Protokoll der Sitzung vom 17.06.2004

Bei diesem Entwurf haben wir uns weitestgehend an den Entwurf der Kollegen in Brandenburg angelehnt. Dieser Entwurf ist dort seit 2003 bereits geltendes Recht. Das heißt, die Brandenburger und auch andere Bundesländer haben es geschafft, relativ schnell diese Musterbauordnung in entsprechendes Landesrecht umzusetzen. Wir haben uns dafür entschieden, überall dort die Brandenburger

Bauordnung zu übernehmen, wo es nicht auf Grund des Stadt-Land-Unterschiedes gewisse Differenzen gibt. Insofern sind wir von einem einheitlichen Wirtschaftsraum und Bauwirtschaftsraum Berlin-Brandenburg ausgegangen. Ich glaube, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist.

[Beifall bei der CDU]

Lassen Sie mich an einigen Punkten erläutern, wo wir in diesem Entwurf gegenüber dem Brandenburgs Veränderungen vornehmen mussten. Das ist einmal die Regelung der örtlichen Bauvorschriften. Wir haben hier in Berlin keine Ortssatzungen, in denen eine Bebaubarkeit entsprechend geregelt werden kann. Wir haben uns auch dafür entschieden, die bewährte rechtliche Sicherung durch Baulasten, die es in Berlin gibt, beizubehalten. Wir haben uns dafür entschieden, bei der Deregulierung, z. B. bei der Definition von Sonderbauten, noch über das Brandenburger Modell hinauszugehen, und wir haben uns auch dafür entschieden, eine deutliche Erweiterung der genehmigungs- und verfahrensfreien Vorhaben sowie der Anzeigeverfahren sowie der vereinfachten Verfahren vorzunehmen. Diese vereinfachte Genehmigungspflicht bezieht sich in Berlin nach unserem Vorschlag auf Verschiedenes, das ich kurz exemplarisch erläutern möchte.

Wir haben einmal die Genehmigungsfreiheit zur Erweiterung von Werbeanlagen, von Ansichtsflächen, von Wintergärten bis zu 50 m2. Dafür brauchten Sie bisher in Berlin ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren. Dies fällt weg bis maximal 50 m2. Wir möchten, dass auch Regallager bis zu einer Höhe von 8 m genehmigungsfrei errichtet werden können. Auch für die zu Wohngebäuden gehörenden Garagen bis zu 50 m2 wollen wir keine besondere Baugenehmigung mehr.

Wir möchten auch eine Beschleunigung der Verfahren. Das ist in Berlin ein alter Schwachpunkt der Verwaltung. Es dauert ewig. Wir gehen von einer verkürzten Eingangsprüfung von einer Woche aus und fordern, dass innerhalb von vier Wochen nach Vervollständigung der Unterlagen die entsprechenden Genehmigungsverfahren durchgeführt sein müssen. Wir möchten auch, dass es eine „Fallbeilregelung“ gibt, wenn bestimmte beteiligte Verwaltungen nicht innerhalb einer bestimmten Zeit ihre Zulieferarbeit machen, dass die Genehmigung als gegeben gilt. Insofern möchten wir zu einer spürbaren Beschleunigung der Verfahren kommen. Wir glauben, dass wir damit auch die darniederliegende Investitionskraft am Bau spürbar beleben können. Insofern freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen, wenn es dem Senat endlich gelingt, einen entsprechenden Alternativentwurf zur Verfügung zu stellen. – Danke sehr!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Heide! – Die SPD folgt. Das Wort hat Herr Kollege Schimmler. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Heide! Das war ja ein netter Versuch,

aber dass Sie sich intensiv mit der Bauordnung beschäftigt haben, merkt man dem Entwurf nicht an.

[Wegner (CDU): Das ist ja eine Frechheit!]

Sie haben einen Teil aus der Musterbauordnung genommen. Alles, was Sie hier vorgetragen haben, ist Musterbauordnung. Da ist Ihnen nichts Neues eingefallen. Den Rest haben Sie aus Brandenburg genommen. Dann will ich Ihnen mal sagen, was der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder und Berliner Verfassungsrichter Andreas Knuth im Mai in der Zeitschrift „Landes- und Kommunalverwaltung – Verwaltungsrechtzeitschrift für die Länder Berlin, Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“ schreibt. Er sagt, das sei ein „landesweiter Feldversuch“, was in Brandenburg gemacht werde. Die Brandenburger Bauordnung sei „ein Kontrastprogramm zur Musterbauordnung“. – Wenn man sich die Brandenburger Bauordnung ansieht – diese Dinge haben Sie zum großen Teil übernommen –, merkt man, dass sie ein Rückschritt hinter das ist, was Konsens zwischen den Bundesländern in der Musterbauordnung ist, die inzwischen von Hessen, Thüringen und Sachsen umgesetzt wurde, und das Saarland und Bayern werden das demnächst auch tun.

