Manuel Heide
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Senatorin Junge-Reyer! Ich habe auch eine Frage an Sie. Der Kongress der Metropolen „Metropolis“ hat damals Kosten von ca. 1,6 Millionen € verursacht, von denen etwa zwei Drittel von Sponsoren getragen werden sollten. Mit der Einwerbung der Sponsoren ist der spätere Veranstalter der Fanmeile beauftragt worden. Zu meiner Frage hat geführt, dass der jetzige Arbeitgeber unseres verehrten ehemaligen Senators Peter Strieder als Zwischenvermittler eingeschaltet wurde. Nach meinen Informationen hat er zwar keine Tätigkeit entfaltet, aber eine Provision erhalten. Mich würde interessieren, wie Sie das bewerten und wie hoch diese Provision war.
Ich wäre Ihnen, Frau Senatorin, dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob dieses Einschalten einer Zwischenvermittlungsfirma üblich war und ob es einen entsprechenden Vertrag mit der Senatsverwaltung bzw. mit Ihrem verehrten Herrn Vorgänger gab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rekapituliere, dass die CDU im Ausschuss diesen Antrag nicht abgelehnt hat. Vielmehr haben wir uns enthalten. Der Grund dafür war, dass ich auf der einen Seite das sehe, was auch Sie sehen, nämlich eine Rechtsunsicherheit. Es wurde hier bereits darauf hingewiesen, dass ein Teil der Bebauungspläne, wenn auch kein großer, beanstandet wurde. Auf der anderen Seite sehe ich ein großes Problem auf uns zukommen, und dieses Problem besteht darin, dass im Sommer sämtliche nicht abgeschlossenen Verfahren dadurch abgeschlossen werden, dass wir keine Festsetzung der Bebauungspläne bekommen. Die Pläne, die geleistete Arbeit, die Gutachten, die Anhörung der öffentlichen Träger, die Debatte mit ihnen und die entsprechende Abwägung und die Debatte in den Bezirksverordnetenversammlungen wären damit reif für den Mülleimer. Gegenüber den Leuten, die sich lange darüber unterhalten haben und die Abwägung aus guten Gründen vorgenommen haben, ist das kein guter Stil. Wir
bekommen dadurch auch Rechtssicherheit. Es kann nicht sein, dass wir in Berlin langjährige Verfahren haben, aber die Bebauungspläne letztlich nicht festsetzen.
Herr Schimmler! Ich gebe Ihnen Recht, dass wir ein Problem haben. Wir haben mit Sicherheit dadurch ein Problem, dass es in Einzelfällen sein kann und sinnvoll ist, dass die Senatsverwaltung noch einmal darauf guckt. Das ist insbesondere bei Gebieten von gesamtstädtischer Bedeutung der Fall oder auch bei – ich nenne es einmal so – neuralgischen Inhalten, die eventuell der Samtgemeinde auf die Füße fallen können. Ich glaube aber, dass wir auf Grund eines entsprechenden Beschlusses bei uns im Ausschuss die Möglichkeit haben, dass genau an dieser Stelle noch einmal eine Überprüfung stattfindet.
Wir haben uns bislang als Ausschuss immer bemüht, Bebauungspläne, die uns von der Senatsverwaltung als dringlich dargestellt werden, innerhalb von Wochenfrist erstens zu behandeln und zweitens zu verabschieden. Dafür bedanke ich mich bei den Kollegen, das läuft alles sehr kooperativ. Wir haben aber auch gesehen, dass es eine Vielzahl von Plänen gibt, die wir einfach durchwinken könnten. Deshalb glaube ich, dass man im Endeffekt eine Abwägung vornehmen muss. Ich habe mich darüber lange mit unseren Baustadträten unterhalten, die vor Ort diese Flut von Bebauungsplänen sehen, die wir noch durch das Parlament und vor allem die Hauptverwaltung bekommen müssen. Wir können deshalb diesem Antrag zustimmen und uns damit anfreunden, dass man für einen begrenzten Zeitraum auf die Rechtsprüfung durch die Hauptverwaltung verzichtet. Deshalb kündige ich jetzt die Zustimmung meiner Fraktion an. – Herzlichen Dank!
Na ja, lieber Herr Kollege, Ihre Antwort auf die Zwischenfrage des Kollegen Lindner war recht nebulös, etwas Konkretes ist nicht rüber gekommen.
Das ist symptomatisch für die gesamte Rede; ich fand es ja ganz toll, wie Sie die Korruption gegeißelt haben und berichtet haben, was man alles machen müsste und sollte. Ich dachte eigentlich, dieses Blatt sei eine umfassende Revolution der Paragraphen des Strafgesetzbuches, des Steuerrechts und was man sonst noch an Verfahrensvorschriften hat, vielleicht die Erleichterung der Abhörung bei Baufirmen und ähnliches. Ich hatte erst den Verdacht, dass mein Mitarbeiter in der Fraktion mir vielleicht das falsche Gesetz herausgesucht hat oder dass zwanzig Seiten mit den wesentlichen Dingen fehlen. Das Einzige, was von Ihren großen Vorschlägen bleibt, ist die Einrichtung eines Korruptionsregisters, das ist alles.
