bundesweit anerkannten Leitlinien für die Reform des ÖGD, sind seit Novellierung des GDG 1994 im Land Berlin durch die Einführung der Pflegeversicherung, des SGB IX, die Gesundheits-/Sozialhilfereform auf Bundesebene, die Berliner Verwaltungsreform einschließlich des Umbaus bezirklicher Ämter in LuVs sowie die Bezirksgebietsreform veränderte Rahmenbedingungen entstanden, denen Rechnung getragen werden muss.
des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) initiiert, das erstmals am 26. Februar 2003 den Bezirken vorgestellt wurde.
Doppelangeboten und Doppelstrukturen (wobei sehr gut begründete Ausnahmen möglich sein sollen) und die Übernahme staatlicher Verantwortung nur in Feldern in denen andere Anbieter keine entsprechenden Angebote unterbreiten (können)
Gesundheitsberichterstattung und der bezirklichen Psychiatrieplanung eine ausgewiesene Aufgabe der Plan- und Leitstellen, die personelle Ausstattung der einzelnen Bereiche ist aber im Einzelnen nicht zu beziffern.
und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) einschl. der Beratungsstellen für Risikokinder, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD), und der Zahnärztliche Dienst zuständig.
ven und flächendeckenden Aufgabenneuordnung in der Berliner Verwaltung sieht das Modernisierungs- und Konsolidierungsziel des Senats bis zum Jahre 2006 vor, Staatsaufgabenkritik und Haushaltssanierung konzertiert ineinander greifen zu lassen. Bürgerorientierung, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements sowie die Entwicklung positiver Standortfaktoren für das auch wirtschaftliche Vorankommen Berlins spielen dabei eine große Rolle.
ges Profil im Sinne eines einheitlichen Leitbildes, welches von den Bezirken und deren Fachdiensten im Rahmen von Zielvereinbarungen für den Gesundheitsdienst wei
wiegend bestehenden „Komm-Strukturen“, die bestimmte Zielgruppen nicht erreichen und daher häufig mit sozialer Benachteiligung einhergehen, durch „Geh-Strukturen“ auszugleichen.
schluss der konzeptionellen Arbeit für Ende 2003 vor. Dem ging eine vollständige Bestandsaufnahme der Aufgaben der Dienste und des Personalbestandes voraus – siehe zu Frage 1 –, die zum 31. März 2003 abgeschlossen werden konnte.
sundheitshilfe und -förderung für Erwachsene einschließlich Amts- und vertrauensärztlicher Begutachtungen