Protokoll der Sitzung vom 13.11.2003

Vizepräsident Dr. Stölzl

Im Zuge des Planungs- und Umsetzungsprozesses von

bundesweit anerkannten Leitlinien für die Reform des ÖGD, sind seit Novellierung des GDG 1994 im Land Berlin durch die Einführung der Pflegeversicherung, des SGB IX, die Gesundheits-/Sozialhilfereform auf Bundesebene, die Berliner Verwaltungsreform einschließlich des Umbaus bezirklicher Ämter in LuVs sowie die Bezirksgebietsreform veränderte Rahmenbedingungen entstanden, denen Rechnung getragen werden muss.

Daher hat der Senat von Berlin ein Projekt zur Reform

des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) initiiert, das erstmals am 26. Februar 2003 den Bezirken vorgestellt wurde.

Subsidiarität, d. h. unter anderem den Abbau von

Doppelangeboten und Doppelstrukturen (wobei sehr gut begründete Ausnahmen möglich sein sollen) und die Übernahme staatlicher Verantwortung nur in Feldern in denen andere Anbieter keine entsprechenden Angebote unterbreiten (können)

Gesundheitsberichterstattung und der bezirklichen Psychiatrieplanung eine ausgewiesene Aufgabe der Plan- und Leitstellen, die personelle Ausstattung der einzelnen Bereiche ist aber im Einzelnen nicht zu beziffern.

Für Kinder und Jugendliche sind sowohl der Kinder-

und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) einschl. der Beratungsstellen für Risikokinder, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD), und der Zahnärztliche Dienst zuständig.

Gutachterliche Aufgaben fallen in allen Diensten an.

Dienste/ Bereiche

Stellen lt. Stellenplan

tatsächl. besetzte Stellen

Perso nen

Anzahl 50 J. u. älter

Hygiene/ Umweltmedizin

176,5 169,675 173 72

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt

222,96 216,34 223 86

LebensmittelpersonalBeratung

14,188 13,838 18 11

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst einschl. Beratungsstellen für Risikokinder

526,76 497,185 653 349

Zahnärztlicher Dienst

106,72 98,5 115 59

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

96,84 90,21 115 67

Sozialmedizinischer Dienst

83,46 79,475 99 69

Amts- und Vertrauensärztl. Dienst

65,9 62,75 68 49

Plan- und Leitstellen

84,75 80 87 37

Zu Fragen 2 bis 7: Auf der Grundlage einer qualitati

ven und flächendeckenden Aufgabenneuordnung in der Berliner Verwaltung sieht das Modernisierungs- und Konsolidierungsziel des Senats bis zum Jahre 2006 vor, Staatsaufgabenkritik und Haushaltssanierung konzertiert ineinander greifen zu lassen. Bürgerorientierung, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements sowie die Entwicklung positiver Standortfaktoren für das auch wirtschaftliche Vorankommen Berlins spielen dabei eine große Rolle.

Dem ÖGD fehlt bislang weitgehend ein eigenständi

ges Profil im Sinne eines einheitlichen Leitbildes, welches von den Bezirken und deren Fachdiensten im Rahmen von Zielvereinbarungen für den Gesundheitsdienst wei

terentwickelt, operationalisiert und durch Qualitätsmanagement gesteuert werden kann.

Es gelten zwei Leitprinzipien:

Sozialkompensatorisches Handeln. So sind die über

wiegend bestehenden „Komm-Strukturen“, die bestimmte Zielgruppen nicht erreichen und daher häufig mit sozialer Benachteiligung einhergehen, durch „Geh-Strukturen“ auszugleichen.

Der Zeitrahmen für das Reformprojekt sieht den Ab

schluss der konzeptionellen Arbeit für Ende 2003 vor. Dem ging eine vollständige Bestandsaufnahme der Aufgaben der Dienste und des Personalbestandes voraus – siehe zu Frage 1 –, die zum 31. März 2003 abgeschlossen werden konnte.

Zur Zeit tagen 6 Facharbeitsgruppen zur systemati

schen Aufbereitung des Aufgabenbestandes des ÖGD für die Bereiche:

1. Jugendliche

2. Gesundheitshilfe und -förderung für Kinder und Ge

sundheitshilfe und -förderung für Erwachsene einschließlich Amts- und vertrauensärztlicher Begutachtungen

3. Spezielle gesundheitliche Hilfen für behinderte und

von Behinderung bedrohte Menschen