Nun kann man ja sagen, jeder Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Aber da muss man sich diesen ersten Schritt einmal angucken, und wenn man ein bisschen rechtliche Kenntnis hat, nachfragen, was eigentlich von diesen 12 Seiten mit Begründung übrig bleibt. Das Problem ist, dass man erst mal fragen muss, wie viele Verurteilungen wegen Korruption, Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung es eigentlich im letzten Jahr gab, die rechtskräftig ausgeführt worden sind, und zwar bei entsprechenden Korruptionstaten. Ich glaube, Frau Senatorin, da werden Sie mir sagen, das waren nicht so fürchterlich viele. Es ist gut, dass streng ermittelt wird, aber wir wissen alle, dass es bis zu einer Verurteilung ein langer Weg ist. Das Problem ist eben, dass viele dieser Taten nicht zur Anzeige kommen und nicht ermittelt werden. Und das sind die Dinge, die uns wesentlich mehr am Herzen liegen müssen: entsprechendes Licht in die Öffentlichkeit zu bringen und durch Kronzeugenregelungen oder Ähnliches die Möglichkeit zu geben, dass die Staatsanwaltschaft wesentlich effizienter ist.
Aber was bleibt davon übrig? Wir haben einen entsprechenden Tatbestand, und ich sage: Was passiert dann?
Die Firma wird dort eingetragen, es handelt sich um eine GmbH, um eine GmbH und Co. KG. Was passiert mit dieser Firma, die entsprechend verurteilt worden ist? – Man lässt das Ding gegen die Wand fahren, ruft seinen Steuerberater und seinen Notar an, besorgt sich entweder eine neue GmbH oder kauft sich einen GmbH-Mantel. Das heißt, Sie haben innerhalb von 24 Stunden eine komplett neue juristische Identität.
Und wenn Sie ganz gut sind, dann benutzen Sie einen entsprechenden Strohmann als Geschäftsführer, so dass Sie bei der nächsten Ausschreibung eine wunderschöne weiße Weste haben und, wenn es ganz schlimm kommt, auch noch Subunternehmer Ihrer eigenen Firma sein können.
Ich bin nicht gut informiert, aber ich finde, es schadet nie einem Abgeordneten, wenn er wenigstens über eine rudimentäre Sachkenntnis über das, wovon er redet, verfügt. Gewisse Fachkenntnisse schaden nicht. Damit kann man sich viele Peinlichkeiten ersparen.
Und Ihre Rede war an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten.
Wir teilen grundsätzlich das Anliegen, die Korruption zu bekämpfen. Aber ob dieses Gesetz dazu ein Meilenstein ist, daran habe ich erhebliche Zweifel. Es ist kein Meilenstein, es ist erst ein Kieselstein. Insofern bedarf es noch gründlicher Debatten im Ausschuss. – Recht herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe das Glück, diesem Parlament schon etliche Jahre anzugehören. Im Prinzip ist es frustrierend, dass die größte Presseresonanz, die ich einmal bekommen habe, die Abschaffung der Berliner Badebekleidungsverordnung war. Auch so etwas gab es mal. Es war dort geregelt worden, in welcher Bekleidung man sich geziemlich ins Berliner Badewasser, also die Berliner Seen, begeben darf. Es war damals noch die Frau Kollegin Laurien, die diese doch etwas hinter der Zeit herlaufende Regelung aufgehoben hat. Ich würde mich daher in der Tat freuen – hier bin ich mit der FDP und Herrn von Lüdeke einer Meinung –, wenn der Abbau von Vorschriften etwas schneller und effizienter erfolgen würde.
Meine Damen und Herren speziell von der SPD! Sie wollen den Vorschriften- und Bürokratieabbau nicht wirklich. Sie verschanzen sich hinter juristischen Bedenken. Hätten Sie diese wirklich, müssten Ihre Freunde im Deutschen Bundestag angesichts ihres dreisten Anschlags auf das Bankgeheimnis vor Scham dunkelrot anlaufen.
