ung für Kinder von 0 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit bietet Berlin heute bereits einen Versorgungsstandard, den die Bundesregierung mit ihrer Initiative in der Tagesbetreuung auch in anderen - vorwiegend westli
chen - Bundesländern erreichen will. Das nahezu flächendeckende Angebot an Betreuungsplätzen mit Mittagessenversorgung ist ein Standortvorteil bei der Ansiedlung von Unternehmen im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
tion große Anstrengungen, um den Bedarf an Ganztags- und flexiblen Betreuungsangeboten qualitativ und quantitativ weiterhin im bisherigen Umfang decken zu können.
nicht nur einen Rechtsanspruch für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, sondern auch einen „bedingten Anspruch“ für alle nach Bedarf vorzuhaltenden Plätze für Kinder unter drei Jahren und im Grundschulalter. Danach wird zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer ein Bedarf festgestellt, wenn die Eltern berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind. Hinzu kommt die Anerkennung eines Bedarfs aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen. Die Jugendämter in den Bezirken sind verpflichtet, bei einem festgestellten Bedarf einen entsprechenden Platz zur Verfügung zu stellen, und zwar mit dem Betreuungsumfang, der aufgrund der zeitlichen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit oder Ausbildung oder aufgrund von sozialpädagogischen Gründen erforderlich ist.
rung, d. h. in der Erarbeitung und Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und ergänzender Sprachförderungsprogramme. Für Schulkinder werden zusätzlich 32 gebundene Ganztagsschulen insbesondere in den sozial belasteten Innenstadtbezirken geschaffen.
nungszeit – 6.00 bis 19.30 Uhr – hinaus andere Öffnungszeiten – also früher beginnend oder noch später endend – anzubieten. Darüber hinaus kann in besonders begründeten Einzelfällen die Unterbringung in einer Kindertagesstätte durch die Unterbringung in einer Tagespflegestelle ergänzt werden, sofern das Angebot der Kindertagesstätten nicht ausreicht.
Handwerk – insbesondere im Bereich der Ausbildung – in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Bezogen auf die Zahl der Auszubildenden stieg der Frauenanteil von 19,1 % im Jahr 1999 auf 31,2 % im Jahr 2003. Dabei waren die Frauen von dem Rückgang der Ausbildungsplätze seit 1999 insgesamt weniger betroffen als die Männer. Bei den Meisterprüfungen ist der Frauenanteil nahezu gleich geblieben, bei einem insgesamt sehr starken Rückgang der Teilnehmer/-innen an der Meisterausbildung. Hier lag der Frauenanteil im Jahr 1999 bei 19,3 % und im Jahr 2003 bei 19,4 %.
Bauhandwerks oder des Metall- und Elektrogewerbes sind eher Rückgänge des Frauenanteils zu verzeichnen. Dies dürfte z. B. bezogen auf die Ausbildungsplätze vor allem in der wirtschaftlichen Entwicklung des (Bau-)Handwerks begründet sein, die sich möglicherweise auf die Motivation von Frauen, einen eher „untypischen“ Beruf zu erlernen, noch stärker auswirkt. So waren beispielsweise 1999 im Beruf des Mauers/der Maurerin 6 von 474 Auszubildenden Frauen, 2002 waren es 2 von 411. Lediglich in den Berufen Informationselektroniker/-in (+7), Metallbildner/-in (+3), Schornsteinfeger/-in (+3) oder Zweiradmechaniker/-in (+3) sind leichte Zuwächse in eher männlich geprägten Bereichen zu verzeichnen.
digkeit im Handwerk ist auch bei längerer herausgehobener Berufspraxis als Geselle/Gesellin möglich –,
GmbHs müssen nun auch in Personengesellschaften und Einzelunternehmen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr durch den Inhaber/die Inhaberin erfüllt sein, vielmehr ist jetzt auch hier die Anstellung eines Betriebsleiters/einer Betriebsleiterin möglich – sowie
Rechnung getragen. Damit wurde der traditionelle Karriereweg im Handwerk „Auszubildende/-r – Geselle/Gesellin – Meister/-in – Unternehmer/-in“ um weitere Möglichkeiten individueller Qualifikations- und Entwicklungswege ergänzt. Eine solche Flexibilisierung kommt vor allem auch Frauen zu Gute, da die Meisterausbildung in der Regel mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist.
müssen, die sich selbständig machen wollen, bleiben von der Veränderung der Zugangsvoraussetzungen, dem erleichterten grundsätzlichen Zugang zu einer unternehmerischen Tätigkeit unberührt. So sind die Fragen, wie die Vereinbarkeit von Beruf/unternehmerischer Tätigkeit und der Familienarbeit und deren Anforderungen weiter auf der Tagesordnung und müssen im unternehmerischen Alltag gelöst werden.
verstärkt zu unterstützen, wird künftig neuen Handwerksunternehmen in den ersten vier Jahren nach der Gründung eine abgestufte Befreiung von den Kammerbeiträgen gewährt.
sich seit Jahren im Prozess der Umstrukturierung. An die Betriebe und die Beschäftigten werden neue Anforderun
gen hinsichtlich Flexibilität, Kundenorientierung und im Umgang mit neuen Technologien gestellt. Dies gilt im besonderen Maße für die notwendige Erschließung neuer Marktsegmente und die Entwicklung neuer Dienstleistungsangebote. Gerade die Zukunfts- bzw. Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe steht und fällt mit der Weiterentwicklung der dafür notwendigen Kompetenzbereiche.
tes für Gesellinnen, Facharbeiterinnen und mitarbeitende Ehefrauen, damit diese vermehrt Führungsaufgaben im Handwerk übernehmen können,
Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern, Betrieben, Bildungsträgern, Fachverbänden, Innungen, Kammern, der Senatsverwaltung und den Handwerkerinnen.