Nein, das gestatte ich jetzt nicht. – also mehrere Tage, bevor die Justizverwaltung damit an die Öffentlichkeit ging. Damit konnte Herr Braun dann doch überraschen, denn das war tatsächlich geradeheraus bewusst die Unwahrheit – und mitten hinein in das Wortprotokoll im Rechtsausschuss. Ich will wohlwollend bleiben: Wer so ungeschickt die Unwahrheit sagt, der ist auf seine Art auch schon wieder aufrichtig.
[Doering (PDS): Lügen zurückweisen! – Dr. Steffelt (CDU): Wowereit soll sich entschuldigen, dann ist es gut!]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Neigung, mich inhaltlich auf die abwegigen Vorwürfe der CDU einzulassen, ist außerordentlich gering.
Das Leben ist kurz. Kostbare Minuten auf diesen Antrag zu verwenden, ist da nur schwer zu rechtfertigen.
Zur Sache deshalb nur so viel: Generalstaatsanwalt Neumann hat bei seinem Auftritt vor dem Rechtsausschuss eine uneingeschränkte Ehrenerklärung für Karin Schubert abgegeben und ihre Haltung gegenüber der Staatsanwaltschaft ausdrücklich gelobt. Entgegen dem Wortlaut Ihrer Begründung halte ich fest: Zumindest ein in diesem Zusammenhang nicht ganz unmaßgeblicher Berliner hat auch weiterhin Vertrauen zur Senatorin für Justiz. Mir genügt das vollauf.
mit einem Fraktionskollegen, dem Sie einmal mehr in eine Sackgasse gefolgt sind. Leider kann niemand sagen, Sie wären nicht gewarnt gewesen. Der Abgeordnete Braun hat schon so viele Beispiele seiner plumpen Dreistigkeit gegeben, dass Sie ihn längst hätten aus dem Verkehr ziehen sollen, anstatt ihn zum Schaden Ihrer Fraktion auch noch zum Weitermachen zu ermuntern.
Wenn Sie es vergessen haben sollten, dann darf ich Sie erinnern: Kein Vierteljahr ist es her, da hat Herr Braun die Wahl der Verfassungsrichterin Margret Diwell als ein „Beschäftigungsprogramm für einsame Ehefrauen prominenter Sozialdemokraten“ bezeichnet.
Gnädig hat Christine Richter in der „Berliner Zeitung“ diese Unverschämtheit als Blamage gewertet. Aber Sie, Herr Zimmer, lassen Ihrem Kettenhund jede noch so rabiate Geschmacklosigkeit durchgehen.
Kollege Braun ruft als besorgter Bürger kurz mal bei der Staatsanwaltschaft an, um anzufragen, ob man nicht gegen den Regierenden Bürgermeister ermitteln wolle. Aber
den Mut zu offener Denunziation hat er nicht. Und als ihn Staatssekretär Flügge hier im Haus auf sein merkwürdiges Verhalten anspricht, da wackelt ihm der Kopf, als wäre er ein Metronom. Ein billig denkender Mensch würde sagen, so eine hinterhältige Petzerei wäre selbst eines Grundschülers nicht würdig. Aber der Fraktionsvorsitzende der CDU denkt nur bewundernd: Toll, wie der Herr Braun seine Kontakte pflegt.
Und jetzt zu den letzten drei Tagen. Aus Kulanz, aus Entgegenkommen hat die Justizverwaltung Einsicht in die Akte gewährt,
die den bewussten Sichtvermerk enthält. Unter den rechtspolitischen Sprechern wurde Vertraulichkeit vereinbart. Auftritt Braun: Er sieht die Akte ein und braucht keine halbe Stunde, dann hat er irgendetwas gefunden, wovon er glaubt, er könnte Karin Schubert daraus einen Strick drehen. Was schert einen Braun die vereinbarte Vertraulichkeit oder das Ansehen des Rechtsausschusses? Schneller als die Polizei erlaubt flitzt er zum Info-Radio und schlägt Alarm. Und ein paar Stunden später schleicht der große Fraktionsvorsitzende Zimmer seinem Helden hinterher und stellt einen Misstrauensantrag gegen die Senatorin. Selbst ein Andreas Gram ist sich nicht zu schade, seinen Namen für dieses Theater herzugeben. Herr Gram, das muss ich Ihnen deutlich sagen: Michael Braun schadet dem Ansehen des Rechtsausschusses täglich, das sind wir gewohnt. Sein Vertrauensbruch aber verdient endlich eine scharfe Zurückweisung, eine scharfe Rüge des Vorsitzenden.