Der Senat hat im letzten Jahr – deshalb müssen es komische Verbände gewesen sein, die bei Ihnen angerufen haben, Herr Dr. Heide – mit den Verbänden zusammen gesessen, mit der Architektenkammer, mit den Statikern und anderen, und hat jeden einzelnen Paragraphen durchgeprüft. Da gab es auch Interessenlagen, wo insgesamt einige nicht wollten, dass dort etwas reduziert wird. Es ist nicht ganz einfach, wenn man zukünftig selbst entscheiden muss und sich nicht immer auf den grünen Stempel der Bauaufsicht verlassen kann. Ich will einige Beispiele nennen, an denen deutlich wird, dass Sie hier nicht das Beste abgeliefert haben.

Wenn Sie hier groß feiern, es werde weniger Bürokratie, dann sehen wir zum Beispiel auf die Kinderspielplätze. Sehen wir uns die demographische Entwicklung dieser Stadt an! Die Musterbauordnung spricht von drei Wohneinheiten. Sie verbessern das schon und kommen immerhin auf vier. Man könnte sich auch etwas anderes denken.

Sie schränken aber auch Dinge gegenüber der Musterbauordnung ein. Barrierefreies Bauen, ein wichtiges Ziel in einer Großstadt: Sie sprechen dabei immer noch von Wohngebäuden. Die Musterbauordnung spricht ganz allgemein von Gebäuden und hat ausdrücklich – das wird auch im Berliner Entwurf enthalten sein – noch zusätzliche öffentliche Stätten hinzugenommen, die zukünftig barrierefrei sein müssen. Im Entwurf, der Ihnen nach der Sommerpause zugehen wird, steht auch, welche Räumlichkeiten in den Wohnungen behindertengerecht und barrierefrei zugänglich sein müssen. Das ist häufig ein Problem. Man hat zwar einen Fahrstuhl und kommt durch die Wohnungstür, aber schon beim Bad gibt es die ersten Schwierigkeiten. Das muss entsprechend aufgenommen werden.

Sie haben nicht darauf hingewiesen, dass Sie zum Teil neue Hürden einführen. Bei den bautechnischen Hinweisen verlangen Sie das Vieraugenprinzip. Das heißt, die Bauaufsicht müsste bei Angelegenheiten, wo bis jetzt ein Prüfingenieur herangeht, zukünftig noch einmal herangehen und noch einmal prüfen.

[Dr. Heide (CDU): Wo steht denn das?]

Es kann doch nicht sein, dass das weniger Bürokratie ist. Das müssen Sie sich einmal genau ansehen.

Sie haben auch nicht die Brandschutzsystematik, die Bauklassensystematik der Musterbauordnung übernommen, was zur Folge hat, dass Sie an bestimmten Stellen mit den Freistellungen nicht sehr weit kommen. Wir wollen, dass mehr und einfacher gebaut werden kann und dass z. B. auch mehr Holzbauten errichtet werden können. Das ist eine Grundlage der Musterbauordnung, die sich bei Ihnen nicht findet.

Zur Systematik Ihres Gesetzes: Normalerweise setzt man seine Definitionen an den Anfang. Die Musterbauordnung beispielsweise definiert die Sonderbauten in § 2 Abs. 4. Bei Ihnen ist es § 44; da passte es offenbar gerade einmal hin. Wie da die Systematik für jemanden funktionieren soll, der damit arbeiten will, ist mir nicht verständlich. Das zeigt auch, dass der Entwurf mit der heißen Nadel gestrickt wurde.

Ein letzter Hinweis: Wir haben auch im Bauausschuss immer wieder darüber diskutiert, dass gerade das Wahlrecht nicht funktioniert. Wenn man dem Bauherrn und dem Architekten das Wahlrecht lässt, ob sie für den kleinsten Bau noch eine Baugenehmigung wollen, dann werden sie, um ihre Haftung zu vermindern, die Haftung auf den Staat übertragen wollen. Dann wollen sie den grünen Stempel der Bauaufsicht. Dieses Wahlrecht geht hinter die Möglichkeiten der jetzigen Berliner Bauordnung zurück, und Sie schreiben es wieder hinein. Sie haben hier also versucht, eine Mischung zwischen Brandenburg – da haben Sie sich die Teile ausgesucht, die rückwärts gewandt sind – und der Musterbauordnung, wo Sie die fortschrittlichen Teile weggelassen haben, zusammenzustellen. Dies ist kein fortschrittlicher Entwurf.

