Protokoll der Sitzung vom 13.11.2003

Herr Brinsa von der CDU hält die PDS-Rede zum Abbau des Blindengeldes. Herr Trapp hält die PDS-Rede zur Veränderung des Personalvertretungsgesetzes. Und die SPD, deren ureigenstes Anliegen es sein müsste, taucht einfach ab. Was Frau Hertel uns zu der Änderung von Herrn Lindner sagen wollte, habe ich jedenfalls überhaupt nicht verstanden. Was wollen Sie in dieser Frage eigentlich?

Die Empörung, Herr Doering, mit der Sie sagen: Die Personalräte machen ganz wichtige Arbeit, die darf man gar nicht antasten, daran darf man überhaupt nicht herumkritteln; deswegen ist der Antrag der FDP abzulehnen, und man muss sich gar nicht damit befassen. – ist fehl am Platze. Sie mit Ihrem Stellenpoolgesetz waren es doch, die diese Tür aufgestoßen haben!

[Doering (PDS): Das habe ich doch gesagt!]

Sie haben wieder einmal ganz klar gezeigt, genauso, wie Sie es in der Debatte um das Verfassungsgerichtsurteil gezeigt haben, dass es eine Allianz von Herrn Sarrazin und Herrn Lindner gibt. Die beiden agieren ganz klar auf einer Linie,

[Gelächter bei der PDS]

und Sie machen nichts anderes, als die Erfüllungsgehilfen dieser Linie zu spielen. Wir haben Ihnen im Rechtsausschuss und auch schon vorher gesagt, dass das von Ihnen vorgelegte Stellenpoolgesetz rechtlich nicht haltbar ist. Und es ist nur konsequent, wenn Herr Lindner heute sagt: Diese Ungleichbehandlung können wir nicht hinnehmen. Deshalb müssen wir das Personalvertretungsgesetz an diesem Punkt ändern. – Das haben Sie angestoßen, und deswegen können Sie sich nicht aus der Verantwortung herausstehlen. Sie haben die Verantwortung zu tragen.

[Doering (PDS): Hab’ ich nicht anders gesagt!]

Das, was Sie über die Personalräte und deren Bedeutung gesagt haben, kommt in der Art und Weise, wie Sie das Gesetz und das Problem behandeln, überhaupt nicht zum Ausdruck. Reden wir doch einmal Klartext! Das Problem in dem Stellenpoolgesetz besteht nicht darin, dass wir an dieser Stelle eine Mitbestimmung haben. Ob

wir Mitwirkung oder Mitbestimmung haben, wird überhaupt keine Rolle spielen.

[Dr. Lindner (FDP): Doch!]

[Zuruf des Abg. Doering (PDS)]

Herr Doering! Jetzt machen Sie sich doch nichts vor. Sie sind groß nach draußen gegangen, haben gesagt, dass Sie den Stellenpool wollen, und sind als so kleine Zwerge aus der Diskussion im Rechtsausschuss herausgegangen. Das haben wir doch gesehen.

[Beifall des Abg. Dr. Lindner (FDP)]

Sie sind eingeknickt.

[Doering (PDS): Ich?]

Sie sind am allermeisten an diesem Punkt eingeknickt. Sie sind doch fast unter den Tisch versunken, als Sie versucht haben, uns zu erklären, wie wichtig es ist, die Personalvertretungsstrukturen in diesem Bereich mitzunehmen, obwohl Sie genau wissen, dass Sie sie nicht mehr mitnehmen können.

Herr Sarrazin hat es uns im Rechtsausschuss gesagt. Sie haben Angst vor „Bild-Zeitungs“-Überschriften die lauten, dass der Senat die Leute aus den Verwaltungen herausnimmt und die Aufgaben dort nicht mehr erledigt werden können und dass man sie auf dem Sofa sitzen lässt.

[Dr. Lindner (FDP): So ist es!]

Diese Angst ist auch berechtigt. Sie bekommen es nicht hin, den Prozess der Verwaltungsreform vernünftig zu

wie auch das dabei anzuwendende Verfahren insbesondere die Formen der Beteiligung (Mitwirkung, Mitbestimmung, Dienstvereinbarung etc.) im einzelnen zu regeln.

Er verweist dabei unter anderem auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 1979, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen Band 51 Seite 43ff. Ich zitiere aus dem Tenor Nr. 2:

Der Kreis der Angelegenheiten, in denen die Personalvertretung zu beteiligen ist, sowie Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte für bestimmte Angelegenheiten sind bundesrechtlich nicht verbindlich festgelegt. Dem Landesgesetzgeber ist auch die Entwicklung anderer Formen der Beteiligung, als sie Bundesgesetz vorgesehen sind, freigestellt.