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie wissen, was Ihres Amtes ist, Herr Gram. Von Ihnen, Herr Zimmer, erwarte ich das nicht mehr. Aber wenn ich doch noch etwas erwarten dürfte, dann wäre es dieses: dass Sie Herrn Braun dahin
In diese Kette reiht sich auch die so genannte Schlüssigkeitsprüfung der Senatsverwaltung für Justiz ein. Wir haben in den letzten Wochen die Umstände, die zu der fachaufsichtsrechtlichen Prüfung geführt haben, ausführlich im Rechtsausschuss besprochen. Wir haben darüber hinaus die Unterlagen der Senatsverwaltung eingesehen. Aus Sicht der FDP-Fraktion bleibt festzuhalten, dass der Zeitpunkt, zu dem dieser Vermerk erstellt wurde, zumindest unglücklich gewählt wurde. Ob der Zeitpunkt jedoch mit anderen öffentlichen Äußerungen abgestimmt war, können wir nicht belegen. Auch wäre es angebracht gewesen, wenn die Senatsverwaltung beide im Haus erarbeiteten Vermerke ungekürzt an die Staatsanwaltschaft übersandt hätte und so auch die die Argumentation der Staatsanwaltschaft stützenden Ausführungen zur Verfügung gestellt worden wären. Stattdessen wurde eine Zusammenfassung erstellt, welche einseitig nur die aus Sicht der Justizverwaltung kritischen Punkte der staatsanwaltschaftlichen Ausführungen ausführt. Dass sich diese Ausfüh
rungen in Art, Form, Stil und v. a. im Ton an der Grenze des durch das Aufsichtsrecht der Verwaltung Gebotenen bewegten, liegt auf der Hand. Dies muss auch allen in der Senatsverwaltung, die sich mit diesem Vorgang beschäftigten, mit einem bisschen Nachdenken klar gewesen sein. Auch die unmittelbare Folge, nämlich die weitere Erhöhung des Drucks auf die Staatsanwaltschaft, ist offenkundig. Ob dies allerdings bewusst von Seiten der politischen Spitze der Senatsverwaltung, von Frau Senatorin Schubert oder Herrn Staatssekretär Flügge, herbeigeführt wurde oder nicht, können wir zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen.
Die Ausführungen der CDU-Fraktion, gerade auch zum zeitlichen Ablauf, entbehren dabei nicht einer gewissen Logik. Andererseits müssen wir bedenken, dass ein Misstrauensantrag die schärfste Waffe des Parlaments gegenüber einem Regierungsmitglied darstellt. Ein belastbarer Beweis, dass Frau Senatorin Schubert bewusst und vorsätzlich Druck und Einfluss auf die Staatsanwaltschaft ausüben wollte oder dass Frau Schubert im Rechtsausschuss in der vergangenen Woche gelogen hat, ist uns nicht ersichtlich. Daher können wir uns eine Zustimmung zu dem Misstrauensantrag der CDU am Montag zurzeit nicht vorstellen.
