Ich wünsche mir, dass der Kultursenator diese Idee aufgreift, dafür wirbt, den Regierenden Bürgermeister gewinnt, von dem wir wissen, dass er Mischfinanzierungen, die wir in Berlin gerade so dringend brauchen, auf den Weg bringt, ihn überzeugt, in der Runde der Ministerpräsidenten eine Initiative zu starten. Denn wir haben in Berlin nicht nur für die Topographie des Terrors zu sorgen, nicht nur für das Haus der Wannsee-Konferenz und die Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Wir haben vor uns den Auf- und Ausbau der Stasi-Zentrale in der Normannenstraße und der Gedenkstätte Hohenschönhausen. Das kann Berlin nicht allein schaffen. Wir brauchen eine Initiative. Die Verantwortung liegt eindeutig bei der ganzen Gesellschaft. Alle Länder müssen in die Mitfinanzierung einbezogen werden, egal ob sie A- oder B-Länder sind, zu Gunsten Berlins, aber auch zu Gunsten aller anderen überregionalen Gedenkstätten. Es soll keine spezielle Berliner Lösung sein, sondern eine Lösung, wo alle für alles mitverantwortlich sind. Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Initiative mittrügen, damit wir hier ein Stück weiterkommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ströver! Es ist richtig, wie Sie das in dem Antrag auch formuliert haben, dass Geschichtszeugnisse nationaler Vergangenheit auch einer nationalen Bewahrung und Pflege bedürfen. Gemeinsame deutsche Geschichte ist nicht regional eingrenzbar. Das Erinnern an diese muss für ein Volk zu einer verbindenden Klammer werden. Das gilt auch für historische Orte, die an die dunkelste Geschichte der deutschen Vergangenheit erinnern. Diesem Grundsatz wird wohl niemand widersprechen wollen. Die finanzielle Last, die aus der Bewahrung und Pflege von Gedenkstätten erwächst, ist regional sehr ungleich verteilt. Berlin besitzt als Zentrum zweier Diktaturen unvergleichlich mehr historische Orte jüngster Geschichte als viele andere deutsche Bundesländer. Der nationalen Verantwortung für Geschichte steht eine regional sehr unterschiedliche Belastung bei der Finanzierung entgegen. Daher besitzt Ihr Antrag, Frau Ströver, der die überregionalen Gedenkstätten einem überregionalen Finanzierungsmodell zuführen will, eine nachvollziehbare Logik. Ich hoffe nur, dass jene Länder, die Sie mit ins Boot nehmen wollen, dieser Logik gleichfalls folgen können. Ich glaube, dass für dieses Modell noch sehr viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, weil nicht nur Berlin in argen Finanznöten ist, sondern auch NordrheinWestfalen, wo die Belastung bislang gering ist.
Danke schön! – Herr Braun ist gerade nicht im Saal. Dann erhält Frau Abgeordnete Hiller von der PDS-Fraktion das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass es jemanden hier im Hause gibt, der diesen Antrag von Frau Ströver – sie hat es betont, es ist ihr Antrag, nicht ein Antrag der Grünen – nicht unterstützte. Es wäre absurd, wenn der parteiübergreifende Konsens bei diesem Antrag nicht griffe. Ich habe die Sorge, dass er an der Stadtgrenze von Berlin enden wird, aber dazu vielleicht etwas später.
Es wird ein lange diskutiertes Thema aufgegriffen, das mindestens mit der Wende, spätestens aber seit der Übernahme Berlins als Hauptstadt immer wieder diskutiert wurde, das Thema der nationalen Verantwortung für die Kultur, in diesem Falle eingeschränkt auf die Gedenkstätten. Dass Berlin mit der Bewirtschaftung der Gedenkstätten überfordert ist, ist deutlich geworden. Die genannten Beispiele kennen wir alle. Der Antrag knüpft auch an die Konzeption der Bundesregierung zur künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes an. Er knüpft an den Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland an. Beide Berichte liegen seit 1999 im Bundestag vor. Das ist ein Prozess, der schon ewig währt. Es wird ein neuer Anlauf genommen, der löblich ist. Ich hoffe, dass das Engagement, mit dem Frau Ströver das vorgetragen hat,
Der dritte kleine Einwand bezieht sich darauf, wie detailliert ihre Forderungen, ihre Vorstellungen an dieser Stelle sind. Ich denke, dass die Ministerpräsidentenkonferenz noch eine offene Diskussion führen wird. Wie gesagt, das sind kleine Einwände. Wir werden es im Kulturausschuss diskutieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es scheint wirklich so zu sein, dass wir inhaltlich ganz offensichtlich erst einmal alle einer Meinung sind. Wir sind alle der Meinung, dass die Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft, an Stalinismus, an die SED-Diktatur sowie das Gedenken an ihre Opfer, an Opposition und Widerstand gegen Diktatur, eine Aufgabe ist, die man nicht nur unter föderalen Aspekten betrachten kann.