So viel möchte ich Ihnen zur Rechtslage mitteilen. – Herzlichen Dank!

Danke schön, Herr Dr. Lindner. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung und zusätzlich auf Wunsch der CDU in den Wirtschaftsausschuss, wozu ich keinen Widerspruch höre.

steuern, der es möglich macht, die Leute auch tatsächlich aus diesen Strukturen herauszunehmen.

Solange Sie das nicht schaffen, brauchen wir uns hier über die personalvertretungsrechtlichen Strukturen überhaupt keine Sorgen zu machen und müssen überhaupt nicht diskutieren, weil Sie nicht in der Lage sind, die Aufgaben des Landes Berlin, die zu erfüllen sind, so zu organisieren, dass die Bürger des Landes Berlin damit auch zufrieden sind und die notwendigen Aufgaben auch erfüllt werden können.

Dass der Antrag, wie ihn die FDP hier gestellt hat, seinerseits großen rechtlichen Bedenken begegnet, liegt unter anderem daran, Herr Lindner, dass Sie es sehr schwer haben werden zu begründen, warum Sie aus den Rahmenvorschriften, die uns das Bundespersonalvertretungsgesetz gegeben hat, tatsächlich herauskönnen. Wir haben Mitbestimmungsregeln in zentralen Bereichen, die das Bundespersonalvertretungsrecht uns vorgibt. Deshalb wird ihr Antrag schon an diesem Bereich scheitern.

Ich sage Ihnen noch einmal, dass wir uns einer Diskussion darüber nicht verschließen werden, –

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss!

– adäquat und auch mit denjenigen, die sich hier um die Personalvertretung im Land Berlin kümmern, zu reden, wie man das System effektivieren kann und wie man es darauf zuschneiden kann, effektiv die vor uns stehenden Aufgaben mit den Beschäftigten zu erfüllen. Dem werden wir uns nicht verschließen, aber nicht handstreichartig, wie Sie es hier vorgeschlagen haben. – Danke!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Herr Kollege Ratzmann! – Die Rednerliste wird noch ein wenig erneuert durch die Meldung einer Kurzintervention von Herrn Dr. Lindner. – Bitte schön!

[Wieland (Grüne): Wer sonst?]

Es ist wirklich nur sehr kurz.

Herr Kollege Ratzmann, weil Sie gerade schon gesagt hatten, dass es schon aus Rechtsgründen nicht möglich wäre, zitiere ich kurz mit Erlaubnis des Präsidenten aus Grabendorff, Ilbertz, Widmaier Bundespersonalvertretungsgesetz Kommentierung § 104 Randziffer 3:

Eine Beteiligung der Personalvertretung an konkreten Verwaltungsmaßnahmen innerdienstlicher, sozialer... sind zwar rahmenrechtlich vorgeschrieben. Dem Landesgesetzgeber bleibt es aber überlassen, Umfang und Ausmaß

also, die konkreten Anwendungsfälle –

Wir kommen zur

lfd. Nr. 13:

Große Anfrage

Seuchen, Kinder- und Jugenduntersuchungen, Umwelthygiene und weitere Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Große Anfrage der CDU Drs 15/1829

Diese Große Anfrage wurde zuletzt auf unserer Sitzung am 30. Oktober 2003 vertagt. Die schriftliche Beantwortung liegt Ihnen seit dem 27. August dieses Jahres vor.

Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage durch Frau Sen Dr. Knake-Werner vom 25. August 2003:

Zu Frage 1: Der Senat hat im vergangenen Jahr eine

Erhebung zur Personalausstattung aller bezirklichen und regionalisierten Dienste einschl. der Plan- und Leitstellen mit Stand 30. Juni 2002 durchgeführt. Die in der Großen Anfrage genannte Unterteilung a) bis g) entspricht leider nur zum Teil einzelnen Diensten des ÖGD:

Seuchenhygiene (jetzt: Infektionsschutz), Umwelt

schutz und Toxikologie sind im wesentlichen in den Bereichen Hygiene/Umweltmedizin, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt sowie der Lebensmittelpersonal-Beratung zuzuordnen.

Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge (Prä

vention) nehmen in unterschiedlichen Anteilen viele Dienste wahr, die Gesundheitsförderung ist neben der

Vizepräsident Dr. Stölzl