Wie gesagt, der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen geht derartig ins Detail. „Die bezweckte Verfahrensvereinfachung geht einseitig zu Lasten des Schutzgutes Baum“, schreiben die hier. Das kann ich überhaupt nicht feststellen. In der Form, wie wir das wahrscheinlich alle gemeinsam durchbringen wollen, können wir zu einer sinnvollen Lösung kommen. Ich denke, dass wir mit einer Lockerung der Regelung und der Freistellung vor allen Dingen der Häuslebauer dort einen Schritt nach vorne gehen und die Stadt damit nicht ruinieren. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anträge der beiden Fraktionen sind – und das wurde hier schon gesagt – völlig gegensätzlich. Die FDP verlangt, dass die Baumschutzverordnung abgeschafft wird. Es ist hier auch schon das Beispiel Bremen genannt worden. In Bremen wurde deutlich, dass eine Abschaffung der Baumschutzverordnung nachteilig für den Schutz von Bäumen ist. Sicher gibt es Grundstückseigentümer, die nicht sofort zur Axt und zur Kettensäge greifen, aber es gibt auch die anderen, die ganz schnell einen Baum beseitigen wollen, möglichst noch vor der nächsten Vegetationsperiode. Die FDP verfolgt hier das, was die Interessen der Wohnungsbauunternehmen ihr aufgegeben haben. Sie haben diese Abschaffung eingebracht. Wir können uns dem nicht anschließen. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Der Antrag der Grünen dagegen stellt eine deutliche Überregulierung dar. Er bringt weitere Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich, z. B. die Dokumentation von Bäumen, erhöhte Anforderungen bei der Auswahl von Ersatzpflanzungen und eine erweiterte Informationspflicht. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand deutlich erhöht. Es sind zusätzliche Daten zu erfassen. Das alles kann und soll die Verwaltung, die hier die Genehmigungen erteilt, nicht leisten.
Welche Vorstellungen haben wir zur Veränderung der Baumschutzverordnung? – Zunächst einmal wollen wir die Baumschutzverordnung erhalten und nicht abschaffen. Wir wollen bürgerfreundliche Regelungen, die außerdem den Verwaltungsaufwand zumindest nicht erhöhen, nach Möglichkeit aber minimieren. Das erwarten wir natürlich auch bei der Veränderung der Ausführungsvorschriften zur Baumschutzverordnung. Wir erwarten, dass vereinfachte Verfahren dargestellt werden und die Möglichkeit besteht, schneller eine Genehmigung zu erhalten. Diese Diskussionen finden zurzeit statt. Die Festschreibung einer 3 m breiten baumschutzfreien Zone lehnen wir ab. Nicht jeder Baum, der in diesem Bereich steht, erzeugt sehr viel Schatten oder führt zum Aufbrechen von Fußwegen. Hier muss man sehr sorgsam mit dem Baumbestand umgehen und differenziert entscheiden können.
Man muss auch über Ausnahmen neu nachdenken. Wir sehen hinsichtlich des Baumumfangs, des Stammumfangs und auch des Astumfangs noch Möglichkeiten, dass Änderungen zugelassen werden. Das wird hier künftig noch eine Rolle spielen. Dagegen sollten z. B. auch in Kleingärten Veränderungen vorgenommen werden. Die sind jetzt in einer Form dort enthalten, die Waldbäume im Grunde genommen in Kleingartenanlagen zulässt. Das sieht das Bundeskleingartengesetz anders. Daher gibt es noch die Notwendigkeit für Veränderungen.
Zu den Ausgleichsabgaben kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir diese Wahlfreiheit, die jetzt vorgeschlagen wird, begrüßen. Wir sind der Auffassung, dass die Ausgleichsabgaben zweckgebunden oder ortsnah einzusetzen sind und dass auch in der Innenstadt erneut über Fassadengrün als Ausgleich nachzudenken ist.
Ein wichtiger Aspekt ist für uns, wenn wir über Veränderungen von Gesetzen und Verordnungen reden, die Angleichung an die Gesetzgebung unseres Nachbarlandes Brandenburg. Dort wurde erst vor kurzem eine Anpassung an die Berliner Gesetzgebung vorgenommen, was den Stammumfang anbelangt. Wir erwarten aber auch, dass die Festlegungen von Brandenburg hinsichtlich der Kleingärten aufgenommen werden.
Es wird jetzt im Rat der Bürgermeister eine sachkundige Stellungnahme geben, die dann damit verbunden ist, dass es eine bürgerfreundliche Herangehensweise und auch ein vereinfachtes Verfahren gibt. In Erwartung dessen werden wir diese beiden vorgelegten Anträge ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Baumschutz haben wir schon mehrfach im Ausschuss erörtert. Herr Buchholz, Sie pflegen in diesem Zusammenhang immer zu sagen, dass Sie
Da kann ich Ihnen nur sagen: In Gefahr und Not bringt der Mittelweg den Tod. – Das trifft auch genau auf Ihre Baumschutzverordnung zu.
Erster Irrtum: Die neue Baumschutzverordnung bedeutet weniger Verwaltungsaufwand. – Herr Buchholz, das ist nicht so. Die neue Baumschutzverordnung, die Sie heute vorlegen, bedeutet mehr Verwaltungsaufwand. Wir sagen: Nehmen Sie alle Bäume in den Baumschutz hinein, dann gibt es nicht so viele Ausnahmen. Was machen Sie? – Sie legen den Baumumfang von 60 auf 80 cm. Ich möchte einmal sehen, wer das nachmisst.
