Protokoll der Sitzung vom 23.09.2004

Am meisten Handlungsbedarf besteht möglicherweise in der Verbesserung der Heimaufsicht. Zu diesem Thema haben die Koalitionsfraktionen gerade eine Große Anfrage vorbereitet. Sollten sich Pressemeldungen bestätigen, nach denen in Berlin ein Mitarbeiter der Heimaufsicht 50 Institutionen zu betreuen hat und in anderen Bundesländern nur 25, dann wird man darüber nachdenken und auf Abhilfe sinnen müssen.

Auch die Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus, Pflegedienst und Angehörigen muss verlässlich organisiert werden. Uns allen steckt noch der Vorfall vom Sommer dieses Jahres in den Knochen, bei dem dieses Zusammenspiel nicht funktioniert hat und eine Frau dadurch ihr Leben verlor. Das darf nicht vergessen werden, und das darf sich vor allem nicht wiederholen.

Über die Pflegeangebote in Berlin gibt es dagegen relativ viele Informationsmöglichkeiten, auch die im Antrag geforderten Checklisten. Das Nachfragen, das persönliche Informieren und Meinungsbilden kann dem Einzelnen allerdings nicht abgenommen werden. Die räumliche Nähe zwischen Pflegeheim und Bezugsperson und damit die Möglichkeit, häufig Besuche zu machen und so Kontrolle auszuüben, kann unter Umständen entscheidend und entscheidend hilfreich sein.

Wir werden im Ausschuss eingehend beraten, welche Unterstützung das Land Berlin – es ist immer von Aufgabenkritik und Bürokratieabbau die Rede – leisten kann, wo sich jeder Einzelne informieren muss und seine Entscheidungen zu treffen hat und wo schon andere Institutionen genügend Hilfe bieten. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke schön, Frau Kollegin Hertlein! – Das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr Frau Jantzen – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Anträgen Verbraucherschutz in der Pflege stärken I bis III greift die CDU-Fraktion ein Anliegen auf, das wir alle teilen. Mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen wächst der Bedarf nach Pflegeeinrichtungen und Betreuungsangeboten. Wer schon einmal selbst für sich oder Angehörige eine Pflegeeinrichtung oder ambulante Pflege gesucht hat, weiß, wie nötig Beratung und Unterstützung, aber auch Information über die Qualität der Einrichtungen sowie Kosten und Leistungen sind. Wer Familienangehörige oder Freunde hat, die in Pflegeeinrichtungen leben, weiß, dass es mit der nötigen Zuwendung und der Qualität der Betreuung in der Pflege oft noch im Argen liegt. Verbesserungen bei der Information und Beratung, bei der Koordination der Angebote und der Qualität der Pflegeleistungen sind deshalb nötig.

Ihre Anträge sind jedoch eher aktionistisch und populistisch und deshalb leider wenig zielführend.

Lassen Sie uns im Ausschuss beraten, wo wirklich Handlungsbedarf besteht. Uns interessiert in diesem Zusammenhang, ob beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen der Heimaufsicht und dem medizinischen Dienst der Krankenkassen inzwischen verbessert worden ist, ob nach einheitlichen Kriterien geprüft und Doppelarbeit vermieden wird. Mich interessiert auch, womit sich der Landespflegeausschuss beschäftigt. Es reicht nämlich nicht aus, Gutes zu tun, man muss es auch öffentlich zugänglich machen. Mir scheint beim Informationsmanagement des Senats noch einiges im Argen zu liegen. – Das kennen wir auch aus anderen Bereichen, wie zum Beispiel den Beratungen über Hartz IV. – Hier ist einiges verbesserungswürdig, und wir hoffen auf Besserung.

Danke schön, Frau Kollegin Jantzen! – Für die Fraktion der PDS hat nunmehr Frau Simon das Wort. Sie eilt schon herbei. – Bitte, Frau Simon!

Danke schön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines haben die drei Anträge für sich – das kann man auch würdigen –: Das Thema Verbraucher- und Patienteninteressen steht heute auf der Tagesordnung. Das ist in Ordnung.

Ich glaube, dass die Vertretung von Patienten- und Verbraucherinteressen in Berlin sehr gute Rahmenbedingungen vorfindet. Das ist kein Zufall. Ich erinnere daran, dass die Wiege der Selbsthilfebewegung in den 80er Jahren hier in Berlin gestanden hat und wir eine sehr offensiv agierende, emanzipatorische und immer wieder auf neue Teilhabe drängende Selbsthilfebewegung haben, die ihre Spuren deutlich hinterlassen hat. Wir verfügen über eine gute, intakte Infrastruktur an Informationen, die eine hohe Berlinspezifik und Besonderheit darstellt. Frau Jantzen hat bereits einiges genannt. Ich möchte es ausdrücklich betonen, weil es aus meiner Sicht würdigenswert ist. Ich denke dabei an die Koordinierungsstellen „Rund um’s Alter“, das Modellprojekt patienteninfo-berlin.de von Gesundheit e. V., an den Hilfelotsen, die wunderbare Datei von Albatros und an das jüngst gegründete Kompetenzzentrum für das Alter. Das sind deutliche Hinweise dafür, dass es große Aktivitäten zur Information gibt.