Abschließend noch eine Bemerkung zu den Äußerungen von anderen Senatsmitgliedern zu den TempodromErmittlungen. Frau Schubert hat im Rechtsausschuss darauf hingewiesen, dass sie die Äußerungen von Senatskollegen misslich findet, aber Kritik an Kollegen nicht öffentlich äußern wolle. Frau Schubert, Kritik an dem Verhalten von Senatsmitgliedern und Senatskollegen hinter verschlossenen Türen bringt die Staatsanwaltschaft nicht aus der Schusslinie der Regierungskoalition. Ich fordere Sie daher auf, sich künftig als Dienstherrin offen und unmissverständlich vor die Staatsanwaltschaft zu stellen und nicht im Nachgang leise Kritik zu üben.
zurückschicken, wo er herkommt. In den Schlammschlachten der Zehlendorfer CDU könnte Ihr Held in dem richtigen Biotop zu seinem Stil finden.
Im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin ist er jedenfalls fehl am Platz. – Vielen Dank!
Danke schön! – Wir fahren fort in der Rednerliste. Das Wort hat der Kollege Meyer, FDP. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Herrn Felgentreu: Ich bin der Meinung, dass diese Ausführungen eigentlich unter Ihrem Niveau sind und dass Sie eher zur Sache reden sollten.
Der Antrag der CDU hätte es Ihnen auch leicht gemacht, sich kritisch zur Sache, zur CDU-Fraktion oder zu Herrn Braun, zu äußern.
Der Generalstaatsanwalt Neumann stellte in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss fest, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund der ständigen öffentlichen Angriffe nicht mehr in der Lage sei, die TempodromVerfahren unbefangen zu führen. Wir haben in der Tat in den letzten Monaten eine Kette von Beeinflussungsversuchen der Arbeit der Staatsanwaltschaft durch Vertreter des Regierungslagers erlebt. Die Verlautbarungen waren meist wenig sachlich fundiert und hatten alle nur ein Ziel: ein Mitglied des Senats, Herrn Sarrazin, vor einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu bewahren. Dies stellt einen direkten Angriff auf den Gewaltenteilungsgrundsatz dar, und wir fordern alle Beteiligten auf, dies in Zukunft zu unterlassen.
Danke schön, Herr Kollege Meyer! – Es folgt die PDS. Das Wort hat der Kollege Dr. Lederer. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Braun! Solange ich im Rechtsausschuss Mitglied bin, hatten Sie und Ihre Fraktion noch nie Vertrauen zu Frau Schubert. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, irgendwann einmal besondere Vertrauensbeweise von Ihrer Fraktion gegenüber Frau Schubert wahrgenommen zu haben. Eher das Gegenteil ist der Fall. Und – wenn Sie mir diese Bemerkung zu Ihrer Antragsbegründung erlauben – Sie können ihr auch nicht das Vertrauen im Namen der Berlinerinnen und Berliner entziehen.
Meine Fraktion wird Ihren Antrag – das ist gewiss keine Überraschung für Sie – ablehnen. Wir teilen schon die Prämisse der Antragsbegründung nicht. Es gab von Seiten der Justizsenatorin keine Einflussnahme, sondern
Und, Herr Meyer, wir sollten auch berücksichtigen, dass die Vermerke, die wir jetzt alle gelesen haben, nicht für die öffentliche Debatte im Parlament bestimmt waren. Dem von Ihnen, Herr Braun, in Ihrer Rede herangezogenen Strafrechtsvermerk habe ich auch nur entnommen, dass die Bearbeiterin der Ansicht war, die ihr bekannten gegenwärtigen Ermittlungsergebnisse würden eine Anklage nicht tragen. Das ist im Übrigen etwas anderes, als dass das Verfahren zwingend einzustellen sei. In der Tat kann für weitere Ermittlungen, auch in andere Richtungen, ein hinreichender Tatverdacht bestehen. Man könnte auch sinnieren, ob nicht irgendwo noch Betrug, Unterschlagung oder sonst etwas begangen wurde. Das kann es alles geben. Wenn es einen Tatverdacht gibt, muss ermittelt werden. Gegebenenfalls ist hier jetzt zu ermitteln – ob sich weitere Anhaltspunkte ergeben oder nicht.