Wir kennen den wirklichen Grund für Ihr Nichtwollen. Sie sind der verlängerte Arm der Berliner Bürokratie. Sie sind der Vortrupp des über Jahrzehnte durch die Berlinhilfe fett gemästeten öffentlichen Dienstes dieser Stadt, der in eigener Sache kleinteilige juristische Bedenken nur all zu gern liefert. Sie vertreten nicht mehr Arbeitnehmerinteressen, sondern die Interessen der Bürokratie. Oder, um einen bekannten Zeitkritiker zu zitieren: Es wird ein knallharter Klassenkampf ausgetragen zwischen dem produktiven Sektor und dem öffentlichen Dienst. – Ich fordere Sie auf: Wechseln Sie endlich die Seiten! Stellen Sie sich der Staatsaufgabenkritik, dem Vorschriften- und Bürokratieabbau, setzen Sie Ihre Prioritäten, denn hier liegt eines der Hauptprobleme unserer Stadt. – Ich danke Ihnen!
Herr Lindner! Da unterscheiden wir uns tatsächlich, denn Sie werden von mir kein Plädoyer für mehr Rechtsunsicherheit bekommen. Ich glaube nicht, dass diese Rechtsunsicherheit dem Bürger nutzt und die Gerichte entlastet. Das wollen wir aber. Wie Sie eben schon gesagt haben: Dieses Recht ist kein Recht des Staates, der gezwungen wird, dort einzugreifen, es ist kein Recht, wo eine Genehmigung für das Pflanzen eines Baumes gefordert wird – so weit sind wir in Deutschland Gott sei Dank noch nicht –, sondern es ist ein Recht, das den Nachbarn eine Orientierung gibt und sagt: Das ist in der Regel nachbarrechtlich angemessen, das entspricht dem Gebot der Rücksichtnahme. Es steht den Nachbarn jederzeit frei, sich zusammenzusetzen und zu sagen: Ich möchte einen Busch dorthin pflanzen, finden Sie das in Ordnung oder nicht? – Sie können gern einmal zu mir in den Garten kommen, da kann ich Ihnen genügend Büsche zeigen, die an der Grundstücksgrenze stehen und bestimmt höher als 0,90 m oder 1,80 m sind. Das Nachbarrecht ist eine Regelung, mit der die Leute wissen, was sie dürfen und was nicht. In einer Welt der Rechtsschutzversicherungen, die man seit Jahren gezahlt hat und wo man endlich einmal sehen will, was man kann oder nicht, ist jede klare Regelung aus meiner Sicht richtig. Wir hätten nichts davon, wenn wir hier eine Generalklausel wie § 242 hätten, wo jeder zu erst zum Anwalt geht, der dann im Gesetzbuch nachsieht und sagt: Das Amtsgericht in Berlin-Wedding sagt in der 24. Abteilung, 1,20 m sind zulässig, und das Amtsgericht Schöneberg in der 26. Abteilung, es müssen lieber 1,60 m sein. – Bewahren Sie uns vor diesen Rechtsstreitigkeiten, und bewahren Sie die Gerichte davor. Dieses Berliner Nachbarrecht bewirkt mit Sicherheit, dass eine Vielzahl von Verfahren erst gar nicht in Gang kommt, und das ist gut so.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Abgeordnete erhalten wir regelmäßig die Veröffentlichungen des Bauindustrieverbands. Wer diese nicht nur in den Papierkorb wirft oder als Notizpapier benutzt, der hat feststellen können, dass die letzte Meldung für die Anzahl der sich in lohnsteuerpflichtigen Beschäftigung befindlichen Bauarbeiter in Berlin nur noch bei ungefähr 8 000 liegt. Ich betone das: 8 000 Bauarbeiter gibt es noch hier aus Berlin! Wenn man dieses mit den Zahlen von vor einigen Jahren vergleicht, dann ist das erschreckend. Das hat mit Sicherheit den Hauptgrund in der wirtschaftlichen Misere in Berlin. Wer die Wirtschaftspolitik dieses Senats und die Debatten hier kennt, der weiß, dass diese wirtschaftliche Misere in den nächsten Jahren, leider Gottes, auch nicht von uns gehen wird und mit keinem spürbaren Aufschwung zu rechnen ist. Insofern würde es sich anbieten, dass man zumindest für die Leute, die noch Geld für Investitionen haben – seien es Privatleute, seien es Firmen –, die Bedingungen erleichtert und insbesondere die Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung spürbar verkürzt, erleichtert und den Investoren nicht noch zusätzlich Steine in den Weg legt.
Auf der Bundesebene hat es verschiedene Anreize dazu gegeben. Wir haben seit 2002 eine neue Musterordnung des Bundes, deren Ziel es ist, die Bauaufsicht auf wirklich hoheitliche Tätigkeiten zu beschränken und eine Ausweitung von genehmigungsfreien Bauvorhaben durchzuführen. Wir hatten eigentlich gehofft, dass der Senat diese Chance ergreift und der Musterbauordnung insofern folgt, als dass er auch die Novellierung der Berliner Bauordnung vorantreibt. Wir haben dieses im Ausschuss verschiedene Male angefragt. Wir sind von Verbänden angesprochen worden. Es solle irgendeinen Entwurf der Verwaltung geben, der seit langer Zeit kursiert, offensichtlich aber bei den Koalitionsfraktionen umstritten ist. Denn wir haben, als wir das Thema in der letzten Sitzung des Bauausschusses behandelt haben, nur den Hinweis bekommen, dass wir angeblich im September nach der Sommerpause einen zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmten Entwurf haben sollen.