[Frau Herrmann (CDU): Wieso denn?]

Der Antrag „Verbraucher mehr und besser über Angebote des Berliner Pflegemarktes informieren“ ignoriert völlig, welche Beratungs- und Informationsangebote es in Berlin bereits gibt. Ich nenne hier nur die Koordinierungsstellen „Rund um’s Alter“, den Hilfelotsen, und selbst im Internet der Senatsverwaltung habe ich jetzt das Angebot gefunden, nach Pflegeeinrichtungen suchen zu können. Ihr Antrag zeigt aber deutlich, dass die vorhandenen Angebote offensichtlich zu wenig Menschen in der Stadt bekannt und schwer zugänglich sind.

[Frau Herrmann (CDU): Das ist der Punkt!]

Das ist in der Tat ein Problem. Hier sollte durch mehr Transparenz, Information sowie durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit etwas verbessert werden.

Der Antrag „Öffentlichkeits- und Aufklärungskampagne für mehr Vorsorge bei Alter, Krankheit und Unfall“ hat – mit Verlaub – mit Verbraucherschutz in der Pflege nach unserer Ansicht wenig zu tun. Krankheit und Unfall können jede und jeden in jedem Alter treffen. Hierfür durch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Vorsorge zu treffen, sollte eine Selbstverständlichkeit für jeden und jede sein. Die Informationen sind – das habe ich selbst erfahren – in der Stadt breit gestreut. Sie finden in Bürgerbüros und allen möglichen öffentlichen Einrichtungen die Hinweise darauf.

Das eigentliche Problem besteht aus unserer Sicht darin, dass es keine eindeutige Regelung darüber gibt, wie verbindlich sich Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen an Vorsorge- und Patientenverfügungen halten müssen. – Frau Hertlein hat bereits auf die Verwirrung auf Grund des Gerichtsurteils hingewiesen. – Ich hoffe sehr, dass sich bei den derzeitigen Verhandlungen über das Betreuungsrechtsgesetz unsere Position durchsetzt, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten gestärkt wird und diese Verfügungen von Ärzten und Einrichtungen angenommen werden müssen.

Die allen bekannten Mängel in der Pflege zeigen, wie wichtig Verbesserungen in der Pflege und bei der Kontrolle sind. Hier ist durch die Regelungen auf Bundesebene mit den neuen Heim- und Pflegegesetzen einiges getan worden. Heimbewohner und -bewohnerinnen haben mehr Mitspracherechte bekommen, es gibt stärkere Qualitätsvorgaben für die Einrichtungen und auch solche für die Kontrolle durch die Gremien der Selbstverwaltung sowie der Heimaufsicht. Für die Umsetzung in der Praxis trägt allerdings nicht der Senat allein die Verantwortung. Es ist richtig – das greifen Sie in Ihrem Antrag auf –, dass die Heimaufsicht mit dem nötigen und kompetenten Personal auszustatten ist. Es kann aber, mit Verlaub, nicht Aufgabe des Senats sein, selbst eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Beschwerdemöglichkeiten in den Einrichtungen vorzunehmen und uns darüber zu berichten. Die Qualitätssicherung in der Pflege ist in erster Linie Aufgabe der Einrichtungen, der Betreiber und Träger, und aus dieser Verantwortung sollten wir sie auch nicht entlassen.

[Beifall bei den Grünen]

[Beifall bei den Grünen]

Der Antrag verfehlt meiner Ansicht nach die Zielsetzung mit dem Versuch, den Senat in die Pflicht zu nehmen. Der Senat und die ihm nachgeordneten Stellen sind nur ein Teil dieses Informationsvermittlungswesens. Ich wünsche mir, dass es nicht nur auf interessierte Bürgerinnen und Bürger abhebt – so wie es der Antrag tut –, sondern auch auf Betroffene und Informationsbedürftige. Ich glaube, dass wir ein stärkeres Augenmerk auf die Selbsthilfekontaktstellen in den Bezirken und die Stadtteilzentren richten müssen, die hier eine niedrigschwellige und wohnortnahe Versorgung leisten und dies in Zukunft noch stärker tun werden. Insgesamt sind natürlich vorhandene Informationsmöglichkeiten immer verbesserungswürdig

