Protokoll der Sitzung vom 13.11.2003

von Behinderung bedrohte Menschen

4. Bevölkerungsbezogene Prävention/Gesundheitsschutz

5. Verbraucherschutz, Veterinär- und Lebensmittelauf

sichtswesen

6. Querschnittsaufgaben / Plan- und Leitstellen

Diese Arbeitsgruppen prüfen, welche Leistungen und

Produkte des ÖGD auch weiterhin im Rahmen der staatlichen Erfüllungsverantwortung vom Staat selber wahrzu

Vizepräsident Dr. Stölzl

In Arbeitsgruppen werden Vorschläge zur inhaltlichen

und strukturellen Ausgestaltung erarbeitet, wobei die jeweiligen Bereiche auch unter Einbeziehung von Expertenanhörungen (z. B. für vergleichende Strukturen des

ÖGD in anderen Bundesländern, Leitlinien etc.) neu strukturiert werden sollen.

Die Ergebnisse dieser Diskussion werden spätestens

Anfang Juni 2004 präsentiert; damit bis zum

30. September 2004 die entsprechenden notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht und hier im Parlament beraten werden können.

Es ist das Ziel dieses Senats, zum 1. Januar 2005 den

gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlin neu zu strukturieren.

Alle Aspekte, Fragen und Anregungen, die sich aus

der Großen Anfrage ergeben, sind bereits Bestandteil des Reformprojektes, das in enger Abstimmung mit den Bezirken bereits weit vorangekommen ist. Es versteht sich von selbst, dass der Senat von Berlin Ergebnisse erst am Ende des Reformprozesses vorlegen kann. Die Reform zielt – soweit noch nicht vorhanden – auf die Fortschreibung bzw. Neuorientierung des ÖGD. Der Prozess ist ergebnisoffen, da es den ÖGD in Berlin nicht gibt, weil die entsprechenden Aufgaben in den Bezirken in den unterschiedlichsten Formen wahrgenommen werden. Eine Fachaufsicht durch den Senat besteht nicht. Am Ende des Prozesses soll aber ein Vorschlag für den ÖGD in Berlin stehen.

nehmen sind, da kein verwaltungsexternes Leistungsangebot/ -vermögen vorhanden ist bzw. auch absehbar nicht aktivierbar ist.

Sie prüfen darüber hinaus, ob in staatlicher Gewähr

leistungsverantwortung ein verwaltungsexternes Leistungsangebot/ -vermögen vorhanden ist bzw. aktiviert werden kann. Somit kann geprüft werden, ob eine Aufgabe kurzfristig verlagerbar ist, bzw. ob sie mittelfristig bis langfristig verlagert werden kann.

Sie prüfen als Drittes, ob Aufgaben und Leistungen im

ÖGD wahrgenommen werden, für die keine staatliche Verantwortungsübernahme mehr notwendig ist, d. h. welche Aufgaben wegfallen können.

Diese systematische Aufbereitung des Aufgabenbe

standes erfolgt nach einheitlichen Vorgaben und Kriterien. Jede Arbeitsgruppe setzt sich sowohl aus Vertreter/innen der bezirklichen Gesundheitsdienste (dies kann auch Plan- und Leitstelle sein), Vertreter/innen der Amtsärzte/Amtsärztinnen und Vertreter/innen der Hauptverwaltung (SenGesSozV) zusammen.

Außerdem wird in dieser Phase ein Städtevergleich

vorgenommen, bei dem die Strukturen und die Finanzierung des ÖGD in anderen vergleichbaren Ballungsräumen wie z.b. Hamburg, München, Leipzig und Frankfurt verglichen wird. Durch Einbeziehung des Forschungsverbundes Public Health soll die wissenschaftliche Begleitung des Projektes sichergestellt werden

Diese Bestandaufnahme wird bis zum

30. September 2003 beendet werden, und die Ergebnisse werden noch im Oktober des Jahres allen am öffentlichen Gesundheitswesen Beteiligten präsentiert.

Danach wird im Rahmen des Reformprojektes unver

züglich damit begonnen, den ÖGD unter folgenden Gesichtpunkten neu zu ordnen:

a) Festlegung von Kernaufgaben unter Beachtung der

New-Public-Health Orientierung, Monitoring, Zielbestimmung und Formulierung, Vernetzung, Wegweiserfunktion, Ressourcenzuweisung sowie Überprüfung der Refinanzierungsmöglichkeiten der Dienstleistungen des ÖGD

b) Prüfung der Verlagerung von Aufgaben mit Gewähr

leistungsverantwortung (z. B. Kosten-Nutzen

Analyse, Interessenbekundungsverfahren)

c) GDG – Novellierung

d) Strukturelle Neubestimmung der Dienstleistungen des

ÖGD – Möglichkeiten und Grenzen der Schaffung von Kompetenzzentren

Der Senat ist zuversichtlich, das alle am Reformpro

zess Beteiligten konstruktiv mitarbeiten, und wertet Ihre Grosse Anfrage als ein Indiz dafür, dass auch die Opposition die Bemühungen und Anstrengungen des Senats unterstützen wird.

Die Fraktion der CDU hat auf die Begründung verzichtet, so dass Frau Senatorin Dr. Knake-Werner mit der Beantwortung beginnen kann. – Bitte sehr, Frau Senatorin, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der CDU bezieht sich überwiegend auf den öffentlichen Gesundheitsdienst und die damit verbundenen Reformschritte. Deswegen werde ich mich in meinen Ausführungen darauf konzentrieren und Ihnen die fünf Grundsätze, die für einen zukünftigen öffentlichen Gesundheitsdiensts nach unserer Auffassung stehen sollten, erläutern.

Die Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist eines der großen Reformprojekte in meinem Ressort. Wir haben dieses Projekt erstmals im Februar dieses Jahres den Bezirken vorgestellt und sind dann in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken unverzüglich an die Umsetzung gegangen.

Der öffentliche Gesundheitsdienst ist eine dritte Säule im komplexen Gesundheitsvorsorgungssystem. Er ergänzt die Gesundheitsversorgung einerseits durch die ambulant

)

öffentlichen Gesundheitsdienstes, wenn er zeitgemäß sein

Frau Sen Dr. Knake-Werner

Was sind die zentralen Ziele, die es bei diesem Modernisierungsprozess umzusetzen gilt? – Das erste Ziel: Ein moderner öffentlicher Gesundheitsdienst muss effektiv und effizient sein. Was heißt das praktisch? – Das bedeutet, dass der öffentliche Gesundheitsdienst überall dort zurücktritt, wo andere Akteure mit anderen als mit öffentlichen Mitteln gleichartige Gesundheitsleistungen anbieten. Der Platz des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist vor allem dort, wo die übrigen Leistungsträger des Gesundheitssystems nicht tätig werden und wo bedeutsame Defizite verbleiben. Dieses Prinzip der Subsidiarität ist eines der zentralen bei der Organisation des

chen Gesundheitsdienstes, wenn er zeitgemäß sein soll. Folgt man diesem Gedanken, dann halte ich es für völlig selbstverständlich, dass Gesundheitsförderung und Prävention zu den Schwerpunktaufgaben eines modernen öffentlichen Gesundheitsdienstes gehören muss und dass dieser Schwerpunkt zu Lasten der direkten Gesundheitshilfe weiterentwickelt und gestärkt werden kann.

(D