gemeinsam.
Angesichts der Debatte, die medienwirksam um ein Zentrum für Vertriebene und das Holocaustmahnmal – das nun erfreulicherweise angegangen wird – geführt wird, hat man ein wenig das Gefühl, das die historischen Orte in Vergessenheit geraten. Mein Antrag spricht sich deshalb dafür aus, sich der historischen Orte und der Geschichte anzunehmen. Es geht mir darum, eine neue Finanzierungsmodalität für die gesicherte Zukunft der Gedenkstätten in Deutschland auf den Weg zu bringen. Der Aufbau und die Organisation der authentischen Orte des NS-Regimes, die heute Gedenkstätten sind, und der noch anstehende Aufbau von Gedenkstätten, die uns an den diktatorischen Teil der DDR erinnern sollen, erfordern eine unglaubliche Energie und finanzielle Leistung der Länder, in denen sich diese Gedenkstätten befinden.
In welchen Städten und Ländern sich diese Orte häufen, ist eine reine historische Zufälligkeit. Diese Länder, beispielsweise Berlin, sind dann besonders mit der Erinnerungspflege betraut und finanziell belastet. In Brandenburg leidet die Gedenkstätte Sachsenhausen, weil nicht genügend Geld für die Sanierung vorhanden ist. Glücklicherweise gibt es mittlerweile eine Investitionshilfe des Bundes. Aber das Land Brandenburg hat nicht genügend Mittel, um dieses riesige Konzentrationslager und die Gedenkstätte zu erhalten. Auch Bayern mit der Gedenkstätte Dachau ist betroffen und Hamburg mit Neuengamme. Diese Stätten bedeuten große finanzielle Belastungen für die Ort, in denen sie liegen. Das Land Sachsen-Anhalt, das die zentrale Gedenkstätte der deutschen Teilung an der Grenzübergangsstelle Marienborn aufbauen soll, ist ebenfalls betroffen. Dem kleinen Land stehen dafür nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung.
Haben wir derzeit als Parlament eine Chance, dies nachzusehen, um gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen – beispielsweise wenn festgestellt wird, dass es zu wenige gibt?
Man kann in den Transparenzbericht schauen, auch wenn ich zugebe, dass das schwierig ist. Man kann Anfragen stellen und Berichte anfordern. Das ist nicht befriedigend. Ich weiß allerdings nicht, ob ich das alles für meine Arbeit wissen muss. Reicht es nicht aus, wenn wir definieren, welche Ziele wir erreichen stadtweit wollen, wie wir Sozialstrukturen berücksichtigen wollen und wie viel Geld wir dafür ausgeben wollen? Reicht es nicht aus, dieses Geld in die Regionen, die Stadtteile zu geben und es den dortigen Verständigungsprozessen zu überlassen – unter Beteiligung der bezirklichen politisch Verantwortlichen, der Anbieter und der Kunden bzw. Nutzer? – Erfahrungen zeigen, dass über solche Verteilungsmechanismen in den Regionen viel sachkundiger und besser entschieden wird, als stadtweit vom grünen Tisch aus.
Ich halte es für besser, Ziele zu definieren, auszuschreiben und nach drei bis fünf Jahren das Ergebnis zu prüfen. Wir haben dann zwar Qualitätskontrollen, aber es interessiert uns nicht mehr so sehr, wer der einzelne Träger ist. Vielmehr sollte wichtig sein, was in Form von Tätigkeitsberichten in den Regionen letztlich herauskommt. In diesen Ansatz sollten wir unsere Energie stecken. Ich befürchte, dass das, was Sie beantragen – das nicht nur Landesmittel bindet, sondern auch Krankenkassen und Sozialversicherungen betrifft –, ein Datenfriedhof wird, der uns in der qualitativen Debatte nicht weiterbringt.
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Hauptausschuss. Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Für die Beratung steht eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Für die Fraktion der Grünen beginnt Frau Abgeordnete Ströver. – Bitte schön!