Ein großes Problem habe ich mit dem Antrag, der sich um Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dreht. Das Thema Patientenverfügung ist in aller Munde. Das hat aber weniger damit zu tun, dass es hier eine sachliche, gezielte Debatte und Aufklärung gibt, sondern eher damit, dass dieses Thema dazu angetan scheint für Skandalisierung. Die Medien werden anhand spektakulärer Fälle ermuntert, sich dazu zu äußern. Wenn der Senat hier einen sinnvollen Beitrag zur Aufklärung, Information und Propagierung über Sinn, Zweck und Notwendigkeit leisten will, dann müssen wir zuvor etwas leisten, das sich auf die gesamte Republik bezieht: Wir haben es in der Frage der Patientenverfügung mit äußerst komplizierten und sensiblen Themen zu tun. Wenn ich auf die Bundesebene schaue und sehe, dass die Justizministerin einerseits eine sehr großzügige Auslegung und Anwendungsbereitschaft für Patientenverfügungen zeigt, andererseits aber die Ethikkommission des Bundestages sehr viel restriktiver vorgeht und der Bundesgerichtshof sich dazwischen ansiedelt, dann ist erkennbar, dass es

große Unsicherheiten gibt. Diese Unsicherheiten werden in einem FDP-Antrag vom Juni 2004 deutlich, der ausdrücklich von der Bundesregierung eine Klarstellung zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen fordert. Hier gibt es noch einen erheblichen Diskussionsbedarf, bevor wir soweit sind, bezüglich des Sinns, Zwecks und der Notwendigkeit in der Kommune überzeugend tätig zu sein. Erst einmal müssen wir unser Selbstverständnis herstellen, uns hinreichend schlau machen und eine belastbare Position entwickeln. – In diesem Sinn werden wir diese Anträge vor einem interessierten Publikum ausführlich im Fachausschuss behandeln. Sie sind ein wichtiger Anlass, aber in der Art und Weise, wie sie vorgelegt wurden, sind sie für mich nicht annehmbar.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Hoffmann, Ihre Idee, den Verbraucher besser über die Angebote des Berliner Pflegemarktes zu informieren, ist gut gemeint. Aber ist das wirklich nötig? – Ein Blick ins Internet zeigt, dass sämtliche Anbieter und Informationen zur Pflege leicht verfügbar sind. Der Senat hat unter berlin.de bereits eine entsprechende Seite geschaltet. Sie wollen offensichtlich eine Broschüre, in der sämtliche privaten und gemeinnützigen Pflegeeinrichtungen aufgelistet sind, und zwar nach Größe, Bettenzahl, Service, Kosten usw. Das wäre sicher eine schöne Sache, aber das ist nicht aus öffentlicher Hand zu leisten, schon gar nicht ständig aktualisiert. Lieber Herr Hoffmann, dies muss der Markt schon selbst in die Hand nehmen.

und weiter zu entwickeln. Es ist aus meiner Sicht aber ein wenig verfehlt, das alles auf den Senat abzuladen, zumal es erstaunlich ist, dass dies ausgerechnet von der CDU, die sich immer sehr für Politik- und Staatsferne einsetzt, gefordert wird.

Ähnliches ließe sich für den dritten Antrag sagen, bei dem es um Qualitätsverbesserungen geht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Landespflegeausschuss mit seinen Arbeitsgruppen, die sich einerseits zur Qualitätsbewertung in der ambulanten Pflege zusammengefunden haben und sich andererseits mit dem Thema interkulturelle Öffnung der Pflege beschäftigen. Auch das sind Punkte, die meines Erachtens wesentliche Qualitätsbeiträge leisten können. Zudem wird dadurch deutlich, dass einiges im Fluss ist.

Was an diesem Antrag bezüglich der Qualität wichtig ist und wir im Ausschuss ausführlich diskutieren sollten, sind die beiden angesprochenen Felder Entlassungsmanagement und Qualitätssiegel. Wobei sich das Entlassungsmanagement – wie beim vorliegenden Antrag – nicht nur auf die häusliche Krankenpflege beziehen sollte, sondern auch auf die stationären Pflegeeinrichtungen. Das Entlassungsmanagement ist ein Problem in der Versorgungskette, das für alle Phasen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus relevant ist. Von da her sollten wir das intensiv diskutieren. Neulich gab es eine interessante Tagung des DPW zum Thema Entlassungsmanagement. Dabei sind viele Defizite, aber auch positive Ansätze deutlich geworden, von denen ich hoffe, sie weiter thematisieren zu können. Allerdings sollten sie in einem auf dieses spezielle Problem hin orientierten Antrag münden.