Der Entwurf des Senats, der nach der Sommerpause kommt, wird Ihnen zeigen, wie man eine gute, fortschrittliche Bauordnung macht, wo man vieles nach außen verlagert und nicht mehr in das Verfahren hineinnimmt, so dass die Bauherren selbst frei entscheiden können und nicht mehr ständig die Bauaufsicht bemühen müssen.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Herr Kollege Schimmler! – Die FDP folgt. Herr Kollege von Lüdeke naht sich und hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Reform der Bauordnung ist in Berlin von großer Bedeutung, da Baugenehmigungen in hohem Maße wirtschaftspolitisch relevant sind und gro

Schimmler

ßen Verwaltungsaufwand für die Bauantragsteller und für die öffentliche Hand nach sich ziehen. Keine Staatsaufgabenkritik und Verwaltungsreform kommt am Bauordnungsrecht vorbei. Aber auf der anderen Seite beschäftigt sich das Abgeordnetenhaus schon seit Jahren damit. Ich weiß nicht, wie viele Novellierungen und Gesetzesvorlagen es zur Berliner Bauordnung insgesamt schon gegeben hat. Die Baubürokratie versucht schon seit langer Zeit, überflüssige Generalreformen der Bauordnung in ein endloses Festmahl mit unzähligen Einzelgängen aufzulösen, um trotz Verwaltungsvereinfachung in der Summe den Verwaltungsaufwand noch zu erhöhen, also nicht nur zu reduzieren oder zu erhalten, sondern zu erhöhen. Dabei wird auf mehreren Ebenen gearbeitet. Auf der Bundesebene gibt es eine Musterbauordnung, die kein Laie inzwischen mehr verstehen kann. Immerhin lässt die Bauordnung zumindest das Bemühen erkennen, die Genehmigungspflichtigkeit insbesondere baulicher Anlagen etwas abzubauen. Dem Vernehmen nach hält sich die in Vorbereitung befindliche Berliner Bauordnung – Herr Schimmler hat es gerade angesprochen – weitgehend an die Musterbauordnung. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der nun einmal begrenzten Ressourcen, die wir haben, kündigen wir Ihnen an, dass wir keinen Gesetzentwurf vorlegen werden. Wir werden uns darauf beschränken und darauf konzentrieren, die Senatsvorlagen zur Novellierung der Bauordnung zu überarbeiten. Dabei spielt auch der Umstand eine Rolle, dass meine Fraktion dem amtierenden Senat die staatsaufgabenkritische Gedankenarbeit weitgehend abgenommen hat, wie die zahlreichen diesbezüglichen Anträge unserer Fraktion belegen.

Die Tatsache, dass die CDU-Fraktion mit einer eigenen Gesetzesvorlage die Debatte in Sachen Bauordnung gewissermaßen eröffnet hat, hat mich zunächst hoffnungsvoll gestimmt. Nach einer ersten Durchsicht des CDU-Antrags war meine Hoffnung jedoch getrübt, zeigt sich doch, dass ihrem Antrag der Wille zur konsequenten Reduzierung des Verwaltungsaufwands fehlt. Damit bin ich mit Herrn Schimmler einer Meinung. Ich nenne in diesem Zusammenhang folgende Punkte: Von einer Verfahrensfreistellung von Bauvorhaben hat die CDU offenbar noch nichts gehört. Damit entgeht ihr ein wichtiges Instrument in der Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Die Verfahrensfreistellung bringt da eben mehr als nur eine Genehmigungsfreiheit. Der Antrag bleibt also noch hinter der Musterbauordnung zurück.

[Niedergesäß (CDU): Das ist nicht wahr!]

Und das ist das eigentlich Enttäuschende daran. Die komplizierte Abstufung von genehmigungsbedürftigen, genehmigungsfreien, genehmigungsfreigestellten und vereinfachten Baugenehmigungsverfahren will die CDU beibehalten. Dabei kompliziert sie vor allem bei den genehmigungsfreigestellten Bauvorhaben noch die Regelungen. Zudem gibt es keinen Vorschlag zur Problemlösung bei den Bauvorhaben in Westbezirken Berlins in Gebieten mit übergeleitetem Planungsrecht.