Kulturtheoretischer Ausgangspunkt für den Antrag ist die Anerkennung des Vorhandenseins einer neuen Nationalkultur, die voraussetzt, dass es eine gesamtstaatliche Kompetenz und Verantwortung für bestimmte bedeutsame kulturelle Angelegenheiten gibt. Gleichzeitig schließt das ein, sich im Rahmen der europäischen Institutionen für die Erhaltung kultureller Vielfalt und Besonderheiten einzusetzen – auch ein Thema, das in diesem Komplex zumindest angesprochen werden sollte.
Der vorliegende Antrag fordert eine Neukonzipierung der Gedenkstättenfinanzierung, die nicht mehr nur die betroffenen Länder betrifft – in dem Fall also Berlin –, nicht nur den Bund betrifft, sondern alle Länder. Darüber wurde bereits ausführlich gesprochen. Es ist ein wahrlich föderatives Herangehen, das wir als Berliner – in diesem Falle hoffentlich als Nutznießer – nur begrüßen können.
Meine kleinen Bedenken, die ich hier nennen möchte, habe ich schon angedeutet. Es gibt eine gewisse Skepsis, inwieweit der Länderausgleich in der Ministerpräsidentenkonferenz auf Mehrheiten stoßen wird. Diese Skepsis teilen wir sicherlich im Raum hier auch. Der Versuch, den der frühere Staatsminister für Kultur, Nida-Rümelin, 2001 unternommen hat, ist fehlgeschlagen. Aber das hindert uns nicht, es noch einmal zu versuchen, diesmal also in der Ministerpräsidentenkonferenz. Das tragen wir sicherlich mit. Bedenken habe ich – –
Frau Dr. Hiller, haben Sie verstanden, dass mein Ansatz gerade nicht so ist, dass nur Berlin entlastet wird, sondern dass es darum geht, alle überregionalen Gedenkstätten, egal wo sie sind, in diesen Finanzierungstopf zu bringen, so dass deutliche Nutznießer nach einem Schlüssel, z. B. dem Königsteiner Schlüssel, wenn man ein Verteilungsmodell fände, auch z. B. Sachsen-Anhalt oder Brandenburg oder gar Bayern wären? – Die wären nicht Zahler, sondern auch Nutznießer.
Es geht darum, dass diese Länder, die nichts zahlen, in dieses Modell einbezogen werden und nicht eine Berliner Sonderlösung geschaffen wird. Das ist mir wichtig.
Entschuldigung, dass ich hier zunächst als Berlinerin spreche. Eine gewisse Skepsis bleibt dennoch vorhanden. Es wird aus dieser Sicht Ge
Zweitens habe ich Bedenken, was den Zeitpunkt betrifft, zu dem wir diesen Antrag stellen. Auch wenn es mehrere Länder betreffen wird, die Nehmer sind. Berlin hat gerade erst in schwierigen Gesprächen Bedingungen geschaffen, die eine finanzielle Übernahme im kulturellen Bereich ermöglichen. Aus dieser Sicht stelle ich mir für diesen Zeitpunkt die Übernahme weiterer Verpflichtungen schwierig vor.
Auch wir sind der Auffassung, dass es sich um ein gesamtstaatliches Erbe handelt und dass damit eine Verantwortung einhergeht, der sich alle Bürger und Bürgerinnen vom Saarland bis Schleswig-Holstein zu stellen haben. Das Erinnern an unsere deutsche Vergangenheit ist unteilbar. Wir möchten sicher alle eine Finanzierung für unsere Gedenkstätten haben – und zwar nicht nur in Berlin, sondern in allen Bundesländern –, die sowohl kontinuierlich als auch den Gedenkstätten angemessen ist.