Wir haben uns nun bemüht, zusammen mit der Kompetenz von Fachleuten und insbesondere mit der Kompetenz der Baustadträte, die unserer Partei vor Ort angehören, Ihnen etwas behilflich zu sein, und haben hier als Opposition einen eigenen Entwurf eingebracht. Insofern unterscheiden wir uns von anderen Fraktionen, die immer nur sagen: Senat wird beauftragt, vorzulegen. Nein, wir gehen einen Schritt weiter, wir legen einen Entwurf für eine Berliner Bauordnung selbst vor.
Bei diesem Entwurf haben wir uns weitestgehend an den Entwurf der Kollegen in Brandenburg angelehnt. Dieser Entwurf ist dort seit 2003 bereits geltendes Recht. Das heißt, die Brandenburger und auch andere Bundesländer haben es geschafft, relativ schnell diese Musterbauordnung in entsprechendes Landesrecht umzusetzen. Wir haben uns dafür entschieden, überall dort die Brandenburger
Bauordnung zu übernehmen, wo es nicht auf Grund des Stadt-Land-Unterschiedes gewisse Differenzen gibt. Insofern sind wir von einem einheitlichen Wirtschaftsraum und Bauwirtschaftsraum Berlin-Brandenburg ausgegangen. Ich glaube, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Lassen Sie mich an einigen Punkten erläutern, wo wir in diesem Entwurf gegenüber dem Brandenburgs Veränderungen vornehmen mussten. Das ist einmal die Regelung der örtlichen Bauvorschriften. Wir haben hier in Berlin keine Ortssatzungen, in denen eine Bebaubarkeit entsprechend geregelt werden kann. Wir haben uns auch dafür entschieden, die bewährte rechtliche Sicherung durch Baulasten, die es in Berlin gibt, beizubehalten. Wir haben uns dafür entschieden, bei der Deregulierung, z. B. bei der Definition von Sonderbauten, noch über das Brandenburger Modell hinauszugehen, und wir haben uns auch dafür entschieden, eine deutliche Erweiterung der genehmigungs- und verfahrensfreien Vorhaben sowie der Anzeigeverfahren sowie der vereinfachten Verfahren vorzunehmen. Diese vereinfachte Genehmigungspflicht bezieht sich in Berlin nach unserem Vorschlag auf Verschiedenes, das ich kurz exemplarisch erläutern möchte.
Wir haben einmal die Genehmigungsfreiheit zur Erweiterung von Werbeanlagen, von Ansichtsflächen, von Wintergärten bis zu 50 m2. Dafür brauchten Sie bisher in Berlin ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren. Dies fällt weg bis maximal 50 m2. Wir möchten, dass auch Regallager bis zu einer Höhe von 8 m genehmigungsfrei errichtet werden können. Auch für die zu Wohngebäuden gehörenden Garagen bis zu 50 m2 wollen wir keine besondere Baugenehmigung mehr.
Wir möchten auch eine Beschleunigung der Verfahren. Das ist in Berlin ein alter Schwachpunkt der Verwaltung. Es dauert ewig. Wir gehen von einer verkürzten Eingangsprüfung von einer Woche aus und fordern, dass innerhalb von vier Wochen nach Vervollständigung der Unterlagen die entsprechenden Genehmigungsverfahren durchgeführt sein müssen. Wir möchten auch, dass es eine „Fallbeilregelung“ gibt, wenn bestimmte beteiligte Verwaltungen nicht innerhalb einer bestimmten Zeit ihre Zulieferarbeit machen, dass die Genehmigung als gegeben gilt. Insofern möchten wir zu einer spürbaren Beschleunigung der Verfahren kommen. Wir glauben, dass wir damit auch die darniederliegende Investitionskraft am Bau spürbar beleben können. Insofern freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen, wenn es dem Senat endlich gelingt, einen entsprechenden Alternativentwurf zur Verfügung zu stellen. – Danke sehr!
Ich möchte mich nicht ins Personalvertretungsrecht einschalten, sondern habe eine andere Frage. Sie haben eben ausgeführt, dass das Thema Demonstrationseinsatz und Fanbegleitung weiterhin gewährleistet ist. Als jemand, der seinen Wahlkreis in einer Gegend hat, die sehr durch die Forsten geprägt ist, frage ich mich, wie es dann gewährleistet ist, dass dort eine entsprechende Überwachung stattfinden kann, wenn dort die Reiterstaffel nicht mehr eingesetzt wird – mit Mountainbikes oder in welcher Art und Weise?