Dies sind in Anbetracht der geringen Zeit nur erste Anmerkungen zu Ihrer Bauordnung. Wir werden uns mit den Einzelheiten im Rahmen der Gesetzesvorlage des Senats noch zu beschäftigen haben. Ich würde anregen, dass wir Fachleute hinzuziehen, und zwar solche, die nicht aus der Verwaltung kommen, sondern aus dem privaten Sektor. Da nehme ich an, dass anschließend von dem CDUAntrag nicht sehr viel übrig geblieben sein wird. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr von Lüdeke! – Für die PDS hat das Wort Herr Dr. Nelken. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun legt die Oppositionsfraktion CDU eine komplette neue Bauordnung vor und wird hier kritisiert. Das ist ja einmal ein konstruktiver Beitrag. Ich will jetzt auch die Frage stellen, warum wir in der I. Lesung schon ins Detail gehen. Ich denke, die I. Lesung sollte, wenn hier darüber gesprochen wird, dazu dienen, dass wir uns mit der Botschaft auseinander setzen, die in diesem Entwurf vorgegeben ist. Dazu will ich erstens sagen, was der CDU-Vertreter gesagt hat, dass er sich erhofft, damit einen Aufschwung für das Baugewerbe auslösen zu können – ich glaube, daraus wird nicht viel werden. Denn gebaut wird, wenn Investoren sich ein Geschäft versprechen, wenn sie sich Rendite versprechen, aber nicht, wenn Sie sagen: Wir haben jetzt statt zwei Monaten vielleicht nur einen Monat Genehmigungsdurchlauf durch die Behörde. – Das fand ich etwas dünn an der Begründung.

Die Anlehnung an die Brandenburger Bauordnung finde ich im Prinzip in Ordnung. Auch die neue Berliner Bauordnung wird sehen müssen, dass sie kompatibel ist, sehr ähnlich dem, was in Brandenburg vorgegeben wurde. Deswegen darf aber trotzdem die Brandenburger Bauordnung nicht der Maßstab sein. Herr Schimmler hat darauf hingewiesen, dass es die Musterbauordnung sein sollte. Es werden nicht nur Brandenburger Bauunternehmen in Berlin bauen. Der Sinn einer Musterbauordnung ist, dass auch ein Investor aus Bayern oder Niedersachsen, wenn er nach Berlin kommt, ähnliche Verfahren vorfindet, wie er sie in seinem Land hat. Insofern muss für uns die Musterbauordnung der Maßstab sein. Da kam ein bisschen für mich die Enttäuschung, als Herr Heide erzählte, dass Sie auch mit den Baustadträten der CDU über diesen Entwurf gesprochen haben, denn diese zumindest kennen die Berliner Bauordnung, wie sie seit über einem Jahr im Entwurf beraten wird, nicht nur die entsprechenden Kammern, die mitberaten haben. Da wundere ich mich dann doch – was hier schon zweimal angesprochen worden ist –, dass der Entwurf sich auch in den Fragen, wo es um Verfahrenvereinfachungen geht, an der Brandenburger Bauordnung orientiert und nicht an dem, was im Rahmen der Musterbauordnung des Bundes schon im Entwurf in der Berliner Bauordnung angedacht ist. Das fand ich dann doch verwunderlich, wenn man es nicht kennen würde, aber Ihre Baustadträte in den Bezirken kennen den Entwurf der Berliner Bauordnung.

von Lüdeke

Zum Zweiten: Gegen Vereinfachung und Beschleunigung ist niemand, wenn man sagen würde, es geht darum, unnötige Vorschriften und Verfahren abzukürzen. Allerdings ist es natürlich auch kein Selbstzweck, denn wenn man dies als Selbstzweck verfolgt, dann wird es meistens zum Selbsttor. Man muss sich fragen, was der Sinn mancher Verfahren ist. Wenn wir vorneweg denken, wir können Verfahren abkürzen, und haben hinterher mehr Verfahren – entweder Widerspruchsverfahren oder im Zweifel auch Gerichtsverfahren –, dann wird sich erweisen, dass, bis man zu einem ordnungsgemäßen Baurecht kommt, die Verfahren verlängert statt verkürzt werden. Ich weise auf zwei Sachen in dem Zusammenhang hin. Ein staatliches Verfahren hat mitunter die Funktion des Interessenausgleichs. Wenn ich die im staatlichen Verfahren nicht erreiche, sehen sich vielleicht unterschiedliche Eigentümer vor Gericht wieder. Dann kommt es zu viel längeren Verfahren.