Hier setzt unser Antrag an. Es muss eine neue Finanzierungsmodalität gefunden werden. Alle Bundesländer müssen in die Finanzierung einbezogen werden. Es kann nicht sein, dass ein Land wie NordrheinWestfalen, das keine überregionale Gedenkstätte auf seinem Territorium hat, keine Mittel für die Pflege dieser historischen Orte aufbringen muss.
Es ist mein Wille und mein Wunsch, eine Initiative zu starten, und zwar im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die Erhaltung dieser Orte, dass ein Finanzierungsmodell entwickelt wird, das sowohl die Länder als auch den Bund an der Finanzierung dieser Einrichtungen und dem Aufbau dieser Einrichtungen beteiligt. Der Bund hat uns eine Hilfe an die Seite gegeben. Der Bund hat in einer Enquetekommission definiert, welche Gedenkstätten überregionale Bedeutung haben. Um die geht es. Es geht nicht um jede kleine regionale Initiative. Aber mit der Hilfe des Bundes, der Projektfördermittel gibt, könnte es
Der Antrag trägt die Überschrift: „Die Gedenkstättenfinanzierung ist die gemeinsame Aufgabe vom Bund und allen Ländern.“ Der Bund – darauf möchte ich an dieser Stelle verweisen – trägt in Berlin bereits einen hohen Anteil an Mitfinanzierungslasten. Sie haben einige Beispiele genannt, Frau Ströver, das waren sämtlich Beispiele, wo der Bund die Unterhaltung und den Ausbau mit 50 % finanziert. Auch außerhalb Berlins ist der Bund in dieser Weise tätig.
Was bleibt? – Das ist der Kern Ihres Antrages, es bleibt, die Gesamtbelastung aller Stätten des Gedenkens und Erinnerns gerechter auf die Länder zu verteilen. Welche Struktur dies am besten leisten kann, haben Sie in Ihrem Antrag schon sehr detailliert vorgeschlagen. Ich will mich jetzt nicht auf eine Detaildiskussion einlassen. Das könnte meinetwegen so oder auch anders sein. Für mich ist das Ziel, weniger die Form entscheidend. Außerdem wäre es taktisch nicht klug, wenn wir diese Initiative unmittelbar starten, nachdem uns der Bund bei der Kulturfinanzierung gerade zur Seite gesprungen ist. Wir sollten mit Blick auf die Außenwirkung Berlins etwas Zeit vergehen lassen. Dennoch ist die Sichtweise richtig, die dem Antrag zu Grunde liegt. Eine Finanzierungsreform bei der Gedenkstättenunterhaltung sollte angestrebt werden – zielstrebig, aber behutsam und ohne Getöse. Wie wir damit umgehen wollen, sollten wir besser zur Beratung im Kulturausschuss aufrufen. – Vielen Dank!
Ich wünsche mir, dass der Kultursenator diese Idee aufgreift, dafür wirbt, den Regierenden Bürgermeister gewinnt, von dem wir wissen, dass er Mischfinanzierungen, die wir in Berlin gerade so dringend brauchen, auf den Weg bringt, ihn überzeugt, in der Runde der Ministerpräsidenten eine Initiative zu starten. Denn wir haben in Berlin nicht nur für die Topographie des Terrors zu sorgen, nicht nur für das Haus der Wannsee-Konferenz und die Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Wir haben vor uns den Auf- und Ausbau der Stasi-Zentrale in der Normannenstraße und der Gedenkstätte Hohenschönhausen. Das kann Berlin nicht allein schaffen. Wir brauchen eine Initiative. Die Verantwortung liegt eindeutig bei der ganzen Gesellschaft. Alle Länder müssen in die Mitfinanzierung einbezogen werden, egal ob sie A- oder B-Länder sind, zu Gunsten Berlins, aber auch zu Gunsten aller anderen überregionalen Gedenkstätten. Es soll keine spezielle Berliner Lösung sein, sondern eine Lösung, wo alle für alles mitverantwortlich sind. Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Initiative mittrügen, damit wir hier ein Stück weiterkommen.