Protokoll der Sitzung vom 01.04.2004

e. Unternehmensbetreuung,

f. Existenzgründungsberatung,

g. Gründerinnenzentrum HAFEN im Bezirk,

h. Projekte im Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft

und Arbeit,

i. bezirkliche Veranstaltungen aus Anlass der Euro

pawoche.

Im Pilotprojekt des Bezirksamtes Pankow „Gender

Mainstreaming im Büro für Wirtschaftsförderung“ wurde im gesamten Jahr 2003 eine statistische Erfassung durchgeführt, um Informationen zur geschlechterdifferenzierten Inanspruchnahme der Beratungsleistungen der Wirtschaftsberaterinnen und Wirtschaftsberater zu erhalten. Gegenwärtig wird gemeinsam mit externen Organisationsberaterinnen und Organisationsberatern in Workshops und Gesprächen daran gearbeitet, Gender-Mainstreaming als Qualitätskriterium in das Produkt Wirtschaftsberatung aufzunehmen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der externen

Organisationsberatungsfirma hat sich der Pilotbezirk Tempelhof-Schöneberg entschieden, ein wirtschaftsbezogenes Projekt zur lokalen Entwicklung in produktionsgeprägten Gewerbegebieten unter besonderer Berücksichtigung von Gender-Mainstreaming zu entwickeln und zu realisieren. Ziel des geplanten Projekts ist es, eine integrierte Strategie zur Bestandsentwicklung in produktionsgeprägten Gebieten zu formulieren und insbesondere erstmalig alle aktuellen Zahlen geschlechterdifferenziert zu erheben. Beispielhaft soll für ein konkretes Gewerbegebiet eine gendersensible Standortanalyse vorgenommen werden. Das Projekt wird in diesem Jahr nur zu einem Teilabschluss gelangen können. Die vorläufigen Ergebnisse sollen in einen Projektantrag bei der IBB einfließen.

Neue Ansätze in der Existenzgründerinnen- und Wirtschaftsförderung

Zu 1: Die deGUT – Deutsche Gründer- und Unter

nehmerTage – erreichen mit rund einem Drittel

Teilnehmerinnen den Anteil, der dem Anteil von Frauen an den Unternehmensgründungen entspricht. Die Veranstaltung 2004 enthält ergänzend ein Multipli

katorenforum für Frauen zur Verbesserung des

Netzwerkes für Gründerinnen und Unternehmerinnen. Sowohl im Seminarprogramm (Referentinnen, Moderatorinnen) als auch im Rahmenprogramm achtet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen auf die Einbindung von Frauen.

Im Herbst 2004 wird der 2. Berliner Unternehmerin

nentag stattfinden und einen Ort der Information, Vernetzung und Begegnung für Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen bieten.

Zu 2: Der Frage der geschlechterdifferenzierten Da

tenerfassung und -sammlung wird seit langem besondere Aufmerksamkeit durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen gewidmet. In Bundesratsverfahren und in den Diskussionen der Fachministerkonferenzen

hat sich die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen für die grundsätzliche geschlechterdifferenzierte Datenerhebung eingesetzt:

So wurde z. B. im März 2002 im Rahmen des Geset

zes zur Neuordnung der Statistik im Produzierenden Gewerbe eine Aufbereitung der Angaben zu den tätigen Personen auch nach dem Geschlecht neu aufgenommen.

Im Oktober 2003 hatte sich Berlin bei einer Gesetzes

initiative von Baden-Württemberg zum Abbau von Statistiken vehement gegen die Streichung des Merkmals Geschlecht bei der jährlichen Aufbereitung von Mehrbetriebsunternehmen im Rahmen der Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe ausgesprochen.

Derzeit liegen in der amtlichen Statistik folgende

Informationen zur Beurteilung der Chancengleichheit von Männern und Frauen im Erwerbsleben vor:

Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Sozial

versicherungspflichtig Beschäftigte, Arbeitslose, Arbeitslosenquote u. a.),

Laufende Verdiensterhebungen und den Erhebungen

für die Gehalts- und Lohnstruktur nach dem Gesetz über die Lohnstatistiken,

Erwerbstätigenstatistik (vorerst nur auf Bundesebene).