Genau in dieser Frage sind wir unterschiedlicher Meinung. Wie finanzieren wir denn diese Gedenkstätten möglichst sinnvoll? Wir befürchten, dass wir bei einer Mischfinanzierung, die sich wieder aus Landes- und Bundesmitteln zusammensetzt, zwar vielleicht den Hauptausschuss unendlich lange beschäftigen können, weil damit wieder nichts klappen wird und es dann eher zu Verzögerungen statt zu einem wirklich wirtschaftlichen Umgang mit dem Geld kommen wird, aber nicht wirklich zu einer Effizienzsteigerung bei den Gedenkstätten. Sehen wir es doch einmal anders. Wir haben schon einige Einrichtungen aus dem Kulturhaushalt, die der Bund übernommen hat. Es ist nicht immer ganz nachzuvollziehen, nach welchen Kriterien es dabei eigentlich gegangen ist und warum der Bund einmal die eine, einmal die andere Einrichtung übernimmt. Warum übernimmt der Bund nicht zu 100 Prozent
Es ist keine Frage, wie es der Antrag der Grünen hier auch begründet, dass selbstverständlich die Schauplätze der mörderischen NS-Geschichte, die Schauplätze des Widerstandes, all dieses, Teil einer gesamtnationalen Geschichte sind. Der Landkreis Dachau ist nicht der Erfinder des Konzentrationslagers. Lange Zeit hat man sich kaum unverhohlen darüber mokieren können, dass in Bayern zum Beispiel das Konzentrationslager Dachau Teil der staatlichen Schlösser- und Gärtenverwaltung war. Bizarre Dinge, trotzdem hat es die Länder und die Bürger vor Ort natürlich auch hineingezwungen, dies als eine geistig-moralische Verantwortung zu sehen. Mit dem Simsalabim des Bundestopfes, der das wie in Frankreich oder auch in anderen Ländern zentralistisch löst – so ähnlich wie in Italien die Sopra Intendanza die Altertümer verwaltet, kann man das finanziell lösen, aber der Sauerteig dieser Gedenkstätten, der ständigen Verantwortung vor Ort, wäre dadurch beschädigt. Die pragmatische Lö
sung, die mit dem Engagement des Bundes in der Gedenkstätte Stauffenbergstraße begonnen hat, mit dem Engagement von Helmut Kohl damals in den Verhandlungen mit Galinski in der Gedenkstätte der WannseeVilla, dieser Pragmatismus war, zu sagen, lasst uns einen Schlüssel suchen, mit dem wir das lösen könnten.
Erstens wissenschaftlich unabhängig von einer zentralistischen Steuerung, nur dem Artikel 5 des Grundgesetzes verpflichtet, dass die Wissenschaft tatsächlich die Aussagen begleitet, kommentiert, korrigiert nach dem Fortschritt der Wissenschaft. So lokal wie möglich, angebunden an die Verantwortung vor Ort, jedoch überregional finanziert. Das ist dann mehr eine technische Frage. Mit diesem Schlüssel ist es zum Beispiel gelungen, den früher widerspenstigen Freistaat Bayern in die Verantwortung für die große Gedenkstätte in Nürnberg hineinzubringen und den Bund. Wenn man diesen Dreierschlüssel Kommune, Land und Bund hat, ist das an sich das Ideale. In allen technischen Fragen kommt es jetzt darauf an, dass der Bund, der zurzeit seine theoretischen Aussagen darüber sehr stark an dem Pegelstand des Bundeshaushaltes von Hans Eichel ausrichtet, vielleicht wieder ein wenig durchatmet und wir später einmal darüber reden können, jenseits dieser Abwehr und Defensivargumente, die nur den jeweiligen Haushalt schützen wollen.
die Gedenkstätten in Deutschland? Das ist doch wirklich eine originäre gesamtstaatliche Aufgabe. Warum machen wir es nicht so? – Vielen Dank!
Danke schön! – Als letzter in der Rederunde hat für die CDU-Fraktion das Wort der Abgeordnete Herr Professor Stölzl. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich springe ein für den Kollegen Braun. Aber ich tue es mit gutem Gewissen, weil ich in der ganzen Vorgeschichte der Verteilung der Lasten und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern in der Frage der historischen Gedenkstätten vor langer Zeit als Bürger und Museumsmensch eine Rolle gespielt habe.