Sie reden hier über Abstand. Sie nehmen die Nadelbäume heraus, unterscheiden nach heimischen und nichtheimischen Arten. Das macht das Verfahren doch erst kompliziert. Das erhöht den Verwaltungsaufwand. Herr Strieder hat 100 Stellen in seiner planenden Abteilung. Dem steht eine Stelle für die Umsetzung der Baumschutzverordnung in den Bezirken gegenüber. Der Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der Baumschutzverordnung hält sich damit schon in sehr engen Grenzen. So viel zum Argument, die neue Baumschutzverordnung bedeute weniger Verwaltungsaufwand.
Zweiter Irrtum: Die Novelle zur Baumschutzverordnung ist bürgerfreundlicher. – Auch falsch! Dieser Wirrwarr von Genehmigungen, den ich eben anhand der vielen Ausnahmetatbestände geschildert habe, bringt mehr Arbeits- und Verwaltungsaufwand und ist nicht bürgerfreundlicher. Die Bürger dürfen auch für gefällte Bäume keine Obstbäume als Ersatz pflanzen. Bürgerfreundlich finde ich das nicht. Jede Umweltpolitikerin, jeder Umweltpolitiker weiß, wenn in Berlin ein Baum fällt, klingelt sofort das Telefon. Sie haben von Informationspflicht oder Informationsverantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nichts in Ihrer neuen Baumschutzverordnung. Das ist auch nicht bürgerfreundlich. [Beifall bei den Grünen]
Hinzu kommt noch, dass durch Ihre Baumschutzverordnung in der Innenstadt ca. ein Drittel der Bäume wegfallen wird, ohne dass es dabei zu Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsmaßnahmen kommt, auch nicht zu Ausgleichszahlungen.
Und ein Weiteres: Diese neue Baumschutzverordnung ist ein wunderbares Signal für alle Fusionsgegner. Gerade hat Brandenburg seine Verordnung an die Berliner Verordnung angepasst, da ändern wir sie wieder. Das ist doch wirklich Absurdität hoch drei.
Die Bedenken der Fachleute sowohl in der Verwaltung als auch in den Naturschutzverbänden sind hinreichend vorgetragen worden. Sie wurden nicht beachtet, das war Ihnen im Abwägungsprozess im Ausschuss nicht so wichtig. Das wurde uns deutlich gesagt. Wie man sich über Bedenken, die sogar aus der Verwaltung kommen, so hinwegsetzen kann, bleibt mir schleierhaft. – Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Er ist bürgerfreundlicher, verwaltungsfreundlicher, und er nimmt das Informationsbedürfnis der Bürger und Bürgerinnen ernst.
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Der Abgeordnete Strieder möchte eine Kurzintervention machen. Und das tut er, indem er das Wort erhält. – Herr Abgeordneter Strieder, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Frau Kubala, würden Sie nicht doch einmal akzeptieren, dass in einer Zeit, in der wir zivilgesellschaftliches Engagement fordern, in einer Zeit, in der wir sagen, Umweltbewusstsein ist gewachsen, in einer Zeit, in der wir sehr die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wollen, diese Form der alten Gängelungspolitik vorbei ist, wie Sie sie hier die ganze Zeit ankündigen?
[Beifall bei der SPD und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Brauer (PDS) ]
Ist es denn nicht an der Zeit, den Menschen zu sagen, wenn wir mit unserer Stadt pfleglich umgehen wollen, mit den 412 000 Straßenbäumen, die wir haben, mit den vielen Bäumen in den Grünanlagen,
in den Obstgärten, in den Schmuckgärten der Häuser, dann geht es nicht darum, dass die Holzschnüffelpolizei die ganze Zeit unterwegs ist, sondern dass wir die Menschen motivieren, etwas für die Umwelt zu tun, dass wir an ihr Selbstbewusstsein appellieren, aber auch an ihre Eigenverantwortung und nicht immer neue Verordnungen,
neue Zollstöcke und neue Schnüffelpolizisten vom Tausalz bis zur Astdicke durch die Gegend schicken?
[Beifall bei der SPD und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der PDS – Frau Dr. Klotz (Grüne): 80 Zentimeter!]
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Strieder! – Frau Kubala wird antworten, so sieht es aus. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Und Sie gängeln nicht nur die Bürger und Bürgerinnen, sondern auch noch Ihre Verwaltung. Wenn der Stammumfang gemessen wird, wenn jetzt die Hausabstände gemessen werden, das ist Gängelung. Wenn Sie generell den Baumschutz ernster nehmen würden, dann brauchten Sie nur die Ausnahmen zu regeln, wenn z. B. ein Baum gefällt wird. Aber Ihre Ausnahmepolitik – Obstbäume: ja oder nein, heimische: ja oder nein –, das ist Gängelung des Bürgers. Hiermit steigern Sie den Verwaltungsaufwand.
Noch ein Wort zur Tausalzpolizei und zur Holzschnüffelpolizei: Wenn Verordnungen umgesetzt werden, dann hat das überhaupt nichts mit Schnüffelei zu tun,
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Antrag auf Drucksache 15/2120 – Stichworte: Qualifizierung des Baumschutzes – empfiehlt der Ausschuss gemäß Drucksache 15/2431 mehrheitlich gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Das ist Bündnis 90/Die Grünen – nicht unerwartet. – Die Gegenprobe! – Das sind sämtliche anderen Fraktionen, damit ist der Antrag abgelehnt.