Von der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden re

gelmäßig Datenübersichten zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit herausgeben. Diese Statistiken sind in weiten Teilen nach Geschlecht untergliedert. Die Bundesagentur für Arbeit ist bei Leistungen zur Arbeitsförderung verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen und die Auswirkungen auf Erwerbsverläufe von Frauen und Männern zu dokumentieren. In seinem Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitischen Rahmenprogramm (ARP) hat sich das Land Berlin verpflichtet, die vom ihm (mit)finanzierten Fördermaßnahmen entsprechend des Gender

Mainstreaming-Ansatzes auszugestalten. Die geförderten Teilnehmer/-innen werden nach Geschlecht erfasst. Soweit Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt werden, ist auch gemäß dem EU-Recht zur Strukturfonds-Förderung eine geschlechtspezifische Datenerfassung durchzuführen. Soweit im Rahmen des GMPilotprojekts „Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht

2004“ der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen unter Gender-Gesichtspunkten Datenlücken im Bereich der Arbeits- und Berufsbildungsförderung des Landes Berlin sichtbar werden, sollen diese – soweit dies mit vertretbaren Aufwand geschehen kann – geschlossen werden.

Die Landeskommission Gender-Mainstreaming hat im

Frühjahr 2004 die Einrichtung einer „AG Geschlechterdifferenzierte Statistik und Daten“ beschlossen. In der AG sind vier Senatsverwaltungen, zwei Bezirke, die Abtei

lung Frauen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, das Statistische Landesamt Berlin und die Geschäftsstelle GM vertreten.

Zu 3: Die Beratung und Unterstützung für Gründerin

nen und Gründer wird in Berlin über ein Netz von Beratungsangeboten bei Kammern, Verbänden und Beratungsstellen geleistet. Eine Beratung, die die unterschiedlichen Bedingungen und Anforderungen von Existenzgründerinnen und -gründern berücksichtigt, muss die unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen, die sozialen sowie materiellen und die familiären Ausgangspositionen von Frauen und Männern adäquat einbeziehen und

berücksichtigen.

Neben den für Frauen und Männer gleichermaßen

zugänglichen Angeboten werden im Rahmen des Frauenförderprogramms Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungen nur für Existenzgründerinnen angeboten. Beim Technologie Coaching Center (TCC) wird eine gezielte Beratung für Gründerinnen im Technologiebereich angeboten.

Zu 4: Die Richtlinie zur Förderung von Existenzgrün

dungen von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfangenden durch Darlehen ist im letzten Jahr für Genossenschaften geöffnet worden. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen wird noch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Genossenschaftsverband Norddeutschland

(GVN) und dem DGB Berlin-Brandenburg ein Veranstaltungs- und Schulungskonzept für Multiplikatoren/-innen entwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei die Darstellung der Attraktivität der Genossenschaft als Kooperationsmodell für kleine und mittelständische Unternehmen und die Werbung für die Möglichkeiten der Existenzgründung in der Rechtsform der Genossenschaft. Damit verbindet sich u.a. auch die Erwartung, den Anteil der Genossenschaftsgründerinnen zu erhöhen, da sich gemeinsames unternehmerisches Agieren für Frauen attraktiver darstellt.

Wirtschaftliche Aktivitäten von Migrantinnen spielen

im Wirtschaftsleben Berlins eine immer wichtigere Rolle. Sie tragen entscheidend zum Ruf Berlins als weltoffene Stadt bei. Die Gründungen von Migrantinnen werden insbesondere durch die senatsgeförderte Arbeit der Initiative selbständiger Immigrantinnen (ISI) unterstützt, die ein Bildungszentrum für Existenzgründerinnen betreibt. Die Frauen stammen überwiegend aus der Türkei und dem Iran, Russland, Polen, aber auch aus Indien, Jamaika und anderen Ländern. Ein entscheidender Aspekt des I.S.I.-Konzeptes ist, dass allen – Teilnehmerinnen wie Dozentinnen – die Erfahrung der Migration gemeinsam ist, und dies Nähe und Verbindung zwischen den lehrenden und lernenden Frauen schafft.

Zu 5: In Bezug auf die Angebote der Ganztagsbetreu