Es geht in diesem Verfahren auch um Rechtssicherheit. Bauherren – das ist schon angedeutet worden – begeben sich bei bestimmten Fragen in unsichere Felder, wenn sie bestimmte bauaufsichtliche Genehmigungen entbehren müssen. Hier ist gefragt worden, ob das Wahlverfahren ein Ausweg ist. Darüber müssten wir diskutieren. Bei bestimmten bauaufsichtsrechtlichen Genehmigungen, wo Interessenabwägungen und Daseinsvorsorgen getroffen werden, da wird man nicht sagen: Ohne Verfahren und Genehmigung ist das Erfordernis der Rechtmäßigkeit weg, sondern dem Bauherrn ist es allein überlassen, dass er dies sicherstellt. Wenn er das nicht kann, sehen wir uns in anderen Verfahren wieder. Ich glaube, das müsste man etwas ideologiefreier diskutieren und sagen: Am Ende muss insgesamt eine Erleichterung herauskommen. Nicht, dass man sagt, wir sparen vorne ein bisschen Verfahren ein und haben hinterher viel mehr Verfahren. Darüber werden wir dann an beiden Vorlagen noch einmal diskutieren müssen.

Letzter Punkt: Die angesprochene Externalisierung bauaufsichtlichen Sachverstandes. Im Prinzip ist dagegen nichts zu sagen. Auch hier ist es eine Frage des Maßes. Man hat schon die Erfahrung, dass mit einer solchen Externalisierung der Beratungsbedarf, den die Bauherren auf einmal haben, bei den Bauaufsichtsbehörden viel größer wird, weil jene jetzt selbst die Verantwortung haben und sich versichern wollen. Wenn wir aber im Prozess dann gar nicht mehr den Fachverstand in der Bauaufsichtsbehörde haben, weil wir ihn externalisiert haben, wird sich daraus ein Problem ergeben.

Ich glaube als Quintessenz: Man muss sehen, dass die Behörde hoheitliche Aufgaben, Daseinsvorsorge, Interessenausgleich leisten muss. Das ist auch sinnvoll für die Bauherren. Und alles, was unnötig ist, das Verfahren unnötig verlängert, muss raus. Ab und zu muss man, was sich vielleicht vor Jahren bewährt hat, überprüfen. Insofern warten wir die Diskussion ab. Dann werden wir uns in der zweiten Runde hier wieder sprechen, wie viel wir

von dem CDU-Antrag dann noch übrig haben und was aus dem Entwurf der Berliner Bauordnung, die jetzt in Bearbeitung ist, noch drin ist. – Ich danke!

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Danke schön, Herr Kollege Dr. Nelken! – Frau Oesterheld von den Grünen hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, ein so richtig erotisches Thema ist die Bauordnung nicht. Ich bedauere, dass wir schon zum zweiten Mal über die Bauordnung reden, obwohl wir jetzt zwar den Vorschlag der CDU kennen, aber immer noch nicht den Vorschlag von SPD und PDS, obwohl er uns schon so oft angekündigt wurde.

Ich finde, dass die CDU sehr fleißig war, aber, um ehrlich zu sein, Sie waren etwas unkollegial. Ich saß nämlich gestern da, hatte hier den Entwurf der CDU, da meine Bauordnung und habe immer geguckt: Was haben sie denn nun verändert? – Sie hätten wenigstens kenntlich machen können, was Sie verändert haben, oder eine Synopse vorlegen. Das wäre nämlich einfacher zu lesen gewesen.

[Goetze (CDU): Dann braucht man das Personal der Senatsverwaltung!]

Vielleicht ist die Verwaltung so nett und macht eine Synopse.

Wir befinden uns bei der Bauordnung in einem bestimmten Spannungsfeld. Herr Schimmler hat es auch schon dargestellt. Auf der einen Seite möchten die Architekten gern, dass die Bauverwaltung ihren Stempel drauf macht, denn dann haben sie keine Verantwortung mehr.

[Zuruf des Abg. Niedergesäß (CDU)]

Herr Niedergesäß, es wird – das Beispiel haben wir im Bauausschuss öfter genannt – sogar versucht, irgendwelche Sachen einzubauen, damit man eine Baugenehmigung benötigt, weil man dann nämlich letztendlich den letzten Stempel hat. –

[Niedergesäß (CDU): Die Verantwortung bleibt beim Planer!]