Die Frage der Qualitätssiegel finde ich wichtig. Allerdings lege ich persönlich Wert darauf, dass wir es schaffen, allgemein akzeptierte Kriterien zu schaffen, wie sie etwa vom MDK angedacht sind, damit man eine Vergleichbarkeit bei den Pflegeeinrichtungen hat.

[Beifall bei der PDS]

Danke schön, Frau Kollegin! – Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Lehmann das Wort! – Bitte schön!

[Beifall bei der FDP]

Mir scheint, Sie sind an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in der Berliner Verwaltung interessiert. Dabei wird die FDP nicht mitmachen. Wir schlagen vor, auf berlin.de Links zu den Pflegeinrichtungen zu schalten. Das muss reichen.

[Beifall bei der FDP]

In die gleiche Richtung schießt auch der zweite Antrag. Wieder soll der Staat eine groß angelegte Kampagne zur Vorsorge bei Alter, Krankheit und Unfall starten. Auch hier gibt es genug Angebote, wenn man nur sucht. Es gibt beispielsweise Broschüren zum Thema Betreuungsverfügung bei Grieneisen oder beim zuständigen Bundesministerium. Hätte Berlin zu viel Geld, würden wir uns unter Umständen gesprächsbereit zeigen, aber in Anbetracht der angespannten Haushaltslage müssen wir auf das eigenverantwortliche Handeln der Bürgerinnen und Bürger setzen.

Auch der dritte Antrag „Qualität in der Pflege erhöhen“ ist auf den ersten Blick toll und unterstützenswert. Ich kann mich noch gut an die Sitzung des Petitionsausschusses in dieser Woche erinnern. Wir hatten dort eine Petition, in der es darum ging, dass ein Demenzkranker in

Lehmann

Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Dieser Antrag wurde am Montag auf Wunsch der Fraktion der FDP vorab an den Hauptausschuss überwiesen, allerdings ergab sich bei anderen Fraktionen der Wunsch nach einer zusätzlichen Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr.

dem Pflegeheim, in dem er lebte, durch eine brennende Zigarette ums Leben kam. Dies geschah, weil ein Pfleger in der Nachtschicht für eine Doppelstation zuständig war und den Vorfall zu spät mitbekommen hat.

Zurück zu dem Antrag: In der Begründung erwähnen Sie eine Studie zur Situation der Pflege in der Bundesrepublik. Bevor ich mir eine vernünftige Meinung über diesen Antrag machen kann, würde ich gerne wissen, um welche Studie es sich dabei handelt. Sie haben im Begründungstext nichts davon geschrieben. Ross und Reiter müssen immer erst einmal genannt werden.

Ist Ihnen entgangen, dass die Bundesregierung im Oktober 2003 einen runden Tisch zur Verbesserung der Qualität in der Pflege ins Leben gerufen hat. Dabei soll es auch um Sicherheit gehen. Das kommt in Ihren Anträgen überhaupt nicht vor. Aufgabe des runden Tisches wird es sein, Best-practice-Beispiele zu beschreiben und damit Orientierungshilfen für andere Einrichtungen zu geben. Gute Arbeit in ambulanten und stationären Einrichtungen soll Vorbild für andere sein. Dazu gehört auch, häufige Fehler und Fehlerquellen in der ambulanten und stationären Pflege aufzuspüren. Ob dabei etwas herauskommt, wollen wir erst einmal sehen. Ich sage ja zu mehr Sicherheit und Qualität in der Pflege, aber bitte bundesweit. Es macht keinen Sinn, wenn es in Teltow andere Standards gibt als in Berlin. Wir werden diesen Antrag ablehnen und zunächst abwarten, welche Ergebnisse der runde Tisch bringt. Wir sagen in dieser Frage nein zu Sonderwegen.

[Beifall bei der FDP]

Wir sagen aber als einzige nicht sozialdemokratische Partei in diesem Haus: In der Pflege muss der privaten Initiative der Vorrang gegeben werden. Wie wollen Sie die Aufstockung der Heimaufsicht finanzieren? – Darüber habe ich nichts gehört. Im Jahr 2030 werden ca. 30 Millionen Menschen in Deutschland über 60 Jahre alt sein. Daran können Sie ermessen, dass die Pflege, wie sie heute besteht, nicht weiter existieren wird. Wir brauchen daher langfristig eine neue Pflegepolitik und einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung, nämlich hin zu mehr Eigenverantwortung. Leider steht dazu nichts in Ihrem Antrag. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege! – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung aller drei Anträge an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann verfahren wir so.

Die lfd. Nrn. 35 und 36 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 37:

Antrag