Ich darf daran erinnern, dass nach 1990, nach der deutschen Einigung, es im Deutschen Bundestag eine Debatte gegeben hat, ob das Institut der Zentralen Mahn- und Gedenkstätten der DDR fortzuführen sei, weil es in der Tat da war und die Gedenkstätten – jenseits einmal der ideologischen Betrachtung – organisiert und verwaltet hat. Damals haben die Föderalisten gesagt, das kann nicht sein. Geschichte ist Teil der Kultur, Kultur gehört den Ländern, also auch Geschichte der NS-Zeit, so wenig sie aus föderalen Wurzeln von Fall zu Fall erwachsen war. Sie ist deshalb ausschließlich in die Verantwortung der Länder zu geben. Nun ist das trotzdem dadurch konterkariert worden, dass der sich der Bund in einer Kommission und dann auch mit Geldmitteln doch bereit gefunden hat, Verantwortung zu übernehmen. Zunächst einmal deswegen, weil die neuen Bundesländer sagten: „Föderalismus ist gut, aber wir sind arm, wir können das gar nicht selbst leisten.“ Dadurch engagierte sich der Bund ausschließlich für den Bereich der neuen Länder. Inzwischen ist die Diskussion auch durch unsere Berliner Verhandlungen mit dem Bund so vorangeschritten, dass man das kühl und gelassen sehen kann, ohne dem Prinzip des Kulturföderalismus nahe zu treten.
Die CDU hat sich immer zu einer nationalen Verantwortung in Sachen der Kultur insgesamt bekannt, weil das kein Gegensatz ist und weil die Staatsrechtler, die darüber lange diskutiert haben, uns auch gesagt haben, dass das, was man zwischen Gebietskörperschaften und dem Bund will, man auch machen kann. Das ist keine Souveränität wie die Außenpolitik oder das Militär, sondern der Begriff der Kultursouveränität ist ein – ich will nicht Herrn Naumann zitieren –, ich würde sagen, diskutables Axiom, aber nichts, was die Alltagspraxis behindern würde.
Fazit: Wir sind dafür, den Bund energisch in die Pflicht zu nehmen, auch besonders dort, wo ganz eindeutig in den Gedenkstätten der NS-Zeit und der zweiten deutschen Diktatur alle Deutschen im gleichen Maß betroffen sind und auch von Rostock bis Rosenheim gemeinsame historische Verantwortung tragen. – Vielen Dank!
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Und so richtig es ist, dass die Richtlinien eine posthume Ehrung nicht vorsehen, so richtig ist es auch, dass sie sie nicht ausdrücklich verbieten. Auf die entscheidenden Präzedenzfälle habe ich bereits hingewiesen.
Die in diesem Zusammenhang recht herzlose und technokratische Behandlung dieses Themas durch die Berliner Senatskanzlei spricht Bände. Die einzigen Argumente, die gegen die Ehrenbürgerwürde Ernst Reuters vorgebracht wurden, waren die bereits zitierten Richtlinien und die ziemlich klägliche Erklärung, dass die Fälle Diedrich und Bersarin angeblich anders zu bewerten gewesen seien. All diese Argumente überzeugen nicht, denn niemand konnte bisher erklären, was wirklich gegen eine Ehrung Ernst Reuters spricht. Wir finden, es ist der Person Ernst Reuters unwürdig, sich bei der Debatte hinter Paragraphen und Richtlinien zu verschanzen oder aber, wie von Herrn Strieder getan, die Diskussion durch andere, in dem Fall muss man wohl sagen: Verzweiflungsvorschläge wie dem der Allee der Demokraten zu überlagern.
Das Schlimmste an dem Vorschlag der Ehrenbürgerwürde für Ernst Reuter ist wohl – und zwar für SPD und PDS gleichermaßen –, dass er von der CDU kommt. Aber auch das wäre erstens ein schwaches Gegenargument und zweitens kein hinreichender Ablehnungsgrund. Für uns sind die Verdienste Ernst Reuters, insbesondere während der Blockade Berlins 1948/1949, bis heute unvergessen. Nach seiner berühmten Rede vor dem Reichstag war Reuter das Symbol des Widerstandswillens der Berliner gegen den Kommunismus und gegen die sowjetische Besatzungsmacht. Den durch die Erfahrung des Zweiten Weltkriegs, der Hitler-Diktatur und der sowjetischen Bedrohung begründeten antitotalitären Grundkonsens im freien Teil Deutschlands, dem einst auch die stolze Sozialdemokratische Partei nahe stand, verkörperte im eingeschlossenen Berlin niemand eindrucksvoller als Ernst Reuter.
etwas nachtragen. Folgende Vorlagen – zur Kenntnisnahme – bitte ich nach § 32, Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. Das sind die Verordnungen Nr. 15/121 in den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Nr. 15/122 in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, Nr. 15/131 in den Ausschuss Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, Nr. 15/125 in den Ausschuss Jugend, Familie, Schule und Sport, die Nr. 15/129 in den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung.