Das ist besonders bitter, wenn man an die ach so tolle Erfolgsgeschichte der Personalserviceagenturen denkt. Das Ganze entpuppt sich als Geldwegwerfmaschine sondergleichen. Der Haken an der Hartz-Reform und allen anderen Reformen ist nämlich, dass sie den Zentralismus in den Vordergrund rücken und dem staatlichen Handeln immer noch Priorität einräumen.
Solange der rot-rote Senat nur abnickt, was Rot-Grün auf Bundesebene verzapft, wird es um das Thema „Mehr Arbeit in Berlin“ weiterhin schlecht bestellt sein. Wir steuern in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auf einen Supergau zu, wenn Hartz III und IV verabschiedet wer
Das Existenzgrundlagengesetz wurde damals von der CDU-FDP-Regierung in Hessen entworfen. Es geht aus dem so genannten Offensivgesetz hervor. Ich nenne zwei Kernpunkte, die sehr wichtig sind:
Erstens: Der Regelsatz des Sozialgeldes kann von den Kommunen für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger bis zu einem Drittel unter den Regelsatz abgesenkt werden, um den Anreiz zu bieten, im Niedriglohnsektor eine neue Arbeit zu finden. Die Kommunen werden verpflichtet, kommunale Beschäftigungsagenturen einzurichten, die auch privatisiert werden können. Diese Agenturen sind für diejenigen zuständig, die keine Arbeit gefunden haben. Dabei darf es zu keinem Verdrängungswettbewerb bezüglich Gewerbe und Handwerk kommen.
Zweitens: Das Grundsicherungsgesetz, das am 1. Januar 2003 für einen eingeschränkten Kreis von Sozialhilfeempfängern in Kraft getreten ist, entfällt.
Drittens: Die betriebliche wie die private Altersvorsorge sollen besser geschützt werden. Leistungsempfänger, die zuvor Arbeitslosengeld erhalten haben, sollen 12 Monate lang höhere Freibeträge für die Anrechnung des vorhandenen Vermögens erhalten.
Der Knackpunkt jedes neuen Gesetzes ist, den Kommunen in dieser Hinsicht mehr Handlungsspielraum zu geben. Sie wissen am besten, wie es auf dem lokalen Arbeitsmarkt aussieht. Sie können die Problemgruppen am besten betreuen.
Deshalb wirbt die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus für den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion. Von den Ar
Das Existenzgrundlagengesetz hält sich aber auch nicht weiter bei der Schaffung von Arbeitsplätzen auf.
Herr Hoffmann! Es handelt sich um ca. 5,5 Millionen Menschen, die die Kommunen in Zukunft qualifizieren und in Arbeit vermitteln sollen. Wo leben Sie eigentlich? Wer von uns beiden ist realitätsfremd? Haben Sie eine Vorstellung von der Situation der Kommunen?
Mit Ihrem Vorhaben, meine Damen und Herren von der CDU, verschärfen Sie auch noch die Situation der Kommunen. Vor allem treiben Sie strukturschwache Länder wie Berlin ins Aus.
beitsämtern hingegen ist mit oder ohne Hartz wenig zu erwarten. Ich hoffe, dass wir in diesem Zusammenhang auch bald eine Debatte über die Privatisierung der Arbeitsvermittlung generell bekommen werden. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe einmal die Grundlagen für den dringlichen Antrag der CDU mitgebracht. Das sieht zwar sehr dick aus – Sie haben es sicher in den letzten beiden Tagen gelesen –, ist aber alles in allem relativ schlicht. Der Gesetzesantrag ist nichts anderes als ein Aufguss des alten Offensivgesetzes aus der letzten Legislaturperiode, mit dem die CDU schon damals eine Bruchlandung erlitt. Schlechte Sachen werden nicht dadurch besser, dass man sie immer wieder auf die Tagesordnung ruft.
Mit dem Existenzgrundlagengesetz sollen angeblich Wege zu Wachstum und Beschäftigung aufgezeigt werden, die allerdings nicht erkennbar sind. Und Sie, Herr Hoffmann, haben sie auch nicht dargestellt. Vorbedingung dafür sind nämlich Arbeitsplätze, mit denen Menschen ihre Existenz absichern können. Aber darum kümmert sich dieser Gesetzentwurf nicht. Dafür legt er seinen Schwerpunkt darauf, die Situation der Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher zu verschärfen, und zwar noch um ein vielfaches mehr als das von der Bundesregierung eingebrachte Hartz-Gesetz. Mit dem Gesetz sollen nicht nur Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau zusammengelegt werden, sondern die Erwerbslosen sollen auch noch in den Niedriglohnsektor gezwungen werden. So weit die Ähnlichkeiten mit Hartz.
Aber Sie, meine Damen und Herren von der CDU, setzen noch einen drauf. Die Leistungsberechtigten sollen weder in der gesetzlichen Renten- noch in der Kranken- oder der Pflegeversicherung mit einbezogen werden. Auch die Zumutbarkeitsregelungen möchten Sie massiv verschärfen: Betroffene sollen gezwungen werden, mehrere Arbeitsverhältnisse aufzunehmen, und zwar so lange, bis sie die Stundenzahl eines Vollzeitarbeitsplatzes erreicht haben. Das Maßnahmenpaket von dem Gesetzentwurf soll die Arbeitslosen aktivieren, Arbeit aufzunehmen. – Herr Hoffmann! Darf ich Sie darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf am Problem vorbeigeht? Arbeitsplätze schafft man nicht dadurch, dass man Arbeitslose bekämpft, sondern durch eine vernünftige Arbeitsmarkt-, Steuer- und Wirtschaftspolitik.
Sie möchten gern, dass wir einem Gesetzentwurf zustimmen, der erstens vorsieht, dass die Sozialhilfe faktisch abgeschafft wird, der zweitens vorsieht, dass Arbeitsplätze unterhalb des Sozialhilfeniveaus geschaffen werden, der drittens Kommunen und Länder auf den Kosten sitzen lässt und der viertens Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher noch stärker in Armut und damit in Ausgrenzung treibt. Das WisconsinModell soll eingeführt werden, aber es hat in den USA seine Untauglichkeit schön längst bewiesen. – Das Existenzgrundlagengesetz bietet keine Grundlage für den Aufbau einer Existenz. Es ist unsolidarisch. Deshalb stimmen wir ihm nicht zu.
Danke schön, Frau Kollegin! – Das Wort hat nun Frau Dr. Klotz, die Vorsitzende von den Grünen. – Bitte schön, Frau Dr. Klotz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über ein bundespolitisches Thema, bei dem es – zumindest weitgehend – Einigkeit darüber gibt, dass hier ein Reformbedarf vorliegt hinsichtlich der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Bei der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung gibt es allerdings unterschiedliche Meinun
Ich finde nach wie vor ein paar Punkte problematisch in diesen Gesetzentwürfen. Das sind aber nicht die, die Sie hier aufgreifen. Einen Punkte würde ich nicht so, wie es Frau Grosse und Frau Breitenbach getan haben, einfach vom Tisch wischen. Das ist die Frage der Zuständigkeit für kommunale Beschäftigungspolitik. Es kann nicht die Lösung sein, wie es Herr Koch vorschlägt, dieses den Kommunen aufzugeben – die Zahlen sind genannt worden – und nicht für die finanziellen Ressourcen zu sorgen, damit das auch realisiert werden kann.
gen, was an sich kein Problem ist, sondern ein ganz normaler Teil eines demokratischen Verfahrens. Wenn ein solcher Vorschlag – das sagt noch nichts über dessen inhaltliche Bewertung aus – allerdings zur Begründung einer Blockade-Politik im Bundesrat herhalten soll – das ist bei dem kochschen Existenzgrundlagengesetz eindeutig der Fall – ist dies schon allein ein Grund für die Ablehnung dieses Gesetzes. Das werden wir hier auch tun. Wir lehnen dieses Gesetz ab.
[Beifall bei den Grünen und der PDS – Hoffmann (CDU): Eine so schwache Rede habe ich noch nie gehört!]
Das Existenzgrundlagengesetz EGG ist ein Etikettenschwindel, und zwar, wie ich finde, ein ziemlich übler. Was nämlich draufsteht, ist nicht drin in diesem Gesetz. Drauf steht: Mehr Arbeit, mehr Geld. Drin ist ein staatlicher subventionierter Niedriglohnsektor sowie eine deutliche Absenkung der Sozialhilfe unter das heutige Niveau der Sozialhilfe, nicht nur für diejenigen, die erwerbsfähig sind, sondern ohne Unterschied für alle Hilfeempfänger.
Drauf steht: Existenzgrundlagengesetz. Drin steht: Die Unterhaltspflicht zwischen Erwachsenen und Kindern. Drin stehen keine Beiträge zur Rentenversicherung. Drin steht keine verbindliche Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Dreiviertel der Betroffenen geht es in Wisconsin – Wisconsin hat für Herrn Koch und seinen Hessen-Tarif Pate gestanden – heute schlechter als zuvor. Auch das ist ein Beweis dafür, dass wir auf vieles warten in dieser Bundesrepublik, aber bestimmt nicht auf das Existenzgrundlagengesetz.
Drauf auf dem Gesetz – Sie haben es auch wieder gesagt – steht, es soll den Menschen in Notlagen geholfen werden. Drin stehen harte Sanktionen bis zur kompletten Streichung der Leistung. Drin steht eine umfassende Kontrolle durch Amtsärzte und Psychologen.
Drin steht eine umfassende Kontrolle durch Amtsärzte und Psychologen, Herr Hoffmann! Das steht drin. Es steht auch drin eine umfassende Unterhalts- und Darlegungspflicht der Verwandten. Was Koch will, ist ein Fordern ohne Fördern. Es ist die Blockade von Hartz IV im Bundesrat. Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass wir dem in diesem Parlament zustimmen?
Was rot-grün mit Hartz III und IV im Bund vorgelegt hat, geht im Grundsatz in die richtige Richtung. Ich bin froh, dass in den vergangenen Tagen noch einige Fortschritte erzielt werden konnten. Es wird die Hilfe für Langzeitarbeitslose aus einer Hand geben. Es wird die Pauschalierung von Leistungen geben, so dass auch nicht mehr jeder Hilfeempfänger um jeden Küchentisch kämpfen muss. Es wird für alle Erwerbslosen Zugang zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik geben. Es wird für die Erwerbslosen Beiträge zur Renten-, Kranken- und zur Pflegeversicherung geben. Es wird das gesetzlich geförderte Altersvermögen und die Betriebsrente ge
schützt. Ich bin hoffnungsfroh, dass in den kommenden parlamentarischen Beratungen auch noch andere Formen von Altersvorsorge in diesen Schutz mit einbezogen werden. Das erscheint mir dringend nötig.
Es ist in den letzten Wochen in den Gesprächen noch einmal erreicht worden, dass die Verordnungsermächtigung zur Definition von Erwerbsfähigkeit vom Tisch ist. Es wird nach klaren, einfachen Kriterien gehen. Es wird nach den Kriterien des Rentenrechts gehen. Es wird keine Unterhaltspflicht von Kindern und Verwandten für Eltern geben. Es wird auch – das war im ersten Entwurf auch nicht vorgesehen, ich bin auch froh, dass dieses wieder enthalten ist – einen Anspruch für Berufsrückkehrerinnen geben, während der Zeit von Weiterbildungsmaßnahmen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.
Nein, das tun Sie nicht. Sie sehen im ersten Jahr eine Größe von 3 Milliarden € vor und haben für die kommenden Jahre kein Wort dazu gesagt, woher das Geld kommen soll.